Erstzulassung Deutz 6006

Diskutiere Erstzulassung Deutz 6006 im Forum D06-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo ich bin neu hier im forum. Seit Kurzem darf ich mich als stolzer Besitzer eines Deutz 6006 Bj 74 nennen. Zu meinem anliegen: Ich habe zu dem...
D

deutz 6006

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Hallo ich bin neu hier im forum.
Seit Kurzem darf ich mich als stolzer Besitzer eines Deutz 6006 Bj 74 nennen.
Zu meinem anliegen: Ich habe zu dem Deutz keine Papiere weil der Besitzer hatte einen Flugplatz auf dem er nur lief und somit war er halt auch noch nie zugelassen. Ich aber will ihn gerne Zulassen kann mir vielleicht einer sagen was ich alles benötige bzw. brauche.


Mfg
 
A

ackerschiene

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Genau das geht nicht !

Wenn der Schlepper noch nie zugelassen war, gilt er dann jetzt als "erstmalig in den Verkehr gebracht" und muss den heutigen Anforderungen für ein solches Fahrzeug entsprechen. Allein schon beim Abgas ist das nicht zu schaffen. Es ist egal, von welchem Baujahr ein Fahrzeug ist, es zählt, wann es zuerst für den Verkehr zugelassen war, damit es nur den damaligen Bestimmungen entsprechen muss ! Ich hatte das Problem mal mit einem Bundeswehrfahrzeug, die galten beim Bund mit den "Y-Kennzeichen" auch nicht als "zugelassen", sondern erst bei ziviler Zulassung.

Wenn der Schlepper aber früher mal zugelassen war (wer kauft sich denn einen nagelneuen 60 PS Schlepper und läßt ihn nicht zu ? Der hatte doch sicher irgendeinen allerersten Vorbesitzer und war dort zugelassen, forsche mal ein wenig), dann musst Du beim TÜV eine Vollabnahme machen und bekommst ein Datenblatt für die Erteilung des Fahrzeugbriefes. Die Daten hat der TÜV vorliegen, ist ja ein Serienfahrzeug der Neuzeit.

Das eine Problem ist das Datum der Erstzulassung, da kann man sich in Absprache mit dem TÜV behelfen, indem man das Baujahr als Jahr der Erstzulassung einträgt, das Baujahr dürfte anhand der FIN bestimmt über dieses Forum hier feststellbar sein. Regelmäßig wird dann in den Papieren der 01.07. des Jahres angegeben.

Damit gehst Du zum Straßenverkehrsamt. Das zweite Problem ist dann, dass beim Straßenverkehrsamt erklären musst, wo der alte Brief geblieben ist. Natürlich geht sowas bei einem sehr alten Fahrzeug nach vielleicht ein paar Umzügen/Erbschaften oder so auch schon mal verloren.

Evtl .wird man sich dort wegen des fehlenden Eigentumsnachweises (der Fz.-Brief eben) querstellen, das sollte man vorher klären, ob man noch einen Kaufvertrag braucht.


Gruß, Uwe
 
D

deutz 6006

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puh ok danke für deinen antwort. naja von dem ich den habe der is der 1. und einzige besitzer gewesen und er hatte wie gesagt nen sportflugplatz und dort hatt er damit halt die flugzeuge hin und her geschoben und graßgemäht dort brauchte er halt die zulassung nicht aber gut ich werd mich mal beim tüv erkundigen.

mfg
 
W

Werder014

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Moin,
wenn das Fahrzeug bisher nie in Verkehr gekommen ist, dann muss es jetzt die aktuell geltenden Vorschriften erfüllen. Entsprechend hat du damit die A.-Karte.

Wenn der Vorbesitzer den Schlepper neu gekauft hat, dann hat er sicherlich auch Papiere zur Zulassung bekommen. Entsprechend brauchts du zur Wiedererlangung eine eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer, dass dieser die Papiere verloren hat.
Wenn jetzt niemand erzählt, dass der Schlepper nie angemeldet war, woher soll die Zulassungsstelle das denn erfahren?

Die §21er Untersuchung beim TÜV, Dekra, GTÜ, ... brauchst du wenn du keine Papiere hast aber trotzdem.

Grüße
Henrik
 
D

deutz 6006

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ich hab mit dem ehmaligen besitzer schon gesprochen wegen der eidessttalichen erklärung würde er machen... und das mit dem tüv is ja klar aber brauch ich jetzt den überroll bügel zum tüv??
 
SimonS

SimonS

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Moin,

du brauchst schlicht und einen guten und fähigen TÜV-Mann. Der muss dir ne Vollabnahme/EBE ($21 STVZO) machen, bzw. frägt bei Deutz und Kraftfahrtbundesamt die Daten an. Dann hast du ein Datenblatt zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Dann gehst zur Zulassungsstelle und sagt der Schlepper gehört schon immer mir (Eidesstattliche Lüge...) und lässt den Deutz zu.

Gruß Simon
 
N

niedersasse

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Moin,

wo geht man denn nun hin?
Straßenverkehrsamt oder zur Zulassungsstelle?

Grüße

Richard
 
buddyholly

buddyholly

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Moin,

also ich habe damals als erstes eine Abnahme vom TÜV machen lassen. Mit dem Gutachten und dem Kaufvertrag samt Erklärung des Vorbesitzers bin ich zur Zulassungsstelle. Die haben mir dann widerwillig neue Papiere erstellt.

Gruß, Holger
 
A

ackerschiene

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Wohin man muss, hatte ich im ersten Beitrag schon geschrieben. Zu beiden. Erst TÜV, dann StVA, weil der TÜV (die Verkehrssicherheit bescheinigt und) ein Datenblatt ausstellt, das das StVA braucht, um einen Brief ausstellen zu können.
 
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