Deutz 4006 Kugelkopf für PKW Anhänger legal gesucht

Diskutiere Deutz 4006 Kugelkopf für PKW Anhänger legal gesucht im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo zusammen, Ich melde mich aus meiner langen Abwesenheit zurück ☺️ Es hat sich sehr viel getan, Haus umgebaut, geheiratet, Kind bekommen...
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Philipp_Br

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Hallo zusammen,
heute ist meine Zugvorrichtung angekommen. Die 1. Freude war ganz schnell getrübt.
In dem Gutachten steht bei Anforderung : ,,zulässiges Gesamtgewicht des Lofs 4000kg,,

Kein 4007 4007 der Welt hat ein solch hohes zulässiges Gesamtgewicht. Hab die Vorrichtung nun vorsichtshalber noch nicht montiert und den Verkäufer kontaktiert... Nicht das er es nachher nicht mehr zurücknimmt wenn ich es montiert hatte.
Stand das bei euch auch drin???
Grüße Philipp
 
100er

100er

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Hallo Philipp,

Ganz ruhig, das ist jetzt doch kein Weltuntergang. Und von einmal Montieren ist auch nicht gleich die ganze Farbe ab, sonst würd ichs wirklich zurückschicken..

Ich denke das Ganze kommt daher, dass die nicht für jeden einzelnen Schleppertyp ein extra Bauteil fertigen. Der 5006 Hinterrad hat (lt. Wikibooks) z.B. genau 4000kg eingetragen, vielleicht stammt der Wert ja daher und die verkaufen auch gleich für 4506 und 4006 usw. die gleiche Anhängung.

Oder wird da bei der Polizeikontrolle wirklich drauf geachtet, ob sich der Gesamtgewichtwert von Anhängung und Schlepper deckt?
(Aber die freuen sich doch schon beim Anblick des Anhängebocks, wenn wenigstens einmal nicht die K50 in die Ackerschiene geschraubt wurde :D.)

Grüße
100er
 
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raceboy65

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Hallo zusammen,

Also in meinem Gutachten steht zgG der Zugmaschine 5.000kg. Mein D4506 hat nur 3.500kg eingetragen. Es kann aber auch der gleiche Traktor verschiedene Gewichtr haben in der Zulassung, je nach Auflastung usw. Ich hatte die 5.000kg ehrlich gesagt als Maximum interpretiert, bin aber gespannt was Hr. Dübbert bei Dir meint, Philipp. Kam schon eine Rückmeldung?

Ich bin aktuell auch dabei das Ding vom TÜV eintragen zu lassen. Das werde ich bei der BayWa vornehmen lassen. Sobald ich da vom Prüfer mehr weiss werde ich euch informieren, kann aber noch etwas dauern.

Sollte es da ein Problem geben muss ich aber auch sagen dass es dann für mich erledigt ist und ich es ohne Eintragung fahre. Denn wenn es so ein Theater ist, bis man legal einen PKW Anhänger an einem Traktor fahren darf, gehört halt etwas Risiko dazu.

Gruss
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Wenn man das Teil fachgerecht einbaut und das Gutachten des Herstellers mit sich führt reicht das doch vollkommen aus. Sinnvoll ist allerdings, wenn man das Teil nicht selber am Schlepper montiert sondern durch eine Meisterwerkstatt. Wenn die dann bei der Montage einen Fehler machen, Schrauben nicht mir korrektem Drehmoment angezogen, ungeeignete Schrauben verwendet oder ähnliches, dann kann man bei einem Unfall die Rechnung rausziehen und ist somit selbst rechtlich abgesichert. Einige Prüforganisationen oder Prüferinnen und Prüfer verlangen den Nachweis, dass man dies oder jenes Bauteil durch eine Fachwerkstatt hat montieren lassen. Sonst müssten sich ja die Ingenieure unter den Schlepper begeben und mit einem Drehmomentschlüssel prüfen, ob alle Schrauben vorschriftsmässig angezogen sind und ob auch die korrekten Schrauben verwendet wurden. Das habe ich allerdings noch nie beobachten können. Die Wackeln mal ein wenig daran herum und wenn nichts klappert plus dem Nachweis/Rechnung der Fachwerkstatt über die Montage sowie dem Gutachten des Herstellers, ist das so in Ordnung.

Das mit den 4000 kg Gesamtgewicht darf man auch nicht so ernst sehen. Wenn da 4000 kg drin steht hält das Teil mindestens das doppelte. Da wird doch seitens der Hersteller immer reichlich Luft nach oben gelassen.

Wie sieht die Realität dann aus? Welcher PKW- Anhänger mit welchem max. Gewicht wird dann an diese Anhängevorrichtung angehangen? Da liegt man so bei 750 kg bis 2000 kg. Plus Schleppergewicht der genannten Typen landet man bei max. rund 6000 kg. Alles kein Problem.

Ein Restrisiko bleibt immer. Da wo Menschen zugange sind passieren Fehler. Letztendlich gibt es dann ja noch die Haftpflichtversicherung. Die hat der Hersteller, die Fachwerkstatt, die Prüferin/Prüfer/Prüforganisation sowie der Fahrzeughalter.

Friedrich
 
B

Bierkellerberg

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Hallo Friedrich, das Teil wird in die Rastschiene (beim Deutz) montiert. Genau wie die Original Anhängerkupplung mit den Bolzen.
3,5 t Anhänger mit 150 kg Stützlast (K50 Obergrenze in Deutschland) ist zugelassen mit der Anhängerkupplung beim Deutz.
Bei meinem d3006 hat die Original Kupplung 800 kg Stützlast...
Gruß Tobias
 
F

FahrM66Tfan

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Danke für die Info. Dann gibt es ja überhaupt keine Probleme. Bolzen durchschieben, sichern und fertig. :)

Friedrich
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Puh.
Jetzt bin ich sich etwas geschockt. Habe ebenfalls letzte Woche bestellt und schon bezahlt. Aber noch nicht gekriegt.
Soll bei mir an einen 2505. Der hat 2500 zGM.
Habe aber vorher angefragt, ob diese Vorrichtung bei mir passt. Es hieß, das Gutachten ist nicht fahrzeuspezifisch. Wäre dann ja so nicht richtig.
Bin gespannt, wie das hier ausgeht.
 
Yohanz

Yohanz

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Moin,

Kannst du den Teil des Gutachten fotografieren und hier einstellen? Irgendwie kann das ja nicht so richtig sein. Zumal das Zgg ja gerade beim ziehen von Drehschemelanhängern kaum eine Rolle spielt.

Gruß,
Johannes
 
P

Philipp_Br

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Ich hab noch keine Rückmeldung bekommen. Allerdings muss ich sagen wenn es diesbezüglich nicht eingetragen wird werde ich die Vorrichtung zurück schicken. Denn dann über 500 dafür zu bezahlen und weiterhin illegal fahre werde ich definitiv nicht. Hab sehr lange überlegt so viel Geld für das bisschen Eisen zu zahlen... Aber um endlich mal legal unterwegs zu sein war es mir das wert.
Naja mal abwarten.
Wäre nur sehr enttäuscht wenn es nicht klappt. Hab mir extra noch die längeren schienen fur 130 euro gekauft.... Und hab im Vorfeld ca. 10x nachgefragt ob das wirklich alles ok ist....
 
U

ucdu

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Ich hab noch keine Rückmeldung bekommen. Allerdings muss ich sagen wenn es diesbezüglich nicht eingetragen wird werde ich die Vorrichtung zurück schicken. Denn dann über 500 dafür zu bezahlen und weiterhin illegal fahre werde ich definitiv nicht. Hab sehr lange überlegt so viel Geld für das bisschen Eisen zu zahlen... Aber um endlich mal legal unterwegs zu sein war es mir das wert.
Naja mal abwarten.
Wäre nur sehr enttäuscht wenn es nicht klappt. Hab mir extra noch die längeren schienen fur 130 euro gekauft.... Und hab im Vorfeld ca. 10x nachgefragt ob das wirklich alles ok ist....
Würde gern die längeren Rasterschienen dir dann abkaufen.
melde dich dann einfach per PN.
Danke
 
P

Philipp_Br

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Moin, ich verstehe das Problem noch nicht.

Störst du dich daran das dort nicht "max. zulässiges Gesamtgewicht" sondern "zulässiges Gesamtgewicht" steht und du den Wert genau treffen musst?

Ich würde mir da keine Gedanken machen.
Ich kenn das von einem PKW Anhänger von mir... Dort steht bei Anforderungen auch 2000kg Zugfahrzeug um 100kmh fahren zu dürfen. Wenn die hier angegeben 4000kg das mindest zulässige Gesamtgewicht beschreiben bekommt man das niemals sauber eingetragen. Steht halt weder min noch max davor...
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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OK.
Bei 100km/h macht das ja noch Sinn um auch wieder anhalten zu können.

Ist das bei der Kupplung so gemeint das das Zugfahrzeug durch diese Vorgabe immer schwerer ist als der max. 3,5t schwere Anhänger?
Aber warum sollte man das in das Gutachten der Kupplung schreiben? Das liegt ja in der Verantwortung des Fahrers.

Ich kann den Kugelkopf ja auch an einen Trecker mit zGG von 2t bauen wenn ich einen entsprechend kleineren Anhänger ziehen will.

Gilt das analog für zugelassene Schlepper?:
§ 42 StVZO - Einzelnorm
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Bei mir soll die Kupplung ja an einen kleinen Trecker. Aber selbst wenn ich da nen 3,5t Anhänger dran habe, ist der doch nicht überfordert.
Der musste im LoF Einsatz doch bestimmt noch viel mehr leisten zur damaligen Zeit.
 
P

Philipp_Br

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So, gerade ist die Entwarnung gekommen. ☺️
Der Hersteller hat mir gerade geschrieben das die 4000kg das max Gewicht dea Zugfahrzeugs sind. Kann zwar den Sinn nicht verstehen, aber egal.
Dann werden wir die Sach in die Hand nehmen und hoffen das ea beim TÜV klappt 👍
 
tlf-16-25

tlf-16-25

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Hallo Zusammen

Der Sinn des Max- Zugfahrzeuggewichts dürfte im D-Wert der Anhängerkupplung zu finden sein. Die Kupplung ist für 3500 kg freigegeben und hat vermutlich einen D-Wert von ca. 18. Dann sind beim Zugfahrzeug nicht mehr als 4 t zulässig.

Gruß
Markus
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Was steht denn für ein D-Wert drauf?

Bitte Rückmeldung, wie es beim TÜV gelaufen ist.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Hallo,

Bei mir soll die Kupplung ja an einen kleinen Trecker. Aber selbst wenn ich da nen 3,5t Anhänger dran habe, ist der doch nicht überfordert.
Der musste im LoF Einsatz doch bestimmt noch viel mehr leisten zur damaligen Zeit.
Es geht ja nicht darum was der Schlepper ziehen kann sondern wie viel für diese Kugelkopfkupplung zulässig ist.

Selbstverständlich kann so ein Schlepper ein vielfaches seines Eigengewichtes ziehen und darf das im lof Einsatz auch.
8-10t Anhängelast waren auch für 06er Deutz in den 70ern nichts ungewöhnliches.

Gilt denn §42 Stvzo für die Schlepper mit schwarzer Nummer? Die sind ja kein PKW, aber auch kein LKW...
 
A

agp8x

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Gilt denn §42 Stvzo für die Schlepper mit schwarzer Nummer? Die sind ja kein PKW, aber auch kein LKW...
Das kann nur ein Blick in den Fahrzeugschein klären. Wenn dort im Feld J eine Schlüsselnummer für LoF-Zugmaschinen steht, dann nicht. Wenn dort etwas anderes steht, möglicherweise.
 
Thema: Deutz 4006 Kugelkopf für PKW Anhänger legal gesucht
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