Bremslicht & Warnblinkanlage

Diskutiere Bremslicht & Warnblinkanlage im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutz- Freunde Was braucht den ein F1l514/51 zu einer Vollabnahme? Gestern hatte ich mich mit einem Herren von der Dekra unterhalten und er...
G

Gast

Guest
Hallo Deutz- Freunde

Was braucht den ein F1l514/51 zu einer Vollabnahme?
Gestern hatte ich mich mit einem Herren von der Dekra
unterhalten und er sagte mir daß auch ein 50 Jahre junger Trecker, Bremslicht & Warnblinkanlage bräuchte.

Gruß Mirko
 
Lars

Lars

Beiträge
983
Likes
2
Hi Mirko,
da bist Du aber an einen echten "EXperten" geraten! Bremslicht:
Nicht erforderlich, aber zulässig, wenn vor dem 01.01.1988 ertsmals zugelassen und wenn max. Geschwindigkeit kleiner als 25 km/h.
Warnblinklicht schon, da gibt es einfache Zugschalter mit beleuchtetem Zugknopf überall bei den Händlern, aber auch bei BOSCH oder Kfz-Zubehörhandel.

Gruß
Lars
 
Thema: Bremslicht & Warnblinkanlage

Ähnliche Themen

Bremslicht 4.51

F1L 514/51 Wie laut Klopft ein Klopfer ?

F1L 514/50 Getriebeeingangswelle (gefühlt) zu laut

Deutz 5006 Hydraulik

Vorstellung - D5206A

Oben