Bremslicht muss nicht sein?

Diskutiere Bremslicht muss nicht sein? im Forum Bremsen im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo Leute, Freitag oder spätestens Samstag sollen unsere beiden Trecker zum TÜV, da gibts doch diese Regelung, dass das Bremslicht nicht gehn...
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Loenne

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Hallo Leute,
Freitag oder spätestens Samstag sollen unsere beiden Trecker zum TÜV, da gibts doch diese Regelung, dass das Bremslicht nicht gehn muss, oder? Wurde glaube ich hier schon mal dikutiert, aber leider kann ich das nicht mehr finden :( !
Also meine Frage: Ab welcher Geschwindigkeit gilt das?
und Kann mir mal wer den Paragraphen nennen wo das drin steht?


Gruß Stefan
 
C

Christian...

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itat von meiner HP:

Bremslicht
- nicht erforderlich (aber zulässig), wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1988 erstmlas zugelassen wurde und die Höchstgeschwindigkeit kleiner oder gleich 25 km/h ist. Siehe siehe §53 Abs. 2 und 9
- Früher wurden oft die Blinker als Bremslicht verwendet: Wenn man bremst, leuchten die hintern Blinker (beide Seiten) dauerhaft. Beim blinken blinkt die entspr. Seite ganz normal. Wenn man blinkt UND bremst, blinkt die Seite, in die man abbiehgen möchte, ganz normal und der Blinker an der anderen Seite ist dauernd an (als Bremslicht). Diese Art des Bremslichtes ist bei alten Treckern zulässig.
 
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Loenne

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Na dann ist ja alles klar,
beide sind mit 20 km/h eingetragen,
und haben Bremslicht( geht nicht).


Nur leider lese ich(Trantüte) das zu spät, Vaddern war heut morgen beim TÜVX( !
Der Tüv-Onkel hat sich aber nicht nachem Bremslicht erkundigt.


Naja egal, 2 Jahre zeitaufschub ums zu reparieren.......




Dank und Gruß Stefan
 
C

Christian...

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Hat der Trecker mal Bremslicht über die Blinker gehabt oder hat er separate Leiuchten für Bremslicht? Wenn das zweite der Fall ist, müssen die funktionieren. Alles, was am Trecker (oder Auto) montiert ist, muss auch funktionieren.

Mein Vater wollte sich an seinem Auto Nebelscheinwerfer einbauen wegen der Optik (sah ohne wirklich schei** aus), aber die hätten dann auch verkabelt werden müssen. Also sind doch keine reingekommen, weil das alles zu aufwändig geworden wäre.
 
L

Loenne

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Nee, der hat hinten nur Zweikammerleuchten, unten Rücklicht, oben Brems-Blinklicht.
Dann muss es also nicht gehn.
Ich werde trotzdem mal sehn ob ich das nicht wieder hinkriege, Schaltplan habe ich ja.

Aber eins hab ich schon gemerkt als ich das andere Krams neu verdrahtet habe:
Von Grund auf neu machen ist einfacher und besser, als in einem absoluten Gewirr von
Kabeln, die entweder tot sind oder falsch geklemmt, falsch farbig, etc..., das richtige zu finden und
partiell zu reparieren.

Gruß Stefan
 
Mölli

Mölli

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Hallo,
ich habe auch vor kurzer Zeit an meinem D40N neu Tüv gemacht und der Tüvprüfer hat nach dem Bremslicht gefragt.....und ich habe bei meiner Restauration auf gut Glück den Bremslichthebelkontaktschalter demontiert,weil er defekt war.Und der Prüfer sagte denn mit lautem Brummeln :Bei dem Baujahr gab es sowas wohl noch nicht!
Hat denn wohl vielleicht doch nichts mit der Geschwindigkeit zutun,
sondern eher,ob es vorhanden ist.
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Ein ganz klare Jein!


Alles, was dran ist, muß funzen und es gibt ganz klar den §53 in Zusammenhang mit Topspeed + EZ.
 
A

andib_1

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Also ich bin ja neu hier und habe meinen D30s gerade erst incl. TüV Vollabnahme erstanden...:)

Aber ich habe Zweifel. Im (hoffentlich) aktuelle §53 der STVZO habe ich keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Höchstgeschwindigkeit in Bezug auf das Thema "Muß das Bremslicht sein oder nicht?" gefunden.

Mein D30s BJ'63 hat soweit ich das sehe schon längere Zeit keinen Bremslichschalter wohl sind aber die beiden Kabel unter dem linken Trittbrett vorhanden. Ich schließe daraus das auch mein D30 mal einen Bremslichtfunktion über die Blinker hatte (Zweikammleuchten, oben 1 Birne für Blinker, unten eine Birne für Standlicht). ich könnt mich jetzt zurücklehnen und sagen "aber der TüV hats doch abgenommen" abre wenn mich die "Freunde und Helfer" deswegen stoppen zählt die gerade erfolgte Vollabnahmen garnichts.

Könnt Ihr mir helfen was muß nun sein, muß ich den Bremslichzugschalter beschaffen, einbauen und anschließen?
Ist die Blinkerbremse heute überhaupt noch zulässig? Oder ist bis 25km/h alles ganz easy auch ohne Bremsleuchte?

Bin verzweifelt...
Andy
 
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Hallo

mein Tüv Prüfer hat bei meiner Vollabnahme vom F1L514/51 nicht nach den Bremslicht gefragt, aber er meinte auch das hatten die damals noch nicht und ist eh nicht schneller wie 25 also braucht er es auch nicht!

MfG Andy
 
Trecker-Kuppi

Trecker-Kuppi

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Mein 15er hat Dreikammerleuchten, die damals ja noch nicht verbaut waren. Da sie aber dran sind, müssen sie auch funktionieren. Ansonsten gibts nen Vermerk im TÜV-Bericht. Wie schon gesagt, alles was dran ist, muß funktionieren, auch wenn er es eigentlich nicht bräuchte.


Gruß,

Trecker-Kuppi


www.ffcoppenbruegge.de
 
E

Eierkuchen70

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Also mein Kramer ist Baujahr 1960 mit 1F712 und hat kein Bremslicht. War immer zusammen mit meinem kleinen Autohänger zum Tüf. Da konnte ich so nicht mal das Bremslicht am Hänger zeigen, hat immer funktioniert, schon 3 mal. :D :D :D :D :D :D
 
Trecker-Kuppi

Trecker-Kuppi

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Moin,

dann wird Dein Trecker aber wahrscheinlich gar kein Bremslicht haben, mit dem Anhänger ist dann wieder eine andere Geschichte.
 
Thema: Bremslicht muss nicht sein?

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