Bedingungen grüne Nummer

Diskutiere Bedingungen grüne Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Aufgrund der ständig wiederkehrenden Diskussion hier mal ein Auszug aus dem "Antrag auf Steuerbefreiung nach §3 Nr. 7 KraftStG". Voraussetzungen...
Meiko

Meiko

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Aufgrund der ständig wiederkehrenden Diskussion hier mal ein Auszug aus dem "Antrag auf Steuerbefreiung nach §3 Nr. 7 KraftStG".

Voraussetzungen für Grüne Nummer sind weiterhin:

- min 0,8 ha LoF-Fläche, also Land- oder/und Forstwirtschaftliche Fläche als Eigentum (Nachweis über Grundbuch/Katasterauszug) oder Pacht (Nachweis Pachtvertrag)
-Richtiges Ausfüllen der Fragebögen, siehe Bilder von matthiasgennermann in DIESEM Forumsbeitrag.

Und dann gilt genau das unten abgebildete, das ist nämlich Seite 3 des Antrages.

Ob man dann seine Forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (sprich Brennholz) zum Haus heizen oder zum Kuhstall bauen verwendet, ist vollkommen egal, solange man Forstwirtschaftliche Nutzung mit in den Antrag geschrieben hat.

Bitte entschuldigt die Bildqualität, das ist ein Foto, ich finde die Treiber-CD für den Scanner nicht wieder ;(
 
kohlemann

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Geht das jetzt wieder von vorne los?Bitte nicht.
Du kannst das nicht einheitlich in diesem Forum für ganz Deutschland aufstellen,dafür gibt es viel zu viele regionale Regelungen.Deine ganzen Aufstellungen treffen auf mich zb. alle nicht zu,auch habe ich nie diesen Antrag ausgefüllt und zahle in keine Berufgenossenschaft ein,trotzdem habe ich die grüne Nummer.Also,Du kannst das nicht pauschalieren,Meiko,daß ist gewiß gut gemeint von Dir aber da muß sich jeder selbst drum kümmern und zuhause bei seiner Finanzbehörde(die entscheiden nämlich darüber)erkundigen.
Gruß Ralf
 
G

Gast

Guest
Mag sein das das regional unterschiedlich gehandhabt, Gesetz ist aber Dieses Hier (Link zum KraftfStG) .

Evtl. Sind die Ländervorgaben unterschiedlich, was die Flächen angeht.

Also: Obriges gilt für Niedersachsen.

Und anscheinend ist das noch nicht ausreichend diskutiert, da noch immer einige behaupten, mit grüner Nummer darf man nur Holz holen, wenn man damit seinen Kuhstall heizt, aber nicht für´s Wohnhaus, oder ähnlichen Quwatsch !
 
kohlemann

kohlemann

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Lieber Gast
Es gibt auch Gesetze über die Einkommensteuer und trotzdem liegt es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters,ob man gewisse Sachen bekommt oder nicht.Es steht doch jedem frei,sich bei seiner örtlichen Finanzbehörde zu erkundigen,dann weiß derjenige auch genau wo er dran ist.Was bringt es denn darüber hier im Forum zu spekulieren?Den Sachbearbeiter interessiert keine Forumsmeinung,er entscheidet alleine darüber,ob ja oder nein.
Gruß Ralf
 
kohlemann

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Alles klar,"Gast" Meiko. :D
Ich will Dir hier nichts,aber das ist wirklich ein endloses Thema,für die es keine Patentlösung oder allgemeingültige Regelung gibt und darum muß da jeder selbst durch.
Gruß Ralf
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Aber man könnte reothetisch ja den Gesetzestext zu diesem Thema bei den FAQ's unterbringen.

Dann hat man mal zumindest 'ne Hausnummer.
Die regionalen Unterschiede kann/soll dann jeder selbst recherchieren.
 
100 06A

100 06A

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Hallo,

bei uns ist das ganz streng, da kannst du auf dem Papier besitzen soviel du willst, man muss einen gewissen Jahresumsatz (oder Gewinn) mit der Land, bzw. Forstwirtschaft erzielen und diesen auch nachweisen, sonst wird das nix mit der grünen Nummer. Hat mir so mein Nachbar erzählt, er hat gejammert was er für einen Aufwand hatte alles umzumelden (Hat Betrieb von Schwiegervater übernommen).
Das hat sich das Finanzamt geschickt ausgedacht, wenn du was türkst beim Antrag kriegen Sie dich mit der Einkommenssteuer...

Gruß Ruben
 
Deutz D 30 06

Deutz D 30 06

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Hallo zusammen,


also wenn ich mir die ganzen Beiträge zum Thema "grüne Nummer" durchlese, dann stelle ich fest, dass bei der ganzen Geschichte wohl recht viel "Nasenfaktor" beteiligt ist.

Bei uns in der Gegend ist es kein Problem, für zwei Obstwiesen eine grüne Nummer zu bekommen. So viel zum Thema "Gerechtigkeit" in Deutschland... ;(
Was 100 06A geschrieben hat klingt da im Gegensatz zu unseren Verhältnissen hier schon recht krass!


Viele (nachdenkliche) Grüße, Tobias (Deutz D 30 06)
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin, das ist ein Thema was wohl nie ausdiskutiert wird. Es gibt regional Unterschiede für die Anerkennung einer LoF. Aber was ganz fest steht, schreibt der § 3 KraftStG (Ausnahme v. d. Besteuerung) vor. In diesem steht drin, das Zufmaschinen in der lof ausschließlich dazu benutzt werden müssen. Das ich damit mein Holz für zu Hause holen kann, steht ja wohl außer Frage oder Ist Holz keine Forstwirtschaft. Benutze ich aber die Zugmaschine füe andere Fahrten, so liegt hier einen Steuerhinterziehung vor, andere mitfaufende Straftaten zähle ich hier nicht noch mal auf, diese sind hier schon angesprochen worden.

Weiterhin sollte man auch sehr vorsichtig sein, seinen Traktor auf Brauchtum (grüne Kennzeichen) zu zulassen. Auch hier ist der Nutzungsrahmen verornungsmäßig sehr eng gesteckt. Letzt war ein kurzer Bericht im Länderspiegel im Fernsehen. Dort hatte sich einer beschwerd, das er statt einem grünen Kennzeichen ein schw. Kennz. nehmen mußte. Bekannte aus dem Nachbarkreis jedoch grüne Kennz. hatten, diese waren auf Brauchtum zugelassen. Beim erste lagen die Voraussetzungen lof nicht mehr vor und über die Brauchtumsaussagen konnte ich auch nicht wirklich glücklich sein. Diese machen sich täglich der Steuerhinterziehung strafbar.

Habe durch Johannes auf unsere Webseite unter TÜV einiges einstellen lassen zur allgm. Info.

Gruß


Rüdiger
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo
Also bei uns muss man ein funktionierdende Landwirtschaft nachweisen. Am einfachsten geht das wenn man in der BG Mitglied wird. 200€ im Jahr.
Man darf KEIN Holz für sich prvivat holen. Die grüne Nummer berechtigt nur für Arbeiten, welche für die Landwirtschaft sind. Weidezahnpfähle darf man holen, oder Holz um den Kuhstall zu heizen, aber kein privates Brennholz. Genauso mit den Pferdeanhängern mit grüner Nummer....nur fürs pferd. Kein Möbeltransport, außer er kommt in den Pferdestall.
Bis bald
Marcus
 
Gustl

Gustl

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Das verstehe ich nicht. Bei uns in Hessen kann ein Landwirt für seinen eigenen Bedarf natürlich Holz holen. Nur für andere nicht, das ist dann schon wieder Gewerbe. Ich habe mich gerade mit dem Thema befaßt.
Bei der Versicherung (LVM) hat man mir gesagt, das es zwar verboten ist mit einer schwarzen Schleppernummer eine grüne Anhängernummer zu ziehen, aber der Anhänger wäre trotzdem über den Schlepper versichert. Polizeilich wäre beim Erwischen oder Unfall halt mit einem Ordenungsgeld ect. zu rechnen. Habe ich schriftlich. Grüne Nummern bekommt bei uns nur ein Landwirt. Außerdem brauchst du für das Finanzamt eine Bescheinigung vom Ortslandwirt. Beim Anmelden wäre eine grüne warscheinlich möglich, aber das Finanzamt würde das nicht akzeptieren. Wer keine Landwirtschaft hat, dem wird halt ein Gewerbe unterstellt ( nicht was Ihr denkt ), und das bedeutet schwarze Nummer.
Und die ist auch bei der Versicherung richtig teuer. Geht nach PS.
 
N

normagfreund

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Hallo
Man darf auch mit schwarzer Nummer am Schlepper einen Anhänger mit zulassungsfreier grüner Nummer ziehen solange es einen landwirtschaftlichen Zweck hat.
Das Problem liegt nur in der Versicherung bei meiner Versicherung ist aber auch so das der Anhänger oder Anbaugeräte über den Schlepper mitversichert ist.
Das nächste ist das viele Finanzbeamter,Ordungshüter und Versicherungsvertreter selber keine Ahnung über die Gesetzeslage haben.
Jeder sollte sich um diese Sachen wie Zulassung u.s.w. selber kümmern und nachfragen und sich am besten alles schriftlich geben lassen.
Auf einer Anfrage beim örtlichen Polizeiamt habe ich die Antwort erhalten das ich jeden Anhänger ohne Zulassung dranhängen darf solange das Zugfahrzeug unter 25 kmh fährt und wenn die das nicht wissen muss ich es auch nicht wissen.Aber wie schon gesagt jeder muss selber wissen wie die Gesetzte für sich umgeht.
Gruß Rainer
 
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Marcus Göbel

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Hallo
Das mit dem Holz holen kann nicht sein, auch nicht für den Eigenbedarf.
Sonst wäre mit der gleichen Begründung erlaubt, dass ich mit dem Traktor einkaufen fahre, oder ihn als Transsportmittel brauche. Die grüne Nummer sagt aus, man ist von der Steuer befreit. Darf dann aber wirklich nur Sachen für die eigene Landwirtschaft machen. Hier im Forum wurde einem Untersagt mit der grünen Nummer zur Schule zu fahren, aus genau den Gründen.
Wenn das alles so einfach währe, dann würde kein mensch mehr einen Traktor auf schwarze Nummer anmelden.
Bis bald
Marcus
 
Gustl

Gustl

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Hallo
Man darf auch mit schwarzer Nummer am Schlepper einen Anhänger mit zulassungsfreier grüner Nummer ziehen solange es einen landwirtschaftlichen Zweck hat.
Schaut euch mal die Antwort an, die ich auf meine Anfrage von der LVM bekommen habe.
 

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Wildschwien

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Hmm, mit 16 Klasse T machen, fürn Trecker der ne grüne Nummer hat.
Sollte man vorhaben ihn für nicht lof-Zwecke zu nutzen, muss man ihn "schwarz" fahren. Und dann braucht man mindesten Klasse B oder höher.
ODER?

Wenn ihr mich fragt:
Völliger Blödsinn!
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Gustel
Auch in Hessen darf man mit der grünen Nummer kein Holz holen. Das Holzholen hat rein garnichts mit der Landwirtschaft zu tun.
Nach deiner Erklärung dürfte man mit der grünen Nummer alles machen, es darf nur nicht gewerblich sein.

Man darf mit der grünen Nummer Holz holen, wenn man für den einen Monat Steuern bezahlt. Dann kann man aus der grünen Numemr eine "schwarze" machen.
 
N

normagfreund

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Hallo Gustl
Ich begehe keine Ordnungswidrigkeit wenn ich mit meinen als Landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldeten Schlepper mit schwarzer Nummer für einen Landwirt zb. Stroh hole der Anhänger muss eine grüne Folgenummer eines Schleppers des Betriebes haben wofür ich fahre.
Es muss nur der landwirtschaftliche Zweck vorhanden sein was anderes ist es wenn man seinen Schlepper als Oldtimer anmeldet dann ist nämlich vieles ausgeschlossen.
Gruss Rainer
 
kohlemann

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Ich höre immer mit der grünen Nummer dürfe man kein Holz holen? ?(
Heißt es bei der Zulassung nicht Land-und Forstwirtschaft,oder hab ich da was nicht mitbekommen?
Es gibt auch sehr viele Bauern,die einen Wald besitzen und im Winter,wo es auf dem Feld nichts zum arbeiten gibt,in den Wald fahren und Holz schlagen.Sowohl zum Verkauf (im Winter möchte man ja auch von was leben),wie auch für den eigenen Bedarf.Das soll mit der grünen Nummer illegal sein?Kann ich mir nicht vorstellen,was soll denn dann Forstwirtschaft sein?
Gruß Ralf
 
Thema: Bedingungen grüne Nummer
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