Arbeitsmaschine bei 19.5km/h

Diskutiere Arbeitsmaschine bei 19.5km/h im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Fährt hier jemand mit 19.5km/h Vmax und der Zulassung als "Arbeitsmaschine"? Also mit 20km/h-Schild und li/re. Anschrift des Halters aufgeklebt?
K

Kubi-D15

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Fährt hier jemand mit 19.5km/h Vmax und der Zulassung als "Arbeitsmaschine"?

Also mit 20km/h-Schild und li/re. Anschrift des Halters aufgeklebt?
 
Lars

Lars

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Hi Kubi-D 15,

fahren eines Ackerschleppers bzw. Zugmaschine als Arbeitsmaschine ist leider rechtlich nicht möglich. Arbeitsmaschinen sind genau definierte Maschinen zur Verrichtung einer genau festgelegten Arbeit. Siehe hierzu § 18 und 19 StVZO

Gruß
Lars
 
K

Kobold 514

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Hallo zusammen,

ich habe einen F1L 514/50 mit fest angebauter Seilwinde und Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Vmax = 16 km/h.
Auf der Zulassungsstelle wollte man mir damals eine grüne Nummer verpassen, ich musste mich mit Händen und Füssen dagegen wehren. Im Nachhinein hätte ich sie vielleicht besser nehmen sollen - das ist unauffälliger und ich würde nicht so oft darauf hingewiesen, der Deutz sei "nicht angemeldet".

Gruß Reinhard, der auch noch einen Schüter AS 15 mit angebauter Wahl-Bandsäge hat.
 
100 06A

100 06A

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Steh ich da jetzt auf dem Schlauch?
Ich dachte Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei. Was macht man dann auf der Zulassungsstelle?
 
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pelikan

pelikan

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Hallo Ruben,

wenn man eine technische Änderung eintragen lassen will oder
muss, macht das eigentlich immer die Zulassungsstelle. Dabei ist
es egal, ob es sich um eine Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt.
Bei meinem alten Mähdrescher z.B. musste ich auch zur Zulassungsstelle,
um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Gruß
Pelikan
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

eine kurze Info.

SAM bis max. 6 km/h
- keine Zulassung
- keine BE
- kein Kennzeichen
- keinen Namen
- keine PflVers
- keine Steuer


SAM bis max. 20 km/h
- keine Zulassung
- BE erforderlich
- kein Kennzeichen
- Namen angeben
- keine PflVers
- keine Steuer

SAM über 20 km/h
- keine Zulassung
- BE erforderlich
- amtliches Kennzeichen erforderlich (grds. grünes Kennzeichen)
- keinen Namen
- PflVers erforderlich
- keine Steuer


Werde versuchen in nächster Zeit dazu etwas einzustellen.

Gruß
Rüdiger
 
Doc Jan

Doc Jan

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Hallo,

ich möchte einen F2L 612/6-N, welcher seit 1975 stillgelegt ist, wieder benutzen, vornehmlich mit Mähbalken. Ist es denkbar, diesen als selbstfahrende Arbeitsmaschine zu erklären, wenn ich mit der Einschränkung leben kann, keine Anhänger ziehen zu dürfen (Ladefläche hat er ja ohnehin keine)? Eine Drosselung wäre nicht nötig, da dieser Schlepper ohnehin nur 20 km/h schnell läuft.

Danke für Einschätzungen und Infos, viele Grüße! Jan
 
Ö

Ölhand

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Hallo Jan,
kurze Antwort: Nein.
@ Rüdiger:
Zitat:
SAM
bis max. 20 km/h
- keine Zulassung
- BE erforderlich
- kein Kennzeichen
- Namen angeben
- keine PflVers
- keine Steuer

Zu den beiden markierten Stellen,
bist du sicher dass ein Name angegeben werden muss? Bei Mähdreschern sehe ich nur bei Lohnunternehmen ein Werbeplakat, aber bei rein Landwirtschaftlichen Maschinen habe ich noch nie einen Namen gesehen.
Und ist es nicht so dass die Maschinen in der Haftpflichversicherung des Unternehmens gemeldet sein müssen, es also eine Versicherungspflicht gibt?

Gruß, Achim
 
K

Kaidonis

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Also bei mir hieß es damals in der Fahrschule das selbstfahrende Arbeitmaschinen einen Firmenaufkleber o.ä. haben müssen, damit Unfallgegner oder auch die Polizei, weil sie ja kein Kenzeichen notieren können, zumindestens den Halter der Maschine ermitteln können.

Es kann ja sein das jem. mit so einer Maschine ein parkendes Auto rammt und einfach weiter fährt, und Zeugen, die das gesehen haben können nur sagen: "Das war so eine große schwarze Baumaschine" das hilft niemanden weiter, darum müssen gut erkennbare Aufkleber angebracht sein.

Ich bin auch der Meinung das mein Fahrlehrer damals gesagt hat das es dafür auch vorgeschriebene Größe und Anzahl gibt... bin mir aber nicht zu 100% sicher
 
treckernils

treckernils

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Ölhand schrieb:
Bei Mähdreschern sehe ich nur bei Lohnunternehmen ein Werbeplakat, aber bei rein Landwirtschaftlichen Maschinen habe ich noch nie einen Namen gesehen.

Ja Achim, nur weil man's noch nicht gesehen hat, bedeutet es doch nicht, daß die Rechtslage anders ist.

Und hier hat Kai recht:
Es kann ja sein das jem. mit so einer Maschine ein parkendes Auto rammt und einfach weiter fährt, und Zeugen, die das gesehen haben können nur sagen: "Das war so eine große schwarze Baumaschine" das hilft niemanden weiter, darum müssen gut erkennbare Aufkleber angebracht sein.

Für einen "Normalbürger" sind z. B. Bagger alle gelb, schlimmer noch, da wird der Radlader schnell zum Bagger ;) Das würden die sogar vor Gericht unter Eid aussagen.

Gruss Nils
 
Ö

Ölhand

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Hallo Nils,
ich habe das entsprechende in der STVO mittlerweile gefunden. Es muss auf der linken Seite der Name, Vorname, sowie Adresse und ggf. Firmenname stehen. Ich bin mir auch ziemlich sicher dass bei meiner Führerscheinausbildung welche ja nun schon einige Jahre zurückliegt kein Wort drüber verloren wurde.
Jetzt würde mich noch der Aspekt der Versicherung interessieren.

Gruß, Achim
 
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1014ts

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Hallo Ölhand,
eine Versicherungspflicht besteht für Arbeitsmaschinen bis 20 km/h nicht!
Eine Aufnahme in die Betriebsunfallversicherung ist dringend anzuraten.
Ohne kann man schnell Haus und Hof verlieren. ;( ;(

Gruß
Thomas
 
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1014ts

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Hallo,
warum kann eine Maschine mit Mähbalken keine SAM sein? ?(
Was ist mit den "Golfplatzdingern"?

Gruß
Thomas
 
Thema: Arbeitsmaschine bei 19.5km/h

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