Anhängerzulassung

Diskutiere Anhängerzulassung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - n´abend zusammen, wir haben einen ladewagen (kemper bj72) als pritsche zum holzholen und transport von anderen gütern (sand etc.) für den...
rainer

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n´abend zusammen,

wir haben einen ladewagen (kemper bj72) als pritsche zum holzholen und transport von anderen gütern (sand etc.) für den reinen privaten gebrauch umgebaut.
da wir den traktor (4005) gerne auf schwarze nr laufen lassen möchten, stellt sich uns die frage, ob wir den anhänger mit einem folgekennzeichen ausstatten können oder ob er eine offizielle zulassung braucht. v-max traktor 25 km/h, sind hier die anhänger nicht generell zulassungsfrei? oder ist das wieder die geschichte mit grüner nr? für lof betriebe etc. es ändert sich ja nichts von der geschwindigkeit oder technik, eigentlich. hmm

für info´s wär ich dankbar.

grüsse rainer

ps :hat jemand zufällig eine abe von einem kemper ladewagen LI ´
Baujahr 1972
Achs- Stützlast vorne 800 kg
Fahrgestellnr: H36136
Zul. Gesamtgewicht 4000 kg
Achslast hinten 3200 kg

Zugeinrichtung:
Typ ZE-HN
Prüfzeichen F-329
Baujahr 1972
Zul. Gesamtgewicht Anhänger 4000 kg
Geprüfte Stützlast 800 kg
Zul. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

 
C

Christian...

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Folgekennzeichen am Anhänger (ohne Zulassung) ist nur für LoF erlaubt, und dann auch nur, wenn tatsächlich nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (selbst wenn der Trecker schneller rennt).
Wenn der Trecker ein schwarzes Kennzeichen hat und der Anhänger privat eingesetzt werden soll, muss der Anhänger zugelassen, versichert, versteuert und vom TÜV abgenommen sein. Zusätzlich braucht der Fahrer einen entspr. Anhänger-Führerschein (Alte Klasse 3 oder neue Klasse BE, bzw. je nach zGG alte Klasse 2 oder neue Klasse C1E oder CE). Klasse T oder L (bzw. alte Klasse 4) gilt nicht für "schwarz" zugelassene Trecker, da diese Klassen nur für LoF gelten.
 
rainer

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aber ist das nicht irrsinn, an der technik ändert sich nichts. ob grünes oder schwarzes kennzeichen. egal. der traktor fährt nur 25 km/h. es geht ja doch wahrscheinlich nur um abzocke. bei uns soll das gespann NUR für private zwecke eingesetzt werden. brennholz für eigenheim zu heizen holen, rindenmulch für den garten etc. naja. aber um allem ärger aus dem weg zu gehen werden wir nicht drum herum kommen das gespann auf schwarzes kennzeichen anzumelden
wie ist das eigentlich mit dem anhänger? der hat nur eine handbremse. braucht der eine auflaufbremse um den zu tüven? oder ist das geschwindigkeitsabhängig?

grüsse
rainer (rheinland)
 
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Hallo Rainer,

hast Du nicht jemanden mit Landwirtschaft im Bekannten-/Verwandtenkreis? Dann könnte er den Schlepper doch bei sich auf dem Hof anmelden. Soweit ich weiß, muß der Halter nicht mit dem Eigentümer übereinstimmen.

Das Kennzeichen bleibt grün und Du hättest 'ne Menge Geld und Ärger gespart, da der Ladewagen wie bisher "einfach hinterherrollen" kann :D !

Schönen Gruß,
Börki
 
rainer

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mit dem bekannten wäre es weniger das problem eine grüne nr zu bekommen, aber ich möchte ja nicht den teufel an die wand malen, was ist wenn mal was passieren sollte oder wenn die grün-weisse rennleitung das gespann anhält und es sind baumaterialien geladen?
 
C

Christian...

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Auflaufbremse braucht man ab (glaube ich) 8 Tonnen zGG des Anhängers, darunter braucht der keine Bremse.
Brennholz holen hat doch was mit LoF zu tun?!?! Könnte man da nicht ne Verbindung herstellen?
 
rainer

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hast eigentlich ja recht. nur ist der transport des brennholzes ja eigentlich nicht für den landwirtschaftlichen betrieb, bzw. für den eigner der grünen nr. hmm. klar ist alles auslegungssache und wahrscheinlich von der laune oder dem sachverstand des freundlichen herrn in grün abhängig

grüsse rainer
 
Lars

Lars

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Das ist alles höchstgradig illelgal.

Schwarze Nummer: Anhänger braucht Betriebserlaubnis und eigene Zulassung, Fahrzeugführer barucht den entsprechenden Führerschein für Anhängerbetrieb.

Grüne Nummer:
Nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Also Holzholen auch für Bauern nur dann, wenn landwirtschaftlicher Zweck:
Holz für Stallbau oder zum Heizen des Stalls. Nicht mal, wenn der Landwirt sein Haus mit dem Holz heizt, zulässig.
Und dann braucht auch bei grünem Kennzeichen des Traktors der Anhänger IN JEDEM FALL eine Betriebserlaunbis.
Wenn der Hänger auch noch umgebaut wurde, natürlich eine BE für den Umbau.

Hört sich komisch an, ist aber so.
Wird vermutlich von der Rennleitung nicht immer so streng kontrolliert, aber (wie schon geschrieben) wenn was passiert: Große Kacke
Hier ist gerade gestern ein Motorradfahrer in einer Kurve unter einen Anhänger gekommen, schwerverletzt.
Da wird jetzt natürlich alles GANZ genau untersucht, ob alles vorschriftsmäßig war, wenn nicht....


Gruß
Lars
 
kohlemann

kohlemann

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Da sind wir wieder bei dem interessanten und immer wieder verblüffenden Thema der Zulassung.Wie gesagt es ist sehr unterschiedlich,was erlaubt ist.Bis vor kurzem war ich auch der Ansicht,schwarzes Kennzeichen,Anhänger kein Folgekennzeichen.Wie gesagt bis vor kurzem,denn Einer aus unserem Oldie-Stammtisch hat einen 16er Eicher mit schwarzer Nummer und Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen.Alles offiziell und mit Bescheinigung.Kann nicht,sagt ihr?Kann doch,man muß nur wissen wo es steht.Wenn Bedarf besteht erkundige ich mich bei dem Bekannten nach den Hintergrundinformationen und was man damit darf.

Gruß Ralf
 
Lars

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Hi Ralf,
mach mal (Info). Das würde das Zulassungsrecht ja auf den Kopf stellen, sehr interessant.

Gruß
Lars
 
Moorhorst

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hallo ralf
das würde mich auch interessieren,wie das funktioniert.
gruss
horst ;)
 
rainer

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jajajaja, bittebittebitte input :D
für info´s wär ich (wir) sehr dankbar.

grüsse rainer :))
 
C

Christian...

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Das ganze basiert doch darauf, daß der Staat die Landwirtschaft fördert (durch eigene FS-Klassen, Folgekennzeichen ohne Zulassung am Anhänger). Das macht der Staat deshalb, um die Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Da "normale" Leute nix mit Lebensmittelproduktion zu tun haben, werden die auch nicht gefördert.
 
kohlemann

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Bei uns werden auch Oldtimerfreunde mit einer grünen Nummer "gefördert",die nur eine Garage haben,ab und zu mal bei Oldtimertreffen vorbeischauen und absolut nichts mit Landwirtschaft zu tun haben.Soviel dazu,mit den anderen infos komme ich noch.
Gruß Ralf
 
kohlemann

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Also hier die versprochene info,mein Bekannter hat sich bei der Dekra und beim Straßenverkehrsamt schlau gemacht und die haben ihm eine Betriebserlaubnis nach Paragraph 18 und 19 erteilt.In dem Schriftstück sind die ganzen Aufzählungen aufgeführt die bei der grünen Nummer gelten(Feuerlöschzwecke,Lumpensammeln aber auch Brauchtumsveranstaltungen,etc.).Er hat dies aber auf schwarzer Nummer bekommen und nicht nur das,mittlerweile fährt er mit 07er Nummer(noch billiger)ebenfalls mit Folgekennzeichen am Anhänger.
Wie man so schön sagt,ist eben Auslegungssache :D.

Gruß Ralf
 
Lars

Lars

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Hi Ralf,
also doch keine Auslegungssache:
schwarzes Kennzeichen für Traktor, schwarzes Kennzeichen (eigene Betriebserlaubnis und Zulassung) für Anhänger.
Damit alles TÜV-pflichtig, Steuer- und Versicherungspflichtig, Anmeldepfichtig und auch nicht mit "normalem" PKW-Führerschein fahrbar.

Gruß
Lars
 
kohlemann

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Hallo Lars
Doch Auslegungssache.Ich habe selbst die Straßenverkehrszulassungsordnung hier liegen und ich muß Dir prinzipiell recht geben,aber es gibt Ausnahmen(unabhängig von grüner oder schwarzer Nummer).Dies sind zb.Sportanhänger,Anhänger für Feuerlöschzwecke,Bauwagen,Schausteller,etc.Ich wiederhole nochmal,mein Bekannter hat eine Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt und von der Dekra(privater Tüv),daß er hinter einem Traktor mit schwarzer Nummer einen Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen führen darf(zur Pflege des Brauchtums).Er ist somit zulassungs-Tüv-und Versicherungsbefreit!!!!Nun hat er das Gespann umgemeldet auf 07er Nummer(günstiger) und darf genau das gleiche.Das ist genau wie bei der Einkommensteuererklärung alles im Ermessen der zuständigen Behörde.Ich brauche nur über meine Stadtgrenze zu gehen,dort bekomme ich ohne angemeldete Landwirtschaft keine grüne Nummer,bei uns schon.
Und zu den Führerscheinen,warum nicht mit Pkw-Führerschein fahrbar??Alte oder neue Regelung?

Gruß Ralf
 
C

Christian...

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Die alte Klasse 3 gilt nur bis 7,5 Tonnen. Die neue Klasse B (Anhänger: BE) nur bis 3,5, die neue Klasse C1(Anhänger: C1E) bis 7,5 Tonnen.
Wenn jemand jetzt nur den neuen FS Klasse B hat, darf er bis 3,5 Tonnen fahren und nur ganz bestimmte (kleine) Anhänger fahren.
Klasse 4, T und L gelten nur für LoF-Fahrzeuge, also nicht für "Schwarzfahrer" ;)
 
kohlemann

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Ist nicht ganz richtig,mit der alten Klasse 4 bzw.5 darf ich Zug-und Arbeitsmaschinen bis 25Km/h fahren.Egal ob Lof,schwarze,grüne oder gelbe Nummer(Grüße an unsere holländischen Teilnehmer).Bei der neuen Regelung hast Du recht.
Gruß Ralf
 
Moorhorst

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hallo
richtig ralf.nur durch das kennzeichen ändert sich ja nicht die art des fahrzeuges.hast du richtig erkannt.
gruss
horst ;)
 
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