Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

Diskutiere Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Hallo zusammen, hat schon mal jemand von euch einen alten Krone Optimat, Strautmann Streufix, Bergmann M42 oder ähnlich aus den 60er bis 80er...
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Rosti

Rosti

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Moin auch,

Ich möchte hier nicht noch mehr Unruhe schaffen, aber bevor du ein H-Kennzeichen beantragst, mach dich vorher schlau....
Dieses Kennzeichen hat ja einen Grund, und ist nicht dafür da" Schrott"(sorry für den Vergleich) oder Fahrzeuge/Maschinen auf die Straße zu bekommen, die sonst nicht mehr zugelassen werden würden.

Sobald du da etwas transportierst was nicht dem Historischen Brauchtum entspricht, kann dir das H - Kennzeichen wenn du erwischt wirst, oder etwas passiert, sofort wieder aberkannt werden und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Informiere dich da vorher....

Gruß Andreas
 
F

FahrM66Tfan

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Sorry Andreas, dass stimmt einfach nicht. Steuern zahlst Du mit H- Kennzeichen pauschal schon mal 191 Euro. Das ist mehr als was Du bezahlen würdest, wenn Du den Miststreuer nur mit schwarzem Kennzeichen fahren würdest. Und mehr als mit grünem Kennzeichen sowieso.

Es ist doch genau umgekehrt. Du fährst mit H - Kennzeichen keinen Schrott durch die Gegend, weil Schrott gar kein H- Kennzeichen bekommen würde. Der Anhänger Schrott der durch die Gegend fährt hat aber oftmals grünes Kennzeichen. Also hier werden ja alle Dinge verdreht bis zum geht nicht mehr.

Auch mit einem H- Kennzeichen kannst Du alles das transportieren, wofür so ein Miststreuer ursprünglich gedacht war. Mist, aber auch z.B. Brennholz, Heckenschnitt. Nur Du musst den Anhänger so pflegen, dass er immer top da steht. Zumindest wenn es zur Hauptuntersuchung geht.

Friedrich
 
G

GTfan

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Gordon-Werner-Friedrich,

Vielleicht liest du dir deinen eigenen Text nochmal durch:
Guten Tag,

Das ist so nicht ganz richtig. Das H-Kennzeichen bescheinigt den weitestgehenden technischen Originalzustand einschließlich der korrekten Farbgebung sowie einen Erhaltungszustand mit der Mindestnote 3. Überdurchschnittlich ist kein fester Maßstab. Im Jahr 1979 durfte dieser Anhänger also genau so legal im Straßenverkehr teilnehmen. Auch 1979 hat kein Prüfer danach gefragt, mit wieviel Gewicht wann und wo und mit welchem Schlepper der Anhänger auf der Straße unterwegs ist. Man darf also mit einem H-Kennzeichen diesen Anhänger auch heute legal auf öffentlicher Strasse bewegen, auch wenn sich die Vorschriften bezüglich der Bremsanlage oder irgendwelcher zulässigen Gewichte und Schlepper- Anhänger- Kombinationen im Laufe der Zeit geändert haben.
Das Beispiel mit der Einleiter-Druckluftbremse ist absolut treffend. Es zeigt, dass ein Anhänger der damals so legal zugelassen wurde nicht zwangsläufig heute mit einem H-Kennzeichen betrieben werden darf, da sich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Bremsanlage geändert haben.

Du behauptest aber oben, dass mit einem H-Kennzeichen die damaligen Gesetze gelten würden. Das ist schlicht falsch! Für Anhänger ebenso wie für Kraftfahrzeuge.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Wenn er für den Anhänger so wie er ist ein Oldtimergutachten erstellen läßt bekommt er das H- Kennzeichen und hat somit freie Fahrt.
NEIN, auch wenn du es nicht kapieren willst und den Unfug zehnmal wiederholst!

ALLE heute im Verkehr befindlichen Fahrzeuge müssen den aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften genügen.
Bei Kraftfahrzeugen ist das u.A. der zuvor schon von mir als Beispiel genannte Warnblinker, bei übrigen Fahrzeugen wie Anhängern sind es u.A. die Anforderungen an die Bremsanlage. Das ist weiter oben schwarz auf weiß dokumentiert und lässt sich nicht mit einem H-Kennzeichen aushebeln, und wenn du dich auf den Kopf stellst.

Wer die Dinge hier verdreht, lässt sich im Verlauf hervorragend nachlesen...
 
Rosti

Rosti

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Wie gesagt, will ich hier nicht noch mehr Unruhe reinbringen...... Und lass den Beitrag von Friedrich einfach mal stehen...
Ingo hat ja nun genug gelesen und ist bestimmt auch in der Lage sich selber zu informieren. So brauchen wir hier auch nicht weiter auf Recht und Unrecht zu pochen.
Und wenn er was erreicht hat wäre es schön wenn er es hier Kund täte.

In diesem Sinne.....

Gruß Andreas
 
S

swd40

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Moin,

noch mal § 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... STVZO §41 Absatz 11 (sorry fürs wiederholen ... findet sich oben auch schon mal ...) :
(11) 1An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. 2Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. 3Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muss die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Absatz 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.
d.h. Achslast 3t ungebremst bei max. 30 km/h. Mit 1t Anhängelast kommt man dann beim Miststreuer auf die 4t ZGG. Irgendwo daneben finden sich auch noch die entsprechenden Leergewichte des Zugfahrzeugs.

Wer da gern noch ein H-Kennzeichen dran hängen möchte kann das gerne tun ...

Was war da jetzt so schwer dran?

Gruß,

Josef
 
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Dynamike

Dynamike

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Hier steht viel Quatsch. Das H-Kennzeichen hat keinerlei Auswirkung auf die technischen Anforderungen. Nochmal, es gelten die Anforderungen des jeweiligen Baujahrs bzw. Erstzulassung! Für wenige bestimmte Sachen gibts es Nachrüstenpflichten bspw. Warnblinkanlage. Deswegen muss man dazu die Fassung der StVZO der jeweiligen Bauzeit heranziehen und/oder geltende Ürbergangsvorschriften (§72) beachten.
Vergleichbar mit dem Szenario als hätte man den Anhänger Annodazumal normal mit schwarzer Nummer zugelassen und wäre halbwegs regelmäßig zur Hauptuntrsuchung erschienen. Da musste man ja auch nicht plötzlich eine andere Bremsanlage einbauen. Den eigenen Pkw muss man ja auch nicht zur jeder HU auf die neuste Abgasnorm umrüsten.
Das H-Kennzeichen ist dann nur noch das I-Tüpfelchen. Das mag der eine Prüfer ohne weiteres gewähren, das kann der nächste aber auch ohne weiteres bei der nächsten HU wieder aberkennen wenn der Zustand sich verschlechtert oder der vorige Prüfer ein paar zu viele Augen zugedrückt hat.

Entscheidend scheint hier der §41 Abs. 9 Satz 5 der StVZO in der Fassung bis 1993 zu sein.
„Die Bremsanlage muss vom ziehenden Fahrzeug aus bedient werden können oder selbsttätig wirken; sie muss den Anhänger beim Lösen vom ziehenden Fahrzeug auch bei einer Steigung von 20 vom Hundert selbständig zum Stehen bringen.“

Grüsse
Michael
 
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FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Ja Michael. Ich habe nichts anderes geschrieben, außer das man mit einem H-Kennzeichen definitiv keine Probleme und Diskussionen über irgendwelche mit der Zeit geänderten oder aktuellen Vorschriften bekommt, die der Anhänger von 1979 nicht erfüllen kann , aber mit einem Oldtimergutachten auch nicht erfüllen braucht. Das müsste der KÜS eigentlich auch wissen. Das mit der Bedienung der Bremse vom ziehenden Fahrzeug aus gilt auch für Zweiachsanhänger, ob mit oder ohne Auflaufbremse, ob mit oder ohne H-Zulassung. Dazu wird am Handbremshebel ein Strick befestigt der zum Schlepper führt. Daran kann der Fahrer im Bedarfsfall ziehen oder wenn der Anhänger abreißt, zieht sich die Handbremse selber an. Genau das machen die Wenigsten und bei der Vorführung bei einer Hauptuntersuchung wird das nicht bemängelt, wenn da kein Strick zwischen Schlepper und Anhängerbremsseil baumelt. Genau so wenig wird kontrolliert, ob die Anhängersteckdose für einen eventuell zweiten Anhänger richtig funktioniert.

Jetzt muss es nur noch Fabian verstehen.;)

Friedrich
 
QuieseL

QuieseL

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Hallo zusammen,
Dieses Thema wird hier geschlossen, da es scheinbar zu keiner Lösung kommt.
Gerne kann der TE mich kontaktieren wenn’s Neuigkeiten, Ansätze oder gar einen kompletten Lösungsweg gibt und ich füge sie noch bei, da es bestimmt in Zukunft noch weitere solche Fälle/Probleme/Herausforderungen geben wird.
Fände es schön wenn die Gemüter sich wieder beruhigen ;)

Gruß
Matze
 
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Thema: Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

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