Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

Diskutiere Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Hallo zusammen, hat schon mal jemand von euch einen alten Krone Optimat, Strautmann Streufix, Bergmann M42 oder ähnlich aus den 60er bis 80er...
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tlf-16-25

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Leider nein.
Traktor wird mit dem Bremspedal betätigt. Anhänger mit dem Bremshebel.
Das sind getrennte Betätigungen.
Wenn man den Hebel so mit dem Pedal verbinden könnte, dass...😋
 
egnaz

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Hallo,

„müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können“

Können sie doch durch die sibra-Zug-Bremse.
Oder verstehe ich das falsch?

Bei uns ist diese auch sehr verbreitet bei alten Einachsern und teilweise sogar auch bei Einachskippern.

Gruß
Matze
Du musst beim Bremsen mit Aufsteckbremse 2 Bedienungen ausführen. 1. das Bremspedal treten und 2. die Aufsteckbremse ziehen.
Diese Regelung finde ich auch richtig. Bei einer Gefahrenbremsung wird man instinktiv beide Hände ans Lenkrad führen, während man aufs Bremspedal steigt.
 
Norbert Spiegel

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Ich sehe es wie Matze, und genau so hat es der Prüfingenieur auch gesehen. Bei der Erstellung einer BE.

Gruß Norbert
 
egnaz

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Ich sehe es wie Matze, und genau so hat es der Prüfingenieur auch gesehen. Bei der Erstellung einer BE.

Gruß Norbert
Was steht denn in deiner BE?
Was für ein Bj hat dein Anhänger? Vor 1995 hat Aufsteckbremse nach dem DLG Merkblatt wohl Bestandsschutz.
Ab 1995 ist die Aufsteckbremse bis 3t Achslast auch erlaubt, es ist dann aber trotzdem ein ungebremster Anhänger.
 
Norbert Spiegel

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Das ist eine BE von einem Teppe Miststreuer. Wichtig ist mir das ich das Teil zulassen kann. Gebremst oder ungebremst ist erst mal nicht so wichtig. Beim PKW Anhänger gibt es das ja auch.
Gruß Norbert
 
egnaz

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Ungebremst gilt dann aber Nr.11: bis 30km/h, 3t Achslast und Zugfahrzeug mit Leergewicht in Höhe von der doppelten Achslast.
Aber wahrscheinlich ist er vor Bj 1995 und hat somit Bestandsschutz.
 
Deutz45nullfuenf

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Ja, sehr übliche Kombi...100er Schlepper mit 3t Miststreuer. ;)
Schraubär, was hast du für einen Schlepper? DX140 würde bestimmt gehen...
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Werden hier vorausgegangene Beiträge auch gelesen?

Schraubär hat doch gestern Morgen schon geschrieben, dass der Anhänger Baujahr 1979 ist.
Mit der Erstellung eines Oldtimergutachtens und mit dem zugeteilten H- Kennzeichen sind alle anderen Fragen beantwortet und er kann damit legal fahren. Die Schlepper- Anhänger Kombi interessiert den Prüfer nicht. Man könnte den Miststreuer auch auf einen Autotrailer packen und damit zur Hauptuntersuchung bringen.

Kurz zusammen gefasst:
Am Anhänger nichts verändern und genau so wie er ist ein Oldtimergutachten erstellen lassen.
Rissige Reifen sollten natürlich ersetzt und die vorhandene Bremsanlage repariert werden. Gleiches gilt für die Licht und Blinker. Ob man den Anhänger mit dem D15 oder DX230 zur Untersuchung fährt, ist vollkommen egal.

Friedrich
 
Schraubär

Schraubär

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Moin,
ich werde es mit dem H-Gutachten versuchen.
Mit nem DX kann ich nicht dienen. 🫣
Notfalls halt auf 3to ablasten - für den geplanten Grünschnitt-Transport wird das reichen (Nutzlast ursprünglich 3,2 to dann halt nur noch 2,2 to)
Schau‘n mer mal …

Grüße Ingo
 
Jann

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Hallo Ingo,

Bevor Du den ganzen Aufwand betreibst solltest Du Dich aus meiner Sicht doch erkundigen, ob Du diesen Anhänger dann auch wirklich legal fahren darfst. Ich habe da nach wie vor so meine Zweifel obwohl ich schon versucht habe mich durch die ganzen Verordnungen durchzulesen. Die Zulassung sagt noch nix darüber aus ob Du den Hänger dann mit Deinem Traktor auch wirklich ziehen darfst...
Habe mich deshalb trotz gewisser Zuneigung zur Sibra Bremse für einen alten Kipper mit Auflaufbremse entschieden.

Grüße Jan
 
egnaz

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Schenkt man dem DLG Merkblatt Glauben, gilt Bestandsschutz für die Anhänger bis 4t Gesamtgewicht mit Aufsteckbremse und Bj vor 1995, und sie gelten folglich weiterhin als gebremste Anhänger.
Es wäre mal spannend zu wissen, ob solche Anhänger bei Zulassung als gebremster oder ungebremster Anhänger in den Papieren geführt wird.
 
Ackerfahrer

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Im Grunde genommen ist das auch eine Frage des Führerscheins. Bei schwarzen Nummerschild.
Beim LKW Schein steht dir die Welt offen.
Beim alten PKW Führerschein 7,5t Zugfahrzeug, bis 12t Zug Gesamtgewicht.
Beim neuen Pkw Führerschein 3.5t Zugfahrzeug, 750kg Anhänger. Mit Anhängerschein 3,5T.
 
Norbert Spiegel

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Wobei das von 3.5tonnen auf 4.25 Tonnen erhöht werden soll.
Gruß Norbert
 
Dynamike

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Ein H-Gutachten hat mit der zulässigen Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr null zu tun. Ein H-Gutachten beinhaltet eine ganz normale Hauptuntersuchung und das Fahrzeug bzw. der Anhänger muss die geltenden Bestimmungen des Baujahrs bzw der Erstzulassung erfüllen. Wenn ich mich nicht verlesen habe, wurde der Anhänger doch mit original ABE gekauft. Ab zur Prüfstelle und eine Hauptuntersuchung machen lassen. Bei grüner Nummer reicht die ABE/EBE etc.. Eine Betriebserlaubnis muß aber grundsätzlich für genau das Fahrzeug vorliegen, um das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu "Betreiben", ob Zulassungsfrei oder nicht.
Ein H-Gutachten kann beim Steuern sparen helfen, kann aber auch je nach Versicherung die Nutzung einschränken. Rein Strassenverkehrsrechtlich gibt es keine Nutzungseinschränkung. Jedoch muss das Fahrzeug in einem überdurchschnittlich guten Zustand sein um die H-Kriterien zu erfüllen.
Das mögen Prüfer genauso unterschiedlich streng handhaben, wie nicht jeder Polizist die Betriebserlaubnis einfordert bei einer Kontrolle. An der rechtlichen Grundlage ändert das aber nichts.

Gruss Michael
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Das ist so nicht ganz richtig. Das H-Kennzeichen bescheinigt den weitestgehenden technischen Originalzustand einschließlich der korrekten Farbgebung sowie einen Erhaltungszustand mit der Mindestnote 3. Überdurchschnittlich ist kein fester Maßstab. Im Jahr 1979 durfte dieser Anhänger also genau so legal im Straßenverkehr teilnehmen. Auch 1979 hat kein Prüfer danach gefragt, mit wieviel Gewicht wann und wo und mit welchem Schlepper der Anhänger auf der Straße unterwegs ist. Man darf also mit einem H-Kennzeichen diesen Anhänger auch heute legal auf öffentlicher Strasse bewegen, auch wenn sich die Vorschriften bezüglich der Bremsanlage oder irgendwelcher zulässigen Gewichte und Schlepper- Anhänger- Kombinationen im Laufe der Zeit geändert haben. Ein PKW ohne Sicherheitsgurte, ohne Kopfstützen, ohne Airbag und mit nur einer 1-Kreis Bremsanlage und ohne Katalysatoren darf mit H- Kennzeichen ebenso ganz legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Hauptuntersuchung machen bringt ihm nichts, weil der Anhänger ohne Einstufung als Oldtimer und somit ohne Zuteilung des H- Kennzeichens nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Dann gilt der Miststreuer nämlich nur als alt und gebraucht und mit veralteter, nicht mehr zulässiger Bremstechnik, bzw. ohne Bremstechnik für den Fahrbetrieb.

Also, Termin mit einer Prüfstelle ausmachen und mit der ABE und Miststreuer zur Prüfstelle und ein Oldtimergutachten erstellen lassen. Da ist die Hauptuntersuchung sowieso mit drin.

Was Du nach Zuteilung mit dem Miststreuer mit H-Kennzeichen machst, liegt nicht in der Verantwortung des Prüfers. Du mußt dann nur dafür sorgen, dass der Anhänger bei der nächsten, regulären Hauptuntersuchung in dem Zustand ist, wie er bei der Erstellung des Oldtimergutachtens war. Bist Du mit dem Miststreuer z.B. zwei Jahre lang durch den Wald gefahren und sieht optisch nun aus als käme er aus dem Krieg oder hast Du da noch eine Fuhre Mist drauf und der Schlamm klebt 10 cm dick in allen Ritzen, wird die oder der Prüfer das H-Kennzeichen aberkennen.

Friedrich
 
F

FahrM66Tfan

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Dann wundert mich aber, dass der KÜS das anders beschreibt und demnach eine einfache Zulassung nicht möglich ist. Und das TÜV und Dekra das anders sehen würde mich dann wundern.

Friedrich
 
G

GTfan

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Man darf also mit einem H-Kennzeichen diesen Anhänger auch heute legal auf öffentlicher Strasse bewegen, auch wenn sich die Vorschriften bezüglich der Bremsanlage oder irgendwelcher zulässigen Gewichte und Schlepper- Anhänger- Kombinationen im Laufe der Zeit geändert haben. Ein PKW ohne Sicherheitsgurte, ohne Kopfstützen, ohne Airbag und mit nur einer 1-Kreis Bremsanlage und ohne Katalysatoren darf mit H- Kennzeichen ebenso ganz legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Gegenargumente:
- Allgemeine Nachrüstpflicht des Warnblinkers bei jedem im Straßenverkehr bewegten Fahrzeug, unabhängig von Baujahr und Zulassungsart.
- heute existierende Beschränkungen für Anhänger mit Einleiter-Druckluftbremse. Die sind anders als früher nur noch bis 25 km/h zulässig, ebenfalls und unstrittig ganz unabhängig von Zulassungsform oder -zweck.

Für die Sibra-Bremse sollte man sich wohl eher am Schicksal der Einleiter-Druckluftbremse* orientieren denn auf die Zulässigkeit nicht vorhandener Katalysatoren schielen.

*nicht zu verwechseln mit der hydraulischen Einkreisbremse im Kfz selbst, die @GueldnerToledo/ @FahrM66Tfan hier sinnfreierweise mit in den Ring holt.
 
egnaz

egnaz

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Dann wundert mich aber, dass der KÜS das anders beschreibt und demnach eine einfache Zulassung nicht möglich ist. Und das TÜV und Dekra das anders sehen würde mich dann wundern.

Friedrich
Ich kann auch nur das DLG Merkblatt anführen, wo es halt anders steht.
Interessant wäre, wenn jemand eine ABE von solch einem Anhänger mit Aufsteckbremse und Bj vor 1995 hätte. Wenn dort Anhänger gebremst aufgeführt ist, müsste der Bestandsschutz gelten.
 
F

FahrM66Tfan

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Ach Fabi, mal wieder Langeweile, Du kleiner Stinkstiefel?

Die Warnblinkanlage funktioniert an dem Anhänger von 1979 alleine schon durch reinstecken des Anhängerkabels an die Schleppersteckdose. Wenn nicht stimmt die Verkabelung am Schlepper nicht. Davon gehe ich jetzt mal nicht aus, da mitlerweile jeder Schlepper der auf der Straße unterwegs ist eine Warnblinkanlage haben muss. Von daher war Dein Hinweis schon wieder ein Schuss in´s Leere.

Was willst Du denn jetzt mit der Einleiter Druckluftbremsanlage? Hat der hier vorgestellte Anhänger von 1979 eine Einleiter Druckluftbremsanlage? Nein , hat er nicht. Bumm. Schon wieder ein Schuss in´s Leere.

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Wenn er für den Anhänger so wie er ist ein Oldtimergutachten erstellen läßt bekommt er das H- Kennzeichen und hat somit freie Fahrt.

Friedrich
 
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Thema: Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

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