Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

Diskutiere Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Hallo zusammen, hat schon mal jemand von euch einen alten Krone Optimat, Strautmann Streufix, Bergmann M42 oder ähnlich aus den 60er bis 80er...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Schraubär

Schraubär

Beiträge
325
Likes
15
Hallo zusammen,

hat schon mal jemand von euch einen alten Krone Optimat, Strautmann Streufix, Bergmann M42 oder ähnlich aus den 60er bis 80er Jahren zugelassen? Wer kann Tipps geben?

Danke und Grüße
Ingo 🤓
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

Beiträge
4.984
Likes
2.794
Moin. Hat er noch ein Typenschild an Rahmen, Achse und Deichsel und du eine ABE für den Wagen? Dann los...
 
D

DX-Driver

Beiträge
349
Likes
201
Hallo Ingo,

bei mir ging es um einen Mengele Baujahr Ende 60er / Anfang 70er.
Vorhanden waren das Typschild der Achse und die Fahrgestell-Nummer
vorne rechts eingeschlagen, sowie der Name des Herstellers.
Damit konnten die Fahrzeugdaten aus der KBA-Datenbank vom TÜV ermittelt werden.
Damit war die größte Hürde genommen.
Der Anhänger musste technisch I.O. sein und wurden dann vom TÜV abgenommen.
Für die Zulassung war noch ein Eigentumsnachweis erforderlich.
Der Rest war reine Formsache.

Grüßle Reiner
 
Schraubär

Schraubär

Threadstarter
Beiträge
325
Likes
15
Moin moin,

danke für die prompten Antworten. Bisher bin ich noch auf der Suche nach einem passenden Objekt. Möchte nur sicher sein, dass mein Vorhaben auch Aussicht auf Zulassung hat.

Bei dir Reiner klingt das so, als wenn die ABE nicht unbedingt Voraussetzung war. Muss man die haben oder geht es auch ohne?

Grüße Ingo 🤓
 
D

Dieter1209

Beiträge
88
Likes
23
Ohne Betriebserlaubnis ist eine Zulassung nicht möglich, Wenn aber das Fahrzeug alle Daten hat kannst du beim "Tüv" eine Abnahme nach §21 machen lassen um die Betrieberlaubnis zu erlangen
 
D

DX-Driver

Beiträge
349
Likes
201
Hallo Ingo,
Ideal ist es, wenn eine Betriebserlaubnis vorhanden ist.
Typschilder und die eingeschlagene Fahrgestellnummer sind auch vorhanden,
dann noch einen ordentlichen Kaufvertrag und die größten Hürden sind genommen.

Bei mir war nur das Typschild an der Achse vorhanden, der Hersteller bekannt und die
Fahrgestellnummer vorhanden und lesbar.
Damit hatte ich alles was der TÜV benötigt.

UND IMMER WICHTIG, VORHER MIT EINEM TÜV-PRÜFER SPRECHEN.

Die große Überraschung bei mir gab es auf der Zulassungsstelle.
Dort wurde ein Eigentumsnachweis des Verkäufers und ein Kaufvertrag gefordert.
Beides hatte ich natürlich nicht.
Der Verkäufer stellte mir dann eine eidesstattliche Erklärung aus, das der Anhänger sein
uneingeschränktes Eigentum war, aber leider die Fahrzeugpapiere nicht mehr auffindbar sind.
Dazu machten wir noch einen ordentlichen Kaufvertrag und dann war auch diese Hürde genommen.

UND AUCH HIER GILT, LIEBER MAL VORHER FRAGEN.

Grüßle Reiner


,
 
SimonS

SimonS

Beiträge
591
Likes
1.166
Moin Ingo,

ich habe für meinen Wolfangel vor kurzem den Weg über eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 STVZO) gewählt. Ich hatte keine Papiere, alle Typenschilder, guten TÜV-Mann und Mut auf der Zulassungsstelle.

Hier kannst du alles nachlesen, bei weiteren Fragen gerne PN oder wir telefonieren mal.

Gruß Simon
 
F

FahrM66Tfan

Beiträge
1.133
Likes
314
Guten Tag,

Im Optimalfall hat mindestens ein Schlepper ein grünes Kennzeichen und der Miststreuer dann dessen Folgekennzeichen. Keine Zulassung und kein TÜV notwendig. Noch besser ist es, wenn man dann noch einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hat der im selben Betrieb läuft wie der Schlepper mit grünem Kennzeichen. Dann darf man diesen Miststreuer mit grünem Folgekennzeichen auch hinter den Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hängen. Man muss dann lediglich den Fahrzeugschein des Schleppers mit grünem Kennzeichen mitführen und bei Bedarf vorzeigen.

Friedrich
 
Schraubär

Schraubär

Threadstarter
Beiträge
325
Likes
15
Hallo und danke für eure Äußerungen.
Dann scheint das ja keine "Hexerei" zu sein. Hab schon einige auf der Merkliste und werde also insbesondere auf die Typenschilder und Fahrgestellnummern achten und natürlich einen ordenlichen Kaufvertrag machen :)...

Grüße Ingo🤓
 
A

agp8x

Beiträge
117
Likes
70
Guten Tag,

Im Optimalfall hat mindestens ein Schlepper ein grünes Kennzeichen und der Miststreuer dann dessen Folgekennzeichen. Keine Zulassung und kein TÜV notwendig. Noch besser ist es, wenn man dann noch einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hat der im selben Betrieb läuft wie der Schlepper mit grünem Kennzeichen. Dann darf man diesen Miststreuer mit grünem Folgekennzeichen auch hinter den Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hängen. Man muss dann lediglich den Fahrzeugschein des Schleppers mit grünem Kennzeichen mitführen und bei Bedarf vorzeigen.

Friedrich
… darf dann aber auch nur die Fahrten machen, die der grüne Schlepper auch darf. Zugekauftes Brennholz (wenn man es ganz genau nimmt auch Brennholz für den Eigenbedarf), Umzug, Baumaterial für Haus und Garten, usw sind so auch nicht drin.
Das mit dem Fahrzeugschein des steuerbefreiten Schleppers ist mir neu. Was ich kenne, ist dass man ein Dokument braucht, dass die gefahrene Route ausweißt, und entsprechend der Regeln in einem LoF-Betrieb beginnt oder endet.

Grüße,
Clemens
 
G

GTfan

Beiträge
1.561
Likes
713
Guten Tag,

Im Optimalfall hat mindestens ein Schlepper ein grünes Kennzeichen und der Miststreuer dann dessen Folgekennzeichen. Keine Zulassung und kein TÜV notwendig. Noch besser ist es, wenn man dann noch einen Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hat der im selben Betrieb läuft wie der Schlepper mit grünem Kennzeichen. Dann darf man diesen Miststreuer mit grünem Folgekennzeichen auch hinter den Schlepper mit schwarzem Kennzeichen hängen. Man muss dann lediglich den Fahrzeugschein des Schleppers mit grünem Kennzeichen mitführen und bei Bedarf vorzeigen.
Hallo Gordon-Werner-Friedrich Rohölzünder, jeder einzelne Satz von dir ist Bullshit.

Das wurde dir doch unter deinem alten Tarn-Account schon mehrfach erklärt:
Brennholz für einen Landwirt transportieren
Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen
Es wäre grandios, wenn du solchen Unfug dann nicht ständig wiederholst, sondern selbst mal dazu lernen könntest.

Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs ist komplett egal.

Ein zulassungsbefreiter Anhänger mit Folgekennzeichen darf ausschließlich für einen LoF-Zweck bewegt werden. Das Folgekennzeichen muss zu einem Schlepper des Besitzerbetriebs passen. Wenn der Anhänger nach 1961 gebaut wurde, muss die ABE existieren und stets mitgeführt werden.

Ob das Zugfahrzeug und grüne, schwarze oder lila Kennzeichen trägt ist komplett egal. Es muss nichtmal selbst zum Betrieb gehören. Auch muss kein Fahrzeugschein der zum Folgekennzeichen gehörenden Zugmaschine mitgeführt werden, wenn grad ein anderer Schlepper vor dem Anhänger hängt. Der Fahrzeugschein hat gefälligst bei der dazugehörigen Zugmaschine selbst zu sein.

Der LoF-Zweck ist ausdrücklich weder das private Holen von Brennholz, noch Grünschnitt vom Privatgrundstück entsorgen oder die Pflege der privaten Streuobstwiese. Es heißt schließlich Land- und Forstwirtschaftlicher Zweck.
Aus genau diesem Grund gab es vor ein paar Jahren eine groß angelegte Petition, da die Besitzer kleinster Flächen in Realteilungsgebieten gern auch die alten Anhänger mit Folgekennzeichen legal zur Flächenpflege nutzen wollten.

MfG
Fabian
 
F

FahrM66Tfan

Beiträge
1.133
Likes
314
Guten Tag,

Ich glaube Du Fabian leidest an Verfolgungswahn oder ähnlichem . Warst Du damit schon mal in Therapie? Du kannst ja wunderbar andere Leute diffamieren und beleidigen , Zitate setzen, Worte im Munde herumdrehen und auf gestellte Fragen keine Antwort geben und sich mit dem Wissen Anderer Leute schmücken und wenn eine Antwort nicht in Dein Schema paßt diese als Moderator vollkommen unbegründet von der Teilnahme ausschließen. Viel mehr aber auch nicht. Fange doch mal vor Deiner eigenen Haustüre an. Man sollte wirklich mal die Zeitschriften anschreiben für die Du hin und wieder Artikel schreibst und denen mitteilen, was Du hier und an anderer Stelle abziehen tust. Wenn Dir Irgendwer nicht paßt schreibe Demjenigen eine private Nachricht. Aber dafür hast DU wieder nichts in der Hose.

Zum Thema:

Wo habe ich hier behauptet, dass die Kennzeichenfarbe des Zugfahrzeuges nicht egal ist?

Habe ich bestritten, dass man mit grüner Nummer am Anhänger nur im LOF-Zweck unterwegs sein darf? Auch schon hunderte Male erwähnt aber für Dich noch einmal. Das ist Theorie und Praxis. Habe schon selber öfters mit grüner Nummer am Miststreuer, Baujahr 1963 ohne mitführen einer ABE Bauschutt transportiert, die so beim Bau und Renovierung der eigenen Mietshäusern anfallen. Da wurde auch schon mal von der Polizei überholt. Hat die Null interessiert. Ich weis aber von einem Bekannten das der mit grüner Nummer am Anhänger und mit schwarzem Kennzeichen auf einem Oldtimertreffen war. Da wurde eine ganze Kolonne kontrolliert auf einem Parkplatz. Der hatte dann keinen Nachweis dabei das die grüne Nummer ein Folgekennzeichen ist. Der Polizist hat ihm angeraten den Schein des zugehörigen Fahrzeuges mitzuführen. Das war´s.

Nein, der Fahrzeugschein hat eben nicht gefälligst und zwangsläufig bei dem Schlepper zu sein. Siehe oben.

Auf Diskussionen mit Dir lasse ich mich nicht ein. Jede Antwort verschwendete Zeit.

Und jetzt geh mal hin und renoviere Deinen Fuhrpark und mach mal den richtigen Farbton auf den Holzvergaser. Du hast doch gar keine Zeit hier herum zu stänkern.

Friedrich
 
O

Oberwesterwälder

Beiträge
2.777
Likes
2.737
Hallo Friedrich,

Habe schon selber öfters mit grüner Nummer am Miststreuer, Baujahr 1963 ohne mitführen einer ABE Bauschutt transportiert, die so beim Bau und Renovierung der eigenen Mietshäusern anfallen. Da wurde auch schon mal von der Polizei überholt. Hat die Null interessiert.
und daraus schließt du dann, daß diese Fahrten so zulässig sind?

Gruß Martin
 
Blumenmann

Blumenmann

Beiträge
120
Likes
34
Schade,dass man so vom eigendlichen Thema abdriftet. Das hilft Schraubär und anderen Interessierten,wie mich zum Beispiel,in keinster Weise weiter.
Und es vergiftet den gegenseigen Respekt.
Freundlich gesinnte Grüße.
Jürgen
 
QuieseL

QuieseL

Moderator
Beiträge
1.431
Likes
1.106
Guten Morgen zusammen,
Zu jedem Gespräch gehört auch eine Diskussion.
Jetzt aber bitte zurück zum Thema!

Gruß
Matze
 
DB885

DB885

Beiträge
195
Likes
27
Guten Morgen,

ich habe selbst einen Krone Optimat restaurier und zugelassen, da mein Deutz eine schwarze Nummer hat.
Die FIN ist bei mir am Hauptholm unterm Anhänger auf der rechten Seite eingeschlagen. Habe mich an Krone gewandt und die haben mir eine Abschrift der ABE für 35€ zugesandt. Damit habe ich eine TÜV Untersuchung machen lassen und und konnte den Anhänger anmelden. Kaufvertrag (Eigentumsnachweis) war noch wichtig beim Amt.

Die Leute bei Krone waren echt hilfsbereit. Habe von denen auch noch eine Freigabe für eine andere Radkombi bekommen, da ich meinen Anhänger direkt auf 3,5t angelastet habe und andere Felgen+ Reifen montiert habe.

Bei weiteren Fragen melden.

Gruß Christian
 
buddyholly

buddyholly

Beiträge
1.466
Likes
1.092
Guten Morgen,

eher nur aus Neugier gefragt....
Es wird immer wieder auf den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis verwiesen. Wie ist das bei "Bestandsmaschinen"? Sprich, der Anhänger ist seit jeher im Familienbesitz, nur wurde die Landwirtschaft aufgegeben, und jetzt soll der ne schwarze Nummer kriegen. Kaufverträge sind längst verschollen.

Den Kaufvertrag könnte mir theoretisch ja auch jeder ausstellen, der selbst hat ja auch keinen Eigentumsnachweis?

Gruß, Holger
 
SimonS

SimonS

Beiträge
591
Likes
1.166
Guten Morgen,

es besteht die Möglichkeit auf der Zulassungsstelle/Amt eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dabei wird man sehr streng befragt, warum keine Papiere vorhanden sind.

Holger, du müsstest quasi unter Eid aussagen:
"Das Fahrzeug ist schon immer mein Eigentum (nicht Familienbesitz), Papiere sind verloren gegangen (Ofen, Umzug, Hund) ist nirgendwo sonst zugelassen."

Gruß Simon
 
F

FahrM66Tfan

Beiträge
1.133
Likes
314
Guten Morgen,

Es ist genau so wie es Simon schreibt. Gleichzeitig prüft die Zulassungsstelle noch, ob das betreffende Fahrzeug oder Anhänger schon einmal zugelassen wurde in Deutschland.

Friedrich
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Alten Miststreuer zulassen/ ABE / TÜV/ schwarze Nummer

Ähnliche Themen

Deutz DX86 - Zulassung Kennzeichen H oder Grün oder Schwarz?

Deutz F1M414 - Zulassung - Technisches Datenblatt für die Zulassungsstelle - mit Dezibel und Co.

Ummelden eines Traktors

Anhängelast bei schwarzer Nummer

Wer hat seinen Anhänger/Misttreuer 25km/h auf schwarze Nummern zugelassen.

Oben