6km/h

Diskutiere 6km/h im Forum Getriebe im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo zusammen, hab gerade bei ebay nen D5505 gesehen, der auf 6km/h gedrosselt ist. Da man so was ja öfter mal sieht, würde mich interressieren...
Gernot Schnell

Gernot Schnell

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Hallo zusammen, hab gerade bei ebay nen D5505 gesehen, der auf 6km/h gedrosselt ist.

Da man so was ja öfter mal sieht, würde mich interressieren, wo und wie das im Getriebe vorgenommen wird und ob und wie man das wieder rückgängig machen kann.


Schon mal danke im Voraus für die Antworten.


Gruß Gernot

P.S.: Die Frage bezieht sich nicht nur auf nen D5505 sondern auf alle Deutz...
 
Pille06

Pille06

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Hallo Gernot,

ich habe soeben mir den TÜV-Nord telefonisch Rücksprache gehalten und wie schon von mir in einem anderem Beitrag erwähnt und richtig vermutet ist eine 6Km/h Zulassung heute nicht mehr möglich.
Und das gilt Bundesweit das bestätigte mir gerade noch der Herr vom TÜV.

Also in still von Herrn Bruse, es gibt keine 6Km/h Zulassung mehr und noch mal für alle 6km/h Zulassungen werden heute nicht mehr abgenommen.

Naja wenn nicht immer eine Ausnahme geben würde, bei Fahrzeugen die von Werk aus für 6km/h vorgesehen waren ist es auch heute noch möglich mir den 6Km/h Schild sich im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Da dies aber meist auf Fahrzeugen zutrifft die im innerbetrieblichen Verkehr laufen und nur ab und dann die Strasse überqueren oder es Krankenfahrstühle ältern Baujahrs sind, trifft diese Ausnahme wohl nicht für unsere Schlepper zu und ist hinfällig.

Zu der Frage wo und wie das Fahrzeug auf 6Km/h gedrosselt wird kann ich Dir sagen dass das am Getriebe vorgenommen werden musste.
Es ist, äähhh es war so das man die Drosselung mechanisch vornehmen musste damit sie nicht von jedem in kürzester Zeit wieder entsperrt werden könnte.
Dazu hat man meist den Deckel mir den Schalthebeln abmontiert und ein Sperre eingeschweißt so das man nicht mehr in die Gänge schalten konnte die über 6Km/h liefen.

Da aber, und nun kommen wir zu Grund warum eine 6Km/h Zulassung nicht mehr möglich ist,
einige die Sperre nach der Eintragung wieder entfernt haben und da wohl so einiges mit Passiert ist wollte man dem Einhalt gebieten und hat die 6km/h Zulassung für Fahrzeuge die nicht Werkseitig dafür vorgesehen vor einigen Jahren eingestellt.

Vergessen habe ich zu fragen ob es ein Bestandsschutz für Schlepper gibt bei dehnen das vor Jahren eingetragen wurde.

Und noch was wer von euch möchte mit 6 km/h überhaupt mit dem Schlepper unterwegs sein?
Ich denke das in der heutigen Zeit das wohl nicht mehr angebracht ist und man wohl zum Fahrenden Stau werden würde, was wohl keiner für gut befinden würde.
Zum gelegentlichen Straße überqueren wäre 6Km/h natürlich genug und man wäre kein Verkehrssünder.
 
Gernot Schnell

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Danke für die ausführliche Antwort.

War nur reine Neugier, 6km/h wäre für mich uninterressant, da ich in der Regel weitere Wege zurückzulegen habe...


Gruß Gernot
 
G

Gast300

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Hallo,

solche Sperren wurden, wie Pille06 schon beschrieben hat am Getriebe ausgefürt. Bei manchen wurde einfach die Schaltgabel auf der Führung verschweißt oder ein Anschlag in die Schaltkulisse eingeschweißt so daß die Gänge die über 6Km/h waren, nicht mehr eingelegt werden konnten. Meines Wissen wurde auch, wenn es nicht reichte nur die Gänge zu sperren, auch die Motordrehzahl gedrosselt. Beides musste dann aber vom TÜV verplombt werden.

Gruß
Jürgen
 
Lars

Lars

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Ich muß Pille wiedersprechen,
eine 6 km/h Begrenzung ist durchaus möglich.
Gemäß § 18 StVZO ist eine Betriebserlaubnis für alle Fahrzeuge über 6 Km/h erforderlich.
Das bedeutet: bis max. 6 Km/h eben nicht.
Allerdings muß das Fahrzeug ansonsten alle technischen Vorschriften (Bremse, Beleuchtung, Bereifung...) erfüllen.

Das Problem ist der Nachweis, das das Fahrzeug eben nur max. 6 km/h fahren kann. Die kann man eigentlich nur mit einem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kfz-Verkehr (TÜV, im Osten DEKRA) nachweisen.

Gruß
Lars
 
Pille06

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Hallo Lars,

also wie ich geschrieben habe, hatte ich vor meinen Beitrag mit einem Sachverständigen des TÜV Nord gesprochen der mir versicherte dass eine 6km/h Zulassung nicht mehr abgenommen wird.
Ich weis ja nicht wie alt der Auszug der STVO ist und/oder es einen Zusatz gibt der die 6km/h Zulassung nicht mehr ermöglicht.
Es wäre ja mal interessant zu wissen ob bei Dir der TÜV eine andere aussage macht,
wenn Du nachfragst beziehe Dich nur auf Schlepper damit wir nicht Äpfel und Birnen vergleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Pille

PS. ich bin gespannt
8o
 
Lars

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Hi Pille,
was ein Sachverständiger des TÜV sagt, ist nicht relevant, sondern die StVZO.
Und das ist die aktuelle Fassung.
Es geht, ohne Frage.

Gruß
Lars
 
Rüdiger

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Hallo, ich muß und kann Lars nur zustimmen. Die StvZO sieht eine Zulassung von max. 6Km/h vor. Der TÜV-Sachverständige sollte sich mal in die StVZO einlesen.

Gruß

Rüdiger
 
Gernot Schnell

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Kann sein, das ich falsch liege, aber so wie sich das anhört, haben alle irgendwie recht...
Der TÜV nimmt ja auch keine Zulassung ab, sondern er muss die Drosselung auf 6km/h abnehmen... und wenn er die nicht abnimmt, fährt das Fahtzeug schneller als 6km/h und muss regulär zugelassen werden.

Nach der Aussage von Lars ist bis 6km/h keine Betriebserlaubnis erforderlich, und ich denke mal wenn die Kollegen von TÜV sagen, das eine 6km/h Zulassung heute nicht mehr möglich ist, dann meinen sie wahrscheinlich damit, das die Drosselung beim TÜV nicht mehr abgenommen wird.
Also kein Wiedersptuch...


Gruß Gernot
 
Pille06

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Hallo,

so ich hab mich noch mal schlau gemacht,
der TÜV bestätigt keine nachträgliche Veränderung der Höchstgeschwindigkeit auf 6km/h und nimmt eine solche auch nicht ab.
Soll heißen das ein Schlepper nicht mehr nachträglich auf 6km/h zugelassen werden kann.

Fahrzeuge die von der Bauart und/oder Werkseitig so konstruiert sind das sie die Höchstgeschwindigkeit von 6km/h nicht überschreiten gelten als ausnahmen.
Die müssen aber auch nicht bei Tüv vorgeführt werden.
Ich kenne aber kein Hersteller der 6 km/h Schlepper herstellt.


Ich bin mir sehr sicher das man heute kein Schlepper mehr auf 6km/h zulassen kann bzw. im Straßenverkehr bewegen darf es sein den die Ausnahme greift oder es ist ein Schlepper der noch zur Zeit wo es möglich war gedrosselt wurde, wobei ich auf solchen nicht sitzen möchte wenn die Polizei einen anhält.

Wenn die 6 km/h Zulassung noch Gültigkeit haben sollte ist es doch komisch das bei den vielen Mitgliedern hier im Forum keiner eine solche Zulassung hat oder weis das jemand mit solcher fährt die auch einer Verkehrskontrolle standhält.

Mfg

Pille
 
Gernot Schnell

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Wichtig: Es gibt keine 6km/h Zulassung , der Witz ist ja, das Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit unter 6km/h keine Zulassung benötigen.

Ich denke für Fahrzeuge, bei denen die Geschwindigkeit früher schon auf 6km/h gedrosselt wurde und bei denen dieses auch vom TÜV abgenommen wurde gilt auch weiterhin das sie keine Zulassung brauchen. (In den Papieren sthet dann ja, daß sie nur 6km/h fahren)

Dies ist nun nicht mehr möglich, weil der TÜV keine Drosselungen mehr abnimmt...

Es sollte also kein Problem sein, einen Schlepper der laut Papieren auf 6km/h gedrosselt ist ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen, wichtig ist nur, das er technisch einwandfrei ist und auch wirklich nicht schneller als 6km/h fährt... dann kann auch die Rennleitung nichts sagen!


Gruß Gernot
 
R

robert1963

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Warum nimmt der TÜV kein solche Drosselungen mehr ab?

Der TÜV ist ein Verein (Technischer Überwachungs Verein) und keine Behörde.


Vielleicht weiß unser Mann beim KBA mehr.
 
Lars

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Also:
Fahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sind zulassungs- und betriebserlaubnisfrei.
Problem: der Fahrzeughalter muss einen Nachweis erbringen können, das das Fahrzeug eben nur max. 6 km/h fahren kann.
Das kann er z.B. mit dem Gutachten eines TÜV'lers.
Der kann die Erstellung des Gutachtens eigentlich nicht ablehnen, es ist seine Aufgabe, Gutachten nach Maßgabe des Auftraggebers zu erstellen.
Er kann allenfalls "seltsame" technische Anforderungen stellen.
Wenn er nicht will: den Vorgesetzten ansprechen.
Hilft dies alles nichts, ist der nächste Anprechpartner das jeweilige Landesverkehrsministerium, das die Sachverständigen ernennt.

Gruß
Lars
der Mann aus dem KBA
 
Pille06

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Hallo,

meine frage an alle im Forum

Hat jemand in den letzten 5 Jahren einen Schlepper auf 6 km/h drosseln lassen und fährt damit im öffentlichen Straßenverkehr oder kennt jemand einen?

Es wäre ja schade und ärgerlich wenn jemand hier im Forum das liest und sich entschließt seinen Schlepper zu Drosseln und mit allen erforderlichen Dingen für den öffentlichen Straßenverkehr auszurüsten und dann bekommt er kein Gutachten oder was auch immer und darf gar nicht im öffentlichen Straßenverkehr damit fahren..

Also ich bin der Meinung nachträglich geht da garnichts mehr.

Mfg

Pille
 
Gernot Schnell

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Ich denke bevor man irgendwelche TÜV-relevanten Änderungen egal welcher Art vornimmt, sollte man sich schon mal mit der TÜV-Stelle die das später abnehmen soll in Verbindung setzen und das abklären.

Ist natürlich von Vorteil wenn man sich vorher schon schlau gemacht hat und den Prüfer dan von seinem Vorhaben überzeugen kann, dadurch daß nicht alles 100%ig geregelt ist, können die nämlich oft nach eigenem ermessen entscheiden.

Problem beim 6km/h Gutachten ist wahrscheinlich, das die Drosselung immer irgendwie zurückgenommen werden kann... und mit dem Argument kann der TÜV das dann auch ablehnen...

Im Zweifelsfalle mehrere Prüfstellen kontaktieren...


Wir haben bei uns eine recht kulante Prüfstelle, wo sich die Prüfer ganz gut mit Schleppern auskennen... ich werde da mal nachfragen was die zu dem Thema sagen...


Gruß Gernot
 
D40.2 Frontlader

D40.2 Frontlader

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Hallo. War heute Morgen bei meinem Tüvler und der sagte mir, daß die 6 KM/H Reglung geht.
Mann bzw. Frau braucht:
Unterlagen vom Hersteller aus denen ersichtlich ist wie die Übersetzung im jeweiligen Gang ist.
Danach muß eine Fachwerkstatt das Getriebe, bzw die Schaltung so blockieren das nur noch bis zur 6 km/h Grenze geschaltet werden kann.
Einspritzpumpe muß verblommt werden (Drehzahlerhöhung)
Getriebe muß verblommt werden.
Fahrzeug muß der STVO entsprechen ( Blinker, Licht, Bremsen usw )
 
Lars

Lars

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Genau so wie Frontlader es beschrieben hat geht es, aber:
man muss eben einen Sachverständigen finden, der sachverständig ist.

Gruß
Lars
 
DeutzTim

DeutzTim

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Moin

Bei uns ist es Gang und gebe alle Gänge bis auf den 1,2 und R zu zuschweißen. Ich habe es aber auch in Dortmund Kurl gesehen das ein Hano R16 mit 4 Splinten gedrosselt wurde....

Also bei beiden Arten werden die Gänge in der Schaltung gesperrt so das man nicht in die höheren Gänge schalten kann.

MfG Tim
 
McCormick D-215

McCormick D-215

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Hallo,
ich habe in Mobile mal nachgschaut, und habe einen McCormick gefunden, der auf 6Km/h gedrosselt wurde.
Der Verkäufer schreibt dabei, das man den Traktor ohne Führerschein fahren kann, und jetzt wollte ich wissen, ob das wirklich stimmt?


Tschüss

Yannick
 
Thema: 6km/h

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