Moin,Yanik hier ein Hinweis
Mit der Einführung des neuen Führerscheinrechtes trat hier ein Änderung in Kraft. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind nur seselbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen, welche nach ihrer Bauart für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz bestimmt sind und Bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren sowie einachsige Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Nachdem auch Übergangsfristen verstrichen sind, gilt seit dem 01.01.01, daß nur noch 6 km/h Fahrzeuge führerscheinfrei zu fahren sind, welche für land- und forstwirtschaftlichen Einsatz vorgesehen sind. Diese müssen sich aber nicht unbedingt im lof-Einsatz befinden, sondern das Besuchen von Oldtimerveranstaltungen mit einem 6 km/h Schlepper ist also auch weiterhin möglich.
Das mindestalter beträgt 15 Jahre.
Gruß
Rüdiger