6km-Drosselung nicht mehr möglich?

Diskutiere 6km-Drosselung nicht mehr möglich? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - hallo, in einem Text zu einer eBay-Versteigerung habe ich folgenden Satz gelesen: Stimmt das? Jürgen
jmayer

jmayer

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hallo,

in einem Text zu einer eBay-Versteigerung habe ich folgenden Satz gelesen:

Die 6km/h-Drosselung wird seit dem 1.1.05 nicht mehr zugelassen, d.h. wenn Sie heute einen Schlepper auf 6km/h reduzieren wollen geht dies nicht mehr!

Stimmt das?

Jürgen
 
C

Christian...

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Siehe StVZO:
§ 18 Zulassungspflichtigkeit.
(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h [...] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.
Fahrzeuge mit einer bbH von weniger als 6 oder genau 6 km/h sind also NICHT ZULASSUNGSPFLICHTIG

(3) Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist. [...]

Stand der StVZO: 2. Juli 2005
Eine 6km/h-Drosselung ohne Zulassung sollte demnach eigentlich noch möglich sein.
 
Thema: 6km-Drosselung nicht mehr möglich?

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