Hallo zusammen!
ich beobachte natürlich immer wieder Euer Forum und hatte bisher nichts geschrieben weil ich durch die bisherigen Beiträge für etwas Mißstimmung gesorgt hatte. Daher wollte ich mich erst wieder melden wenn es ein Urteil gibt. Wegen der Interessebekundungen in diesem Thema aber mal kurz vorab ein Zwischenstand:
Das Gutachten eines von Gerichten sehr geschätzten Büros aus Hannover liegt inzwischen vor, ebenfalls eine Computersimulation. Der Motorradfahrer ist laut diesen Erkenntnissen 150 km/h gefahren. Dieses deckt sich mit der Aussage eines Anwohners, der das Motorrad wenige Momente vor Unfall gesehen und gehört hat und den Einschätzungen des Treckerfahrers. Zudem ist es unstrittig, daß der Helm zu Beginn des Aufpralls wegflog, er war also höchstwahrscheinlich nicht richtig geschlossen. Die Notärztin bezeugt, daß der Motorradfahrer schwerste Schädelverletzungen hatte. Es bleibt zu klären, wei weit er seinen Tod auch hiermit selbst zu verantworten hat. Weiter hatte der helm ein stark getöntes Visier - auch dieses kann wegen eingeschränkter Sicht Folgen in der Schuldbewertung haben.
Noch ist der Führerschein des Treckefahrers weg, das Gericht hat gerade erst die genannten Unterlagen und Erkenntnisse bekommen und muß neu entscheiden.
Erstaunlich ist, daß der erste Gutachter offenbar die Aufprallgeschwindigkeit viel zu gering eingeschätzt hat. Dieses weist das zweite Gutachten anhand aktueller Crashversuche mit Motorrädern nach. (Gabel gebrochen, Rahmen gestaucht, Tank geplatzt und Anhänger umgeworfen, trotzdem sagt der erste Gutachter "45 km/h" Aufprallgeschw.) Zudem geht das erste Gutachten davon aus, daß erst mit Beginn der Bremsspur des Motorrades die Bremsung des Fahrers einsetzte. Somit ermittelt dieser Gutachter eine Ausgangsgeschwindigkeit von unter 100 km/h.
Der zweite Gutachter weist eine Höhere Geschwindigkeit durch Crashversuche nach, ermittelt also eine höhere Aufprallgeschwindigkeit und berechnet zudem eine starke Bremsung ohne blockierende Räder bei Sicht des Gespanns vor dem Motorrad hinter der Kurve, welche sich erst auf den letzten Metern zur Vollbremsung mit blockierdenden Reifen steigert.
Zum Verständnis: Der erste Gutachter hat so berechnet, als ob sich der Motorradfahrer auch nach Sicht auf den Trecker und Anhänger ungebremst dem Heck nähert und erst fünf Meter hinter dem Gespann plötzlich eine Vollbremsung macht.
Wir sind inzwischen optimistisch, ein gerechtes Urteil zu bekommen. Erstaunlich im ganzen Verfahren ist nach wie vor das verhalten des Amtsrichters. Dieses wird aber erst nach Beendigung des ganzen Verfahrens weiter kommentiert.
Grüße aus dem Vorharz
Björn