Gerichtsurteil - Traktorunfall

Diskutiere Gerichtsurteil - Traktorunfall im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, habe ein Urteil angehängt. Wie aus dem Urteil/Bericht zu ersehen ist, solte man alle Beweis sichern, wirklich alles. Gruß Rüdiger
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

habe ein Urteil angehängt.

Wie aus dem Urteil/Bericht zu ersehen ist, solte man alle Beweis sichern, wirklich alles.


Gruß

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Linne

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Hallo Rüdiger,

leider weiß ich nicht genau was du mit Dem Sichern aller Beweise meinst.

Aber um auf den Artikel einzugehen, finde ich, dass der Motorradfahrer selbst Schuld ist.
Wenn man Drogen nimmt und dann noch mit 140 Sachen über die Straße fegt muss man sich nicht wundern.Den Treckerfahrer trifft überhaupt keine Schuld wie ich meine.Da hat die Justiz nicht gut gearbeitet...sonst könnte ja keiner abbiegen, der hinter sich Fahrzeuge hat, denn man kann ya nie wissen ob die in einen reinkrachen oder ob sie möglicherweise doch anhalten.
 
Nightingale

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Ja, das wird der selbe Unfall sein. Interessant, dass es hinterher doch zwischen 120 und 140km/h waren.
Und ich muss sagen, dass eine 37m lange Bremsspur auf einem Motorrad mit ABS schon viel können braucht. Leider hat das in diesem Fall nicht ausgereicht.
Gut, dass ich mir vor einem Überholmanöver angewöhnt habe, erst an das Fahrzeug heranzufahren, die Blinker zu checken und dann zu überholen.
Als Motorradfahrer hat man genug Beschleunigungsvermögen, um ersteinmal abbremsen zu können.
Und wie wichtig es ist, den Rückwärtigen Verkehr zu beobachten, durfte ich erleben, als mich ein Fahrzeug überholen wollte. Der hatte aber leider den Radfahrer auf meiner Seite nicht gesehen, wegen dem ich etwas rüber musste. Dank meines Blicks in den RÜckspiegel bevor ich rübergezogen bin, ging die Sache nochmal gut aus.

Ich denke, dass Endurteil ist schon gerecht so. In dem von Achim eingestellten Beitrag sah es ja schon gänzlich anders aus.
 
Stoss30

Stoss30

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Muss man jetzt noch beim abbiegen, damit rechnen, dass ein zugedröhnter, viel zu schnell fahrender Motorradfahrer von hinten ankommt und überholen will.

Ich kapier die Rechtsprechung nicht. ?( ;(
 
Wildschwien

Wildschwien

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Eigentlich bekommt man im Motorradunterricht in der Fahrschule eingetrichtert, dass man landwirtschaftliche Fahrzeuge immer genau beobachten muss. So können ja Pflüge und andere Anbaugeräte mal ausschwenken. Und es ist auch damit zu rechnen, dass Rückleuchten kaputt oder verdreckt sind. Und ferner ist auch zu bedenken, dass die Sichtverhältnisse auf großen Lof-Geräten nicht immer die besten sind.
 
Deutzbegehrer

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Ölhand schrieb:
Hallo,
das passt doch fast 100% hierzu: dringender Hilferuf!!!!
Gruß, Achim

Den Gedanken hatte ich auch sofort, aber bei dem "dringenden Hilferuf" ist der Motorradfahrer auf dem Anhänger gefahren, und im Artikel von Rüdiger ist der Motorradfahrer gegen die Vorderachse vom Schlepper gefahren.

Kleiner unterschied oder irgendwo falsch verfasst!?!

Der "bdsf2003" wollte sich ja melden, wenn die Rechtssprechung erfolgt ist.

Vielleicht macht er das ja auch.


Gruß
Marco
 
F

F6L514

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Guten Abend

Zu dem Zeitungsbericht ,würde mich nie auf den Inhalt eines Zeitungsartikel Verlassen. ( da wird schon mal schnell was irtürmilscherweise Falsch dar gestellt )

Habe auch nicht gesehen das das Moped ABS hatte.

Unter Einflus egal welcher substanz die sich auf das Reaktionsvermögen beeinträchtig sollte mann NIE ein Fahrzeug bewegen.

MFG
Michel
 
nobi

nobi

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Das Urteil ist lächerlich !

Sieht man mal von dem entsprechenden Thread im Forum ab , ist ein abbiegender Traktor sicher nicht Schuld daran , dass ein Motorrad mit drogensüchtigen Fahrer bei 140 in den Traktor fährt !

Was kommt als nächstes :

Der betrunke Fahrer konnte nix dafür , dass auf der Allee ein Baum am Straßenrand stand !?

nobi
 
Nightingale

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Erst gestern lief noch ein Baum am Straßenrand entlang, der mir freundlich zugewunken hat.
 
DeutzTim

DeutzTim

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... 500€ muss er bezahlen und den Schock und evtle Schuldgefühle gibts durch diesen Unfall oben drauf. Ist die Frage wie das Urteil ausgefallen wäre wenn der Moppedfahrer ohne unter BTM zustehen gestorben wäre.
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo

das Urteil ist auch mir unverständlich. 140 Km in der Stunde sind
39,0 Meter in der Sekunde. Wenn der Abbiegevorgang 10 Sekunden
dauern würde, hat der Motorradfahrer 390 Meter zurückgelegt.
Der ist ja beim ersten Hinngucken noch nicht im Sichtbereich.

Passer Montnus
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

das Urteil ist doch so nicht unerwartet. Der Traktorfahrer hat eine Mitschuld (wenn auch eine recht geringe) und dafür hat er eine Strafe erhalten, die der Mitschuld angemessen ist.

Gruß Elmar
 
D

Dorminator

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Natürlich müsste man wieder alles genau wissen um sich ein klares urteil bilden zu können aber denkt nun von mir was ihr wollt.
Bei einen zugedröhnten fahrer,der zu schnell ist,dürfte es gar keine untersuchungen mehr geben ob der andere noch eine teilschuld hatte...
oder wie im anderen thread einer schrieb,motorrad in der stadt mit über 170...
Ich bin sicher kein schleicher und auch öfters mal über der erlaubten geschwindgkeit aber 170 innerorts? man kanns auch überteiben und das ist nicht nur ein bisschen übertrieben.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

was ich meinte war, man sollte alle Spuren, alles was mit dem Unfall zu tun haben könnte festhalten. Dies kann per Foto, Zuegen oder auf andere Weise erfolgen. Man soltte auch das andere Fahrzeug, heir das Motorrad sicherstellen lassen um es auf betriebssicherheit zu überprüfen. Auch sollte amn nicht davon abhalten lassen einen Blutprobe oder Obduktion durchzuführen. Ich weiß, das dies in einem Unfall mit Todesfolge sehr schwer ist, aber es hilft später wirklich sehr.


Es war nicht der gleiche Unfall wie heir im "Hilferuf".


Gruß

Rüdiger
 
Nightingale

Nightingale

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Dann steht in dem anderen Fall ja noch eine Entscheidung aus. Und die wird sicherlich noch einige Zeit auf sich warten lassen...
 
B

bdsf2003

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Hallo zusammen!

ich beobachte natürlich immer wieder Euer Forum und hatte bisher nichts geschrieben weil ich durch die bisherigen Beiträge für etwas Mißstimmung gesorgt hatte. Daher wollte ich mich erst wieder melden wenn es ein Urteil gibt. Wegen der Interessebekundungen in diesem Thema aber mal kurz vorab ein Zwischenstand:

Das Gutachten eines von Gerichten sehr geschätzten Büros aus Hannover liegt inzwischen vor, ebenfalls eine Computersimulation. Der Motorradfahrer ist laut diesen Erkenntnissen 150 km/h gefahren. Dieses deckt sich mit der Aussage eines Anwohners, der das Motorrad wenige Momente vor Unfall gesehen und gehört hat und den Einschätzungen des Treckerfahrers. Zudem ist es unstrittig, daß der Helm zu Beginn des Aufpralls wegflog, er war also höchstwahrscheinlich nicht richtig geschlossen. Die Notärztin bezeugt, daß der Motorradfahrer schwerste Schädelverletzungen hatte. Es bleibt zu klären, wei weit er seinen Tod auch hiermit selbst zu verantworten hat. Weiter hatte der helm ein stark getöntes Visier - auch dieses kann wegen eingeschränkter Sicht Folgen in der Schuldbewertung haben.

Noch ist der Führerschein des Treckefahrers weg, das Gericht hat gerade erst die genannten Unterlagen und Erkenntnisse bekommen und muß neu entscheiden.

Erstaunlich ist, daß der erste Gutachter offenbar die Aufprallgeschwindigkeit viel zu gering eingeschätzt hat. Dieses weist das zweite Gutachten anhand aktueller Crashversuche mit Motorrädern nach. (Gabel gebrochen, Rahmen gestaucht, Tank geplatzt und Anhänger umgeworfen, trotzdem sagt der erste Gutachter "45 km/h" Aufprallgeschw.) Zudem geht das erste Gutachten davon aus, daß erst mit Beginn der Bremsspur des Motorrades die Bremsung des Fahrers einsetzte. Somit ermittelt dieser Gutachter eine Ausgangsgeschwindigkeit von unter 100 km/h.

Der zweite Gutachter weist eine Höhere Geschwindigkeit durch Crashversuche nach, ermittelt also eine höhere Aufprallgeschwindigkeit und berechnet zudem eine starke Bremsung ohne blockierende Räder bei Sicht des Gespanns vor dem Motorrad hinter der Kurve, welche sich erst auf den letzten Metern zur Vollbremsung mit blockierdenden Reifen steigert.

Zum Verständnis: Der erste Gutachter hat so berechnet, als ob sich der Motorradfahrer auch nach Sicht auf den Trecker und Anhänger ungebremst dem Heck nähert und erst fünf Meter hinter dem Gespann plötzlich eine Vollbremsung macht.

Wir sind inzwischen optimistisch, ein gerechtes Urteil zu bekommen. Erstaunlich im ganzen Verfahren ist nach wie vor das verhalten des Amtsrichters. Dieses wird aber erst nach Beendigung des ganzen Verfahrens weiter kommentiert.

Grüße aus dem Vorharz

Björn
 
B

bdsf2003

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Fazit in der Zusammenfassung des Gutachtens: "Ursächlich für den Unfall war alleine die deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Motorrades".
 
Herby9010

Herby9010

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Und da sind wir wieder bei der Frage: Wer kommt später für die Kosten und Unannehmlichkeiten des Traktorfahrers, bezüglich Führerscheinentzug usw. auf, weil das erste Gutachten entweder "bewußt"nicht in Ordnung war, oder durch "mangelndes Wissen des sogenannten Sachverständigen" zu stande kam.

Wahrscheinlich: NIEMAND !

Solchen Leuten sollte umgehend die Zulassung entzogen werden. Sie können mit ihren "falschen Gutachten" unschuldige Menschen ins Verderben oder in den Tod treiben.

Mein persönlicher nächster Schritt wäre nach Beendigung des Gerichtsverfahrens diesen ersten Gutachter mit allen möglichen Mitteln rechtlich zu belangen und ihn in der Öffentlichkeit blos zu stellen.
 
B

bdsf2003

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Wir sehen das genau gleich, müssen aber natürlich erstmal das Hauptverfahren (sofern es eins gibt) abwarten. Dann geht´s natürlich weiter.

Schadenersatz vom Gutachter regelt § 839a BGB, die Strafrechtliche Seite eines fahrlässig falschen Gutachtens regelt § 288 StgB und § 289 StgB...

Aber das kommt irgendwann später, erstmal geht es nur um die Gerechtigkeit.

Schade ist auch, daß die Hinterbliebenen trotz diverser Versuche der Kontaktaufnahme total blocken. Vielleicht auf Anraten des Anwalts!?

Ich werde zu geg. zeit berichten.

Grüße!

Björn
 
Thema: Gerichtsurteil - Traktorunfall

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