13.6-28 Hinteradbereifung

Diskutiere 13.6-28 Hinteradbereifung im Forum Reifen / Felgen im Bereich Allgemeine technische Fragen - Guten Morgen, ich möchte auf diesem Weg erfragen, ob jemand von euch auf seinem Deutz (oder einem anderem) Trecker, Hinterräder mit...
güldner

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Guten Morgen,
ich möchte auf diesem Weg erfragen, ob jemand von euch auf seinem Deutz (oder einem anderem) Trecker,
Hinterräder mit Bereifungsgröße 13.6-28 ( früher 12-28 oder 13.6/12-28 )
montiert hat.
Wichtig ist auch ob das eine Umbereifungsaktion oder ob das eine serienmäßige Bereifungsgröße war??

Insbesondere möchte ich dabei erfahren, welche Felgengröße dann in eurem Fall verwendet wird.
Wichtig ist, ob und vor allem was, (z.B. welche ABE-Nr. genannt wird) zu dieser Bereifungsart im Fahrzeugschein eingetragen ist.


Vielen Dank
Hermann
 
güldner

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Guten Morgen,

biete nehmt es mir nicht übel, das ich mit diesem Folgebeitrag das Thema noch einmal nach oben in den Bliick der Leser rücke, aber ich bin sehr an eurer Mithife Interessiert.

Ich glaube das die Frage der Bereifungsmöglichkeiten in der 20-35PS Klasse mit Felgen der größe W10-28 doch auch hier von Interesse sein wird.

Natürlich habe ich auch im guelder-forum einen gleichartigen Beitrag verfasst und selbstverständlich werde ich über die dort gewonnenen Erkenntnisse zu diesem Thema auch hier später berichten.

Vielen Dank
 
Lasca34

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Hallo Hermann,

ich müßte mich schon schwer irren, wenn Deutz jemals 13.6-28 auf die Hinterräder montiert hätte. 12.4-28 war weit verbreitet, auch 14.9-28 hat es später in Mengen gegeben ( z.B. D 5006/D 5506 ), aber 13.6-28 ist mir, glaube ich, bei Deutz noch nicht begegnet.

Vielleicht deshalb die spärliche Resonanz?

Gruß
Michael
 
C

Christian...

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Hallo Hermann,

was ist denn genau der Hintergrund deiner Frage? Schreib mal ein bisschen mehr, damit man weiß worum es geht. Vielleicht hat der ein oder andere dann noch eine Idee/Bemerkung/Anregung, daraus kann sich manchmal auch was sinnvolles oder brauchbares entwickeln.
 
güldner

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Hallo zusammen,
ich gestehe, man kann natürlich den Eindruck gewinnen, das es mir um Neubereifung, oder um Bereifung ab Werk geht.

Dem ist aber nicht so.

Mir gehts um die bisweilen vom TÜV-Nord nicht genehmigte Umbereifung von 12.4-28 auf 13.6-28 an meinem G30 X(

Der behauptet, das er kein ABE oder keinen Nachtrag in seinen Microfiche Blättern findet und auf Grund dessen kann er das nicht eintragen.!!

Erschwerend kommt laut Tüv-Nord in meinem Fall hinzu, das ich diese Bereifung auf Felgen W10x28 montiert habe.
Der Herr Ingenieur äußerte zudem noch seine Bedenken,
das die 13.6 breite Decke doch von der 10.0 breiten Felge springen könnte ?(


So, und nun stehe ich da, beteure dem TÜV-Ingenieur, das ich das schon zig mal an anderen Treckern so gesehen habe, auch welche die zugelassen waren und bekunde diesem mein Unverständnis zu soviel Tunnelblick.

Weil auch Deutz vielfach mit 12.4-28 ausgerüstet war, dachte ich das hier auch einige unter den Lesern sind, die ihren Deutz dann ebenfalls so umbereift haben.
Daher suche ich nun auf diesem Weg mit eurer Hilfe, Trecker der 20-35 PS-Klasse, bzw. Kopien von Brief oder Gutachten, wo das schon genau so eingetragen wurde, quasi als Beweis der Machbarkeit.
Ein weiterer Leser im Gueldner-Forum hat den gleichen Wunsch für seinen G35AS. (von12.4-28 auf 13.6-28 umbereifen)

Dieser Typ hat ab Werk entweder 12.4-28 oder 12.4-32 bekommen.
Der war allerdings noch nicht beim Tüv und versucht die Machbarkeit vorher zu erkunden, mit meiner, bzw. eurer Hilfe

Wer möchte kann mich auch telefonisch erreichen.
Anbei auch noch zwei Fotos mit dieser Bereifung

Gruß
 

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Helfen kann ich da nicht, aber zumindest mitteilen, daß auch 14.9-28 nicht von einer Felge 10W-28 herunterspringt - selbst wenn mit gringstem Luftdruck ( um ca. 0,2 bar ) gefahren wird. Dieses Experiment führe ich seit vielen Jahren durch, allerdings an einem Schlepper ohne Zulassung.

Gruß
Michael
 
güldner

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Das kann ich zu 100% bestätigen,
fahre u. arbeite damit ja schon eine Weile, fast gleich dir auch mit geringem Luftdruck (0.5bar), aber etwas außergewöhnliches Geschehen ist mir damit ebenfalls noch nie etwas.

Gruß
 
H

Hans-Otto

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Mindestgröße der Felge sollte schon W 11 - 28 sein!

Das mit der ABE ist wohl korrekt!

Max. Bereifung damals ab Werk war 11 -28 ;)
 
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Hallo Hans-Otto,

du schreibst ..... sollte schon W11x28 sein.....


ich habe die bereits auf W10x28 montiert, sehe absolut keine Veranlassung das dies zu schmal sein könnte.

Ich weiss auch das jemand das schon so montiert hatte und damals stand das so bei diesem fremden Trecker im Fzg.schein. (war auf einem Porschtreffen)
Weiß der Kuckuck warum das bei dem ging, jedoch bei mir heute nicht.

Hätte ich gewusst das ich beim Tüv-Nord heute so gegen die Wand laufen werde, hätte ich mir sicher damals einige Tage später seinen Fahrzeugschein per Mail als Bilddatei senden lassen.

Kurios ist eben auch, das in den mir bekannte Reifenhandbüchern, für 12.4-28 und für 14.9-28 die Felge sowohl 1 Zoll, wie auch 2 Zoll schmaler, beim 13.6-28 jedoch immer nur 1 Zoll schmaler sein darf

Und Trotzdem gibt es mindest einen Fahrzeugschein wo ein 13.6-28 auf einer W10x28 Felge montiert sein darf.

Ist doch komisch, oder ??

Gruß
Hermann
 
Lasca34

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güldner schrieb:
.......
Kurios ist eben auch, das in den mir bekannte Reifenhandbüchern, für 12.4-28 und für 14.9-28 die Felge sowohl 1 Zoll, wie auch 2 Zoll schmaler, beim 13.6-28 jedoch immer nur 1 Zoll schmaler sein darf

........
Gruß
Hermann

Hallo Hermann,

das liegt daran, daß es bei Reifen kaum Regeln gibt, schon gar keine, die auch zutreffend sind. Außer ein Paar Grundsätzen, die meistens, aber nicht immer hinhauen, muß man alles aus den Reifenhandbüchern herauslesen. Und das habe ich für Dich getan:

Bei Diagonalreifen verlangen alle Hersteller ( die ich geprüft habe: Conti, Kormoran, Taurus, Barum ) eine W12 oder DW 12-Felge für den Reifen 13.6-28. Darüberhinaus lassen diese Hersteller durchweg W11 oder DW11 zu. Dasselbe habe ich auch für Gürtelreifen 13.6R28 gefunden. Insofern ist der TÜV-Prüfer im Recht. Trotzdem kann ich nur empfehlen, ggf. den Prüfer zu tauschen** , nicht die Reifen :D. Das bringt immer wieder die erstaunlichsten Ergebnisse! Was der eine als "völlig unmöglich" brandmarkt, stellt für den anderen überhaupt kein Problem da. Ich war sogar bei Vollabnahmen zugegen, bei denen der Prüfer nicht wußte, was die Beschriftung der Felge bedeutet. In Deinem Fall könnte so ein Experte durchaus der Richtige sein.

Gruß
Michael

Fußnote: 12.4-28 oder 12.4R28 dürfen lt. Reifenhandbüchern tatsächlich auf W9 ( DW9 ) oder W 10 ( DW10 ) oder W 11 ( DW11 ) -Felgen laufen.

**nach meinen Erfahrungen sind die Prüfer, die auf den Hof kommen, wesentlich umgänglicher und kennen mehr von Traktoren als jene in den Prüfstellen. Böse Zungen munkeln, daß in den Prüfstellen oft jene arbeiten, die man nicht ohne Aufsicht auf die Menschheit loslassen kann. Aber das sind womöglich nur Gerüchte :D .
 
güldner

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Hallo zusammen,

allzuvieles an nützlichen Informationen ist bisweilen noch nicht bei mir eingegangen, deswegen möchte ich diesen Beitrag mit diesem posting nochmal ins Blickfeld aller Leser rücken.

Vielen Dank
 
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Lasca34

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Hallo Hermann,

das hat ja auch vorzüglich geklappt. Zwar sind die wesentlichen Informationen zu dem Thema bereits geflossen, aber das ist Dir kein Wort wert. Aber Du hast natürlich recht: Du fragst nach einem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugbrief oder einem Gutachten, dann hat auch gefälligst das und nur das abgeliefert zu werden. Pardon!

Alle anderen können schon mal darüber nachdenken, was man mit so einem Eintrag oder Gutachten wohl anfängt, denn die Felgengröße steht da i.A. nicht drin. Und sollte der Püfer an der Reifengröße für diesen Schleppertyp Anstoß nehmen, dann nutzt ein Gutachten für einen anderen Schleppertyp überhaupt nichts. Aber das war ja hier gar nicht gefragt.

Gruß
Michael
 
güldner

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Oh,
das tut mir Leid, das ich mich hier nicht zu den bereits getätigten Beiträgen bedankt habe.

Mein Augenmerk liegt in der Tat erstrangig auf ein Gutachten und danach auf Fahrzeugscheine jedweder Schleppermarken, wo die o. a. Reifen-Felgenkombination ausdrücklich bescheinigt u. genehmigt wird bzw. eingetragen worden ist, gleichgültig was Michael davon hält ob es was nützt oder doch nicht.
Da sind mir doch erheblich anders lautende Aussagen von verbindlicher Stelle gemacht worden.

Der Michael hat das sonst aber schon richtig erkannt, es frustriert mich natürlich sehr, das niemand von den Lesern dieser Website diesen gewünschten Fall bereits Dokumentieren konnte. Jedenfalls ist bei mir so etwas von euch Lesern dieser Website nicht eingegangen.

Meine Wortwahl .....nicht all zu vieles nützlichen an Informationen ..... ist natürlich nicht besonders diplomatisch und im Nachhinein bedauere ich, diese so ungeschickt gewählt zu haben.

Ich Entschuldige mich bei den hier tätigen Beitragseigentümern nochmal dafür und Bedanke mich für eure vorzügliche Unterstützung.

Gleichwohl an jene die ab heute erstmalig hier lesen werden nocheinmal der Aufruf , doch bitte einen sehr genauen Blick in ihren Fahrzeugschein zu werfen und zu prüfen ob es nicht doch so eingetragen ist wie von mir gesucht. Im positiven Fall bitte ich, diesen Fzg.schein zu Scannen und hier als Beitrag anzuhängen bzw. alternativ mir per Mail zu senden .

mit freundlichen Grüßen
Hermann
 
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orlando

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Hallo Hermann,

den Vorschlag von Michael, mal zu einer anderen Prüfstelle zu fahren, kann ich nur unterstreichen. Solange die Traktoren langsamer als 30 fahren sind einige Prüfer nach meiner Erfahrung recht unkompliziert. Es ist wie Vieles im Leben personenabhängig.

Ich habe problemlos 14.9-28 auf meinem D40.2 eingetragen bekommen. Die Felge wurde dabei nicht nachgemessen!
Grundsätzlich habe ich auch Informationen der Reifenhersteller über Reifendurchmesser, Abrollumfang , zul. Felge usw. den Unterlagen beigefügt.

Ansonsten : Probieren und hoffen das es klappt.

Viel Glück
gruß
orlando
 
Lasca34

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Hallo Hermann, hallo orlando,

ergänzend nochmal der Hinweis, daß nach meinen Erfahrungen Prüfer, die zum Kunden kkommen, sehr viel flexibler sind als jene in den Prüfstelllen - unabhängig von TÜV, DEKRA oder anderen Überwachern. In all' den Jahren habe ich einen erbsenzählenden Prüfer auf dem Hof gehabt und viele vernünftige Leute, die teils selber Schlepperbesitzer waren, also die typischen Schwachstellen sehr gut kannten und trotzdem eine entspannte, wenn auch gründliche Prüfung ermöglicht haben.

Gruß
Michael
 
D40+D50

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Hallo

dem stimme ich zu.

Seit einigen Jahren organisiere ich einmal im Jahr für meine Nachbarn und mich "Schleppertüv" hier im Ort.
Der Prüfer ist an alten Schleppern interessiert, bei sicherheitsrelevanten Bauteilen ist er genau, bei allem anderen auch mal kulant.

Das eintragen einer anderen Reifengrösse lief folgendermassen ab:

Er hat eine Liste, aus der er den Abrollumfang ersehen und somit die Geschwindigkeitsänderung errechnen kann, und dann entscheidet er.

Gruss, Norbert
 
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orlando

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Hallo Michael,

meine Prüfstelle ist die Landmaschinen- Werkstatt hier im Ort, die ebenfalls 2 x wöchentlich vom "reisenden" Sachverständigen besucht wird. Zu "Privat" Terminen war dieser wie auch sein Kollege vom "Wettbewerbsverein" nicht zu bewegen, ist aber auch nicht so tragisch denn ich bin wie bereits beschrieben bestens damit gefahren.
Der Vorteil ist sogar das Kleinigkeiten sofort erledigt werden und so manche Nachprüfungen nicht gefordert werden da eine langjährige Vertrauensbasis da ist und der Prüfer viele Kunden auch schon mit Namen kennt und genau weiß was er zu erwarten hat.
Interessieren würde mich aber trotzdem wieviel Fahrzeuge du zur Abnahme anmelden mußt damit der gute Mann zu dir rauskommt?

gruß orlando
 
güldner

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Guten Abend zusammen,

als erstes meinen aufrichtigen Dank an alle die sich hier so bereitwillig eingebracht haben.

Ich hatte heute den Termin beim Tüv-Nord in Wesel.
Vorab schon ein mal, die Abnahme ist erfolgreich durchgeführt worden.

Kraft meines Amtes im Gueldner-Forum bestanden dort natürlich noch etwas umfangreiche Möglichkeiten, die Mitglieder zu aktivieren, bzw. zu motivieren doch mal ihre Fahrzeugscheine und Tüv-Berichte zu durchsuchen.
Eine Rundsende-Mail an alle Mitglieder fruchte in dem Ergebnis,
das mir ein Mitglied den Scan eines Gutachtens vom Tüv-Süd aus Juni-06 zusendete, in dem lediglich die Bereifungsgöße 13.6-28 für einen G30S genehmigt wurde. Ein Hinweis auf die Felgengröße fehlte darin, belehrte mich heute der Prüfer !!

Ein weiteres Mitglied sendet mir freundlicherweise von seinem Markenfremden Schlepper, ein Ford 2000 aus Aug.73, den Scan des Fahrzeugbriefes, in dem ganz genau das bereits eingetragen war, welches mein Tüv-Prüfer zuvor abgelehnt hatte, besagte 13.6-28 Bereifung auf W10-28 Felge !!!

Diesen beiden Mitgliedern des Gueldner-Forums zolle ich meinen größten Dank, denn ohne diese beiden Dokumente hätte ich meinen Prüfer heute nicht überzeugen können.

Das ganze lief dann heute so ab, das er zunächst das Gutachten von mir erhielt. Er schaute sich das an und meinte Trocken "Gut, damit könnten wir die Reifengröße zum Schlepper genehmigen, aber von der Felgenpaarung steht da doch nichts."
Ich bekam schon beinah meinen roten Kamm, zog dann das nächste Dokument hervor, besagte Briefkopie des Fords, zeigte auf die Einträge, und sagte Ihm, warum ich eigentlich seine Arbeit machen müsse, denn er hätte mir beim letzten Besuch nach heutigem Stand der Technik in der Büro und Verwaltungselektronik, eigentlich per Knopfdruck alle Trecker zeigen müssen die mit besagten 13.6-28 Reifen ausgestattet wurden.
Ein Hinweis das ich binnen 24 Stunden nach einem Aufruf im www an einige hundert Schlepperbesitzer, diese beiden Kopien erhielt, die das Bescheinigen welches er bisweilen nicht genehmigen könne, entlockte Ihm dann die Bemerkung zum Gutachten, das der Kollege vom Tüv-Süd das eintragen der bereits im Schein eingetragenen Serien-Felgen für unnötig erachte haben wird und das wohl deswegen nur die Bereifungsgröße in dem Tüv-Süd-Gutachten abzulesen war.

Tja, man glaubtes kaum, von nun an lief alles wie geschmiert.
Er benörgelte zwar das übliche, wie etwas ergraute Reflektoren, doch schon deutliches Spiel an der Anhängerkupplung, leuchtete mit der Ministablampe ganz honorig die Kugelköpfe, sogar den Herzbolzen bei Lenkradbewegung ab, schickte mich dann noch auf die Grube, lief abermals mit dem hübschen Taschenlämpchen durch den Keller murmelte etwas von Öl und 47 Jahre, kletterte wieder hervor und zückte sein Spachtelchen aus der Kitteltasche.
Doch als er gerade ansetzte um das alte ach so begehrte Siegel herunter zu kratzen fragte er:

Wo ist denn die Fußablage für die Sitzbank?
UFF, dachte ich, jetzt hast du Depp zwei Stück davon zu Hause liegen und keinen davon hier montiert und der lässt dich jetzt hier kaltschnäuzig wegen solch einer Lächerlichkeit abblitzen.

Flucht nach vorn dachte ich und sagte:
OH, die hab ich vergessen zu montieren. Man hat ja an solch alten Treckern immer etwas zu schrauben und auch für die Anhängegeräte seien diese ständig im Weg und bevor sie dann verbogen werden, habe ich sie besser nicht angeschraubt, denn man kommt ja so schwer an Original Ersatzteile.

Dann fragte er wie diese Fußbügel denn an dem Trecker montiert seien und wie er sich deren Funktion vorstellen müsse. Ich beschrieb mit beiden Armen in etwa den Verlauf des Bügels, erklärte die zwei Löcher in den Kotflügeln, das diese für die als Scharnier benutzen Schrauben vorgesehen seien und das die beiden daneben angeschweißten Bolzen die Auflage für den Bügel darstellen.

Nun endlich fing er an zu kratzen, knibbelte das alte Siegel und drückte das neue drauf.

Ich erinnere mich gerade, das ich dann sogar noch selbst das neue Siegel nach drückte, so voller Symbolik, das es bloß nicht wieder verloren geht.

Das war also mein Tag heute nachmittag beim Tüv-Nord


Aber, was lehrt uns das nun ??

Hätte ein Kunde jemals vom Tüv selbst erfahren, das es seine Wunschkombination schon bei einem anderen Schlepper gibt, sogar mit ABE des Herstellers ?
Hätte man einem Kunden jemals eröffnet, das es bereits mindestens ein Gutachten, sogar aus Juni-2007 gibt, welches dem G30 bescheinigt das er auf 13.6-28 rollen darf?

Ganz ehrlich, so erfolgreich der Tag auch heute für mich war, die beiden letzten Fragen können dem TÜV nur erneut nachweisen das es eine schwerfällige, Uniflexibler, auf Paragraphen reitender Verein ist, dessen Mitarbeiter wenig Initiative zeigen, am liebsten nichts entscheiden, wenn es nicht irgend etwas oder irgend wen gibt, worauf sie sich berufen können.

Hätten wir Schleppernarren nicht das Internet für unseren Nutzen erobert, könnten wir nicht einmal mit belegbaren Argumenten Paroli bieten und wären wehrlos ausgeliefert.

Noch einmal meinen Dank an alle die geholfen haben.


Übrigens,für jene die es mal selber vorhaben, das Gutachen von heute gibts hier

Gruß
Hermann
 
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Lasca34

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Hallo orlando,

in einem Jahr habe ich 3 Fahrzeuge, im anderen 7 Fahrzeuge vorzustellen. Zu meiner Überraschung ist der Prüfer aber auch herausgekommen, als ich mal ein einziges Fahrzeug ( den gerade neu gekauften D 7206 A ) zwei Wochen nach dem "Regeltermin" separat vorführen wollte. Dbzgl. wohne ich offenbar auf einer Insel der Seligen. Toi, toi, toi!

Gruß
Michael
 
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orlando

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Hallo Hermann,

erst einmal Glückwunsch zu deinem Erfolg.

Genau bei dem gleichen TÜV (Nord in Wesel) habe ich problemlos eine Vollabnahme bekommen. Dazu ist der Chef von den Prüfstellen Wesel/Bocholt persönlich in meine o.g. Werkstatt gekommen um meinen Traktor als einziges abzunehmen. Sonst ist in dieser Werkstatt der Dekra tätig. Der Tüv Mensch war sehr erfahren und souverän, die geänderte Anhängekupplung incl. Anschlussrahmen hat er ohne Murren eingetragen, nachdem ich ihm erläuterte das die originale Anhängekupplung verschlissen war und kein Ersatz mehr erhältlich ist.

Es liegt oft nur an Personen.

Gruß orlando

@ lasca
berechnet der Prüfer keine Anfahrtskosten??
 
Thema: 13.6-28 Hinteradbereifung

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