Guten Abend zusammen,
als erstes meinen aufrichtigen Dank an alle die sich hier so bereitwillig eingebracht haben.
Ich hatte heute den Termin beim Tüv-Nord in Wesel.
Vorab schon ein mal, die Abnahme ist erfolgreich durchgeführt worden.
Kraft meines Amtes im Gueldner-Forum bestanden dort natürlich noch etwas umfangreiche Möglichkeiten, die Mitglieder zu aktivieren, bzw. zu motivieren doch mal ihre Fahrzeugscheine und Tüv-Berichte zu durchsuchen.
Eine Rundsende-Mail an alle Mitglieder fruchte in dem Ergebnis,
das mir ein Mitglied den Scan eines Gutachtens vom Tüv-Süd aus Juni-06 zusendete, in dem lediglich die Bereifungsgöße 13.6-28 für einen G30S genehmigt wurde. Ein Hinweis auf die Felgengröße fehlte darin, belehrte mich heute der Prüfer !!
Ein weiteres Mitglied sendet mir freundlicherweise von seinem Markenfremden Schlepper, ein Ford 2000 aus Aug.73, den Scan des Fahrzeugbriefes, in dem ganz genau das bereits eingetragen war, welches mein Tüv-Prüfer zuvor abgelehnt hatte, besagte 13.6-28 Bereifung auf W10-28 Felge !!!
Diesen beiden Mitgliedern des Gueldner-Forums zolle ich meinen größten Dank, denn ohne diese beiden Dokumente hätte ich meinen Prüfer heute nicht überzeugen können.
Das ganze lief dann heute so ab, das er zunächst das Gutachten von mir erhielt. Er schaute sich das an und meinte Trocken "Gut, damit könnten wir die Reifengröße zum Schlepper genehmigen, aber von der Felgenpaarung steht da doch nichts."
Ich bekam schon beinah meinen roten Kamm, zog dann das nächste Dokument hervor, besagte Briefkopie des Fords, zeigte auf die Einträge, und sagte Ihm, warum ich eigentlich seine Arbeit machen müsse, denn er hätte mir beim letzten Besuch nach heutigem Stand der Technik in der Büro und Verwaltungselektronik, eigentlich per Knopfdruck alle Trecker zeigen müssen die mit besagten 13.6-28 Reifen ausgestattet wurden.
Ein Hinweis das ich binnen 24 Stunden nach einem Aufruf im www an einige hundert Schlepperbesitzer, diese beiden Kopien erhielt, die das Bescheinigen welches er bisweilen nicht genehmigen könne, entlockte Ihm dann die Bemerkung zum Gutachten, das der Kollege vom Tüv-Süd das eintragen der bereits im Schein eingetragenen Serien-Felgen für unnötig erachte haben wird und das wohl deswegen nur die Bereifungsgröße in dem Tüv-Süd-Gutachten abzulesen war.
Tja, man glaubtes kaum, von nun an lief alles wie geschmiert.
Er benörgelte zwar das übliche, wie etwas ergraute Reflektoren, doch schon deutliches Spiel an der Anhängerkupplung, leuchtete mit der Ministablampe ganz honorig die Kugelköpfe, sogar den Herzbolzen bei Lenkradbewegung ab, schickte mich dann noch auf die Grube, lief abermals mit dem hübschen Taschenlämpchen durch den Keller murmelte etwas von Öl und 47 Jahre, kletterte wieder hervor und zückte sein Spachtelchen aus der Kitteltasche.
Doch als er gerade ansetzte um das alte ach so begehrte Siegel herunter zu kratzen fragte er:
Wo ist denn die Fußablage für die Sitzbank?
UFF, dachte ich, jetzt hast du Depp zwei Stück davon zu Hause liegen und keinen davon hier montiert und der lässt dich jetzt hier kaltschnäuzig wegen solch einer Lächerlichkeit abblitzen.
Flucht nach vorn dachte ich und sagte:
OH, die hab ich vergessen zu montieren. Man hat ja an solch alten Treckern immer etwas zu schrauben und auch für die Anhängegeräte seien diese ständig im Weg und bevor sie dann verbogen werden, habe ich sie besser nicht angeschraubt, denn man kommt ja so schwer an Original Ersatzteile.
Dann fragte er wie diese Fußbügel denn an dem Trecker montiert seien und wie er sich deren Funktion vorstellen müsse. Ich beschrieb mit beiden Armen in etwa den Verlauf des Bügels, erklärte die zwei Löcher in den Kotflügeln, das diese für die als Scharnier benutzen Schrauben vorgesehen seien und das die beiden daneben angeschweißten Bolzen die Auflage für den Bügel darstellen.
Nun endlich fing er an zu kratzen, knibbelte das alte Siegel und drückte das neue drauf.
Ich erinnere mich gerade, das ich dann sogar noch selbst das neue Siegel nach drückte, so voller Symbolik, das es bloß nicht wieder verloren geht.
Das war also mein Tag heute nachmittag beim Tüv-Nord
Aber, was lehrt uns das nun ??
Hätte ein Kunde jemals vom Tüv selbst erfahren, das es seine Wunschkombination schon bei einem anderen Schlepper gibt, sogar mit ABE des Herstellers ?
Hätte man einem Kunden jemals eröffnet, das es bereits mindestens ein Gutachten, sogar aus Juni-2007 gibt, welches dem G30 bescheinigt das er auf 13.6-28 rollen darf?
Ganz ehrlich, so erfolgreich der Tag auch heute für mich war, die beiden letzten Fragen können dem TÜV nur erneut nachweisen das es eine schwerfällige, Uniflexibler, auf Paragraphen reitender Verein ist, dessen Mitarbeiter wenig Initiative zeigen, am liebsten nichts entscheiden, wenn es nicht irgend etwas oder irgend wen gibt, worauf sie sich berufen können.
Hätten wir Schleppernarren nicht das Internet für unseren Nutzen erobert, könnten wir nicht einmal mit belegbaren Argumenten Paroli bieten und wären wehrlos ausgeliefert.
Noch einmal meinen Dank an alle die geholfen haben.
Übrigens,für jene die es mal selber vorhaben, das Gutachen von heute gibts
hier
Gruß
Hermann