Wohnwagen hinter traktoren

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passer montanus

passer montanus

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Hallo,

bei allen Treckertreffen sind häufig welche mit ihrem Wohnwagen
von einem Trecker gezogen angereist.
Mehrere Wohnwagen sind mit einer Stabilisierungs-Kupplung für
PKW,s ausgerüstet. Auf der Ackerschiene sitzt dann eine Kupplungskugel mit Zetralbefestigung (Gewindezapfen).

Bei dieser KOMBINATION ist die Betriebserlaubnis nicht mehr gegeben,
weil die Kupplungskugel sich lösen kann.
Ist nun auch noch das Sicherungsseil um die Kugel gelegt, wird die
Angelegenheit in den Bergen ganz schön gefährlich.

Kupplungskugeln haben so genannte Schlüsselflächen. Mein Vorschlag,
diese Schlüsselflächen mit 8mm Vierkantstahl an die Ackerschiene
geschweißt, das Lösen zu verhindern, wurde mit einem unverständlichem deutschen Fingergruß beantwortet.

Ich werde in der Zukunft solche Vorschläge auf diesen Treffen
nicht mehr machen.

Gruß Passer Montanus
 
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Hans-Otto

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Hallo passer montanus,

das Thema ist sicherlich immer eine Grauzone, dazu kommt die Stütz- und

Anhängelast!

Sowie die max. 750 kg Anhängelast für ungebremste Anhänger!

Diese war früher auf max. 1500 kg festgelegt, auch dies wird oft übersehen!
 
passer montanus

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Hallo Hans Otto,

dieses ist keine Grauzone, denn in der Betriebsanleitung
der Spurstabilisierungskupplung steht im Klartext, daß diese
Zusammenstellung nicht zulässig ist. Aus diesem Grunde habe ich
die Spurstabilisierungskupplung ausgewechselt.

Auch der TÜV hat dazu klare Vorstellungen.


Gruß Passer Montanus
 
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Hans-Otto

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passer montanus schrieb:
Hallo Hans Otto,

dieses ist keine Grauzone, denn in der Betriebsanleitung
der Spurstabilisierungskupplung steht im Klartext, daß diese
Zusammenstellung nicht zulässig ist. Aus diesem Grunde habe ich
die Spurstabilisierungskupplung ausgewechselt.

Auch der TÜV hat dazu klare Vorstellungen.


Gruß Passer Montanus

Nun mein Hinweis galt dem Kugelkopf und seiner Befestigung!

Stabilisierungskupplung Ok, aber bei 25 bis 40 km/h ?(
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Hans,

in meinem Text ist unmißverständlich nachzulesen, daß es sich um
Wohnwagen handelt, die außschließlich für den PKW vorgehen sind und zum Treckertreff zeckentfremdet bzw. mißbraucht werden.

Wenn ich nun meinen Wohnwagen umgerüstet habe, dann auch nur
weil dieser außschließlich als Reisewagen von meinem Trecker gezogen wird.

Haben wir jetzt alle KLARHEITEN beseitigt???????????????????????


Gruß P.M.
 
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Hans-Otto

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passer montanus schrieb:
Hallo Hans,

in meinem Text ist unmißverständlich nachzulesen, daß es sich um
Wohnwagen handelt, für die den PKW vorgehen sind und zum Treckertreff zeckentfremdet bzw. mißbraucht werden.

Wenn ich nun meinen Wohnwagen umgerüstet habe, dann auch nur
weil dieser außschließlich von meinem Trecker gezogen wird.

Haben wir jetzt alle KLARHEITEN beseitigt???????????????????????


Gruß P.M.


Wieso zweckentfremdet ?( ?( ?( ?( ?(

Trifft das auch bei Schausteller zu :D
 
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Hallo Passer Montanus ,

wenn Du die Kugelkupplung auf der Ackerschiene gehen verdrehen sichern willst, dann aber bitte nicht, in dem Du Vierkantstahl auf die Ackerschine schweißt. Jede Schweißnaht bringt eine Gefügveränderung im Grundmaterial. Mache einfach ein Sicherungsblech dazwischen, auf das den Vierkantstahl aufschweißen, über die Schiene nach unten umschlagen.

Was das verlieren der Kupplung angeht: die Mutter kann sich lockern, bis sie auf der Straße liegt, dürfte ewig dauern -- die Mutter ist selbstsichernd mit ihrem Kunststoffring, geht also über die ganze Gewindelänge schwer runter -- das sollte der Traktorfahrer mitkriegen, wenn das Ding locker wird. Wenn das Ding das 3.Mal locker ist, wird ihm die Freude an seiner Kupplung vergehen.....

Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Jürgen,

ich danke Dir für den Hinweis. Mir ist da ein Textfehler unterlaufen.
Ich bitte um Entschuldigung.

Gemeint habe ich NICHT:" Den Vierkantstahl an der Kupplungskugel festzuheften".

Gemeint habe ich: " Den Vierkantstahl an die Schlüsselflächen legen und
an der Ackerschiene anheften".

Die Schlüsselflächen hat man zu diesem Zweck hergestellt.

Eine Diskussion über Gefügeveränderungen ersparen wir uns bei
St 37 mit 0,17-0,5 Kohlenstoffgehalt.

Die Verwendung selbstsichernder Muttern ist für Dich eine Selbstverständlichkeit, aber nicht für Hobbyschrauber.

Die Befestigungsmutter an meiner Kupplungskugel habe ich geklebt.
Das Ganze befindet sich an einer Anhängerkupplung Marke Eigenbau
mit Berechnung und TÜV-Abnahme.


Gruß Passer Montanus
 
Ö

Ölhand

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Hans-Otto schrieb:
passer montanus schrieb:
Hallo Hans,

in meinem Text ist unmißverständlich nachzulesen, daß es sich um
Wohnwagen handelt, für die den PKW vorgehen sind und zum Treckertreff zeckentfremdet bzw. mißbraucht werden.

Wenn ich nun meinen Wohnwagen umgerüstet habe, dann auch nur
weil dieser außschließlich von meinem Trecker gezogen wird.

Haben wir jetzt alle KLARHEITEN beseitigt???????????????????????


Gruß P.M.


Wieso zweckentfremdet ?(?(?(?(?(

Trifft das auch bei Schausteller zu :D

Es ist doch ganz leicht zu verstehen worauf P.M. hinaus will. Es gibt Wohnwagen mit speziellen Kalottenköpfen welche nur an spezielle Kugelköpfe gehängt werden dürfen. Diese speziellen Kugelköpfe entsprechen nicht den oft gesehenen aufschraubbaren Kugelköpfen an Ackerschienen und ähnlichen. Daher dürfen diese Wohnwagen nicht an diese Anhängevorrichtung gehängt werden. Werden sie es doch, sind die Wohnwagen "zweckentfremdet", da sie so nicht bewegt werden dürfen. Sie haben in dem Moment keine Zulassung/ABE. Ich habe auch mal einen netten Bericht über das leidige Thema Kugelkopfkupplung im Landwirtschaftlichen Wochenblatt gefunden.
Gruß, Achim
 

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Joschie

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Hallo Passer Montanus,

ich finde es sehr interessant das endlich mal jemand dies Thema anspricht.

Ich für meinen Teil habe dies Problem zwar nicht (hab meinen auf Maulkupplung umgerüstet). Finde es aber sehr riskant ohne die Drehsperre des Kugelkopfes mit einer Stabikupplung zu fahren da ja bei Kurvenfahrt eine Drehbelastung auf den Kugelkopf kommt, hierdruch kann sich auch eine Sicherungsmutter lösen.

Ich finde aber sowiso das ein Kugelkopf nichts an einer Ackerschine zu suchen hat, welche nicht STARR mit dem Fahrwerk verbunden ist. Ich habe hierzu schon die schönsten Konstruktionen gesehen bei denen ich mit gesundem Menschenverstand sagen würde "so kann mann nicht fahren!"

Gruß

Josef
 
H

Hans-Otto

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Hallo Achim,

der Artikel weißt auf die Möglichkeiten hin, aber nur dann wenn diese Kriterien

eingehalten werden:

Es müssen hier bauartgenehmigte Kugeln (§19StVZO) verwendet werden

und die Ackerschiene in ihrer Lage (horizontal, vertikal)und gegen Verdrehen

fixiert sein.

In der Bauartgenehmigung der Kugel muss vermerkt sein, dass beim Anbau an

die Ackerschiene keine Änderungsabnahme erforderlich ist, da sonst die

Betriebserlaubnis des Traktors erlischt bzw. eine Änderungsabnahme

erforderlich wird.

Soviel dazu!
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo Hans,
Zitat:
Soviel dazu!

Frage: Ist denn irgendetwas gegenteiliges behauptet worden? Ich war bis vor kurzem, und auch mein Dekra Prüfer, der Meinung dass Kugelkopfkupplungen an Ackerschienen überhaupt nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen waren, da eine Ackerschiene nicht über eine Bauartgenehmigung verfügt.
Gruß, Achim
 
3005 Alex

3005 Alex

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Also bei uns war es auch so, der TÜV Prüfer sagte wir dürfen keinen Kugelkopf an unsere Ackerschiene machen weil unsere kippen kann usw. er sagte wir sollen uns etwas festes so wie das normale Zugmaul baun- gesagt getan hier ein paar Fotos

Außerdem wird durch das schaukeln der Ackerschine das Maul kaputt gemacht
 

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Berndt

Berndt

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dran haben darf man die schon, nur nicht benutzen, wenn nicht die hier angesprochenen Vorschriften eingehalten werden.
Ich selber habe auch eine am 6005, da ich mit dem Schlepper erheblich besser den Wohnwagen wegrangieren kann, als mit nem Auto.
Im Straßenverkehr wird sie allerdings nicht benutzt.
Gruß
Berndt
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Deutzfreunde,

für die im Anhang befindliche Konstrukion habe ich eine Berechnung
und ein Gutachten § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung
(§ 19 Abs. 2 StVZO)

Seit Aprill 2006 in Betrieb / Abnahme: Mai 2007

Gruß Passer Montanus
mit dem Anhang ist was schief gegangen
 

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passer montanus

passer montanus

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Hallo,

ein Nachtrag zum Beitrag von 18.13 Uhr

PM



wegen technischer Fehler bitte ich den Moderator die letzten
2 Beiträge von mir zu löschen.

danke Passer Montanus
 

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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

dazu hatte ich auch schonmal was geschrieben, aber hier nochmal ein Link: /www.dlg-test.de/pbdocs/merkblatt/dlg-merkblatt_333.pdf


Gruß

Rüdiger
 
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