Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?

Diskutiere Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hi, hab gerade (mit Entsetzen) festgestellt, daß die FS-Klassen L und T nur für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge gelten...
friedel

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Hallo,
das wuste ich bis lang auch noch nicht, meiner Meinung nach bleiben dann nur noch die Klassen B (BE), C1 (C1E) oder C (CE) abhängig vom Gewicht. Für die Oldis dürfte dann wohl die Klasse B (BE) ausreichen. Wenn Anhänger gezogen werden auch die Klasse E. Das entspricht der alter Klasse 3 bzw. 2 !?

Gruß
friedel
 
Berndt

Berndt

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Ih glaube, dass sich der Satz mit der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bezieht. Man kann also nicht bei einem Bauunternehmen einen Radlader fahren. Es sei denn man hat LKW Fürherschein.

Gruß Berndt
 
C

Christian...

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@ Berndt:

Zitat (siehe Link:(
... für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

Wenn ich mit meinem schwarz zugelassenen Trecker durch die Gegend fahre, dann hat das mit Land- oder Forstwirtschaft nix zu tun.

@ friedel: Also reicht für Trecker bis max. 3,5 t zGG ohne Anhänger der FS Kl. B?
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hab mich gerade bei der Führerscheinstelle schlau gemacht, denn mich würde dieses und auch betreffen.
Wenn man seinen Schein vor '99 gemacht hat kann man das und vergessen; danach muß man sich daran halten.
Das hängt mit irgendwelchen Schlüsselnummern zusammen, die (falls man seinen alten grauen Lappen umtauscht) mit eingetragen werden.
 
G

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Welchen Schein muß man vor 99 gemacht haben???

Mein Führerschein ist älter, aber T hab ich mir erst im Oktober 2000 eintragen lassen.

Kann man das irgendwo im Gesetzestext nachlesen???


Gruß Gernot
 
Lars

Lars

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das läuft so:
- wenn grünes Kennzeichen: L bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
- wenn schwarzes Kennzeichen: C1, wenn mit Anhänger C1E bzw. CE bei größerer Anhängelast, da es sich dann um eine "normale" Zugmaschien handelt, die ist LKW gelichgestellt.

Bei den alten Klassen ist es Klasse 4 bis 25 km/h bei grünem Kennzeichen und
Klasse 2 bei schwarzem Kennzeichen auch mit Anhänger.

Siehe z.B.
http://www.kba.de/
und dann auf "suche" und "Fahrerlaubnis" eingeben, da gibt es eine schöne Tabelle.
Was dort leider fehlt ist der Hinweis, das LKW und Zugmaschinen (also Traktor mit schwarzem Kennzeichen) hinsichtlich Fahrerlaubnis gelichwertig sind.

Gruß
Lars
 
Gernot Schnell

Gernot Schnell

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Dieser Meinung war ich bis jetzt ja auch, das wiederspricht aber der Aussage von Tim_Tayler2...


Ich wollte wissen ob jemand diese Aussage von Tim_Tayler2 verifizieren kann???

Gruß Gernot
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Ich hab einfach geGoogelt und bei irgendeiner Führerscheinstelle angerufen; weis aber nich mehr bei welcher.
Theoretisch sollte man aber überall die gleiche Auskunft bekommen.
Hat aber bei mir etwas gedauert; hab erst "Buchbinder Wanninger" gespielt, bis ich richtig verbunden war.
Ich hab extra nach dem "und" gefragt.

Stadt Karlsruhe
Bürgerservice und Sicherheit
Führerscheinstelle
Steinhäuserstr. 22
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.45 Uhr
Telefon
(0721) 1 33-39 40
 
kohlemann

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Was Du meinst ist die alte Klasse 5 nicht 4,Lars.
Gruß Ralf
 
boatman

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Moin, ich denke das auch die Leute im Straßenverkehrsamt interpretieren müssen. Ebenso die Polizei. Es wird gerichtlich festgestellt werden müssen.

In der Not würde ich es drauf ankommen lassen und mit L, bzw. T fahren. Und zwar deshalb, da ich der Meinung bin, dass sich die Führerscheinklassen dem EU-Recht angepaßt haben und das Steuerrecht in den Ländern verschieden und unabhängig ist. Die Unterscheidung zwischen schwarz und grün bei uns ist doch ausschließlich eine steuerliche Sache. Das eine Subventioniert, das andere für den Privatgebrauch.

Was machen wir denn bei folgenden (für mich relevanten) Beispiel: Ich helfe bei der Ernte mit meinem schwarzen Kennzeichen und vollversteuerten Sprit. Bin dann aber für die Landwirtschaft unterwegs und darf in diesem Fall mit L oder T Fahren. Auf dem Weg vom Hof in meine Siedlung muss ich dann wieder den Autoschein haben?

Oder: Für den Zeitpunkt wo ich den Heuwagen oder Heuer dahinter habe: Darf ich dann den Landwirtschaftssprit fahren? ;)

Eines habe ich in den drei vier Semestern Recht gelernt. Das eine ist der Gesetzestext, das andere die Auslegung dazu. Hier würden nur Grundsatzurteile helfen.

Aber das ist nur meine Meinung dazu.

Grüße, Thomas
 
Lars

Lars

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Hi Thomas,
Auslegungssache ist das nicht, sondern zumindest in diesem Fall eindeutig.
Klasse B ist für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht.
Das ist meistens beim Traktor kein Problem, aber mit Anhänger zusammen bis max. 3,5 t. Das dürfte oftmals überschritten sein.

Ansonsten L bzw. T nur wenn Fahrzeug bauartbedingt für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke und auch nur für diesen Zweck eingesetzt.

Siehe Fahrerlaunis-VO
§ 16 -Einteilung der Fahrerlaubnisklassen-

@ Ralf klar, Klasse 5 alt, sorry, Klasse 4 alt war Klainkraftrad 50 ccm ohne Geschwindugkeitsbeschränkung

Gruß
Lars
 
boatman

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Hi Lars,

auch wenns vordergründig so "eindeutig" da steht.

Ich glaube das Problem liegt darin, dass sich kein Mensch EU-weit darüber Gedanken gemacht hat, dass man die landwirtschaftlich genutzte Maschine auch "Privat" als Sammler und Hobyist fahren kann und es auch tatsächlich tut.

Die gehen einfach davon aus: Ein Trecker ist für Landwirte.

Das es "Verrückte" gibt, die damit auch aus reiner Lust und Laune durch die Gegend fahren, haben Sie scheinbar nicht bemerkt, bzw. war/ist die Personenkreis doch eher gering.

Verstehen könnte ich die Regelung, wenn sich an der Beschaffenheit der Leute und/oder der technischen Gegebenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge mit Änderung der Nutzungsabsicht etwas ändern würde.

Aber weder der Schlepper braucht mehr oder weniger Blinker oder ein anderes Bremssystem zur Straßenzulassung, noch werden vom Fahrer andere Verkehrsvorschriften verlangt.

Jetzt soll mir doch einmal bitte einer Erklären, warum ein 16 jähriger den Schlepper mit dem ehemaligen 5er fahren darf und bei schwarzem Kennzeichen der Volljährige eine Ausbildung zu dem ehemaligen 3er mit deutlich größerem Umfang haben muss!?! Und nur weil der Volljährige beim Landwirt anheuert, darf er wieder quasi ohne diese zusätzliche Ausbildungsschikane durch die Gegend fahren?

Ich meine wir haben hier eine Gesetzeslücke, der es Grundsatzurteile bedarf.

Da das Thema für mich sehr interessant ist -auch in Verbindung mit dem grünen oder schwarzen Kennzeichen- schau ich mal in unserer Gegend was die Polizei dazu meint.

Ich kenne aus unserer Gegend noch keinen der deswegen Angehalten wurde (aber ich weis natürlich auch nicht alles). Sollte dieses mal passieren, dann wird es zu einem Verfahren kommen.

Grüße, Thomas
 
kohlemann

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Hallo Thomas
Wie Lars schon sagt,der Gesetzestext hierzu ist eindeutig.
Früher durfte ich mit Klasse 5 Zug-und Arbeitsmaschinen fahren,egal ob grüne,schwarze oder gelbe Nummer.
Auch bei Einsatz außerhalb Land-und Forstwirtschaft durfte ich den Trecker fahren,mit Anhänger brauchte ich allerdings schon damals Klasse 3 bzw.2.
Nun ist der Gesetzestext aber entscheidend geändert worden.
Ich darf nur Zugmaschinen fahren,die bauartbedingt für die Land-und Forstwirtschaft vorgesehen und in der Land-und Forstwirtschaft eingesetzt werden .
Dieser kleine Zusatz ist entscheidend.
Weiter geht der Gesetzestext nämlich mit den Worten:
Verstößt man gegen eine oder mehrere dieser Voraussetzungen ist der Führerschein der Klasse B(Pkw bis 3,5t)oder C vorgeschrieben.
Also Traktor nicht land-forstwirtschaftlich genutzt,Essig mit Klasse T und L.
Danke schön EU X(
Über den Sinn und Unsinn will ich gar nicht reden,da bin ich Deiner Meinung,Thomas und die Polizei wird Dir da wahrscheinlich auch nicht viel sagen können,die werden Dich auch nicht anhalten.
Aber was ist wenn ein Unfall passiert?Die Gerichte und Versicherungen wissen sehr genau wer,was wie und womit fahren darf.
Wohl dem,der vor Eu seinen Führerschein gemacht hat,unsere Kinder sind da ganz schön angeschmiert.
@Gernot
Vor Eu heißt vor 1999,da sind die neuen Klassen eingeführt worden,Führerschein ist Besitzstandsrecht,dh der alte 3er gilt(auch noch bis 7,5t).
Gruß Ralf
 
Lars

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Ja, so isses eben.

Aber Traktor gibt es nicht nur in der Landwirtschaft, es ist eben eine Zugmaschine. Und wenn damit dann schwere Anhänger wie Kabelbau, Schausteller und was weis ich mit auf der Straße gefahren werden sollen, dann braucht man eben die entsprechende Fahrerlaubnis.
Das war früher auch so.
Der alte 5er, der im alten 3er eingeschlossen war, wurde geschaffen, um den Landwirten zu helfen, damit die 16 jährigen Jungs bei der Ernste helfen konnten.
So war das damals.

Gruß
Lars
 
boatman

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Moin,

mag sein dass Ihr Recht habt. Da will ich mich mal unterordnen. Ist ok.

Aber auch bei dem letzten Argument der Hilfe für die Söhne (und Töchter).

Was bitte soll an einem vollen Güllefass nicht schwer sein oder an einem voll beladenen Monsteranhänger für die Maisernte oder den Zuckerrübentransport?

Und damit heizen dann die Jugendlichen bei uns mit Vollgas durchs Dorf. Also so viel schwieriger kann das Fahren von Kabeltrommeln oder Schaustelleranhängern gar nicht sein.

Thomas
 
Lars

Lars

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da magst Du ja recht haben, Boatman, aber das war damals die amtliche Begründung für das damals noch wichtige Wählerpotential für die CDU aus der Landwirtschaft.

Hilft alles nix:
nur bei grünem Kennzeichen und Einsatz in der Landwirtschaft (also nicht zum Hlzholen, ausser man braucht es zum Stallheizen oder zum Stallbau) mit L und T, sonst B bzw C

Gruß
Lars
 
maltesdeutz

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Moinsen,

möchte mich auch mit einbringen, und zwar mit einer weiteren Frage:
Ich habe mal gehört:
Wenn man seinen Schlepper bei einem Landwirt anmeldet, (=grünes Kennzeichen) darf man damit nicht zu einem Oldtimertreffen??

Stimmt das??


Und noch etwas um mal mit dem Klischee des kleinen Treckers aufzuräumen. Das sind heute schon annähernd Lkw die da durch die Straßen fegen!

@Boatman:

Ich bin völlig deiner Meinung, was das Alter der Führerscheininhaber angeht.
Kleiner Geschichtsausflug:
Habe mit 16 Jahren Klasse 5 gemacht, und beim Bauern ausgeholfen (erst bis 32 Kmh dann auch bis 50)

Mittlerweile habe ich Klasse C beim Bund gemacht, und habe mich bei einigen Lohnunternehmern reingearbeitet.
Sprich:

- Silageernte mit 45cbm Häckselwagen und 926er Fendt mit 50 Kmh. Das ganze bei einem Gesamtgewicht von 34 Tonnen. Bis zu 80 Stunden pro Woche in Spitzenzeiten.

- Zuckerrüben fahren mit einem 50 Kmh Hirsch + 2 x 18 Tonner Plus Ansatzbretter voll mit Zuckerrüben. Laut Achswaage der Polizei Gesamtgewicht von 42 Tonnen nach abzug von 5% Toleranz = blaues Auge und weg.
Bei vier Touren aus dem Winsener Raum nach Ülzen komme ich auf gute 20 Stunden/Tag. (Vergleich: Lkw dürfen maximal 11,5 Std. fahren!!!!!!!!!!!)

- 20 Tonnen Mulde mit 18 Tonner gefüllt bid obderkante mit Weizen, gezogen von einem 90 Ps Schlepper. Gesamtgeewicht laut Landhandelwaage 41,5 Tonnen.


Das nur mal um ein paar Zahlen in den Raum zu werfen.


Ich bin selber mitlerweile (erst) 28 Jahre alt, und kann sagen, dass ich mich in meinen jungen Jahren total überschätzt habe. Zum Glück ist nie etwas passiert.

Und da kann ich einfach sagen Klasse T gibt es erst ab 21 Jahren, genau wie den LKWschein, und zusätzlich eine Tachoscheibe.
Nicht unbdingt mit Lenkzeiten, sondern um hinterher sagen zu können wie lange er vor dem tödlichen Unfall unterwegs war.

Und davon lasse ich mich auch nicht abbringen.


So jetzt hab ich meinem Ärger und meinen Ängsten auch mal Luft gemacht.
Hoffe keinen Verschreckt zu haben.


@ Lars:

Du meinst dann sicherlich CE bei schwarzem Kennzeichen und nicht C (40 Tonnen maximalgewicht plus 750 Kg). Anhänger.



Gruß
Malte
 
kohlemann

kohlemann

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Natürlich ist es erlaubt mit einem grünen Kennzeichen zum Traktortreffen zu fahren,ist auch gesetzlich so festgehalten.
Dabei ist von "Brauchtumsveranstaltungen" die Rede,nicht jedes Traktortreffen ist auch eine Brauchtumsveranstaltung,allerdings sollte man das nicht so eng sehen.
Gruß Ralf
 
C

Christian...

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Klasse T gibt es erst ab 21 Jahren

Stimmt nicht ... Klasse T (Turbo-Trecker) kann man mit 16 machen, man darf aber dann nur max. 40 km/h fahren. mit 18 darf man dann automatisch bis 60 km/h fahren.
 
Thema: Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?

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