Wann wurde Warnblincker Pflicht

Diskutiere Wann wurde Warnblincker Pflicht im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guden, Ich wollte mal Fragen wann wurde der Warnblincker Pflicht Also Bj 58... Muss ich nachrüsten? :] ?(
DEUTZ_KRAMER

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Guden,
Ich wollte mal Fragen wann wurde der Warnblincker Pflicht Also Bj 58...
Muss ich nachrüsten?

:] ?(
 
Lasca34

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Unabhängig davon, seit wann Warnblinker Pflicht sind, mußt Du nachrüsten. Ohne Warnblinker darf man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, egal wie alt das Fahrzeug ist.

Gruß
Michael
 
C

Christian...

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Ich meine, daß die Warnblinker in den 70er Jahren Pflicht wurden.
Aber das spielt, wie Michael schon sagte, keine Rolle: dein Trecker (oder im Allgemeinen Fahrzeug) muss Blinker UND Warnblinker haben, egal, ob das schon serienmäßig war, nachgerüstet wurde oder noch gar nicht vorhanden ist. Es sei denn, du lässt dein Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zu.
 
Trakfahrer

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Wennstn nicht nachrüstest, gibts beim TÜV nur einen leichten Mangel´, mehr nicht
 
Deutz F2L 612/5

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Hallo,

muss eigendlich auch das Bremslicht nachgerüstet werden?
Gruß
Florian
 
Lasca34

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Bremslichter sind erforderlich, wenn der Schlepper schneller als 25 km/h fährt.

Ohne Warnblinker riskiert man beim TÜV schlicht, daß keine Plakette erteilt wird, weil das Fahrzeug als nicht verkehrssicher befunden wird.

Gruß
Michael
 
DEUTZ_KRAMER

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Threadstarter
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Moin Moin
Also,
Ich bin ma zum Tüv um die Ecke der sacht:
Warnblinker brauchst du erst ab BJ. 1970 =)
Hano hat Gutachten+Tüv Nächste woche en Kennzeichen =)
 
Lasca34

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Dann paß aber auf, daß Du in den nächsten Jahren immer genau diesen ahnungslosen Prüfer erwischst. Sonst hast Du ein Problem. Frag doch einfach mal einen anderen, dann wirst Du sehen, was ich meine.



Gruß
Michael
 
Pille06

Pille06

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Lasca34 schrieb:
Bremslichter sind erforderlich, wenn der Schlepper schneller als 25 km/h fährt.

Ohne Warnblinker riskiert man beim TÜV schlicht, daß keine Plakette erteilt wird, weil das Fahrzeug als nicht verkehrssicher befunden wird.

Gruß
Michael


Hallo,

das mir dem Bremslicht ab 25km/h ist mir auch bekannt aber komisch ist das ein D50 UFS keins hat, warum nicht? Die originalen Hella Leuchten haben doch keine Fassung für 2 Faden-Leuchtmittel. Auch unser D80 hat kein Bremslicht, kann es sein das es auch noch Baujahr abhängig war/ist?

Mit freundlichen Grüßen

Pille
 
schmucki

schmucki

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Hallo,

das mir dem Bremslicht ab 25km/h ist mir auch bekannt aber komisch ist das ein D50 UFS keins hat, warum nicht? Die originalen Hella Leuchten haben doch keine Fassung für 2 Faden-Leuchtmittel. Auch unser D80 hat kein Bremslicht, kann es sein das es auch noch Baujahr abhängig war/ist?

Mit freundlichen Grüßen

Pille[/QUOTE]

Hi Pille, die Lampen mit nur 2 Kammern haben an den schelppern damals den blinker als Bremslich benutzt. duie Blinker wurden über den Bremslichtschalter angesteuert und wenn dann geblinkt wurde blinkte eben die eine seite während die andere Seite ein gelbes Bremslicht hatte.

Verdammt lang her ich weiß im mom auch nimmer wie mein Dad das immer angeklemmt hat . Hat aber funktioniert. z.b an unsern D5005 6005 mit 27 km/h zulassung
 
Berndt

Berndt

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Bremslicht ist zwar erst mit über 25km/h Pflicht, Deutz hat aber trotzdem bei allen Schleppern Bremslicht eingebaut. Selbst unser F3l514 und der F2l514 haben einen Bremslichtschalter gehabt.
Mein 6005 hat auch Bremslicht, trotz 20km Getriebe.
Gruß Berndt
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

hier ein Hinweis aus der guten alten StVZO:

§ 53 Abs. 4 und 5

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von
dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen,
müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.

Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten
gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in
der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt
werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den
Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.


Gruß

Rüdiger
 
U

Uwe Scharnagel

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Hallo Leute ,
ich komme gerade mit meinem D 30 von der geplanten TÜV Abnahme.
Hat keinen gegeben, wegen fehlender Warnblinkanlage. X(
Das Eigenartige ist nur, als ich den Deutz vor 2 Jahren gekauft hatte, hatte der die Warnblinkanlage auch nicht, aber eine nagelneue TÜV Plakette. ?(
Ist schon komisch, in diesem Lande.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Wie aufwändig ist die Nachrüstung denn?

Bis bald,
viele Grüße Uwe
 
C

Christian...

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Hallo,

die Nachrüstung ist relativ einfach. Auf meiner Homepage habe ich eine Möglichkeit dargestellt, wie ich den Warnblinkschalter angeklemmt habe (ich meine das war einer von Bosch?). Normalerweise liegt dem WBS aber auch ein Schaltplan bei, mithilfe dessen man den relativ gut anklemmen kann.
 
D

D30s

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Uwe Scharnagel schrieb:
Hallo Leute ,
ich komme gerade mit meinem D 30 von der geplanten TÜV Abnahme.
Hat keinen gegeben, wegen fehlender Warnblinkanlage. X(
Das Eigenartige ist nur, als ich den Deutz vor 2 Jahren gekauft hatte, hatte der die Warnblinkanlage auch nicht, aber eine nagelneue TÜV Plakette. ?(
Ist schon komisch, in diesem Lande.

So ist das :D Die meisten Tüv onkels haben von schleppern schlichtweg keine Ahnung, und die wissen auch nicht ab wann was Pflicht wurde und ab wann es kür ist... Ich habe 3 Tüvler gefragt wegen dem Bremslicht, und jeder hat was anderes gesagt. Am besten schaut man in die StVZO... Oder noch besser fahr zum Tüv zum Lama Händler oder in die gute alte Schmiede.. Die tüvler dort haben meistens mehr ahnung von Schleppern
 
Konny

Konny

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Hallo zusammen,

um auf das Thema Warnblinkanlage zurückzukommen:
Rüdiger schrieb:
...die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen...
Meiner Kentniss nach gibt es den Paragraphen für die Fahrtrichtungsanzeiger (§54 StVZO) seit Ende 1951 in der StVZO. Demnach müssten eigentlich die Fahrzeuge, deren Allgemeine Betriebserlaubniss davor erteilt wurde, wie Rüdiger richtig zitierte, keinen Fahrtrichtungsanzeiger und somit keine Warnblinkanlage benötigen. Bei einem Fahrzeug an welchem die ABE danach erteilt wurde sieht es natürlich völlig anders aus, da immer die Rechtslage der zum Fahrzeug passenden Zeit betrachtet werden muss.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
 
Konny

Konny

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hallo nochmal,


ich habe soeben in dem Fahrzeugbrief des F1L514/51 nachgeschaut. Die ABE wurde hier am 29.06.1951 durch das Bundesverkehrsministerium erteilt. Da der F1L514/51 weder Warnblinklich noch einen Fahrtrichtungsanzeiger hat, ergänzt dieses meine zuvor gemachte Aussage.


Alle Angaben ohne Gewähr.


Gruß
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Konny,

ich weiß zwar nicht warum du einen mehr als 10 Jahre alten Tread hochholst, aber Warnblinker müssen nachgerüstet werden, wenn ein Fahrzeug beim TÜV vorgeführt wird, auch wenn das Fahrzeug vor 1951 oder Erlassung dieses Gesetzes zugelassen wurde.

"Warnblinkanlage ist Pflicht: [...] ab 1. April 1974 für alle dem TÜV vorgeführten Fahrzeuge," [Quelle: http://rechtslexikon.net/d/warnblinklicht/warnblinklicht.htm]

MFG Kai
 
Pumpe

Pumpe

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Alle Angaben ohne Gewähr.
Konny,

sind Warnblinker jetzt Pflicht oder nicht? Ja oder Nein? Da gibts nix in der Mitte.

Schütt dein Füllhorn neuer Erkenntnisse über uns aus. Wir wollen alle nur dazulernen 8|

Gruss Andreas
 
Addy818

Addy818

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Tach zusammen,

Ums kurz zu machen: Ja jedes auch noch so alte Fahrzeug braucht den WB für'n TÜV. Hab dort angerufen da ich ja selbst Grad vor dem Einbau stehe (bzw. Mich noch drücke)

Viele Grüße Daniel
 
Thema: Wann wurde Warnblincker Pflicht

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