Selbstverständlich soll sich die Schraube nicht öffnen...
Wikipedia schreibt:
Folgende Maschinenelemente gelten als unwirksame Schraubensicherung:
* Fächerscheiben nach DIN 6798,
* Zahnscheiben nach DIN 6797,
* Sicherungsbleche nach DIN 93, DIN 432 und DIN 463,
* Sicherungsnäpfe nach DIN 526,
* Sicherungsmuttern nach DIN 7967,
* Federringe nach DIN 127, DIN 128 und DIN 7980,
* Federscheiben nach DIN 137.
Der Grund dafür ist, dass eine sachgerecht ausgeführte Schraubverbindung
wesentlich höhere Spannkräfte aufbaut, als die oben genannten Elemente
an Federkraft aufbauen können.
Insbesondere selbstsperrende Federringe und Zahnscheiben sollten erst
beim endgültigen Zusammenbau untergelegt werden, da sie die
Auflagefläche beim Lösen beschädigen. Durch sie gesicherte
Schraubverbindungen können nachgezogen werden, bei formschlüssigen
Sicherungen ist das nur bedingt oder gar nicht möglich.