Führerschein BE (Frage zur Stützlast)

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Bansay

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Hallo zusammen,

nur mal so aus Interesse.

Ich habe leider nur den Führerschein BE, keinen LOF Betrieb und Zweck.

Zugfahrzeug und Anhänger beides schwarze Nummer.

Wenn ich jetzt einen Einachsigen Anhänger mit 4,5 t Gesamtgewicht und 1 t Stützlast an meinen Deutz 4506 anhänge, darf ich dieses Gespann dann mit BE auf der Straße bewegen?

Meine Rechnung: Deutz Leergewicht:~2t+1t Stützlast = 3t +Anhänger: 4,5t-1t Stützlast = 3,5t Gesamtzug: 6,5t.


Grüße vom sonnigen Bodensee.
 
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Werder014

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Moin,
leider passt das soweit ich weiß nicht.
Die Stützlast darf auf die Anhängelast aufgerechnet werden (ein Auto mit zul. Anhängelast 1000 kg und 50 kg Stützlast darf also einen Anhänger mit 1050 kg Gesamtgewicht ziehen, bei Ausnutzung der 50 kg Stützlast), bei der Führerscheinfrage darf die Stützlast aber nicht miteinberechnet werden.
Mit BE ist also bei 3,5 t am Haken Schicht im Schacht (es sei denn BE wurde vor dem sowiesoten in irgendeinem Jahr gemacht und die Zugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger haben eine durchgehende Bremsanlage). Wahrscheinlich hat dein Anhänger eine Auflaufbremse, diese gilt nicht als durchgängige Bremsanlage.

Bei Lof-Zweck geht das natürlich, wer BE hat hat ja auch Klasse L.
Ist doof, weiß ich, ist in D aber so geregelt.

Edit: Stimmt natürlich was Kai und Stihl_026 geschrieben haben. Beim Schlepper muss man auch wenn man ohne Anhänger fahren will auf das zulässige Gesamtgewicht achten. Das sollte beim D4506 soweit ich weiß aber noch passen.

Grüße
Henrik
 
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Kai6.05

Kai6.05

Moderator
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Moin,

da kein LoF Zweck gilt auch Klasse L nicht (es sei denn du hast Schlüsselzahl 174, weil du die Klasse 3 gemacht hattest).

Somit gilt ganz normal BE: Zugfahrzeug bis 3,5t ZULÄSSIGES Gesamtgewicht mit Anhänger bis 3,5t ZULÄSSIGES Gesamtgewicht.

Die Stützlast kannst du da nicht rausrechnen. Das ist bloß notwendig um festzustellen, ob dein Trecker zum Anhänger passt.

Somit benötigst du mindestens Klasse C1E.


Aber Getreide dürftest du mit bis zu 16t Zuladung fahren... Willkommen in Deutschland ;)

MfG Kai
 
S

Stihl_026

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Hallo,

entscheidend ist die eingetragene Gesamtmasse in den Papieren von Zugmaschine und Anhänger zusammen, unabhängig von Leergewicht/Zuladung.
Die Stützlast ist in Bezug auf den Führerschein nicht relevant.

Das Leergewicht vom Deutz ist nicht relevant, sondern das eingetragene Gesamtgewicht bzw. die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.

Hier mal ein Link zum ADAC zum Nachlesen: KLICK
 
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Dieter1209

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Es haben ja schon einige geantwortet.
Die Möglichkeit wäre den Anhänger auf 3500kg abzulasten, wenn du dann mit deinem Traktor auf weniger als 7000kg kommst würde es passen
 
Thema: Führerschein BE (Frage zur Stützlast)

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