Kleinunternehmen Forstwirtschaft - Grüne Nummer

Diskutiere Kleinunternehmen Forstwirtschaft - Grüne Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen, ich plane gerade ein Kleinunternehmen anzumelden da ich ein bisschen Brennholz verkaufen möchte. Der Plan ist über Flächenlose...
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quiknik

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Hallo Zusammen,

ich plane gerade ein Kleinunternehmen anzumelden da ich ein bisschen Brennholz verkaufen möchte. Der Plan ist über Flächenlose und Bauhöfe an Holz zu kommen und dies dann zu spalten und dann dann weiter zu verkaufen. Abnehmer für das Holz hätte ich schon, kleiner Schlepper ist auch vorhanden, sowie Anhänger und Rückewagen. Ich hab damit keine ernsthaften Gewinnabsichten und wäre schon froh wenn sich die Spielsachen finanzieren. Eine Überlegung war auch Lohnrücken zu machen für Privatleute, also für die das Holz rauszuziehen. Nun frage ich mich wie das ist mit der Gewerbeanmeldung und was ich beachten muss? Es kursieren ja allerhand gerüchte im Netz und bei den vielen Beispielen ist immer noch eine Ladnwirtschaft im Hintergrund oder eine Beteiligung oder ein Wald. Ich hab nichts dergleichen, nur den Schlepper plus Anhänger und anderes Zeug für den Wald sowie etwas Platz auf einigen Gartengrundstücken meines Schwiegervaters um das Holz zu lagern welches ich nutzen kann. Er hat auch noch in einigen anderen Gemeinden Obstwiesen und einen kleinen Wald mit 2000m²

Kann ich auch ohne Wald ein Forstwirtschaftliches Unternehmen sein? Beiträge zur BG und an die SVLG müssen dann wohl auch bezahlt werden? Gibt es jemanden der einen da unabhängig beraten kann? Als reiner Kleinunternhmer kann man scheinbar nicht zu einer grünen Nummer kommen auch wenn ich schon viel anderes gelesen habe, hier mal ein Auszug

https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/nachrichten/von-der-kfz-steuer-befreit-8967409.html

Danke für eure Unterstützung.

Grüße Nik
 
T

Trekkergreenhorn

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Hallo,

“keine Gewinnabsichten” und “Gewerbe anmelden” widerspricht sich in sich. Da wirst du nicht weit kommen. Das werden dir andere noch hier bestätigen.

Gruß Björn
 
Q

quiknik

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Hallo Björn,

meinst Du vielleicht "Einnahmen"? Also ich möchte natürlich schon etwas einnehmen aber ich hab keine große Hoffnung dass dann Gewinn für mich übrig bleibt. Da ich ja etwas verkaufe mit "Gewinnabsichten" bzw. daraus Einnahmen generiere muss ich doch ein Gewerbe anmelden oder? Ich wäre natürlich auch froh kein Gewerbe anmelden zu müssen aber da komme ich wohl nicht drum herum vor allem weil ich mehrere Personen beliefere.

Grüße Nik
 
egnaz

egnaz

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Als forstwirtschaftliches Lohnunternehmen kannst du auch eine Kfz Steuerbefreiung bekommen. Probleme kann es da aber schon beim Holztransport geben, meine ich mal gelesen zu haben.
Die Brennholzaufbereitung außerhalb eines Lof Betriebes ist keine Lof, sondern dann bist du ein Holzverarbeitender Betrieb. Folglich kannst du dann den steuerfreien Schlepper deines forstwirtschaftlichen Lohnunternehmens, nicht für den Holzverarbeitenden Betrieb einsetzen.
 
Q

quiknik

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Also wenn ich das Holz im Wald säge, spalte, stapele und verkaufe bin ich ein Lof Betrieb und wenn ich das aber auf meinem eigenen Grundstück mache bin ich ein Holzverabeitender Betrieb?! Das soll mal einer verstehen. Und als Holzverarbeitender Betrieb ist man quasi wie jede andere Firma auch und erhält keinerlei Vorteile? Gibt es denn sonst noch eine andere Möglichkeit ein Forstwirtschaftlicher Betrieb zu werden was den Holztransport einschließt?

Grüße Nik
 
N

niedersasse

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Moin,

versuche es doch einmal beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater oder auch einem Dir bekannten Steuerfachgehilfen.

Grüße

Richard
 
Yohanz

Yohanz

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Moin Nik,

bzgl. der Besteuerung deines Schleppers liegt es im Ermessen des zuständigen Zollamts, ob du eine Steuerbefreiung bekommst oder nicht. Nach welchen Parametern das Zollamt urteilt ist mir unbekannt. In unserem Fall war es so, das wir die landwirtschaftliche Betriebsnummer, Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen sowie Fotos vom Schlepper zusenden mussten.

Gruß, Johannes
 
100 06A

100 06A

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wenn du ein Gewerbe anmeldest, unterstellt man dir eine Gewinnerziehlungsabsicht. Du kannst dann die ersten Jahre beim Finanzamt immer schön Verlust machen und Kohle einstreichen, irgendwann drehen sie dir den Hahn zu und du musst Gewinn erwirtschaften oder alle steuerlichen Vergünstigungen (der letzten 10 Jahre) zurückzahlen, eventuell sogar mit Zinsen.

Kleingewerbe geht meines Wissens biss 22000€ Umsatz im Jahr, weiß nicht ob du da drunter bleibst...

So wie ich das sehe, kannst du höchstens ein forstwirtschaftlieches Lohnunternehmen anmelden, und dieses bekommt keine grüne Nummer...
 
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quiknik

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Hallo zusammen,

ja beim Finanzamt werde ich es mal probieren, villeicht können die einem ja tatsächlich weiterhelfen, die sollten es ja zumindest wissen.

@johannes: woher hattest Du die landwirtschaftliche Betriebsnr.? Hattet ihr (oder habt ihr) bereits eine Landwirtschaft? Pachtverträge könnte ich vielleicht auch noch welche bekommen, müsste ich mal abklären.

@ Ruben also mit Kohle einsteichen meinst Du eben Kohle für den Verkauf des Brennholz. Irgendwann sollte ich ja auch einen Fuhrpark zusammen haben so dass ich mal in einem Jahr nur wenig investieren muss und auch Gewinn machen sollte. Ich hab jetzt eben erst einen Rückeanhänger gekauft und würde den halt absetzen. Abschreiben geht ja nicht?! hab ich denn noch andere steuerliche Vergünstigungen außer dass ich keine Mwst abführen muss und das ganze zeug mit doppelter Buchhaltung etc.?
Hmm schade dass mit dem forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, das wäre noch meine einzige chance gewesen. Oder man kauft halt wald und ist dann forstwirt?

Muss das denn alles immer so kompliziert sein, und da wundert sich man warum das viele schwarz machen.

Grüße Nik
 
Tobi_92

Tobi_92

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Hallo Nik,

naja es geht hier nicht unbedingt darum etwas kompliziert zu machen, sondern es wird auch versucht es für alle fair zu machen.
Wenn du ein Gewerbe hast, musst du eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Sonst geht das unter Liebhaberei durch und bringt dir keine steuerlichen Vorteile. Das finde ich persönlich auch ok und nachvollziehbar. Sonst könnte ja jeder Kleinholzwerber ein Gewerbe anmelden, seine Geräte abschreiben, aber nie Steuern zahlen, weil er keinen Gewinn macht.
Ich kenne mich jetzt mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht ganz genau aus, aber ich meine, wenn du ein Kleinunternehmer bist, brauchst du nichtmal die doppelte Buchführung.
Das heißt bis zu einer gewissen Größe reicht eine Einnahmenüberschussrechnung und eine Umsatzsteuererklärung.
Prinzipiell denke ich, müsste ein Kleinunternehmen auch abschreiben dürfen/müssen. Aber dafür solltest du dir dann schon mal einen Steuerberater zu Rate ziehen, das halte ich sowieso für empfehlenswert, wenn du ein Gewerbe anmelden willst.

Gruß

Tobi
 
egnaz

egnaz

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Also wenn ich das Holz im Wald säge, spalte, stapele und verkaufe bin ich ein Lof Betrieb und wenn ich das aber auf meinem eigenen Grundstück mache bin ich ein Holzverabeitender Betrieb?! Das soll mal einer verstehen. Und als Holzverarbeitender Betrieb ist man quasi wie jede andere Firma auch und erhält keinerlei Vorteile? Gibt es denn sonst noch eine andere Möglichkeit ein Forstwirtschaftlicher Betrieb zu werden was den Holztransport einschließt?

Grüße Nik
Wo du das Holz zu Brennholz verarbeitest spielt keine Rolle. Entscheidend ist woher es kommt. Wenn du es kaufst, bist du ein Holzverarbeitender Betrieb.
Ein Lof Betrieb besteht wenn man Lof Fläche bewirtschaftet. Hierzu musst du Fläche besitzen oder pachten.
Die Brennholzaufbereitung gehört zur Lof so lange das Holz im eigenen Betrieb gewachsen ist.
 
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quiknik

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Ja klar, es sollte schon für alle fair sein, da geb ich dir recht. Ich sehe es halt ähnlich wie in den Artikel den ich gepostet hab, man macht etwas für die Allgemeinheit, möchte damit jetzt nicht das große Geld machen und sollte daher auch ein paar Vorteile genießen dürfen, wie eine grüne Nummer.

Wie sieht es dann aus wenn man ein Flächenlos kauft oder ein Polter? Zählt das wie Holz kaufen und liefern lassen?

Grüße Nik
 
Yohanz

Yohanz

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Hallo Nik,

den landwirtschaftlichen Betrieb haben wir schon länger.
Mein Tip: Anstatt auf die "grünen Nummer" zu schielen, würde ich eher den Vorteil mitnehmen, bei voll versteuertem Fahrzeug, den ein oder anderen Auftrag mehr abarbeiten zu können. Sprich, du kannst auch für andere Holz von A nach B transportieren oder mit dem Kran am Rückewagen Lade- und Hubarbeiten durchführen die nix mit Forstwirtschaft zu tun haben.
Ich denke das zahlt sich relativ schnell aus.

Gruß, Johannes
 
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GueldnerToledo

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Wir leben in der BRD. Da gibt es viele komische, im Sinne von merkwürdigen, Vorschriften. Irgendwelche Sesselpupser haben sich das mal zusammen gewürfelt und beschlossen, niedergeschrieben, so sei es. Mach was dran.

MfG Werner
 
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quiknik

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Ja dann wird es wohl schwierig werden mit dem LoF Betrieb ohne eigenes Holz. Dann bleibt mir ja quasi nichts anderes übrig aber vielleicht ist es dann wie johannes sagt, man ist breiter aufgestellt. Was ich auch nicht wusste dass man mit der Grünen Nummer nichts für andere machen darf.

danke Leute, ihr habt mir echt weitergeholfen.

Grüße Nik
 
[Marc]

[Marc]

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Moin Nik,

Du sprichst von einem kleinen Traktor, darf man fragen was das für einer ist?
Mich würden die Steuern ja nicht interessieren, wohl aber die Vorteile mit dem Führerschein und dem zulassungsfreien Anhänger im Fall von LoF.

LoF ist auch so eine Sache. Du brauchst da nicht zwangsweise ein Gewerbe anmelden.
Dein Vorhaben ist aber wie bereits oft geschrieben keine Forstwirtschaft, in der Forstwirtschaft geht es ja darum Holz zu produzieren, und nicht darum aus Rundholz Scheitholz zu produzieren.

Es stimmt auch tatsächlich, dass dein Vorhaben vom Finanzamt relativ schnell als Liebhaberei eingestuft wird und das ganze dann steuerlich völlig uninteressant wird.

Falls Du trotzdem weiter kommst würde ich mich freuen zu lesen wie, ich wünsche dir viel Erfolg.

Gruß, Marc
 
egnaz

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Was ich auch nicht wusste dass man mit der Grünen Nummer nichts für andere machen darf.
Das ist so nicht richtig. Als Lohnunternehmen arbeitest du nur für andere, auch mit grüner Nr. Es kommt nur darauf an, dass die Arbeiten Lof sind. Also Brennholzaufbereitung im Auftrag eines forstwirtschaftlichen Betriebes wäre mit grüner Nr. möglich.
 
100 06A

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Pass mit dem Absetzen auf, das geht die ersten Jahre super, aber alles was du absetzt musst du auch wieder erwirtschaften. das wird alles addiert, und erst wenn diese Gesamtsumme positiv ist, erwirtschaftest du Gewinn in den Augen des Finanzamts.
D.H. wenn du jetzt einen Rückewagen für 15000€ anschaffst, dann musst du die 15t€ auch wieder erwirtschaften...
 
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quiknik

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Was ich auch nicht wusste dass man mit der Grünen Nummer nichts für andere machen darf.
Das ist so nicht richtig. Als Lohnunternehmen arbeitest du nur für andere, auch mit grüner Nr. Es kommt nur darauf an, dass die Arbeiten Lof sind. Also Brennholzaufbereitung im Auftrag eines forstwirtschaftlichen Betriebes wäre mit grüner Nr. möglich.
Aber dann bin ich an forstwirtschaftliche Unternehmen gebunden oder? nach meinem jetztigen Verständniss ist dann Lohnrücken und Brennholzaufbereitung für Privatleute dann wieder kein LoF? Da das wohl eher meine Kunden in der Zukunft sind und ich dann auch flexibler bin, werd ich den wohl ordentlich anmelden müssen. Hat jemand Ahnung was für den an Steuern und Versicherungen fällig werden könnte? ALso grober Rahmen reicht. NOch eine andere wichtige Frage, darf ich dann von der Geschwindigkeit her schneller fahren?

Pass mit dem Absetzen auf, das geht die ersten Jahre super, aber alles was du absetzt musst du auch wieder erwirtschaften. das wird alles addiert, und erst wenn diese Gesamtsumme positiv ist, erwirtschaftest du Gewinn in den Augen des Finanzamts.
D.H. wenn du jetzt einen Rückewagen für 15000€ anschaffst, dann musst du die 15t€ auch wieder erwirtschaften...
Dann kann man die Summe aber innerhalb von ein paar Jahren wieder reinschaffen oder? Ich denke die wenigsten werden das in einem Jahr schaffen. Da die Summe ja nicht zu hoch ist, werde ich ein Auge darauf haben, danke für den Hinweis.
 
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