P
PeKn
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Ich hab da mal eine ganz dumme Frage ....
Ich kenne die bekannten Zeiten aus dem privaten Leben, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 oder 7.00 Uhr. Jeder (OK fast jeder) der aufn Land wohnt hat Verständnis dass ein Landwirt sich nicht immer an gesetzliche Regelungen halten kann.
Gelesen habe ich mal, dass man landwirtschafltiche Arbeiten die "unvermeidbar" sind auch außerhalb der obigen Zeiten erledigen darf. Aber was ist "unvermeidbar"?
Dann hört man wieder dass man Feldarbeiten von denen abzusehen ist dass sie bis tief in die Nacht dauern, vorher anmelden muss. Nur bei wem und wie? Und was mache ich wenn zb. beim Heu ernten sich ein Wetterumschwung ankündigt, darf ich dann weiter ernten auch wenns den Anwohner in seiner Mittags- oder Abendruhe stört?
Darf ich sonntags mit dem Traktor überhaupt aufs Feld, selbst wenn ich keinen stören würde?
Fragen über Fragen ...
Wie sind denn Eure Erfahrugnen wenns "mal länger dauert" oder wenn man mal "sonntags raus muss"... ?
p.s.: Ich frage auch deshalb weil ich die nächsten schöne Tage hier nutzen möchte um die ausstehenden Arbeiten der Bodenvorbereitung vor dem Ansäen der Blumenwiese rechtzeitig unter Dach und Fach haben will. Weil ich das nur nach der hauptberuflichen Arbeit erledigen kann, werde ich da wohl öfters bis in die Nacht hinein mit dem Trecker aufn Feld unterwegs sein. Wenn ich dann weiß dass diese Arbeiten noch im Rahmen des gesetzlich erlaubten sind, würde das ungemein beruhigen.
p.p.s.: Bei uns im Ort gibt es absolut kein Problem wenn mal der Bauer abends noch aufn Feld unterwegs ist und jeder (wirklich jeder) Anwohner akzeptiert das auch, witzelt oft sogar darüber wenn einer mal "Überstunden macht", aber heutzutage weiß man ja nie ....
zum Schluss: Ich habe keine bessere Unterrubrik für diese Frage gefunden. Daher die Bitte an die Admins, dass sie die Frage verschieben wenns woanders besser reinpasst.
Ich kenne die bekannten Zeiten aus dem privaten Leben, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 oder 7.00 Uhr. Jeder (OK fast jeder) der aufn Land wohnt hat Verständnis dass ein Landwirt sich nicht immer an gesetzliche Regelungen halten kann.
Gelesen habe ich mal, dass man landwirtschafltiche Arbeiten die "unvermeidbar" sind auch außerhalb der obigen Zeiten erledigen darf. Aber was ist "unvermeidbar"?
Dann hört man wieder dass man Feldarbeiten von denen abzusehen ist dass sie bis tief in die Nacht dauern, vorher anmelden muss. Nur bei wem und wie? Und was mache ich wenn zb. beim Heu ernten sich ein Wetterumschwung ankündigt, darf ich dann weiter ernten auch wenns den Anwohner in seiner Mittags- oder Abendruhe stört?
Darf ich sonntags mit dem Traktor überhaupt aufs Feld, selbst wenn ich keinen stören würde?
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Wie sind denn Eure Erfahrugnen wenns "mal länger dauert" oder wenn man mal "sonntags raus muss"... ?
p.s.: Ich frage auch deshalb weil ich die nächsten schöne Tage hier nutzen möchte um die ausstehenden Arbeiten der Bodenvorbereitung vor dem Ansäen der Blumenwiese rechtzeitig unter Dach und Fach haben will. Weil ich das nur nach der hauptberuflichen Arbeit erledigen kann, werde ich da wohl öfters bis in die Nacht hinein mit dem Trecker aufn Feld unterwegs sein. Wenn ich dann weiß dass diese Arbeiten noch im Rahmen des gesetzlich erlaubten sind, würde das ungemein beruhigen.
p.p.s.: Bei uns im Ort gibt es absolut kein Problem wenn mal der Bauer abends noch aufn Feld unterwegs ist und jeder (wirklich jeder) Anwohner akzeptiert das auch, witzelt oft sogar darüber wenn einer mal "Überstunden macht", aber heutzutage weiß man ja nie ....
zum Schluss: Ich habe keine bessere Unterrubrik für diese Frage gefunden. Daher die Bitte an die Admins, dass sie die Frage verschieben wenns woanders besser reinpasst.
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