F2L 612/6 Rasterschienen Zugmaul F2L612 6N und D 25

Diskutiere Rasterschienen Zugmaul F2L612 6N und D 25 im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo in die Runde, ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mir einen kleinen Anhänger zuzulegen. Da mein Deutz eine Dreipunkthydraulik...
Deutzpreuße

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Hallo in die Runde,

ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mir einen kleinen Anhänger zuzulegen. Da mein Deutz eine Dreipunkthydraulik besitzt, kommt für mich nur eine ordentliche Anhängeverbindung per Kugelbolzen - Zugeinrichtung K 50 - in Frage, um den Hänger gelegentlich auch mit dem PKW nutzen zu können. Der in Aussicht gestellte Hänger (zul. Gesamtgewicht 800 kg - näheres Infos bei "Zuschlag" gerne später) ist derzeit abgemeldet und würde von mir mit schwarzer Nummer regelkonform wieder zugelassen.

Ich stehe zu o. g. Fragestellung derzeit mit der hier bekannten Firma Dübbert im Kontakt. Herr Dübbert bietet standardmäßig u. a. eine K 50-Zugeinrichtung (nebst Gutachten - wurde hier ja bereits häufiger erörtert) für den D 25 an.

Nun meine Frage an die Experten: Sind die Rasterschienen nebst Maße (Abstände und Durchmesser der Durchlässe für die Steckbolzen) des D 25 mit der Vorrichtung am F2L612 6N identisch? Ich würde dann die D25er Zugeinrichtung von Herrn Dübbert wählen und die Zugplatte unterhalb abnehmen.

Liebe Grüße

Ludger
 
bonselig

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Hallo Ludger

Ob die Rasterschienen gleich sind,kann ich Dir auch nicht beantworten.
Ich kann Dir nur meine Variante zeigen,mit der ich schon 2mal Tüv bekommen habe.
Ich hab die Zugplatte mit 20mm Stahl verlängert,und da einen Kugelkopf mit Prüfnummer verschraubt.


20170216_155623.jpg

Gruß,Andreas
 
Yohanz

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Hallo zusammen,

@bonselig HU bestehen und ein Gutachten für Anbauten zu haben sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, leider. So ist es halt nicht zulässig einen Anhänger an der K50 im Bereich der Stvzo zu führen.
@Deutzpreuße leider kann ich Dir da auch nicht weiterhelfen, dein Ansatz ist aber der richtige.

Gruß, Johannes
 
Petersnr1

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Johannes,

verstehe ich nicht.... . Ist dieZugplatte nicht zulässig? Diese Diskussion hatten wir ja schon xmal. Und da hieß es sinngemäß immer, dass die Zugplatte ein fester Anbau und damit gesetzeskonform ist. War ja werksseitig auch so vorgesehen. Oder meinst Du nur die Verlängerung die Andreas vorgenommen hat?

Nein, nein, bitte keine neue Diskussion über Ackerschiene und Kugelkopf!!!

Hi Ludger, die Maße von meinen 612/5 (der läuft auch unter D25S, so ganz klar ist mir das bis heute nicht) helfen Dir nicht weiter? Ich schick Dir per PN mal meine Tel. Nr..

Herzliche Grüße vom Peter
 
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Yohanz

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Eine Zugvorrichtung muss für die Benutzung im öffentlichen Verkehr eine Bauartgenehmigung haben. Eine Zugvorrichtung besteht nicht nur aus dem Kugelkopf, sondern auch aus dessen Aufnahme (hier die Verlängerung) und der Befestigung am Zugfahrzeug (hier die Verschraubung mit der Zugplatte). Im oben genannten Fall ist nach jetzigem Informationsstand nur der Kugelkopf geprüft, der Rest halt nicht.

In diesem Fall wäre es ratsam mit einem Prüfingenieur zu sprechen um ein Teilegutachten zu erstellen. In dem Zuge vergibt die Prüforganisation dann eine Prüfnummer für das Bauteil und beschreibt die Rahmenbedingungen (Stützlast, Anhängelast, etc.) für die Zugvorrichtung.

Ich bin mir nur nicht sicher ob es dann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss.

Gruß, Johannes
 
Exilschob

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In die Papiere sollte man es trotzdem eintragen lassen. Auch wenn ein Teilegutachten erstellt wurde und das Teil eine Nummer bekommen hat.
Man könnte auch immer das Gutachten mit sich rumschleppen....

Gruß Martin
 
Deutzpreuße

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Mir ist wichtig, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Daher strebe ich die Dübbert-Lösung nebst Eintragung an.

LG
Ludger
 
bonselig

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Hallo Johannes

"Ich bin mir nur nicht sicher ob es dann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss."

Wenn es nicht eingetragen werden muss,ist es doch eh Schnuppe

Die orginale Zugplatte hat auch keine Prüfnummer.Meine Kugel ist fest mit dem Schlepper verbunden und geprüft.Mehr ist laut dem Prüfer nicht nötig.
Und ganz ehrlich gesagt,trau ich der Konstruktion mehr zu als einer abnehmbahren Kupplung mit den 3 Kugeln als halt für die Stützlast am PKW.

Gruß,Andreas
 
Yohanz

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Hallo Andreas,

nein ist es nicht. Es gibt schon einen Unterschied ob zumindest ein Gutachten vorliegt oder nicht. Das wird dir ein Schupo oder im Schadensfall auch eine Versicherung erklären.
Dein Prüfer wird sich in so einem Fall auch ziemlich dünne machen.
Was Du den einzelnen Konstrukten so zutraust interessiert im Schadensfall auch keinen. Da werden halt Dokumente verlangt die das Bescheinigen.

Hat dein Prüfer dir auch verraten bei
welcher Stützlast, Anhängelast und bei welcher Geschwindigkeit deine Konstruktion zulässig ist? Solche Sachen werden zum Beispiel in Gutachten festgehalten.

Es bleibt dabei, es ist so nicht zulässig.

Ich persönlich hätte es auch gerne unbürokratischer.

Gruß, Johannes
 
Exilschob

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Johannes muss ich da recht geben. Der TÜV-Prüfer sagt später aus, dass Deine Konstruktion bei der letzten Prüfung nicht angebaut war und er die somit nicht geprüft hat. Und schon ist er raus.
Die Versicherung sagt, das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keine Betriebserlaubnis und wird eine Zahlung verweigern.
Solange nichts passiert sind alle friedlich. Vermutlich denken alle beteiligten, das ist ordentliche Arbeit da kann man mal ein Auge zudrücken.
Wenn was passiert werden Gründe gesucht, die Du dann auf dem Silbertablett lieferst.

Euch allen ein Schönes Wochenende!

Martin
 
Deutzpreuße

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Ich habe die Maße meines F2L 612 6 N nun mit der Fa. Dübbert abgeglichen. Seine Vorrichtung für den D 25 passt leider nicht. Somit braucht's eine andere Lösung.

Ich werde wohl die ungebremste Deichsel auf (Wechsel-)Ringöse inkl. TÜV-Gutachten umbauen lassen.
VG
Ludger
 
H

Hobbybrauer

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Komisch, bei meinem F2l612/54 sollte es passen, ich habe auch schon die Abstände verglichen.
Das Teil hat ja 130mm Abstand zwischen denBolzen, das ist bei meinem auch so, sollte bei mir in mehreren Höhen mit diesem Abstand montierbar sein.
 
Deutzpreuße

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Hallo in die Runde - nun melde ich mich abschließend wieder zu meinem o. g. Projekt.

Was soll ich sagen: Wenn Kaufleute, wie ich es bin, anfangen, Maß zu nehmen... Letztendlich haben ich Herrn Dübberts Maßangeben falsch verglichen. Es ließ mir keine Ruhe. Also nochmal nachgemessen und die Erleuchtung kam fix. Die Bohrungen der Rasterschienen des D 25 und meines F2L 612 6N sind identisch ^^

Also habe ich die K 10 Halterung bestellt und nach ca. 1 Woche geliefert bekommen. Schnell die Zugplatte demontiert und das Zugmaul abgebaut, die K 10 angebaut. Sie passt perfekt, hat jedoch in der Rohrführung ein wenig Spiel, was im Rahmen der Nutzung (s. unten) kein Problem darstellt. Anschließend mit dem TÜV-Gutachten von Hr. Dübbert einen Termin zur Abnahme der K 10 bei GTÜ um die Ecke vereinbart und noch via Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausstellen lassen. Nun ist rechtlich alles safe!

Zwischenzeitlich habe ich den ausgespähten Viehwagen (von der Ahe - 800 kg) erworben und gestern erstmals eine Runde mit dem Gespann gedreht. Man fühlt sich ob der nun erwirkten Abnahme und Eintragung gleich ganz anders :D .

Schönen Sonntag noch!

Ludger
 

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Petersnr1

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Hallo Ludger,

herzlichen Glückwunsch zur AH-Kupplung und zum neuen Anhänger! So muß s sein: Alles korrekt! Ich musste schmunzeln als ich von Deiner Ver-Messerei las. Wie oft in den vergangenen Jahren ist es mir ebenso ergangen. Wenn ich heute irgendwo Maß nehme lasse ich mir vieel Zeit dabei.

Wie wäre es im kommenden Jahr gemeinsam nach Thannhausen zu fahren? Vier Tage Hin- zwei/drei Tage da, vier Tage Rückfahrt.

Viel Freude mit Deinem Gespann wünscht Peter
 
Deutzpreuße

Deutzpreuße

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Hallo Peter, vielen Dank für die Glückwünsche!

Dein Angebot "Thannhausen" habe ich schon erwartet :) Ist natürlich eine ordentliche Strecke und einiges an Urlaubstagen. Aber - ich denke mal darüber nach...

LG
Ludger
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hallo dies Kupplungen sehen ja wirklich schick aus.
Sind die lackiert oder auch verzinkt unter dem Lack.
Die große Rippe hätte auch nicht so groß ausfallen müssen, weil nach der Verjüngung trägt sie nicht mehr als ihr kleinster Querschnitt.
Wenn man da mal hängen bleibt an den zwei Rippen, stockt das vorwärtskommen.
Aber sonst sehr schon und das erste mal das ich die in natura sehe, viel Spass damit.
Also kann man sagen passt bei D25, D25s, D25.1, F2l612/5, F2L612/54, F2L612/6N praktisch bei allen 2Zylinder mit geteiltem Getriebe.



Gruß Norbert
 
krammerreini

krammerreini

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Servus miteinander,

sieht tatsächlich gut aus, der Bock.

@Deutzpreuße, hast du mal probiert, ob man mit angebautem Bock eine Zapfwelle anbauen und betreiben kann, Ludger?
Oder hat das sonst schon jemand probiert, der diesen Bock verwendet?

Grüße vom
Reini
 
Deutzpreuße

Deutzpreuße

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Hallo Norbert,

die Kupplung ist lackiert. Ob auch verzinkt, kann ich nicht erkennen.

Hallo Reini,

ich habe keine Zapfwelle vor Ort, aber ein Betrieb mit angebauter Kupplung dürfte eher nicht möglich sein - es ist nur knapp ein Fingerbreit Luft vorhanden.

Viele Grüße

Ludger
 
Thema: Rasterschienen Zugmaul F2L612 6N und D 25
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