Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen

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Deutz_Micha

Deutz_Micha

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Hallo an alle,
ich habe da ein Problem, aber niemand kann mir scheinbar helfen:
Ich fahre eh und je mit grüner Nummer am Traktor, sowie meinen Hängern (25 km/h), Futter für meine Tiere, Brennholz und andere landwirtschaftlichen Güter umher.
Im März 2021 wurde mir plötzlich beim Neuanmelden eines alten Traktors durch den ZOLL meine grüne Nummer entzogen.
Grund: Keine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr, keine 3ha EIGENE Flächen, sowie keine Angabe in der Steuererklärung: Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft.
Ich habe eine 12stellige Landwirtschaftliche Betriebsnummer und zahle Beiträge an die landw, Berufsgenossenschaft.
Ich habe 3 Fischteiche, Grünland und Forst., zusammen komme ich auf ca. 2.25 ha.
Ich habe nun meinen Schlepper auf schwarz umgemeldet und zahle nun 180 € Steuern im Jahr.
Doch nun die Frage:
Was passiert mit meinen Hängern? die haben bis dato alle ein grünes Folgekennzeichen des Schleppers, tragen alle ein 25 km/h Schild, und haben alle gültige ABE.
Sollte ich nun alle Hänger anmelden müssen und Steuern bezahlen wäre ich jedes Jahr 570.- €uro Steuern los. Dann kann ich gleich meine Landwirtschaft aufgeben. da eh alles nur noch ein "Draufleggeschäft" ist.

Das kann doch nicht sein oder?

Geht es jemanden genauso wie mir ?

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Micha.
 
D6006A

D6006A

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Moin,
das würde ich mit deiner zuständigen Zulassungsstelle abklären, das Du eine rechtssichere Aussage bekommst.
Gruß
Frank
 
NorbertD30S

NorbertD30S

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Hallo Micha,

Dein Hauptproblem ist die fehlende Teilnahme an wirtschaftlichen Warenverkehr und die damit abgegebene Steuererklärung Anlage l.
Das mit den 3ha ist Unfug, denn Du könntest auf 1000m² Gartenbau betreiben und das würde auch reichen, da BG bei Dir sowiso vorhanden ist.
Sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater, die grünen Kennzeichen kannst Du mit den o.G. Voraussetzungen wieder bekommen.
 
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NorbertD30S

NorbertD30S

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das würde ich mit deiner zuständigen Zulassungsstelle abklären, das Du eine rechtssichere Aussage bekommst.
Die Zulassungsstelle hat damit nichts zu tun, denen ist die Kennzeichenfarbe egal, maßgeblich ist der Zoll, welcher dafür zuständig ist und die prüfen die o.G. Voraussetzungen beim FA.
 
Pflugschmied

Pflugschmied

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Hallo Micha

Das Problem ist das du keine Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft (Anlage L bei der Steuererklärung) hast, da du
ja scheinbar bei der Steuererklärung keine Anlage L ausfüllen lässt. Betriebe von deiner Größe werden pauschalisiert
nach Paragraph 13a abgerechnet, wobei der Freibetrag schon 1300 Euro beträgt die du wahrscheinlich bei deinem
Betrieb nicht als geschätzten Einkommen erreichst. Wenn du die Anlage L mit ausfüllen lässt ist deine Steuernummer
für den Zoll wieder in Ordnung und es spricht nichts mehr gegen die grüne Nummer am Schlepper.
Sprich mit deinem Steuerberater über das was ich geschrieben habe.

Viel Erfolg wünsche ich dir
 
06bismk3

06bismk3

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in Summe ganz einfach, mecker deinen Steuerberater an, was er da verbockt hat. Der hat auch eine Versicherung und die müsste den dir nun entstandenen Schaden zahlen.

Wenn du allerdings keine Gewinne machst und dann deine Landwirtschaft zu Hobby oder Liebhaberei wird, kann dein Steuerberater auch nichts machen. Denn ohne Gewinne keine Steuer. Ohne Steuer, keine Steuervergünstigungen.
 
D

Deutz_Sepp

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mal eine andere Frage ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder ist das vom Bund geregelt?

Gruss
Sepp
 
Grafen

Grafen

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Hallo zusammen,

das Stichwort ist die Marktteilnahme. Man muss beweisen können, dass man aus dem landw. Betrieb etwas verkauft hat. Die Größenordnung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Da dies beim Forst schwer ist, da nicht jedes Jahr etwas verkauft wird, man aber trotzdem genug im Wald zu tun hat, ist die Marktteilnahme hier nicht das alleinige Kriterium. Interessantes Urteil dazu vom FG Nürnberg: FG Nürnberg, Urteil v. 21.03.2019 – 6 K 130/18. Das Zollamt hat anhand der fehlenden Angaben zu Land und Forst in der Einkommsensteuererklärung, der geringen Betriebsfläche und dem fehlenden Umsatz geschlossen, das kein landw. Betrieb vorliegt. Folge: Kein Grund für ein grünes Kennzeichen mit der Steuerbefreiung. Das sollte man aber mit entsprechenden Belegen (Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge) entkräften können.

Grüße aus dem Norden
 
A

agp8x

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Hallo Micha,

genau das gleiche hatten wir auch. Zuerst wurde die Steuerbefreiung für den neuen alten abgelehnt, kurz danach die seit 50 Jahren bestehende beendet. Wir haben dann unsere Notizen über die Kartoffelverkäufe der letzten Jahre eingereicht, damit konnten wir das grüne Kennzeichen behalten. Wir haben wechselnd zwischen 1000-2000 m² Kartoffeln, also nicht die Welt. Wirtschaftlich ist es wohl ein draufzahlen, das ist beim Zoll aber egal: wichtig ist die Teilnahme am Markt bzw. dem Warenverkehr.
Verkaufst/Tauscht du z.B. Fische? Auch "Lohn" in Naturalien für Erntehelfer könnte hier schon helfen. Was machst du mit dem Grünland, nur mulchen, oder wird das irgendwie verwertet?

Kurz gefasst: Wer schreibt, bleibt!

Grüße aus dem Einflussbereich des gleichen Hauptzollamts,
Clemens
 
Ellzeh

Ellzeh

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Was passiert mit meinen Hängern? die haben bis dato alle ein grünes Folgekennzeichen des Schleppers, tragen alle ein 25 km/h Schild, und haben alle gültige ABE.
Sollte ich nun alle Hänger anmelden müssen und Steuern bezahlen wäre ich jedes Jahr 570.- €uro Steuern los. Dann kann ich gleich meine Landwirtschaft aufgeben. da eh alles nur noch ein "Draufleggeschäft" ist.
Moin Micha,
wenn Du die Anhänger Land-oder Forstwirtschaftlich nutzt, spielt es keine Rolle ob das ziehende Fahrzeug ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat.
Farbe schwarz sagt aus "Fahrzeug versteuert"
Farbe grün sagt aus " Fahrzeug steuerbefreit"
So lange der Einsatzzweck Land-oder Forstwirtschaftlich ist, darfst du mit grünem Folgekennzeichen (25 km/h + ABE) fahren.

Anders geht es auch.
Wenn du am Zugfahrzeug ein grünes Kennzeichen hast, kannst du damit auch einen Möbeltransport oder einen Wohnwagen ziehen.
Dann musst du dem Finanzamt, bzw. Zoll mitteilen, dass du das Fahrzeug über einen gewissen Zeitraum versteuern möchtest um es für andere Zwecke zu nutzen.
Kennzeichen bleibt dann über diesen Zeitraum "grün".

Gruß Lutz
 
G

GueldnerToledo

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Da hat wohl der Steuerberater Mist gebaut. An der Größe des Betriebes kann es nicht liegen. Ich kenne selber Jemanden der hat zwei Schlepper. Der eine davon hat ein grünes Kennzeichen, weil er damit einige Male im Jahr eine Streuobstwiese pflegt. Größe vielleicht rund 1 Hektar. Nun wollte er auch den zweiten Schlepper auf grün anmelden, dass hat man ihm dann verweigert mit der Aussage, dass ein Schlepper auf grün für seine Arbeit reichen würde. Sie haben ihm aber nicht die grüne Nummer für den anderen Schlepper entzogen.

Problem bei Schlepper mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger mit grünem ist immer die "Rennleitung". Das fällt sofort in´s Auge und dann werden wieder Fragen gestellt.

MfG Werner
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo Micha,

ich hatte auch schon öfters Diskussionen mit den Kollegen vom Zoll.
eigenen Grund habe ich gar keinen, sondern alles gepachtet und auch nur ein paar Ha mit Schafen etc.
Darauf habe ich einige Schlepper mit grüner Nummer gemeldet. Also eigene Fläche ist kein Argument.
Der Zoll hatte es immer wieder mal abgelehnt...z.B Hanomag mit 52 PS mit grünem KZ abgemeldet und mit der selben Nummer den 5506 angemeldet. Im Prinzip ein 1 zu 1 Tausch...aber wurde abgelehnt. Sollte dann Einheitswerte der Flächen übersenden und eben den Nachweis zur Gewinnerzielung aus LOF. Nachdem ich geklärt habe, dass es einen Einheitswert nur für eigene Flächen gibt und ich nach 13a besteuert werde und dort mein Gewinn aus Fläche und Tierbestand geschätzt wird, habe ich keine Buchführung und schreibe auch keine Rechnung. Dann noch alle Pachtverträge an den Zoll geschickt und gut war es dann. Anlage in der Steuererklärung nach 13a scheint dein Problem zu sein.
Was ich im Bekanntenumfeld vermehrt mitbekomme ist, dass die Zulassungsstelle gehäuft Besitzer anschreibt, wo die Traktoren noch auf längst verstorbene Personen zugelassen sind. Die sind ja häufig noch grün zugelassen seit Jahrzehnten...da tritt dann auch meist das Thema ummelden auf schwarz auf die Agenda.

Grüße Christoph
 
Deutz_Micha

Deutz_Micha

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Erstmal möchte ich mich mich für die vielen Tipps von Euch bedanken!

Das was oben Lutz schreibt wollte ich eigentlich wissen.

..und es ist richtig, ohne regelmäßiges verkaufen von selbst erzeugten Gütern, oder neudeutsch "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" wird man entweder keine grüne Nummer mehr bekommen oder bei einer Prüfung seine grüne Nummer verlieren. Beides obliegt dem Zoll.
Der Zoll will schriftliche Belege über den nachweislichen wirtschaftlichen Verkehr sehen, einfach den Freibetrag 1300 €uro in die Steuererklärung eintragen ist nicht mehr!
...und ich gebe meinen Vorredner Christoph recht: Der Zoll wird in naher Zukunft vermehrt "Kleinbetreibe" überprüfen, das habe ich direkt bei einem Telefonat so gesagt bekommen.

Ich kann nur jedem raten, seit gegenüber Behörden (ZOLL, Polizei,..) ehrlich mit euren grünen Nummern, ihr seit sofort wegen Steuerhinterziehung dran, glaubt es mir, ich habe das ganze hinter mir, ich zahle jetzt 180 Euro Steuern pro Jahr für meinen DEUTZ D 2807, und bin somit aus allen "Scheißdreck" raus.

Und die absolute Krönung ist ja die: Mein Traktor wiegt leer 1857 kg, seine zulässige Gesamtmasse beträgt 3000 kg beides lt FZ Brief, jetzt ratet mal nach welchen Wert die Steuer berechnet wird. ...Bingo auf 3000kg!

Micha.
 
Deutz_Micha

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Sämtliche, vom Antragsteller auszufüllenden Fragebogen die an den Zoll gehen, enden mit folgendem Text:

Habe es mal aus dem Antrag "3813 Antrag auf Steuerbefreiung" rauskopiert:

Anzeigepflicht
Ich verpflichte mich, jeden auch nur kurzzeitigen Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiungdem Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer anderweitigen, d.h. zweckfremdenBenutzung des Fahrzeugs muss ich mit einer Steuernachforderung rechnen.Zuwiderhandlungen können ggf. ahndungs- bzw. strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig undvollständig gemacht habe.

(Ort und Datum) (Unterschrift Antragsteller/in)
 
G

GueldnerToledo

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Und was ist mit den Anhängern? Jetzt auch auf schwarz?

MfG Werner
 
Deutz_Micha

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@ michiwi:

Wir hatten letze Woche im Bauernverband einen online Vortrag "Versicherung und Steuer" von Traktoren. Da war einer dabei, der hat einen Traktor mit 7500 kg zul. Gesamtmasse. Er hat nicht gesagt was für ein Traktor es ist, er sagte nur er würde wohl knapp 470 Euro Steuern pro Jahr bezahlen. Da kann man sich ja mal ausrechnen, wieviel Geld dem Staat durch "alte grüne Nummern" durch die Lappen gehen.

@ Werner:

Nein Hänger bleiben grün, da ich für alle Hänger eine gültige ABE bis 25 km/h habe, mein Schlepper nur 25 km/h läuft, ein 25 km/h Schild an jedem Hänger dran ist, und ich ausschließlich Land- und forstswirtschaftliche Güter fahre.

Ich empfehle allen die Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2020" von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dort wird auf 128 Seiten alles wichtige toll erklärt!

Wenn ich wüsste wie und wo, würde ich die Broschüre hier irgendwo uploaden.

Micha.
 
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NorbertD30S

NorbertD30S

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Der Zoll will schriftliche Belege über den nachweislichen wirtschaftlichen Verkehr sehen, einfach den Freibetrag 1300 €uro in die Steuererklärung eintragen ist nicht mehr!
Der Zoll will die Belege nicht sehen, sondern prüft ob beim FA die Voraussetzungen vorliegen (Anlage L), und das in regelmäßigen Abständen. Habe ich persönlich beim Zollamt erfahren als ich dort die Steuerbefreiung für meinen Schlepper (D30S) beantragt und auch bekommen habe.
 
D

Deutz_Sepp

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Der Zoll will schriftliche Belege über den nachweislichen wirtschaftlichen Verkehr sehen, einfach den Freibetrag 1300 €uro in die Steuererklärung eintragen ist nicht mehr!
Der Zoll will die Belege nicht sehen, sondern prüft ob beim FA die Voraussetzungen vorliegen (Anlage L), und das in regelmäßigen Abständen. Habe ich persönlich beim Zollamt erfahren als ich dort die Steuerbefreiung für meinen Schlepper (D30S) beantragt und auch bekommen habe.
Das stimmt so nicht, musste erst vor ner Woche meine Weizenabrechnung zum Zoll schicken.

Aber "den Zoll" gibt es nicht ich denke mal die Vorgehensweise ist vom jeweiligen
Zoll-Sachbearbeiter abhängig....

Gruss
Sepp
 
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