Landwirtschaftlichen Anhänger zulassen

Diskutiere Landwirtschaftlichen Anhänger zulassen im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Moin Da hier ja schon einige ihren Kipper zugelassen habe möchte ich mich mal schlau machen. Ich selbst habe noch einen Zahnstange Kipper mit 4.2T...
Dr. Pepper

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Moin
Da hier ja schon einige ihren Kipper zugelassen habe möchte ich mich mal schlau machen.
Ich selbst habe noch einen Zahnstange Kipper mit 4.2T zul. Gesamtgewicht.
Dieser ist Baujahr 1957 und hat Bpw Achsen und 7.50-20 Räder.
Von Wilhelm Möllering Fahrzeugbau Hedem-Lübbecke.
Typenschilder sind auch da und sogar lesbar.
Eine ABE war natürlich nicht dabei und den Hersteller findet man auch nicht mehr.
Was allerdings eigenartig ist : Die Zuggabel ist ohne Typenschilder die Bauteile der Bremsbetätigung sind Norm Teile.
Bekommt man mit so einer Gabel überhaupt eine ABE und später dann auch eine Zulassung?
Mfg
Jonas
 
Deutz45nullfuenf

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Für Anhänger vor 1.7.1961 braucht man für lof Zwecke ja keine ABE. Aber kriegt man den mit schwarzer Nummer zugelassen ohne ABE?
 
Dr. Pepper

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Das ist ja die große Frage, denn Lof habe ich ja leider nicht.
Da hier die Polizei neuerdings sehr präsent ist möchte ich es einfach 100% Legal haben.
 
Westerwälder Deutz

Westerwälder Deutz

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ABE geht nur wenn man TÜV oder Dekra mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Da die Typenschilder lesbar sind und hoffentlich mit der Fahrgestellnummer übereinstimmen, dürfte das keine große Sache geben, die greifen auf die Herstellerangaben zurück die beim KBA in Flensburg hinterlegt sind.

Das mit der Deichsel könnte problematisch werden wenn die da gar nichts dran finden womit man die zuordnen kann.

Mit der Dekra hab ich da gute Erfahrungen gemacht und jetzt für alle Fahrzeuge eine bestätigte ABE der Zulassungsstelle.

Mehr kann man da aus der Ferne eigentlich nicht zu sagen.


Gruß
Westerwälder
 
Dr. Pepper

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Danke für die Antworten
In der Tat halte ich die Deichsel auch für einen Stolperstein bei der Zulassung.
Das einzige was man sieht ist die Kennung auf dem U Stahl.

Die Fahrgestellnummer muss ich noch finden, auf dem Typenschild ist dummerweise keine eingeschlagen.
 
D

DX-Driver

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Hallo Dr. Pepper,

ich habe das Zulassungsprocedere auch schon hinter mir.
Ist eigentlich gar nicht so schlimm.
Wichtig ist, das Du die Fahrgestellnummer findest.
Die ist im Normalfall vorne rechts an der Stirnseite der vorderen Bordwand eingeschlagen. ( in Fahrtrichtung gesehen )
Der Hersteller ist ja bekannt.
Mach mal Bilder von den Typschildern an den Achsen und gehe mit diesen Daten zum TÜV-Mann.
Damit sollte eigentlich die größte Hürde genommen sein.
Alles andere liegt im Ermessen des Prüfers.
Natürlich muss das Teil absolut verkehrstüchtig sein.
Beleuchtung, Bremsen, Rahmen und Reifen müssen die Anforderungen erfüllen.
Denke bitte auch daran, dass das Fahren ohne LoF den erforderliche Führerschein voraus setzt.
Auch das ZGG ist zu beachten, denn über 3,5 Tonnen ist jährlicher TÜV angesagt.
Bei Fragen, einfach Fragen.

Grüßle vom DX-Driver
 
Dr. Pepper

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Moin
Den BE Führerschein habe ich zum Glück, deswegen will ich den Anhänger auch gleich ablasten lassen.
Müssen die Reifen eigentlich neu sein oder reichen da auch ältere?
Die Größe ist leider ziemlich teuer Andersrum sehen die kleinen 6.50-16 Räder ziemlich popelig aus.
 
D

DX-Driver

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Wenn die Reifen nicht zu porös sind sollte das kein Problem sein.
Frage doch gleich mal beim TÜV-Mann nach, ob Du eine andere Größe eingetragen bekommst.

Es ist beim TÜV viel machbar, wenn man vorher freundlich fragt.
 
Dr. Pepper

Dr. Pepper

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Ich werde morgen früh dort anrufen und gleich mal nachfragen was machbar ist.
Gerade wegen der Reifen, der Rest ist ja relativ problemlos zu machen.
Morgen werde ich mal berichten.
Mfg
Jonas
 
Lois 06 DX

Lois 06 DX

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Hallo DX Driver
Kannst du mir das mit dem jährlichen Tüv über 3,5 t erklären ?
Mein 12 t Kipper mit 40 kmh Zulassung muss nur alle 2 Jahre zum Tüv.
Gruß Alois
 
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DX-Driver

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Hallo Alois,
ist der auch auf ner schwarzen Nummer zugelassen ?
D.h., zahlst Du für die 12 Tonnen auch die entsprechende KFZ-Steuer ?
Müssten dann so ca. rund 500Euronen sein ?

Grüßle Reiner
 
D

DX-Driver

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Hab ich mir schon gedacht.
Da sind die Bestimmungen etwas anders.
Schau mal hier: HU und AU: Alles Wissenswerte zum „TÜV“ | ADAC
Da steht ungefähr in der Mitte der Seite wie die Prüfintervalle bei Anhängern sind.

Ist halt schon ein gewaltiger Unterschied ob Zulassung mit LoF oder ohne.
Bei LoF brauchst Du bei Anhängern bis 25 KM/H nur eine Betriebserlaubnis auch wenn der ein ZGG von 24 Tonnen hat.

Gruß Reiner
 
Lois 06 DX

Lois 06 DX

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Hallo Reiner
Was aus der Liste nicht genau hervorgeht ist die Geschwindigkeit, da steht ja bis 40 kmh alle 2 Jahre bei LKW/ Nutzfahrzeuge.
Ist das bei Anhängern nicht genau so?
Gruß Alois
 
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DX-Driver

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Hallo Alois,

schau mal den Anhang.

Gruß Reiner
 

Anhänge

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Oberwesterwälder

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Hallo Reiner,

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html


Art der Untersuchung
und Zeitabstand
Art des FahrzeugsHauptuntersuchung
Monate
Sicherheitsprüfung
Monate
2.1.5Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
2.1.5.1mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage
2.1.5.1.1bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung
36

2.1.5.1.2für die weiteren Hauptuntersuchungen24
2.1.5.2die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t

24


2.1.5.3mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 10 t12
2.1.5.4mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10 t
2.1.5.4.1bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten12
2.1.5.4.2für die weiteren Untersuchungen126


Gruß Martin
 
D

DX-Driver

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Hallo Martin,
das deckt sich doch mit dem was ich als Anhang eingefügt habe.
Unter 3,5 Tonnen ZGG = 24 Monate.

Gruß Reiner
 
O

Oberwesterwälder

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Jein, weil über 3 5 Tonnen und unter 40 KM/h auch nur alle 24 Monate.

Das war das, was Alois meinte.

Die Kennzeichen-Farbe hat damit nix zu tun.
Es geht um die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die entsprechenden Kennzeichnung derselben.

Gruß Martin
 
Dr. Pepper

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Moin
Ich habe heute ein paar Prüfgesellschaften abtelefoniert.
Das Ergebnis ist eher durchwachsen :
Die Gtü darf sowas nur machen wenn der Anhänger eine ABE besitzt.
Also muss ich zum TÜV bzw Dekra.
Dort habe ich auch angerufen und warte auf eine Rückmeldung.
Scheinbar relativ umständlich wenn man nicht gerade einen Krone oder Bergmann Kipper besitzt.
Mfg
Jonas
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Ab zum TÜV (alte Bundesl.) oder DEKRA (neue Bundesl.) eine ABE erstellen lassen (400-500Euro).
Die machen auch Hausbesuch wenn man fragt.
Wenn das Zugfahrzeug schwarz zugelassen ist, muss der Anhänger auch schwarz zugelassen sein, wenn kein LOF Bedarf besteht und das hast Du ja eingangs erwähnt.

Anhänger muss dann alle 2 Jahre zu HU, und versteuert werden und versichert, kostet dann genauso viel wie das Zugfahrzeug. Hier wäre eine Ablastung auf 3,5 Tonnen oder weniger ratsam, Du bezahlst dich dumm und dämlich mit der Steuer und Versicherung.
Der Hänger steht zu 98% nur rum ( Ist bei mir genauso), und Du kannst ihn noch nicht mal an einen PKW hängen.

Das Thema ist ziemlich einseitig für das Finanzamt und eigentlich bei klarem Verstand nicht ratsam.
Wie das jetzt mit dem BJ.1957 ist bin ich überfragt, aber vom Gesetz her darf KEIN nicht zugelassener Anhänger hinter einem normal zugelassenem KFZ gefahren werden.

Gruß Norbert
 
Thema: Landwirtschaftlichen Anhänger zulassen
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