Anhängelast bei schwarzer Nummer

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Benny6206

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Hallo zusammen,

ich bin frisch angemeldet und ein absoluter Neuling was Traktoren anbelangt und komme aus BaWü
Ich habe aus einer Erbschaft einen gut erhaltenen Deutz D6206 erhalten.
Der Schlepper ist aktuell mit einer grünen Nummer und LOF zugelassen.
Nun bekomme ich aber keine grüne Nummer mehr und will sie auch nicht wegen den Einschränkungen.
Nun zu meinen Fragen:
Bekomme ich trotz schwarzer Nummer eine LOF Zulassung?
Wenn ja welche Regel gilt für das Gewicht des Anhängers?
(Hab einen Tandem Anhänger mit Auflaufbremse)
Wenn nein ist dann das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten? Sprich wenn mein Schlepper 4000kg hat und 2200kg wiegt darf ich noch 1800kg anhängen?

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte wäre ich sehr dankbar.

Vielleicht hat der ein oder andere noch Tipps was ich bei der Zulassung sonst noch alles beachten muss....

Liebe Grüße Benny ^^
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, du darfst bei 4.000 Gesamtgewicht gebremst 4.000kg dahinter hängen und mit Druckluftbremse 6.000kg.
Wenn du für LoF unterwegs bist, hast du automatisch die Freiheiten, wie Anhänger mit Folgekennzeichen. LoF ist aber kein privates Holzmachen im Wald.
Bis bald Marcus
 
egnaz

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Die grüne Nr bedeutet, dass das Fahrzeug steuerbefreit ist.
Die Anhängelast hat nichts mit der Steuerbefreiung zu tun, sie steht in den Papieren der Zugmaschine.
Von der Zulassungspflicht sind Anhänger befreit, die bis 25km/h, für Lof Zweck und im Lof Betrieb eingesetzt werden. Sie erhalten das Folgekennzeichen einer Zugmaschine des Betriebes.
Der Lof Zweck hat auch Einfluss auf die Führerscheinregelung. L und T gelten nur für Lof Zweck.
Hier wurden die Themen auch schon behandelt:
Führerschein für Brennholztransport
Intrac 2004 - wieviel Tonnen darf der 2004 ungebremst ziehen?
 
Ackerfahrer

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Hallo

Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen berichten. Schwarzes Nummerschild H-Kennzeichen.

Hast du den "neuen" Führerschein ist beim Traktor bei 3.8T. schluss. Was man anhängen kann k.A.
Hast du den "alten " Führerschein, wie ich, kann der Traktor 7.5T. und Zuggesamtgewicht 12T. 3 Achsen oder Tandem unter 1M Achsabstand.
Bin von der Polizei angehalten worden mit einem vollen PKW Anhänger 3,5T auflaufgebremst, am Kugelkopf angehangen.

War alles ok. Er hat mich aufgeklärt was ich bei schwarzer Nummer mit meinem Führerschein fahren darf.

Hast du den LKW Führerschein steht dir die Welt offen.
 
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Benny6206

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Die grüne Nr bedeutet, dass das Fahrzeug steuerbefreit ist.
Die Anhängelast hat nichts mit der Steuerbefreiung zu tun, sie steht in den Papieren der Zugmaschine.
Von der Zulassungspflicht sind Anhänger befreit, die bis 25km/h, für Lof Zweck und im Lof Betrieb eingesetzt werden. Sie erhalten das Folgekennzeichen einer Zugmaschine des Betriebes.
Der Lof Zweck hat auch Einfluss auf die Führerscheinregelung. L und T gelten nur für Lof Zweck.
Hier wurden die Themen auch schon behandelt:
Führerschein für Brennholztransport
Intrac 2004 - wieviel Tonnen darf der 2004 ungebremst ziehen?
Leider steht in dem Fahrzeugschein nur zul. Gesamtgewicht 4000kg bei der Anhängelast ist leider ein Strich drin.
Ich habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlepper läuft 30km/h.
Hallo

Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen berichten. Schwarzes Nummerschild H-Kennzeichen.

Hast du den "neuen" Führerschein ist beim Traktor bei 3.8T. schluss. Was man anhängen kann k.A.
Hast du den "alten " Führerschein, wie ich, kann der Traktor 7.5T. und Zuggesamtgewicht 12T. 3 Achsen oder Tandem unter 1M Achsabstand.
Bin von der Polizei angehalten worden mit einem vollen PKW Anhänger 3,5T auflaufgebremst, am Kugelkopf angehangen.

War alles ok. Er hat mich aufgeklärt was ich bei schwarzer Nummer mit meinem Führerschein fahren darf.

Hast du den LKW Führerschein steht dir die Welt offen.
Führerschein technisch ohne Probleme ich darf alles Fahren was Räder hat.
 
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Werder014

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Moin,
Leider steht in dem Fahrzeugschein nur zul. Gesamtgewicht 4000kg bei der Anhängelast ist leider ein Strich drin.
das zul. Gesamtgewicht bezieht sich allerdings nur auf den Schlepper (inkl. Stützlast), nicht auf das Gespann aus Schlepper und Anhänger. D.h., dass man hier nicht über 4000 kg kommen darf, wenn man mit dem Trecker auf eine Waage fahren würde und die Achse(n) des Anhängers neben der Waage bleiben.
Das mit dem Strich bei O1 und O2 ist bei LoF-Zugmaschinen normal. Guck bitte mal auf das Typenschild am Zugmaul. Da sollte eine zul. Anhängelast oder ein D-Wert vermerkt sein.

Gruß
Henrik
 
egnaz

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Leider steht in dem Fahrzeugschein nur zul. Gesamtgewicht 4000kg bei der Anhängelast ist leider ein Strich drin.Ich habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlepper läuft 30km/h
Das ist bei vielen älteren Schleppern so. Evtl. steht noch etwas auf dem Beiblatt.
Wenn nichts steht, gilt das 40t Gesamtzuggewicht. Ohne Druckluftbremse können 2 8t auflaufgebremste Anhänger mitgeführt werden. Über 25km/h bis 40km/h muss die Bremse auf beiden Achsen wirken.
Es gilt natürlich immer Paragraph 1. Im 1. Gang durch die Landschaft schleichen ist klar eine Behinderung.
 
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Henn2Zui

Henn2Zui

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Leider steht in dem Fahrzeugschein nur zul. Gesamtgewicht 4000kg bei der Anhängelast ist leider ein Strich drin.
Ich habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlepper läuft 30km/h.
Das dort ein Strich steht ist normal. Anhängen darfst du, was der Schlepper ziehen kann (bzw. der Anhänger an zul. Gesamtgewicht hat). Bei 30km/h darfst du bis zu 2 Anhänger mit je max 8t Gesamtgewicht ziehen (also Zuggesamtgewicht von bis zu 20t), wobei du dann max 25km/h fahren darfst. Voraussetzung ist nur, dass die Anhänger entweder auch normal zugelassen sind (mit TÜV, Versicherung etc) oder du im LOF-Rahmen fährst. Im LOF-Rahmen reicht L als Führerschein, wenn alles schwarzes Blech hat, dann braucht man CE (oder C1E?)

PS. Da war wohl jemand schneller...
 
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michiwi

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Hallo zusammen, wenn nicht die "alte Führerschein" gemacht wurde ist sowieso alles in Ordnung. Die umgeschriebenen Klasse L ist dann nicht zweckgebunden und es darf alles bis 40kmh immer gefahren werden
 
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Joerg mit 3006

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Du darfst ziehen, was angegeben ist. Da dort nichts steht, bist du frei. Dann ist eine Anhängerkupplung angegeben die du fahren musst. Schau mal was auf dieser steht. Bei mir steht dort nur das max. Gesamtgewicht des Schleppers, also auch feuer frei
Bleibt die Frage, wie du wieder zum stehen kommst. Ungebremst kann ich dir die kg nicht genau sagen, bis 8 t Anhänger reicht Auflaufbremse, ab dort Druckluft. Ist dein Tandemanhänger ein PKW Anhänger? Dann brauchst du noch eine passende, eingetragene Anhängerkupplung. Gruß Jörg.
 
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agp8x

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Servus,
Leider steht in dem Fahrzeugschein nur zul. Gesamtgewicht 4000kg bei der Anhängelast ist leider ein Strich drin.
Ich habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb und der Schlepper läuft 30km/h.
das bedeutet, wenn du einen "neuen" Führerschein B/BE hast, darfst du den Schlepper nicht fahren, bei 3500kg ist Schluss.
Mangels LoF Betrieb muss der Anhänger zugelassen werden und eine eigenes schwarzes Nummernschild bekommen.
Um das Gespann dann legal zu fahren, brauchst du dann den C1E.
Je nach Leergewicht kannst du evtl. ablasten um auf unter 3500kg zu kommen., dann wären mit BE 3500kg Anhänger drin (Stützlast beachten!)

Die L/T-Klassen greifen hier nicht, da die Fahrten damit in einem LoF-Betrieb beginnen oder enden müssen. (Und einem LoF-Zweck erfüllen müssen, aber das ist hier ja nicht relevant)

Wie sich das ganze mit den alten Klassen verhält wurde ja schon geschrieben.

Allzeit gute Fahrt,
Clemens
 
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michiwi

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Die L/T-Klassen greifen hier nicht, da die Fahrten damit in einem LoF-Betrieb beginnen oder enden müssen. (Und einem LoF-Zweck erfüllen müssen, aber das ist hier ja nicht relevant)
Hallo, wie oben geschrieben, falls noch der Alte Führerschein gemacht wurde greift Klasse L, da Schlüsselzahl 174 die Zweckbindung aufhebt.

Außerdem kann auch ein LOF zweck erfüllt sein, auch wenn der Schlepper "schwarz" angemeldet ist. LOF zwecke sind ja mehr oder weniger klar definiert.
 
Westerwälder Deutz

Westerwälder Deutz

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Benny hat doch weiter oben geschrieben das er „alles fahren darf was Räder hat“ ergo braucht es hier doch keine Führerscheindebatte.

In diesem Fall darf er doch alles anhängen was technisch zulässig (ungebremst wie eingetragen, auflaufgegremst bis 8t, Drulu bis 40t Zuggesamtgewicht (nur theoretisch, da Zugmaul sicher begrenzt) ist. Es müssen aber zugelassene Anhänger sein, oder LoF Transporte.

Westerwälder
 
Ackerfahrer

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Benny hat doch weiter oben geschrieben das er „alles fahren darf was Räder hat“ ergo braucht es hier doch keine Führerscheindebatte.

In diesem Fall darf er doch alles anhängen was technisch zulässig (ungebremst wie eingetragen, auflaufgegremst bis 8t, Drulu bis 40t Zuggesamtgewicht (nur theoretisch, da Zugmaul sicher begrenzt) ist. Es müssen aber zugelassene Anhänger sein, oder LoF Transporte.

Westerwälder
Genau so habe ich es auch verstanden. Ich nehme an es ist der LKW Führerschein.
Die neue Bezeichnung weis ich jetzt nicht.
 
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quiknik

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Hallo zusammen,

wollte nicht extra einen neuen Thread eröffnen, zum vervollständigen, wie sieht es dann mit dem neuen Führerschein aus? Ich hab einen Fendt Farmer 203 P II (mit Deutz Motor ;) Eigengewicht 2t zulässige gesamtmasse 3t, LoF Fahrzeug aber kein Lof Fahrgrund (Brennholz) also schwarze Nummer. Eingetragen in den Papieren 838kg stützlast, unter Anhängelasten sind in den Papieren nur Striche. Was darf ich bei diesen Trecker max.mit dem neuen Führerschein ziehen und was mit dem alten? Auf der AHK steht leider nichts drauf, kein Typenschild vorhanden, und auch in der Betriebsanleitung steht nichts.

Besten Dank,

Nik
 
Westerwälder Deutz

Westerwälder Deutz

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Mit einer nicht typengeprüften Anhängerkupplung darfst Du auf öffentlichen Straßen gar nichts ziehen.

Gruß
Westerwälder
 
O

Oberwesterwälder

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Mion Nik,


wie sieht es dann mit dem neuen Führerschein aus?
Ach, gibts nur noch einen neuen Führerschein?

Was steht den drauf, auf dem "neuen" Führerschein?

Klasse AM?
Damit kannste nichtmal den Fendt fahren.

Oder klasse CE?
Damit kannste den Fendt und daran angehängt zwei auflaufgebremste 8 Tonnen Anhänger fahren, theoretisch., bei der kleinsten Steigung wird das schwierig...


Falls die Führerscheinklasse B gemeint ist, dann nur ein 750Kg Anhänger,
bei BE ein 3500Kg Anhänger....

Es sei denn LOF Zweck, dann geht auch mit Klasse B der Fendt plus zwei auflaufgebremste 8 Tonnen Anhänger,
weil die Klasse B die Klasse L einschließt.


Gruß Martin
 
G

GueldnerToledo

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Das kann man so nicht pauschal behaupten, Westerwälder. Ich habe selber einen Schlepper mit einer nicht Typgeprüften oder besser gesagt, mit einer Anhängerkupplung ohne Typenschild. Diese war allerdings so schon ab Werk montiert. Das Ganze genießt Bestandschutz.

MfG Werner
 
Thema: Anhängelast bei schwarzer Nummer

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