Kombibetrieb Dreipunktgerät/Anhänger (Kugelkopf)

Diskutiere Kombibetrieb Dreipunktgerät/Anhänger (Kugelkopf) im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Morgen miteinander, da ich jetzt endlich eine zugelassene Anhängevorrichtung (Kugelkopf 50 Dübbert)für meinen 4506 erwerben konnte, stellt...
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Bansay

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Guten Morgen miteinander,

da ich jetzt endlich eine zugelassene Anhängevorrichtung (Kugelkopf 50 Dübbert)für meinen 4506 erwerben konnte, stellt sich mir die Frage ob ich einen normalen KFZ Anhänger und z.B. eine Palettengabel/Holzspalter gleichzeitig an meinen Deutz hängen darf.
Wenn ich Unterlenker komplett nach Oben fahren kommen sich Anhängerdeichsel und Palettengabel nicht in die Quere.
Es sind Ca. 25cm Platz dazwischen.
Klar ist, wenn die Hydraulik absinkt verbiegt es mir evtl. die Deichsel oder schlimmeres.


Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

Grüße vom schönen Bodensee
 
geessen

geessen

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Hi,
puh, dürfen, ich schätz mal man darf das. Mein Nachbar ist (gefühlt) jahrzehnte mit Hecklader und Kipper bzw Miststreuer aufs Feld gefahren - das heißt aber nicht daß es deswegen erlaubt wäre.
Häng doch alles mal zusammen und fahr im Hof umher wenn möglich. Interessant sind die Kurven und vor allem kleine Erhebungen und Vertiefungen in der Fahrbahn. Es könnte da leicht sein daß dir dann die 25 cm nicht ausreichen.

Gruß
Bernhard
 
G

GueldnerToledo

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Es gibt auch Hecklader, da war die Anhängerkupplung mit dran. Dann kam also der Hecklader in die Dreipunkthydraulik und an den Hecklader der Anhänger. Wenn das nicht erlaubt wäre, hätte es der Hersteller so mit Sicherheit nicht angeboten.

MfG Werner
 
Raini750

Raini750

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Moins,
Es gibt auch Hecklader, da war die Anhängerkupplung mit dran. Dann kam also der Hecklader in die Dreipunkthydraulik und an den Hecklader der Anhänger. Wenn das nicht erlaubt wäre, hätte es der Hersteller so mit Sicherheit nicht angeboten.
zum X-ten mal, so eine Pauschalaussage ist kompletter Unfug ...
(Das mitführen von Anhängern an beweglichen Teilen ist verboten, jeder selbst denkende Mensch kann erahnen warum.)
... und verfehlt die Fragestellung!

Gruß Raini
 
D6006A

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Moin,

Moins,
Es gibt auch Hecklader, da war die Anhängerkupplung mit dran. Dann kam also der Hecklader in die Dreipunkthydraulik und an den Hecklader der Anhänger. Wenn das nicht erlaubt wäre, hätte es der Hersteller so mit Sicherheit nicht angeboten.
zum X-ten mal, so eine Pauschalaussage ist kompletter Unfug ...(Das mitführen von Anhängern an beweglichen Teilen ist verboten, jeder selbst denkende Mensch kann erahnen warum.)
... und verfehlt die Fragestellung!

Gruß Raini
das das verboten ist, ist schon klar, ich bilde mir auch ein ein selbstdenkender Mensch zu sein, aber ich kann beim besten Willen nicht erahnen warum das nicht erlaubt ist.
Wir sind jahrzentelang mit zwei Anhängern hinter der Winde in den Wald gefahren, heute mche ich das auch nicht mehr, aber nicht aus Sicherheitsbedenken sondern aus haftungsrechtlichen Erwägungen.
Gruß
Frank
 
Raini750

Raini750

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Moins,
weil die Kupplung die Spur des Anhängers und des Treckers bei Fahrt, Beschleunigung und Bremsen halten muss. Dazu darf sie nicht beweglich sein.
Gruß Raini
 
D6006A

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Moin,

Moins,
weil die Kupplung die Spur des Anhängers und des Treckers bei Fahrt, Beschleunigung und Bremsen halten muss. Dazu darf sie nicht beweglich sein.
Gruß Raini
ja und? Das die Seitenlenker stramm sind, ist doch logo. Ich will jetzt nicht streiten, aber so ist das bei uns, wir dürfen selber nicht mehr denken. Egal, es ist wie Du sagst, aber es ist etwas übertrieben.
Aber anders funktioniert unsere Vollkaskogesellschaft wohl nicht. ;(
Gruß
Frank
 
Raini750

Raini750

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Moins nochmal,
"Fest" sowohl waagerecht als auch senkrecht.
Aber hier geht es um die die im Zitat fett markierte Äußerung von Werner!
Gruß Raini
 
geessen

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Hi,
nur weil man was immer schon gemacht hat und glücklicherweise nix passiert ist ergibt sich daraus keine Legalität. Wir dürfen selber schon noch denken, denk ich. Wenn wir das mal alles zu Ende denken, macht es durchaus einen Sinn manches zu verbieten. Und wenn ich dann lese mit welchen Argumenten irrwitzige Aktionen verteidigt werden
Es gibt auch Hecklader, da war die Anhängerkupplung mit dran. Dann kam also der Hecklader in die Dreipunkthydraulik und an den Hecklader der Anhänger. Wenn das nicht erlaubt wäre, hätte es der Hersteller so mit Sicherheit nicht angeboten.
dann denk ich, da versucht der Staat mittels Verboten manche Strategen vor sich selber zu schützen, was durchaus nachvollziehbar ist.

Stell Dir vor Du fährst mit voll beladenem Hänger (Auflaufgebremst) den Berg hinunter. Der Hänger hängt an der Winde, Gewichtkotz oder dgl. Der Hänger schiebt Dein Anbaugerät (evtl seitlich) nach oben, die Auflaufbremse wird dadurch nicht ausgelöst, der Traktor wird auf der Hinterachse plötzlich ganz leicht, Du hast evtl einen Hinterradschlepper der nur hinten bremst, lenken kannst Du dann auch nicht mehr -

Aber eigentlich verfehlen wir gerade das Thema. Die Frage war ob der Wagen an den Schlepper + ein Anbaugerät an die Dreipunkt erlaubt sind.

Gruß
Bernhard

(der, der auch manchmal den 2achser an die Winde hängt)
 
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5506S

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Aber anders funktioniert unsere Vollkaskogesellschaft wohl nicht. ;(
Gruß
Frank
Hi,
Wenn es dabei nur um die Sicherheit des Denkenden oder dessen der eben nicht nachgedacht hat gäbe ich dir recht. Aber es geht um die Sicherheit unbeteiligter Dritter. Und dann passt die Aussage nicht.

Gruß
Mike
 
Thema: Kombibetrieb Dreipunktgerät/Anhänger (Kugelkopf)
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