Führerschein für Brennholztransport

Diskutiere Führerschein für Brennholztransport im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzfreunde, ich habe da mal eine Frage.Ich möchte mit meinem Deutz D 4507 Schwarzes Kennzeichen Brennholz aus dem Wald fahren. Ist es...
D

Deutz4007

Beiträge
40
Likes
1
Hallo Deutzfreunde,

ich habe da mal eine Frage.Ich möchte mit meinem Deutz D 4507 Schwarzes Kennzeichen Brennholz aus dem Wald fahren.
Ist es erlaubt einen Zulassungsfreien Anhänger an den Schlepper zu hängen und damit Holz zu fahren?

Welche Fahrerlaubnis wird benötigt?Besitze B und T .

Grüße und vielen Dank
Kevin
 
egnaz

egnaz

Beiträge
862
Likes
353
Ich wage mich mal vor für ein so umstrittenes Thema.
Zulassungsfreie Anhänger sind zulässig für Lof Zweck und Lof Betrieb.
Wenn das Holz aus deinem eigenen Wald kommt, geht es. Hast du keinen Lof Betrieb, könntest du im Auftrag des Waldbesitzers mit dessen Anhänger das Holz zu dir fahren.
 
Henn2Zui

Henn2Zui

Beiträge
950
Likes
321
Moin Kevin,

den zulassungsfreien Anhänger darfst du laut Gesetz nur ziehen, wenn du land- oder forstwirtschaftlich tätig bist, sprich ihr selber einen LOF-Betrieb habt oder du für einen LOF-betrieb fährst. In dem Fall gilt auch T. Private Fahrten (auch Holzmachen im eigenen Wald oder für Eigenbedarf in einem fremden) deckt die Zulassungsfreiheit nicht ab, dann muss der Trailer zugelassen sein und der zweckgebundene T-Führerschein gilt nicht mehr. Jetzt kommts aufs zul Gesamtgewicht an. Der 4507 müsste noch knapp unter 3,5t liegen, den darfst du mit B bewegen. Willst du jedoch noch den Anhänger ziehen, muss entweder
a) das zul. Gesamtgewicht des Treckers + Anhängelast (Leergewicht Anhänger mit Ladung, nicht zul. Gesamtgewicht) bei unter 3,5t liegen oder
b) du brauchst mindestens BE und auch dann darf der Anhänger max. 3,5t zul. Gesamtgewicht haben (zu. Gesamtgewicht des Zuges 7t).
Für alles schwerere brauchst du im nicht lof-Rahmen dann leider LKW (C / CE), z.B. auch wenn der Trecker über 3,5t zul. Gesamtgewicht hat.

(So hats mir mein Fahrlehrer von knapp 2 Jahren erklärt, weshalb ich BE noch nachgemacht habe, um mitm PKW meinen Wohnwagen ziehen zu dürfen)
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.935
Likes
1.569
es bleibt schwierig, B schließt L nicht zwingend ein und T gilt nur für Land- oder Forstwirtschaft.

Heißt wenn du kein L besitzt und nicht LoF mäßig unterwegs bist darfst du mit dem T nicht mal deinen 4506 mit 25km/h fahren.

Beim Anhänger kommt es darauf an zu welchem Zweck du fährst, für dich selbst oder im Auftrag für einen Forstwirt.

Du könntest dir einen Pkw Anhänger (zugelassen / Tüv) mit austauschbarer Zugöse statt Kugelkupplung zulegen. Weil fast alle Kugelkupplungen am Schlepper nach Stvzo nicht zulässig sind.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Henn2Zui

Henn2Zui

Beiträge
950
Likes
321
es bleibt schwierig, B schließt L nicht zwingend ein und T gilt nur für Land- oder Forstwirtschaft.
Moin Thomas,

kann sein, dass das früher so war, aber ich habe 2013 mit meinem B auch Klasse L dazubekommen, bzw. war mit eingeschlossen. Ebenso ist L auch bei T mit eingeschlossen, T ist halt mehr als L, (L befugt einem zu nix, was man mit T nicht auch kann). Außerdem ist auch L zweckgebunden. Ich hab mal beim TÜV geguckt, was man mit L und T darf: Klick
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.935
Likes
1.569
L >die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

Ist leider nicht wie du schreibst, auf die Bauart kommt es an. Wenn du L drin stehn hast, ok . Ansonsten ist nix mit Traktor oder landw. Zugmaschine. Und wie schon geschrieben gilt T auch NUR im Lof Bereich, nicht privat .

Problem ist auch das dir da kaum einer wirklich verlässlich was zu sagt. Frag heute einen Polizisten der sagt du darfst, morgen wirst du von einem anderen kontroliert und bekommst eine Anzeige. Ich denke die kontrollieren so wenig weil sie selber nicht genau bescheid wissen. Eine gute RS Versicherung ist zu empfehlen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deutz4007

Threadstarter
Beiträge
40
Likes
1
Hallo Deutzfreunde,

das Holz kommt aus dem Wald von meiner Familie.Der Schlepper hat zwar schwarze Kennzeichen im Schein steht aber LFO Zugmaschine.Ich darf also keinen zulassungsfreien Anhänger ziehen.Ich finde Schwachsinn,für Brennholztransport ein LKW Schein zu machen.Wenn ich Grünpflege und Mäharbeiten mit meinem Rasentraktor mache und den Rasentraktor auf einem Pkw Hänger fahre ist das zulässig?Fahre damit auch Grünschnitt.

Haben auch einen 100er Deutz ,darf ich den fahren?Schwarze Nummern

Gruss
Kevin
 
N

niedersasse

Beiträge
5.389
Likes
1.956
Moin,

o.a. Beiträge ersetzen keine rechtliche Beratung.

Je nach Bundesland ist das Fahren von Brennholz für den Kamin (-ofen) im Wohnzimmer ohnehin schon Steuerhinterziehung, z.B. in Niedersachsen. Dort darfst Du Holz mit grünem Kennzeichen fahren, wenn das für den Kuh-, Schweine-, Hühner- oder sonstwasfürnviehstall ist.
LoF ist eben nicht, wenn der Bauer mit der Bäuerin oder der Magd bzw. der Förster mit der Försterin zum Poppen in den Wald oder die Feldmark fährt, wo das Schild steht, dass LoF-Verkehr frei ist. :)

Grüße

Richard
 
N

niedersasse

Beiträge
5.389
Likes
1.956
Moin,

mir ist das vollkommen wurscht, was es für Dich ist. Es zählt das, was in den jeweiligen Gesetzestexten steht. Da solltest Du Dich schlau machen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Grüße

Richard
 
thomas66

thomas66

Beiträge
2.935
Likes
1.569
Für mich ist Holz ein forstwirtschaftliches Gut.
Stimmt nur bedingt. Wenn es verkauft wird ja wenn es sebst verbrannt wird nein.

Ich zahl ja auch Mwst. für meinen selbst erzeugten Strom den ich nicht einspeise sondern selbst verbrauche.

Gruß aus Bananaland
 
M

michiwi

Moderator
Beiträge
3.748
Likes
1.161
Hallo, um es kurz zumachen, wenn du keinen landwirtschaftlichen Betrieb hast und das Holz verkaufst gilt Klasse B bzw BE bzw eigentlich sogar C1E wenn der Hänger über 3,5t zgm hat!



Da kann man diskutieren was man will, es ändert sich nix an dieser Tatsache!

Und bei Klasse L gibt's noch ne außnahme für die älteren Leute. Die sind befreit von der Zweckbindung. Wir junge müssen leider für alles zahlen...
 
D

Deutz4007

Threadstarter
Beiträge
40
Likes
1
Moin ,

das,heißt für mich,ich darf meinen Schlepper mit Hänger mit T nicht fahren .Er müsste grün zugelassen sein und alles wäre gut.Deutschland deine Gesetzte.

Da muss ich mir ,was überlegen.

Gruß

kevin
 
M

michiwi

Moderator
Beiträge
3.748
Likes
1.161
Wieder falsch. Kennzeichen Farbe ist egal. Wenn du Holz aus dem Wald fährst und es privat verwendest bist du wieder ohne Führerschein unterwegs. Da Klasse L und T nicht gelten.
 
D

Deutz4007

Threadstarter
Beiträge
40
Likes
1
Hallo Michael,

ich besitze ja zusätzlich noch B .Wenn Ich dann nicht über 3,5 Tonnen komme und das Holz ist ja nicht für den Verkauf sondern für mich zum Verbrennen wäre es ok?
Gruss
 
Henn2Zui

Henn2Zui

Beiträge
950
Likes
321
Und bei Klasse L gibt's noch ne außnahme für die älteren Leute. Die sind befreit von der Zweckbindung. Wir junge müssen leider für alles zahlen...
Dann erklärt das den Einspruch von @thomas66. Dann wird das mit einem Schlüssel in der Zeile für L sicher vermerkt sein.
Ich habe es auch so gelernt, dass auch L zweckgebunden ist (neben der Bauartbindung). So stehts ja auch im TÜV-Link und die sollten es als zur Abnahme von Fahrprüfungen berechtige Prüforganisation schließlich wissen.
 
N

niedersasse

Beiträge
5.389
Likes
1.956
Dann sollte es gehen, da Du die richtige Fahrerlaubnisklasse hast, das Gewicht nicht überschreitest und auch der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen hat.
Denk daran, die Steuergesetzgebung steht auch dahinter.
Eigentlich bräuchtest Du ggf. auch noch eine Erlaubnis vom Forstamt, wenn Du Wege befährst, die nicht für die Allgemeinheit freigegeben sind.

Grüße

Richard
 
Henn2Zui

Henn2Zui

Beiträge
950
Likes
321
ich besitze ja zusätzlich noch B .Wenn Ich dann nicht über 3,5 Tonnen komme und das Holz ist ja nicht für den Verkauf sondern für mich zum Verbrennen wäre es ok?
Ich habe gerade mal gegooglet und demnach hat der 4507 schon 3,5t zul. Gesamtgewicht. Damit bleiben ohne BE oder B96 aka "Kleiner Anhänger" kein einziges kg mehr für einen Anhänger (s. meinen obigen Beitrag).

Was rechtlich sauber wäre, ist ein Heckcontainer oder so ohne eigene Achse. Damit bleibst du unter 3,5t, umgehst Anmeldung, TÜV etc. für'n Anhänger und darfst so mit B fahren. Nachteil: passt halt nicht so viel drauf.
 
M

michiwi

Moderator
Beiträge
3.748
Likes
1.161
Hallo Kevin, ja du darfast noch einen Heckcontainer anhängen und inclusive diesem noch ca 1t zuladen.

Bei Anhängerbetrieb gelten die gleichen Lasten wie bei B. Also 750kg gehen immer


@Henn2Zui genau die umgeschriebenen Führerscheine bekommen zu Klasse L die Schlüsselzahlen 174 und 175 und sind auf von der Zweckbindung befreit.
 
Thema: Führerschein für Brennholztransport

Ähnliche Themen

Deutz DX86 - Zulassung Kennzeichen H oder Grün oder Schwarz?

Brennholz für einen Landwirt transportieren

RKL Rundumleuchte gelb am Schlepper

Die tägliche Arbeit auf dem ländlichen Dorf anno dazumal

D 5005 Spalter an der Hebehydraulik (Kraftheber)

Oben