Guten Morgen,
Danke schon mal für die Rückmeldungen, entspricht auch meinem Kenntnisstand.
Zum Hintergrund der Frage:
Vor paar Tagen wäre bei uns in der Gemeinde jemand von der Polizei angehalten worden. Frontlader mit angebauter Schaufel, "unten" gefahren, und zu allem Übel noch paar Handwerkzeuge (Hacke, Schaufel) im Frontlader liegen.
Und da hätten die Ordnungshüter behauptet, das es vorgeschrieben ist den Frontlader oben zu haben.
Wie gesagt, kenne die Story nur vom hörensagen, hätte den Kollegen aber 4 Punkte gekostet.
Wenn die Pozilei damit jetzt ein neues Hobby gefunden haben sollte (vor paar Jahren waren das die Warntafeln am Wender usw, dann ne Weile später Folgekennzeichen und 25 km/h Kennzeichnung), wollte ich mich eben ein bisschen drauf vorbereiten.
Während meiner Diplomarbeit hatte ich mich umfangreich mit dem Straßenverkehrsrecht was landwirtschaftliche Gespanne angeht befassen dürfen. Und da eben auch die Erkenntnis, es gibt "nur" die Vorgaben hinsichtlich hervorstehender Ecken und Kanten etc. Aber es steht nirgends explizit, ein Frontlader muss in (?) m Höhe gefahren werden. Muss aber auch gestehen, das dieser Kenntnisstand gute 15 Jahre alt ist.
Ich halte es (eigentlich
) immer so, mit angebautem Werkzeug Schwinge hoch, damit an der Kreuzung die Autos drunter durch fahren können. Ohne Werkzeug lasse ich sie unten, damit ist er nicht sooo lang vorn raus, schaukelt aber weniger.
Interessant finde ich das Urteil zu dem Fall mit nach unten geklaptter Palettengabel. Haben wir mit der Ballengabel auch immer so gemacht, und sieht man auch häufig. Macht aber sogar Sinn, das das die Vorgehensweise keinen Sinn macht.... Davon abgesehen das dieses "Rechtsdeutsch" echt schwer zu lesen ist.
Aber mit den 3,5m vom Lenkrad bis Vorderkante Fahrzeug, dürfte doch genau genommen so ziemlich jeder der ein Frontmähwerk dran hat, illegal unterwegs sein? Bzw. bräuchte einen Einweiser.
In diesem Sinne, schönen Sonntag!