egnaz
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Über die Farbe des Wiederholungskennzeichnens gibt es keine Vorgaben.
Da es ja um die Kennzeichnung eines zulassungsfreien Anhängers geht, für den folglich auch keine KFZ Steuern anfallen, ist eine extra Kennzeichnung für Steuerbefreiung überflüssig.
Sinn des Folgekennzeichens ist, eine Hinweis auf den Halter zu haben.
Im Schadensfalle eines Zuges ist immer die Versicherung des Zugfahrzeugs haftbar. Nur in seltenen Fälle greift die Versicherung des Anhängers. Z.B. wenn bei einem abgestellten Anhänger sich die Bremse löst und er dann einen Schaden verursacht.
Bei nicht zugelassenen Anhängern kann dann über das Folgekennzeichen der Halter ermittelt werden, der dann für den Schaden haftet bzw. seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Für zulassungsfreihe Anhänger ist eine Betriebserlaubnis erforderlich, sie muss aber nicht mitgeführt werden.
Da es ja um die Kennzeichnung eines zulassungsfreien Anhängers geht, für den folglich auch keine KFZ Steuern anfallen, ist eine extra Kennzeichnung für Steuerbefreiung überflüssig.
Sinn des Folgekennzeichens ist, eine Hinweis auf den Halter zu haben.
Im Schadensfalle eines Zuges ist immer die Versicherung des Zugfahrzeugs haftbar. Nur in seltenen Fälle greift die Versicherung des Anhängers. Z.B. wenn bei einem abgestellten Anhänger sich die Bremse löst und er dann einen Schaden verursacht.
Bei nicht zugelassenen Anhängern kann dann über das Folgekennzeichen der Halter ermittelt werden, der dann für den Schaden haftet bzw. seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Für zulassungsfreihe Anhänger ist eine Betriebserlaubnis erforderlich, sie muss aber nicht mitgeführt werden.