Anhänger mit schwarzer Nummer

Diskutiere Anhänger mit schwarzer Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, bin aktuell dran mir evtl. einen Gummiwagen Weidner "K3" Kombikipp zuzulegen. Es ist echt nicht einfach einen Hänger zu finden, der auch...
JoeCotty

JoeCotty

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Hallo,

bin aktuell dran mir evtl. einen Gummiwagen Weidner "K3" Kombikipp zuzulegen. Es ist echt nicht einfach einen Hänger zu finden, der auch eine ABE hat um somit relativ einfach TÜV bekomme.
Hat jemand zufällig auch so einen "K3" und noch irgendwelche Unterlagen / Prospekte / Daten dazu ?
Fa. Weidner habe ich bereits angeschrieben, aber die haben anscheinend aufgrund mehrerer Umzüge nichts mehr.

Gruss
Joe
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Hallo Joe,

Das wird schwierig werden, vorallem bei so alten Kippern! Ich kenn den Wagen und das ist das selbe wie bei den alten Holzwägen, die nimmt dir kaum noch einer ab, ist natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden aber wenn Weidner selbst nix mehr hat, schwierig. Es geht schon aber da musst du wirklich einen Hänger mit Top Zustand und Auflaufbremse haben, der Gaul beim Zoll und der TÜV-Mensch müssen einen guten Tag haben sonst wird's echt kompliziert...

Generell kann man sagen das der Hänger folgende Kriterien erfüllen sollte(muss!!!)

Bremse:
- Auflaufbremse, Zuggabel muss 20cm oder besser 30 cm über den Boden stehen bleiben
- Intaktes abreißseil
- Seperate Feststellbremse
- Gute Beläge und sofortige Reaktion auf das Gestänge, wenig spiel
- Typenschild muss lesbar sein

Achsen,Reifen:

- Keine Autoreifen ( von Bundesland zu Bundesland untersch.)
- wenig Radlagerspiel
- Ausreichende Profiltiefe
- Traglast, Typenschild muss lesbar sein
- wenig Rost/keine Großen Rostschäden oder viel Spiel

Drehkranz, Zuggabel:

- Typenschild muss lesbar sein
- wenig spiel im Kugeldrehkranz ( Alte Winkeleisendrehkränze und "Gleitlager" kränze werden kaum noch abgenommen)
- Zuggabel darf nicht verbogen oder schonmal geschweißt worden sein
- Längsspiel der Zugöse darf nicht zu groß sein

Fahrgestell, Kippvorrichtung, Aufbau:

- Keine Rostschäden
- Typenschild muss lesbar sein
- Kein verzogener Rahmen, nix geschweißtes
- Holzplanken sollten tragfähig und gut sein
- Scharniere und Bordwände nicht rostig oder faulig
- Bordwandhaken müssen mit einem Splint gegen "heraushüpfen gesichert werden"
- Hydraulikzylinder sollten dicht sein und keinen Rost oder riefen vorweisen
- Kippscharniere müssen gesichert sein und wenig spiel
- Öldruckschläuche müssen dicht und intakt sein.

Elektrik und Warneinrichtungen:

- Blinker, Rücklicht , Bremslicht ( ab 25 km/h) müssen funktionieren
- Keine defekten Lichtgläser und leuchten die total verrostet sind
- Kabel und Leitungen nicht porös oder beschädigt
- Steckdose und stecker müssen unbeschädigt sein
- Dreieckige Rückstrahler unter den Leuchten
- Unterlegkeile müssen immer dabei sein!

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Das sind die Vorschriften wenn du deinen Hänger auf SCHWARZES Kennzeichen zulassen willst, weil du keine Lof-Bedingungen erfüllst.
Bei GRÜNEM Kennzeichen fällt das alles weg, da bist du selbst verantwortlich für den Zustand deines Anhängers, wenn die Bordwände bei jedem Schlagloch auffliegen und andere dadurch schaden nehmen musst du dafür aufkommen!

Das mit dem Grünen und Schwarzen Kennzeichen beim Hänger ist ganz einfach zu erklären:

GRÜN:

Du darfst auch ohne LOF-Betrieb einen Anhänger mit Grünem Kennzeichen ziehen, auch mit schwarzen Kennzeichen am Schlepper, das ist auch legal, ABER!!! Wenn was passiert musst du für aufkommen, es zahlt keiner.

SCHWARZ:

Du darfst dieses Kennzeichen mit Grünem oder Schwarz zugelassenen Schlepper ziehen, wenn was passiert dann zahlt die Versicherung und du musst alle 2 Jahre zum TÜV, aber wenn was passiert bist du aus dem Schneider!

Hat mir mal ein Polizist erklärt.

Und warum hat unsere ( manchmal) blöde Regierung das gemacht???

Weil die Bauern die Anhänger nicht mehr gepflegt haben nachdem nach und nach die Landwirtscvhaft aufgegeben werden musste und deshalb verkamen die Teile immer mehr und es passierten folglich mehr umfälle als vor 20-30 Jahren wo die Anhänger noch öfter und gepflegter im Gebrauch waren!
Folglich beschwerten sich immer mehr Leute über herumfliegende Schrauben, Leuchten, nicht blinkende Anhänger, kaputte Refelektoren und ein daraus resultierender "Auffahrunfall" und und und.
( Nix gegen die Bauern, bin selber einer ( gewesen) aber ich kenne so viele die genau so handeln und denken = Ach wo das hält schon, wir haben ja grüne numemrn und können rumfahren wie wir wollen...

Hoffe es ist verständlich

Gruß Peter
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Das mit dem Lof muss ich noch erklären bei GRÜNEM Kennzeichen:

Du darfst natürlich den grünen Anhänger nur zu Lof zwecken benützen!
#Was sind Lof zwecke???
Lof-Zwecke sind für mich

Holz fahren, Heu/Strohballen fahren, Silage fahren, IBC-Container fahren, Rüben fahren, Mist fahren, Getriedl fahren, Kartoffeln fahren, Leerfahrten zu einem Verkäufer um ein Landwirtschaftliches Gerät abzuholen, Für andere Rasenmäher fahren, für die Gemeinde Erde fahren oder Hackschnitzel für die Waldbesitzer fahren,...

Mit einem Schwarzen Anhänger kannst du das auch machen, musst aber steuer, Versicherung und alle 2-Jahre TÜV zahlen!
Kommt mir aber nicht auf die Idee jetzt einfach ein schwarzes kennzeichen hinten zu montieren, DAS ist Steuerhinterziehung und wenn du dann auch noch einen Unfall baust, bist du am arsch.

Ich übernehme hier keine Gewährleistung und Hafte auch für nix, muss jeder selber wissen was er macht7
Gruß Peter
 
JoeCotty

JoeCotty

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Hallo Peter,

Danke für die ausführliche Antwort. Hatte bereits einen Anhänger gefunden mit ABE.
Mein Anhänger hat seit Ende September TÜV, siehe hier
Paar Seiten vorher und nachher sieht man, was ich alles gemacht habe für den TÜV

Trotzdem für andere eine gute Zusammenfassung ...

Gruss
Joe
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Glückwunsch Joe, auf alle Fälle bist du mit TÜV und Zulassung auf der Sicheren seite und kannst halt auch andere dinge fahren wie:

Grünabfall, Bierbänke, Volfestumzug, Möbel oder sowas.
Dann noch viel spaß mit deinem Hänger
Gruß Peter
 
M

michiwi

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GRÜN:

Du darfst auch ohne LOF-Betrieb einen Anhänger mit Grünem Kennzeichen ziehen, auch mit schwarzen Kennzeichen am Schlepper, das ist auch legal, ABER!!! Wenn was passiert musst du für aufkommen, es zahlt keiner.
Hallo Peter,

wenn du kein LOF Fahrzeug hast, hast du auch keine Berechtigung ein Folgekennzeichen an deinem Hänger zu montieren. Das wäre schlichtweg eine Straftat. Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt aber auch anhänger mit Grünem kennzeichen und normaler Zulassung, darauf gehe ich aber jetzt nicht weiter ein.

Grün heißt nur Steuerfrei, nicht mehr und nicht weniger!!!!

Auch muss klar sein, dass Anhänger mit Folgekennzeichen auf bestimmte Einsatzzwecke beschränkt ist. LoF Zwecke sind klar deklariert. Hackschnitzel für jemand anders fahren gehört da schonmal nicht dazu...




An deiner Stelle Joe, würde ich mich nach einem großen PKW-Anhänger umschauen, da hast am wenigsten Probleme. Kommt natürlich auf den Einsatzzweck an.
Da ich dein Alter nicht kenne, bitte auch Führerscheinklassen beachten, da bist auch schnell im "illegalen" Bereich.

Wenn du noch die alte Klasse 3 gemacht hast, hast du keine Probleme dahingehend.
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Hab mir grad die Bilder deines Weidner angesehen, Klasse, Top, ich hab meinen alten unbekannten Wagen damals auch komplett restauriert und dann leider verkauft. Wenn jeder seine Wägen so pflegen würde, wäre das mit dem Schwarz/Grün geschwurbel nie aufgekommen.
Hab auch noch einen alten mit Holzachsen wo ich aber noch nicht weiß ob ich ihn so lasse und nur technisch auf Vordermann bringe oder komplett restauriere und neu streiche?7
Gruß
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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@ Michiwi
Ich weiß, nur mir wurde es so erklärt und ich habe auch so die Erfahrung gemacht, weil steuerbefreit heißt Grün, aber viele nutzten das aus und ließen wie ich schon geschrieben habe ihre Hänger runterkommen. Das stört die Polizei und den Zoll weil da auch unnötige Unfälle passieren und deshalb greifen die da so hart durch.
 
M

michiwi

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Hallo Peter, auch wenn ich vom Thema abschweife
Wenn jeder seine Wägen so pflegen würde, wäre das mit dem Schwarz/Grün geschwurbel nie aufgekommen.
Nein, das ist nicht der Grund. Es ist einfach die Tatsache, dass es viele "Betriebe" gibt die eigentlich keine Landwirtschaft mehr betreiben. Alle Fahrzeuge noch Steuerbefreit. Alle ohne eingene Versicherung für die Hänger... Eine Menge Geld, dass dem Fiskus da durch die Lappen geht Mehr ist das nicht...
. Das stört die Polizei und den Zoll weil da auch unnötige Unfälle passieren und deshalb greifen die da so hart durch.
Siehe oben. Ich kann, zumindest in unserer Zeitung, die du evtl auch ließt (NN oder Neumarkter Tagblatt...) keine gehäuften Berichte über solche Unfälle finden.
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Michael,
Du hast recht, natürlich liegts auch am Schimmel das uns die unsere Grünen Nummerndaferl abknöpfen wollen, aber die wo eigentlich nicht mehr Landwirtschaft betreiben haben eben durch solch marode Kisten für noch mehr aufsehen gesorgt.
Die Unfälle standen häufig gar nicht in der Zeitung da lapalien, manche sind auch schon ein paar Jahre her.
Ich kenne auch viele Bauern bei uns am Stammtisch die sich vor Corona jeden Mittwoch gegenseitig angebrüllt haben weil irgendwer wieder Probleme mit der BG oder der Polizei hatten, weil wieder irgendein Eisenteil herumgeflogen ist.
Das kriegt die Öffentlichkeit oft gar net mit solche Sachen. Mein Vater ist auch so ein Stümpelhafter Bauer, Fährt rum mit einem Gummiwagen wo die Handbremse fehlt, die Deichsel verbogen ist, alles scheppert und wackelt,... ich nehm immer unseren restaurierten. Das ist halt ein gefundenes Fressen für die Beamtenwelt.
Ich selber fahre einen meiner Bulldogs mit schwarzem Kennzeichen und ziehe meine Grünen Hänger damit. Nie aufgehalten worden, dann bin Ich einmal mit schwarzen hinten dran gefahren und da wurde ich angehalten und hatte das erklärende Gespräch mit dem Polizisten.

Gruß
Peter
 
G

GTfan

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Damit nachfolgende Generationen diesem Müll nicht auf den Leim gehen und Haus samt Hof aufs Spiel setzen, gibt es hier so einiges richtig zu stellen!

Die Bezeichnung "Anhänger mit grünem Kennzeichen" oder mit "schwarzem" Kennzeichen ist grob ungenau. Es hat erst einmal überhaupt nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun, die sagt nur etwas über die Steuerbefreiung!
Es gibt Anhänger, die ausschließlich im LoF-Einsatz genutzt werden und dann ein Folgekennzeichen tragen dürfen, sie sind de facto zulassungsbefreit. Sie unterliegen aber jederzeit der StVZO und müssen daher jederzeit verkehrssicher sein und mit allen dazugehörigen Merkmalen ausgestattet sein. Zudem muss die Allgemeine Betriebserlaubnis stets mitgeführt werden.

Zulassungsbefreite Anhänger mit Folgekennzeichen können nur für den gewinnorientierten LoF-Betrieb genutzt werden. Privatpersonen ist dies nicht erlaubt. Viele haben damit überhaupt keine Wahl, so wie beim Themenstarter hier. Das ganze Geschwurbel des angeblichen Peters ist daher eigentlich gegenstandslos!

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Das sind die Vorschriften wenn du deinen Hänger auf SCHWARZES Kennzeichen zulassen willst, weil du keine Lof-Bedingungen erfüllst.
Bei GRÜNEM Kennzeichen fällt das alles weg, da bist du selbst verantwortlich für den Zustand deines Anhängers, wenn die Bordwände bei jedem Schlagloch auffliegen und andere dadurch schaden nehmen musst du dafür aufkommen!
Was für ein grandioser Unfug!
Ein zulassungsfreier Anhänger mit Folgekennzeichen hat ebenso verkehrssicher zu sein wie ein regulär zugelassener Anhänger!


GRÜN:

Du darfst auch ohne LOF-Betrieb einen Anhänger mit Grünem Kennzeichen ziehen, auch mit schwarzen Kennzeichen am Schlepper, das ist auch legal, ABER!!! Wenn was passiert musst du für aufkommen, es zahlt keiner.

SCHWARZ:

Du darfst dieses Kennzeichen mit Grünem oder Schwarz zugelassenen Schlepper ziehen, wenn was passiert dann zahlt die Versicherung und du musst alle 2 Jahre zum TÜV, aber wenn was passiert bist du aus dem Schneider!

Hat mir mal ein Polizist erklärt.

Und warum hat unsere ( manchmal) blöde Regierung das gemacht???
Auch Unfug!
Einen zulassungsbefreiter Anhänger mit Folgekennzeichen ist über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Ein normal zugelassener Anhänger hat wie jeder Autoanhänger auch einen eigenen Versicherungsvertrag.

Das hat keine Regierung so gemacht, wie es der Stammtischhansel missversteht.
Das mit dem Lof muss ich noch erklären bei GRÜNEM Kennzeichen:

Du darfst natürlich den grünen Anhänger nur zu Lof zwecken benützen!
#Was sind Lof zwecke???
Lof-Zwecke sind für mich
[...]
Für andere Rasenmäher fahren, für die Gemeinde Erde fahren oder Hackschnitzel für die Waldbesitzer fahren,...
Das mögen für dich LoF-Zwecke sein, für den Gesetzgeber und den Zoll sind sie das nicht! Gewerbliches Arbeiten ist definitiv nicht steuerbefreit.

Kommt mir aber nicht auf die Idee jetzt einfach ein schwarzes kennzeichen hinten zu montieren, DAS ist Steuerhinterziehung und wenn du dann auch noch einen Unfall baust, bist du am arsch.
Grob ungenau und so nicht richtig!
Einfach ein Kennzeichen ohne Zulassungsstempel dran zu bamseln und es als Folgekennzeichen zu nutzen ist Fahren ohne Pflichtversicherung, Fahren ohne Zulassung, Steuerhinterziehung und je nach eigenem Führerschein auch Fahren ohne Führerschein.


Ich übernehme hier keine Gewährleistung und Hafte auch für nix, muss jeder selber wissen was er macht7
Erstmal sollte jeder, der den Mund aufreißt auch wissen, was denn Sache ist. Und wie die Regularien nun wirklich sind. Auch sollte er sich so ausdrücken, dass es unmissverständlich und ohne grobe sachliche Fehler bleibt.
Der ganze Kram zu den Kennzeichen steht tausendfach leicht verständlich im Internet und dutzende Male auch hier im Forum. Alle paar Monate kommt jemand daher, der alles neu verquirlt und meint, durch Lauschen beim Stammtisch eine Ahnung von den Dingen zu haben.
 
buddyholly

buddyholly

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Guten Morgen,

dazu auch eine Frage von mir

Einfach ein Kennzeichen ohne Zulassungsstempel dran zu bamseln und es als Folgekennzeichen zu nutzen
Vor paar Jahren kam die örtliche Polizei auf die Idee, die bis dahin "geduldeten" selbstgemalten Wiederholungskennszeichen eben nicht mehr zu dulden, sondern es mussten "richtige" Kennzeichen sein. Mein Nachbar hat darauf eine Sammelbestellung bei nem Internetschilderdrucker aufgegeben, dabei leider nicht auf die Farbe geachtet. Jetzt hab ich schwarze Kennzeichen ohne Stempel. Dürfen die jetzt als Folgekennzeichen am zulassungsfreien Anhänger dran sein, oder muss das grün gedruckt sein?

Gruß, Holger
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Guten Morgen,
Wie gesagt ich habe nur das geschrieben was ich weiß.
Natürlich muss auch ein Steuerbefreiter Anhänger Verkehrstauglich sein , ist aber oft nicht der Fall.
Mit wurde es so von der Polizei erklärt und der hatte Ahnung. Wo kommst du her? Ist ja von Bundesland zu Bundesland- Landkreis zu Landkreis verschieden.
Ich hätte dazuschreiben müssen
Für Bayern-Oberpfalz - Teile Mittelfrankens
Gruß Peter
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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@ Holger
Nein dürfte Nicht dran, sofern dein Anhänger nicht zugelassen ist, aber ohne Stempel wäre es sowieso Fahren ohne Zulassung.
Ergo = Steuerhinterziehung sei da Vorsichtig!

Gruß Peter
 
Petermitndeutz

Petermitndeutz

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Ich hab was übersehen: " den Zulassungsfreien" Anhänger in deinem Text Holger.
Da darf sogar eines ran. Tut mir Leid bin von einem zugelassenen Ausgegangen.
Gruß Peter
 
Raini750

Raini750

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Moins Petermitndeutz,
Wie gesagt ich habe nur das geschrieben was ich weiß.
das wäre eine Wonne!

Lies Dir bitte den letzten Absatz von GTfan nochmal durch und beherzige ihn!



nur mal ein Beispiel:
Wo kommst du her? Ist ja von Bundesland zu Bundesland- Landkreis zu Landkreis verschieden.
FZV, StVZO, ... sind sind bundeseinheitlich.

Gruß Raini
 
G

GueldnerToledo

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Am besten nur einen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen gebrauchen, wenn man Privatmann ist und auch der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat. Alle zwei Jahre HU, Steuer und Versicherung zahlen und man ist auf der sicheren Seite. Dann kann man den Anhänger für alles gebrauchen. Strasse, Acker, Wald, Baustelle, Oldtimertreffen.

MfG Werner
 
Thema: Anhänger mit schwarzer Nummer

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