D 30/D 30 S Reifengröße auf Felge zulässig ?

Diskutiere Reifengröße auf Felge zulässig ? im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Ich habe hier folgende Frage, im Fahrzeugbrief ist die Reifengröße 5.50-16 eingetragen. Bekomme ich diesen Reifen auf eine 4.5-16 Felge montiert ...
D30 Emmerich

D30 Emmerich

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Ich habe hier folgende Frage, im Fahrzeugbrief ist die Reifengröße 5.50-16 eingetragen.
Bekomme ich diesen Reifen auf eine 4.5-16 Felge montiert ?
Ist es zulässig und was ist zu beachten ?
Gruß Jürgen
 
Tobi 06

Tobi 06

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Hallo.

Bei meinem 5206 sind auf 4,5 - 16 Felgen sogar 6,5" Reifen drauf.
Serienmäßig so gekauft..

Grüße Tobi
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Jürgen,

in vielen Kfz-Briefen älterer Schlepper ist die Reifenbreite und die Felgenbreite, sowie der
Felgendurchmesser eingetragen z.B. 18.4/15-30 oder nur die Felgengröße z.B. 15-30.
Der Reifen muß dann den Innendurchmesser 30" haben, damit er fest auf der Felge sitzt,
die Reifenbreite kann etwas schmäler oder breiter (siehe Beispiel) sein. Zu breit darf der
Reifen nicht werden, damit er beim Kurven- oder am Hang fahren sich nicht von der Felge
"rollt." Das Gleiche gilt für etwas schmälere Reifen. Du kannst also auf jede Felge mindestens
drei verschiedene Reifenbreiten montieren. Die empfohlenen und zugelassenen Reifenbreiten
für Deinen Schlepper kannst Du der Betriebsanleitung entnehmen. Da bist Du immer auf der
sicheren Seite. Die Felgengröße ist auf der Felge eingeschlagen.
In Deinem Fall ist die Kombination 5.5" Reifen auf 4.5" Felge problemlos möglich, das sind
wohl Vorderräder.

Deutz-Grüße sendet
Philipp
 
Raini750

Raini750

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Moins,

in vielen Kfz-Briefen älterer Schlepper ist die Reifenbreite und die Felgenbreite, sowie der
Felgendurchmesser eingetragen z.B. 18.4/15-30 oder nur die Felgengröße z.B. 15-30.
<u.v.m>
falls das nach knapp einem halben Jahr noch jemand liest, dann diesen Satz bitte gleich wieder vergessen. X/
Gruß Raini
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Raini,

Deinen Kommentar habe ich nicht verstanden. Was ich oben geschrieben habe, ist Fakt und wird es auch bleiben.
Dass der Fahrzeugbrief seit über 10 Jahren "Zulassungsbescheinigung Teil II der Europäischen Gemeinschaft, Bundes-
republik Deutschland " heißt und in dem keine Reifengröße mehr drin steht, hat jeder, der in den letzten Jahren
Kraftfahrzeuge angemeldet hat, bestimmt schon gemerkt.
Der frühere Fahrzeugschein heißt seit über 10 Jahren "Zulassungsbescheinigung Teil I" und in dem stehen noch die
Reifen-, bzw. Felgengrößen drin. Diese Angaben wurden aus den alten Kfz-Briefen übernommen.
So ist es bei meinen Traktoren abgelaufen. Ist das bei Euch anders ? Gibt es neuere Entwicklungen, die noch nicht
bei mir angekommen sind ?
Es ging oben darum, welche Reifen an einen bestimmten Traktor aufgezogen werden können und diese Reifengrößen
stehen in den Betriebsanleitungen der Traktorenhersteller. Eine Eintragung ist der nächste Schritt.
Bitte kläre mich ausführlich auf.

Deutzgrüße sendet
Philipp
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Moin Philipp,

das mit Brief und Schein und wo was drin steht, ist auch alles richtig.
Raini meint die Aussage mit der eingetragenen Felgengröße. Dem ist nämlich nicht so. Um bei deinem Bsp. zu bleiben: In den 60er (und vorher) hieß die Größe der Reifen 15-30, wobei die 15 sich auf die Flankenhöhe bezieht. Irgendwann ist man dazu übergegangen, die Reifen in der Breite anzugeben, was dann 18,4-30 bedeutet. In der Übergangszeit wurde dann beides angegeben. Mittlerweile gibt man aber auch Schlepperreifen mit "Breite [mm]/Flankenhöhe[%]-Reifeninnendurchmesser["]" an. Demnach sind die damaligen 18,4-30 heute durch 460/85-30 ersetzt, weil die alten Größen den heutigen "85-%-Reifen" entsprechen.
Wenn man diese 85 Prozent-Geschichte mal auf die ganz alten Größen anwendet, also auf 18,4/15-30, dann kommt man bei einem Verhältnis von ~82% (also fast 85%) zwischen Breite und Höhe raus (15/18,4=0,8152...).

Die zugelassenen Felgen sind meist etwas schmaler als die Reifen und immer im Datenblatt mit angegeben und werden nirgends in den offiziellen Papieren erwähnt.
Bei Felgengrößen steht auch immer ein "x" zwischen Durchmesser und Breite (z.B. 15x30), um diese Angabe von den Reifengrößen abzuheben ("-" steht für dort Diagonal- und "R" für Radialreifen: 18,4-30 / 18,4R30).

Und, falls für den Threadersteller interessant: In der BA vom D30 steht was dazu im Bereich "Frontlader": 5,50-16 auf 4,00x16-Felge. 4,50x16-Felge geht demnach aber auch.
 
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Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Moin Henning,

vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort.
Jetzt bin ich wieder etwas schlauer geworden. Dafür ist das Forum hilfreich.

Deutzgrüße sendet

Philipp
 
D30 Emmerich

D30 Emmerich

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Ich danke euch auch für die ausführlichen Antworten !
Reifen sind montiert und der Traktor rollt wieder :D
Gruß Jürgen
 
Thema: Reifengröße auf Felge zulässig ?

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