Hallo, wenn du noch die alte Klasse 3 oder 5 gemacht hast ja, ansonsten nein.
Falsch!
Beziehungsweise so pauschal überhaupt nicht zu sagen.
Wir wissen weder, ob er ausschließlich die Fahrerlaubnisklasse L hat, noch was für einen Schlepper der anonyme Themenstarter besitzt. Eine exakte Antwort setzt wie so oft eine präzise Fragestellung voraus.
Wenn der Führerschein aus den alten Klassen überschrieben wurde auf die neuen Fahrerlaubnisklassen, dann ist dort die Zweckbindung von L an die LoF-Nutzung aufgehoben, zu erkennen an der Schlüsselnummer 174, die auf dem Führerschein steht.
Wenn der Führerschein jedoch von vornherein als EU-Führerschein gemacht wurde, dann ist L immer an die Verwendung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (LoF) gebunden.
Wenn man L jedoch erhalten hat, weil man eh die Fahrerlaubnisklasse B für Autos besitzt, so darf man ganz ohne Zweckbindung alle Fahrzeuge bis 3,5t zulässigen Gesamtgewichts fahren, auch zur Eisdiele. 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben so ziemlich alle Schlepper bis 30 PS.
Wenn der Themenstarter also einen 15er Deutz hat, darf er damit zur Eisdiele fahren. Wenn es ein Sechszylinder-06er ist, dann nicht.
MfG
Fabian