Vollabnahme restaurierter Bauwagen

Diskutiere Vollabnahme restaurierter Bauwagen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Gemeinde, Da ich in diesem Forum schon wirklich sehr viele nachhaltig gute Tips bekommen habe, wende ich mich mal wieder mit einem Anliegen...
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raceboy65

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Hallo Gemeinde,

Da ich in diesem Forum schon wirklich sehr viele nachhaltig gute Tips bekommen habe, wende ich mich mal wieder mit einem Anliegen an euch.

Ich habe einen Bauwagen restauriert, für den ich jetzt eine Zulassung brauche. Der Grund ist einfach: Die Behörden macht Probleme bzgl. Dem Standort auf einer Wiese.

Da ich keine Lust habe, mein Werk zu verkaufen, will ich ihn zulassen, dann kann ich ihn nämlich bewegen und notfalls in meinem Hof parken.

Zum Zustand: Komplett restauriert entsprechend Originalzustand (Stabiler Holzaufbau mit Nut-Feder-Verschalung und Blechdach, Starrdeichsel, Achse mit Typenschild und Aufbau ebenfalls, Beleuchtung nach StVO angebracht, neue Reifen mit entsprechender Traglast, keine Papiere.

Ich habe mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, der bemängelt, dass der Aufbau so weder Brand- noch Splittergeschützt ist bei einem Unfall.

Hat jemand so einen Typ Wagen schon einmal zugelassen bekommen bzw. Weiss jemand, ob man sich mit dem Holzaufbau irgendwie auf den Originalzustand berufen kann?

Würde mich über Tips freuen.

PS: Es gibt eine Homepage zu dem Wagen, per PN gebe ich die URL gerne raus.
 
Lois 06 DX

Lois 06 DX

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Hallo raceboy65
Vielleicht kannst du den Aufbau als Ladung deklarieren, dann dürfte das bei der Abnahme kein Problem sein.
Gruß Alois
 
100 06A

100 06A

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Ich habe mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, der bemängelt, dass der Aufbau so weder Brand- noch Splittergeschützt ist bei einem Unfall.
Such dir einen anderen TüV-Prüfer...
Wieso fahren dann überall die Weihnachtsmarktbuden aus Holz mit 80er Zulassung rum?, Wo ist der Brand- und Splitterschutz? Oder der neue Tiny-House Trend? Oder die ganzen Holz-Anhänger (Holzboden, Holzbordwände...), Planenhänger (Kunststoffplane brennt auch), oder Wohnwagen (hat er sich mal einen nach einem Unfall betrachtet, zwecks Splitterschutz?)
Sorry, eine so dämliche Aussage von eimem amtlich anerkannten Sachverständigen..., das Problem ist, dass die keine Konkurenz haben, nur darum können die sich gottgleich aufführen...
 
R

raceboy65

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Hallo zusammen,

Tatsächlich ist das für mich auch nicht nachvollziehbar, da der selbe Prüfer mit einen alten Holzanhänger abgenommen hat.

Die Empfehlung ist schon berechtigt, allerdings ist die Frage, ob es spezialisierte Prüfer für soetwas gibt bzw. Wie man die findet. Beim TÜV in der Filiale bin ich auch schon mit solchen Fragen abgewiesen worden. Gibt es eine Empfehlung für den Raum Stuttgart für einen geeigneten Prüfer oder aber eine Prüfstelle die sich mit sowas auskennt, vielleicht auch DEKRA oder GTÜ?

Danke vorab.

Gruss
 
U

ucdu

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Bin immer mit der Dekra gut klargekommen.
Aber Prüfer abhängig.
Hat bestimmt ein schlechten Tag gehabt.
Kein Bauern, der Hofabnahme hat und fragen, ob du dazu kommen kannst?
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, wieso macht die Behörde Probleme? Wenn er rollfaehig ist und einmal im Jahr versetzt wird, gibt es nichts zu meckern.
Bis bald Marcus
 
R

raceboy65

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Okay, dann werde ich vielleicht mal mit den Freunden von der DEKRA sprechen, ggf. Gibt es da ja einen Prüfer in meiner Nähe der sich das mal anschaut.

Das Thema mit dem Stellen von Bauwägen und Anhängern auf privaten Grundstücken im Aussenbereich ist leidigt. Die Behörden bei uns sehen den Bauwagen als Bauwerk an, und das darf 20m3 umbauten Raum nicht überschreiten. Da ich knapp drüber bin, hab ich an der Stelle Pech gehabt.
Dass es insgesamt ungerecht ist, ist nicht von der Hand zu weisen, denn es stehen bei uns überall Bauwägen, Wohnwägen und Anhänger rum.

Wenn noch jemand einen Prüfer als Experte für so eine Abnahme empfehlen kann, wäre ich sehr dankbar.
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, wenn du hart vor den Knien bist, lass dir einen "rechtsmittelfähigen Bescheid"geben. Dann muss die Behörde raus suchen, wo das mit 20 m³ genau steht und es wird sehr wahrscheinlich überhaupt nicht im Gesetzestext stehen. Was ändert sich denn für die Behörde, ob der Bauwagen nun angemeldet ist oder nicht ? Pure Willkür.
Bis bald
Marcus
 
R

raceboy65

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Hallo Marcus,

Für die Behörden ändert sich damit nichts, das ist richtig. Für mich schon, denn ich kann mit dem Wagen hinfahren wo ich will und ihn auch parken wie einen Anhänger :). Das mit den Behörden ist im Prinzip für mich nur ein Grund mehr, das Ding zuzulassen.

Gruss
 
Rosti

Rosti

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Moin auch,
Screenshot_20200711_170656.jpg
Wo ein Wille, da auch ein Esel!

Gruß Andreas
 
K

Kobold 514

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Hallo raceboy,

ein Bauwagen ist unter Umständen zulasungsfrei, aber Betriebserlaubnispflichtig. Gibt es den Hersteller noch? Dann schreib ihn an und frag höflich nach einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis, das hat bei meinem Bauwagen funktioniert.

Ein Bauwagen wird für die Behörden zum Gebäude, wenn er nicht mehr auf seinen Rädern steht oder länger als 6 Monate auf der gleichen Stelle steht. Wenn Dir Jemand böse will, zieht er Satellitenbilder aus der Schublade - das ist schon vorgekommen.
Die Stützen runter lassen, damit er nicht schaukelt, ist erlaubt. Die Achse hochbocken, um die Räder zu entlasten, ist nicht zulässig!

Gruß Reinhard
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Bauwagen ist zulassungsfrei, wenn er auch als Bauwagen genutzt wird...... also eher keine gute Idee.
Bis bald Marcus
 
K

Kobold 514

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Hallo,

das ist richtig, die Nutzung ist stark eingeschränkt. Aber wenn das Ziel ist, den Bauwagen auf einer Wiese stehen zu lassen oder mal mit nach Hause zu nehmen, wäre das ein gangbarer Weg. Darum ging es mir hauptsächlich, und so habe ich auch den ersten Beitrag von raceboy verstanden.

Die Zulassungsstelle wollte damals genau von mir wissen, was ich mit dem Bauwagen mache. Ich habe dann gesagt, den nehme ich im Winter mit in den Wald zum Brennholz machen. Wenn es regnet oder zum aufwärmen setze ich mich da rein, das hat man akzeptiert.
Der Leiter der Zulassungsstelle hat mich noch ausdrücklich verwarnt, ich dürfte keinesfalls damit zu einem Traktortreffen fahren und darin schlafen - dafür wäre er zulassungspflichtig, und das ist nicht so einfach.

Gruß Reinhard
 
Pumpe

Pumpe

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Der Leiter der Zulassungsstelle hat mich noch ausdrücklich verwarnt, ich dürfte keinesfalls damit zu einem Traktortreffen fahren und darin schlafen - dafür wäre er zulassungspflichtig
Das erinnert stark an das (illegale) Bügelbrett was im vermeintlich abziehbaren heimischen Arbeitszimmer steht... :huh: "Dududu"
Das Erbsengezähle muss in Deutschland erfunden worden sein......... X/

Gruss Andreas
 
R

raceboy65

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Hallo zusammen,
Also, ich würde euch gerne mal ein Update zu meiner Recherche geben.

Ich stehe aktuell mit einem sehr freundlichen und hilfsbereiten Prüfer der DEKRA in Kontakt, der mir den ersten Satz Fragen beantwortet hat.

Folgende Knackpunkt stehen aktuell im Raum:

- Zugdeichsel und Zugöse haben keine Prüfziffer, was aktuell ein größeres Problem zu sein scheint. Man kann für beide Bauteile eine Einzelabnahme machen, ist aber aufwendig und demnach auch sehr teuer. Alternativ würde vom Hersteller des ehem. Wagens (Fa. ROHO, heute noch aktiv) natürlich ein Schein helfen. Dort habe ich schon angefragt vor ein paar Jahren, allerdings haben die im Archiv nichts mehr. Hat jemand zufällig einen Wagen ebenfalls von ROHO?

- Zulassung wäre aufgrund der Achse bis max. 20km/h möglich, was mir völlig ausreichen würde. Damit ist dann auch der ungebremste Zustand kein Thema, da bei Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 30km/h Anhänger auch über 750kg wiegen dürfen (bis max. 3 to nach StVZO).

- Bedingung für den Betrieb ohne Auflaufbremse ist, dass das Zugfahrzeug ein Leergewicht hat, das min. 2x des zGG des Bauwagens entspricht, das sind bei mir 2,8tonnen. Da komme ich mit meinem Deutz D4506 natürlich nicht weit.

Soweit mal zum Stand der Dinge. Ich werde weiter recherchieren und schauen, dass ich das irgendwie hinbekomme. Freue mich natürlich weiterhin über Ideen und Anregungen.

Viele Grüsse
 
U

ucdu

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Sind ja schonmal paar Infos raceboy65.
Was sagt er den für die Kosten der Einzelabnahme?
Bin auf weitere Infos gespannt.Sind ja doch einige hier, die grade in der Richtung Projekte umsetzen.
Setzt mal ein Foto hier bitte rein, damit man auch nee Vorstellung hat, wovon man schreibt.

Danke
 
R

raceboy65

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Hallo ucdu, darf man eine URL verlinken? Habe eine zum Projekt gemacht.
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Bedingung für den Betrieb ohne Auflaufbremse ist, dass das Zugfahrzeug ein Leergewicht hat, das min. 2x des zGG des Bauwagens entspricht, das sind bei mir 2,8tonnen. Da komme ich mit meinem Deutz D4506 natürlich nicht weit.
Hallo, auch bei einer Zugmaschine ?
Bis bald
Marcus
 
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raceboy65

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Hallo zusammen,

Bzgl. Der Kosten für die Einzelabnahme warte ich noch auf Rückmeldung.

@Marcus: Wie ist Deine Frage gemeint? Eine Zugmaschine?
 
Thema: Vollabnahme restaurierter Bauwagen

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