Deutz aus Dänemark (keine Papiere)

Diskutiere Deutz aus Dänemark (keine Papiere) im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutz-Freunde, ich überlege aktuell mir einen Deutz 10006 ,zu Restaurationszwecken, anzuschaffen. Ich habe ein für mich interessantes...
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Deleted member 26302

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Hallo Deutz-Freunde,

ich überlege aktuell mir einen Deutz 10006 ,zu Restaurationszwecken, anzuschaffen. Ich habe ein für mich interessantes Angebot bekommen und bin mir mit dem Verkäufer auch über den Preis einig geworden. In den Schlepper muss zwar noch viel Zeit und Geld fließen, aber es ist genau das Richtige für mein Hobby.

Mein Plan ist es, den Schlepper erstmal bereit für den TÜV zu machen und wenn die Anmeldung etc geklappt hat, beginnt die eigentliche Restauration.

Leider hat der Schlepper keine Papiere, da er aus Dänemark kommt (Laut Verkäufer ist das dort so üblich. Ist ja in Holland glaube ich ähnlich).
Ich habe nun einen Musterkaufvertrag, indem der Verkäufer auch bestätigt, dass er der alleinige Eigentümer des Schleppers ist, vorliegen.
Der Kaufvertrag wurde auf meinen Wunsch erstellt, um eine spätere Zulassung zu erleichtern.
Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass er das schon öfter gemacht hat und es eigentlich keine Probleme beim Zulassen des Schleppers geben sollte. Es müsse lediglich eine Neuabnahme des Schleppers gemacht werden.

Ist das wirklich so einfach und was wäre jetzt meine erste Anlaufstelle?
Bei der Polizei und beim Straßenverkehrsamt habe ich schon bezüglich einer Bescheinigung nachgefragt um sicherzugehen, dass der Schlepper nicht gestohlen ist. Leider konnte man mir da, aber nicht helfen, da die sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" wohl schon länger nichtmehr ausgestellt werden.

Hier im Forum habe ich auch schon mehrere Meinungen gelesen. Da viele Beiträge aber schon einige Jahre alt sind und sich rechtlich anscheinend auch was geändert hat, würde ich mich über eine aktuelle Antwort freuen.

Gruß Christian
 
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Martin514

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Hallo Christian,

du brauchst ein Vollgutachten nach § 21 StVO vom TÜV. Am besten hast du hierfür eine Briefkopie von einem Typengleichen Schlepper. Das erleichtert es dem TÜV-Prüfer. Dann braucht er nicht lange recherchieren. Ist aber kein muss.

Danach gehst Du mit dem Kaufvertrag und der Vollabnahme zur Zulassungsstelle. Dort machen die dann einen "KBA-Abgleich" ob das Fahrzeug gestohlen oder zur Fahndung ausgeschrieben ist. (Das geht mittlerweile sofort/online, früher ca. 6 Wochen) Wenn alles gut ist, kann sofort zugelassen werden und Du kannst los fahren.

Beste Grüße
Martin
 
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Hallo,

das ganze Thema gibts es mehr als ausführlich und auch mehr als einmal hier im Forum.

Grundsätzlich hat Martin recht, aber: Vollabnahme macht je nach Wohnort der TüV oder die DEKRA, das darf immer nur einer der beiden, (warum auch immer);
Ich kenne das auch mit dem KBA-Abgleich, aber ein Kumpel von mir hat aktuell mit einem Roller Probleme, für die Zulassung fordert das Amt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne machen sie nichts..., er hat sogar den original Kaufbeleg...
Darum, am Besten vorher auf den entsprechenden Stellen nachfragen, gerade dei Arbeitsweisen der Zulassungsstellen sind doch recht unterschiedlich...
 
Steelstyler

Steelstyler

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moin,

Die Antworten hast du bei Facebook doch schon ausführlich bekommen !?!

Gruß Rene
 
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Deleted member 26302

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moin,

Die Antworten hast du bei Facebook doch schon ausführlich bekommen !?!

Gruß Rene
Hey,
ich selbst habe kein Facebook, aber ein Bekannter hat sich dort für mich schlau gemacht. Ich habe die Antworten von dort noch nicht erhalten, aber sie scheinen ja ähnlich zu sein :)

Gruß Christian
 
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Deleted member 26302

Guest
Bei den anderen bedanke ich mich erstmal für die schnellen Antworten. Ich werde morgen mal mit meinem TÜV-Prüfer reden. Mal schauen was der so sagt :)

Euch noch einen schönen Abend
Christian
 
Thema: Deutz aus Dänemark (keine Papiere)

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