D
Deleted member 26302
Guest
Hallo Deutz-Freunde,
ich überlege aktuell mir einen Deutz 10006 ,zu Restaurationszwecken, anzuschaffen. Ich habe ein für mich interessantes Angebot bekommen und bin mir mit dem Verkäufer auch über den Preis einig geworden. In den Schlepper muss zwar noch viel Zeit und Geld fließen, aber es ist genau das Richtige für mein Hobby.
Mein Plan ist es, den Schlepper erstmal bereit für den TÜV zu machen und wenn die Anmeldung etc geklappt hat, beginnt die eigentliche Restauration.
Leider hat der Schlepper keine Papiere, da er aus Dänemark kommt (Laut Verkäufer ist das dort so üblich. Ist ja in Holland glaube ich ähnlich).
Ich habe nun einen Musterkaufvertrag, indem der Verkäufer auch bestätigt, dass er der alleinige Eigentümer des Schleppers ist, vorliegen.
Der Kaufvertrag wurde auf meinen Wunsch erstellt, um eine spätere Zulassung zu erleichtern.
Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass er das schon öfter gemacht hat und es eigentlich keine Probleme beim Zulassen des Schleppers geben sollte. Es müsse lediglich eine Neuabnahme des Schleppers gemacht werden.
Ist das wirklich so einfach und was wäre jetzt meine erste Anlaufstelle?
Bei der Polizei und beim Straßenverkehrsamt habe ich schon bezüglich einer Bescheinigung nachgefragt um sicherzugehen, dass der Schlepper nicht gestohlen ist. Leider konnte man mir da, aber nicht helfen, da die sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" wohl schon länger nichtmehr ausgestellt werden.
Hier im Forum habe ich auch schon mehrere Meinungen gelesen. Da viele Beiträge aber schon einige Jahre alt sind und sich rechtlich anscheinend auch was geändert hat, würde ich mich über eine aktuelle Antwort freuen.
Gruß Christian
ich überlege aktuell mir einen Deutz 10006 ,zu Restaurationszwecken, anzuschaffen. Ich habe ein für mich interessantes Angebot bekommen und bin mir mit dem Verkäufer auch über den Preis einig geworden. In den Schlepper muss zwar noch viel Zeit und Geld fließen, aber es ist genau das Richtige für mein Hobby.
Mein Plan ist es, den Schlepper erstmal bereit für den TÜV zu machen und wenn die Anmeldung etc geklappt hat, beginnt die eigentliche Restauration.
Leider hat der Schlepper keine Papiere, da er aus Dänemark kommt (Laut Verkäufer ist das dort so üblich. Ist ja in Holland glaube ich ähnlich).
Ich habe nun einen Musterkaufvertrag, indem der Verkäufer auch bestätigt, dass er der alleinige Eigentümer des Schleppers ist, vorliegen.
Der Kaufvertrag wurde auf meinen Wunsch erstellt, um eine spätere Zulassung zu erleichtern.
Mir wurde vom Verkäufer gesagt, dass er das schon öfter gemacht hat und es eigentlich keine Probleme beim Zulassen des Schleppers geben sollte. Es müsse lediglich eine Neuabnahme des Schleppers gemacht werden.
Ist das wirklich so einfach und was wäre jetzt meine erste Anlaufstelle?
Bei der Polizei und beim Straßenverkehrsamt habe ich schon bezüglich einer Bescheinigung nachgefragt um sicherzugehen, dass der Schlepper nicht gestohlen ist. Leider konnte man mir da, aber nicht helfen, da die sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" wohl schon länger nichtmehr ausgestellt werden.
Hier im Forum habe ich auch schon mehrere Meinungen gelesen. Da viele Beiträge aber schon einige Jahre alt sind und sich rechtlich anscheinend auch was geändert hat, würde ich mich über eine aktuelle Antwort freuen.
Gruß Christian