Grünlandumbruch

Diskutiere Grünlandumbruch im Forum Ackerbauliche Fragen im Bereich die tägliche Arbeit - Viele Grüße und ein frohes neues Jahr an die Deutz Gemeinde, Vielleicht kann mir jemand eine Antwort zum Thema / Frage Grünlandumbruch geben...
Napoleon

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Viele Grüße und ein frohes neues Jahr an die Deutz Gemeinde,

Vielleicht kann mir jemand eine Antwort zum Thema / Frage Grünlandumbruch geben.

Ich bin Privatperson, kein Landwirt im Haupt oder Nebenerwerb und besitze noch ca. 1,5 Ha Ackerland.
Dieses war bis zum Jahre 2017 an einen Landwirt verpachtet, der die Fläche zum Anbau von Mais bewirtschaftet hat.
(Der Landwirt ist in 2017 gestorben)
Seitdem kümmert sich ein Bekannter um diese Fläche, hat Gras eingepflanzt und nutzt sie als Weide. (Pferdehaltung)
Er ist Landwirt im Nebenerwerb.
Ein Pachtvertrag existiert nicht, er hält das Ganze in Schuss und kann die Fläche kostenlos nutzen.
Soweit ich weiss, wird Ackerfläche, welche nicht als diese genutzt wird nach 5 Jahren zu Dauergrünland.
Bin ich als Privatperson auch von dieser Regelung betroffen?
Im Netz liest man ja verschiedene Sachen. Einmal heisst es, alle Fläche sind von dieser Regelung betroffen, ein anderes Mal wiederum, Ackerland bleibt Ackerland auch wenn es mehr als 5 Jahre nicht als dieses genutzt wird.
Sollte ich hier einen Pachtvertrag aufsetzen, wo man regelt, dass die Fläche innerhalb von 5 Jahren einmal als Ackerfläche genutzt wird, oder brauche ich mir hier keine Gedanken machen.
Schließlich bin ich ja der Eigentümer und "könnte eigentlich mit meinem Land machen was ich will"

Das Ganze spielt sich in Rheinland-Pfalz ab, falls es zwischen den Ländern Unterschiede gibt.
Viele Dank vorab für die Hilfe...

Grüße aus der Eifel
Jens
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Hallo Jens,

wenn der Bewirtschafter, also dein Pächter, dafür Direktzahlungen beantragt dann ja aktuell als Grünland. Dann ist es nach fünf Jahren Dauergrünland.
Du solltest auf jeden Fall einen Pachtvertrag machen und festlegen das es als Ackerland wieder zurück gegeben werden muss.
 
Napoleon

Napoleon

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Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ob er jetzt dafür irgendwelche Zahlungen beantragt hat, weiss ich wirklich nicht.
Ich war erstmals froh, dass sich jemand um die Fläche kümmert und ich keine Arbeit damit habe. (Arbeit, Kinder usw.).
Wie gesagt, es existiert kein Pachtvertag.
Also betrifft mich die Regelung auch als Privatperson?

Grüße Jens
 
N

niedersasse

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Moin,

selbstverständlich. Nicht jeder Landbesitzer ist von Beruf Grundbesitzer. Somit sind nicht nur Landwirte betroffen. Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch. Wenn da landwirtschaftliche Nutzfläche (z.B. Stückländerei) eingetragen ist, zieht automatisch das Thema mit den Fristen für Grünland.
Du solltest in jedem Fall einen Pachtvertrag aufsetzen, wo geregelt ist, dass das Land in jedem Fall auch als Ackerland zurückgegeben werden muss. Du kannst ja mal in der ADD anrufen, die sitzt ja in Trier, worauf da zu achten ist. Die kostenfreie Überlassung im Gegenzug zur Pflege ist ohnehin irrelevant, da Du das Entgelt, sprich Pachtgeld ja festlegen kannst, wie Du willst.

Vielleicht solltest Du auch mal schauen, ob Du Gerichtsurteile zu Deiner Fragestellung findest. Ich weiß, dass die "Bauernzeitung" des niedersächsischen Landvolks Urteile zu diesem Thema veröffentlicht hat, wo genau diese Frage Ackerland-Grünland zwischen Pächter und Verpächter vor Gericht ausgefochten wurde. Das Ergebnis kann ich Dir leider nicht einmal tendenziell wiedergeben.
Die Urteile müssten aber irgendwo veröffentlicht sein.

Grüße

Richard
 
D6006A

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Moin,

Moin,

selbstverständlich. Nicht jeder Landbesitzer ist von Beruf Grundbesitzer. Somit sind nicht nur Landwirte betroffen. Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch. Wenn da landwirtschaftliche Nutzfläche (z.B. Stückländerei) eingetragen ist, zieht automatisch das Thema mit den Fristen für Grünland.
Du solltest in jedem Fall einen Pachtvertrag aufsetzen, wo geregelt ist, dass das Land in jedem Fall auch als Ackerland zurückgegeben werden muss. Du kannst ja mal in der ADD anrufen, die sitzt ja in Trier, worauf da zu achten ist. Die kostenfreie Überlassung im Gegenzug zur Pflege ist ohnehin irrelevant, da Du das Entgelt, sprich Pachtgeld ja festlegen kannst, wie Du willst.

Vielleicht solltest Du auch mal schauen, ob Du Gerichtsurteile zu Deiner Fragestellung findest. Ich weiß, dass die "Bauernzeitung" des niedersächsischen Landvolks Urteile zu diesem Thema veröffentlicht hat, wo genau diese Frage Ackerland-Grünland zwischen Pächter und Verpächter vor Gericht ausgefochten wurde. Das Ergebnis kann ich Dir leider nicht einmal tendenziell wiedergeben.
Die Urteile müssten aber irgendwo veröffentlicht sein.

Grüße

Richard
wo ist der Unterschied zwischen Landbesitzer und Grundbesitzer?
Entscheident ist doch letztenendes was der Eigentümer will.
Besitzt Du das Land nur oder ist es dein Eigentum? Wenn man Land pachtet besitzt man es, man ,,sitzt" ja drauf. ;)
Gerade in solchen Diskussionen ist die Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer sehr wichtig! Eigentümer ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer steht!
Und ja, Ackerland wird nach fünf Jahren Grünlandnutzung von per Definition zu Dauergrünland gemacht, egal was im Katasterauszug steht!
Gruß
Frank
 
SM 760

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Hallo bitte wende Dich an die Landwirtschaftskammer dort kann man Dir sicherlich Auskunft geben.

Gruß
Harald
 
Napoleon

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Hallo zusammen,

es ist zwar schon etwas länger her aber ich wollte nocht berichten wie sich das Ganze entwickelt hat.
Ich habe bei der ADD in Trier nachgefragt.
Wie auch hier schon geschrieben wird Ackerland nach 5 Jahren der Grünlandnutzung zu Dauergrünland.
Betrifft auch mich als Privatperson.
Man hat mir wirklich gut das Ganze erklärt, warum das so passiert und wie man unter welchen Voraussetzungen den Grünlandumbruch wieder durchführen darf...
Auch einige Tipps, was ich in den Pachtvertrag schreiben soll gab es noch dazu.
Hätte im Leben nie an eine Salvatorische Klausel gedacht....
Fazit:
Ein Pachtvertrag habe ich abschlossen, verdiene noch ein paar Euros zusätzlich und mein Ackerland bleibt jetzt vertraglich geregelt in dieser Bestimmung erhalten.

Auch hier noch vielen Dank für die guten, informativen Beiträge vorab auf meine Frage.

Grüsse aus der Eifel
Jens
 
SM 760

SM 760

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Hallo ich weiß ja nicht wie groß die Fläche ist Landwirte bekommen 200-300 Euro Subwentionen aus Brüssel das Heißt 300 Euro Pacht pro Hektar oder er hat Dich vorgeführt.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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lieberharaldsatzzeichenkostennichtextrahierimforum

Hast du dich nur angemeldet um Pachtpreise hochzutreiben oder um anderen zu zeigen das sie was falsch gemacht haben?

Jens hat oben geschrieben das sein Bekannter die Fläche in Schuss hält. Damit war er schon zufrieden.
Jetzt bekommt er schon Pacht dafür und ist damit glücklich. Wie viel geht niemanden etwas an.


Danke Jens für dein gestriges Feedback.
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo,

da kann ich Harm nur zustimmen. Pachtpreise sind eine Sache zwischen zwei Personen. Ja es gibt Subventionen, dafür verpflichtet man sich als Bewirtschafter aber auch seinen Betrieb CC konform zu führen. Das ist nicht immer so einfach umzusetzen. Drum halte ich solche Parolen für sehr kurz gedacht.
Es gibt Verpächter, bei denen hat der Erhalt und die Pflege eines Flurstückes erste Priorität. Lieber verzichten sie auf ein paar Euro. Leben und leben lassen.

Noch kurz zum Thema. Es gab Urteile zu diesem Sachverhalt. Wenn der Status Dauergrünland erreicht ist, gibt es aktuell keinen Weg zurück.

Urteil

Beste Grüße aus Schwaben
Christoph
 
Grafen

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Hallo zusammen,

nachdem ich den Sachverhalt gelesen habe, kann man von einem Pachtvertrag ausgehen. Landpacht ist die Überlassung einer Sache zur Fruchtziehung. Genau dass macht der Bewirtschafter hier. Er wird auch keine Probleme haben, dies nachzuweisen. Entweder durch den Agrarförderantrag oder durch Zeugenaussagen. Dass dann kein schriftlicher Vertrag existiert, ist belanglos. Man wird von einem mündlichen Vertrag ausgehen. Dieser sollte gekündigt werden und in einen schriftlichen Vertrag umgewandelt werden, wo die Bewirtschaftungsbedingungen festgehalten sind, so z.B. auch die dauerhafte Ackernutzung oder Grünland nur soweit, wie die langfristige Ackernutzung nicht eingeschränkt wird, es also kein Dauergrünland wird. Das Problem dabei: die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss spätestens zum dritten Werktag des laufenden Pachtjahres ausgesprochen werden, wenn man zum Ende des nächsten Pachtjahres kündigen möchte. Das ist dann der früheste Termin.Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Also hätte zur Kündigung mit Ablauf des 31.12.2021 die Kündigung am 4.1.2020 beim Pächter sein müssen. Ein Kündigung heute (28.1.2020) bedeutet, dass die Fläche frühestens am 1.1.2023 zurückgegeben werden muss. Es sei denn der Pächter ist kulant. Ist er es nicht, wird die Fläche zu Dauergrünland, da sie schon 2018 Grünland war. Machen kann man daran nichts, so ist soweit ich weß, die aktuelle Rechtslage. Daher sollte man immer schriftliche Vereinbarungen treffen.

Schöne Grüße aus dem Norden
 
schluetersim

schluetersim

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Hallo,

kann mir bitte jemand kurz die Hauptgründe für diese Vorschrift nennen?

Was soll damit bezweckt werden, Ackerland zu reduzieren?
 
D6006A

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Moin,
ganz einfach, überzogene Bürokratie, wie überall in Deutschland. Irgendwann werden wir feststellen, das man sich auch zu Tode verwalten kann. Wir sind auf dem besten Weg dahin!
Das Grünlanderhaltugsgesetzt ist eben auch von der Partei mit federführend gemacht worden, in erster Linie geht es darum uns Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen und Arbeit für Rechtsverdreher und Verwaltungsleute zu schaffen.
Früher hat man mal gesagt:,,Ein Bauer ernährt x Leute." Heute muß man sagen:,,Ein Bauer muß für drei Verwaltungsbeamte mitarbeiten." Ist ein bischen überspitz, aber im Prinzip ist es leider so.
Ich befürchte nämlich auch, das die Politik und Verwaltung nicht wissen, oder wissen wollen was sie tun.
Wir müssen einen Sachkundenachweis für den Pflanzenschutz haben, unsere Ministerin kann nicht mal Herbizide und Funguzide unterscheiden. Hauptsache alle schön kaputt machen.
Gruß
Frank
 
B

Bergsteiger

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Hallo zusammen,

ich hätte da jetzt mal eine Frage an SM760 (Harald:( Für was bekommt der Landwirt die 200-300 Euro und wie viel für welche Menge/Gegenleistung? Das ist eine fachlich wirklich sehr fundierte Aussage und zeugt von Sachkenntnis.
Ich denke du meinst das pro Hektar und du meinst dann sollte der Verpächter noch mehr pro Hektar verlangen? Um dich mal ein wenig zu erhellen: Der Staat zahlt diese Flächenprämie sicher nicht, damit diese und noch mehr an den Verpächter weiter gereicht werden kann. Bei uns (alles Dauergrünland) sind hierbei wesentlich geringere Pachtsätze pro Hektar üblich. Wer meint das sei zu wenig, dem gebe ich immer den gleichen Rat: Selber machen und glücklich sein dass man nicht nur die Subventionen einstreicht, sondern sogar noch den Ertrag hat. (Ja da kommt immer als Argument dass der Landwirt ja sogar noch den Ertrag vom Feld hat, das muss ja dann wohl reichen. Ertrag ist halt Silo und Heu bei uns in der Gegend) Den Ertrag kann man dann als "Selfmade Man" genüsslich selbst verspeisen oder mit wahnsinnigen Gewinnen verkaufen. Wenn man sich das dann mal durchrechnet oder sogar durchzieht, wird man schneller wieder bei der Verpachtung landen als dass man bis drei zählen kann. Man sollte nämlich neben Fachwissen zur Futterproduktion ebenfalls noch eins haben, nämlich Bearbeitungsmaschinen. Da wir hier in einem Schlepperforum sind weiß hier so ziemlich jeder, dass Maschinen weder Geld zum kaufen, zum instandhalten und zum betreiben brauchen...

Einige Landwirte gibt es übrigens, die horrende Pachten bezahlen, nämlich Biogas-Landwirte. Da hat man dann eine schöne Mais-Monokultur auf dem Feld, wenns ein Acker ist. Aber da war doch mal was wie "Rettet die Bienen", aber das gilt ja nur für Landwirte (Meinung vieler: Eine Unverschämtheit, Gewinn erzielen zu wollen auf Kosten der Natur), nicht aber für Privatpersonen (Ich werde wohl mit meinem Grund und Boden ordentlich Gewinn machen dürfen, was der Landwirt damit macht, kann ich ja nicht beeinflussen)… Ja man hat Grund und der ist viel wert, aber so viel wird man mit Verpachtung nie rausbekommen. Eigentlich wie beim Landwirt, der hat auch viel Boden und damit besitzt er große Vermögenswerte, runterbeißen kann er aber deshalb auch nicht davon, geschweige denn so viel Gewinn rausholen dass der Wert des Bodens in einem Leben rauskommt. Stört aber beim Landwirt auch niemanden...

Subventionen sind eigentlich für den Landwirt, der die Arbeit hat und nicht für den Verpächter. Hier werden ganz einfach billige Lebensmittel quersubventioniert. Zahlt man anständig, gibt es auch bei vielen Landwirten keine Subventionen mehr. Lass dir mal die Gedanken durch den Kopf gehen und nimm einen Taschenrechner zur Hand zum durchrechnen, bevor du so einen Blödsinn in ein öffentliches Forum im Internet schreibst. Da geht mir nämlich langsam der Hut hoch bei solchen Aussagen.

Gruß Martin
 
Realist

Realist

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Daher heißt es ja auch eigentlich Ausgleichszahlungen. Nur im unwissenden Volksmund nennt man es spöttisch Subventionen. Der Begriff Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen und Auflagen sowieausufernte Büroarbeit, würde besser passen.
Ich sage immer die ,,Subventionen´´ betreffen und kassiert sogut wie jeder Bürger. Das fängt schon beim Kindergeld an, über energetische Sanierungen, PV Anlage auf dem Dach, Abwrackprämie und und und.... Nur als Landwirt hat man sich dafür gefälligst zu schämen, hat sich jede Gängelung gefallen zu lassen und das Geld wird am Besten gleich an den Verpächter weitergereicht. Der muss nur die Hand aufmachen, egal wie das Wirtschaftsjahr ausgefallen ist.
 
Grafen

Grafen

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Hallo zusammen,

was ich oben geschrieben habe, bezieht sich auf zwei Rechtsbereiche: Einmal das BGB, welches die Pacht regelt. Und dann der Art. 4 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1122/2009. Dieser ist reechtlich regionalspezifisch in den Ländern bzw. Bundesländern geregelt. Wie so oft, wenn zwei Rechtsbereiche betroffen sind, gehen die Regelungen nicht immer konform. Beachten muss man halt beide, allerdings braucht man sich um den Grünlanderhalt nicht kümmern, sofern man keinen Antrag auf Agrarförderung (Flächenprämie) stellt.

Schöne Grüße aus dem Norden
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo Grafen,

folgendes verstehe ich nicht ganz.

"Es sei denn der Pächter ist kulant. Ist er es nicht, wird die Fläche zu Dauergrünland, da sie schon 2018 Grünland war. Machen kann man daran nichts, so ist soweit ich weß, die aktuelle Rechtslage."

Kann man nicht davon ausgehen, dass ein Verpächter das Grundstück in dem Zustand zurückbekommt, wie er es überlassen hat? So wie z.B eine Mietwohnung ja auch.
Wenn ich also einen Acker verpachtet habe und eine Wiese zurückbekomme mit dem entsprechenden Wertverlust bei einem Verkauf bzw. Wiederverpachtung, dann ist das doch nicht Rechten und kann auf Schadensersatz klagen.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Gruß Christoph
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Genau so ist es Christoph,

habe ich ja auch in Beitrag 6 verlinkt.

Andersherum kannst du ehemaliges Grünland (als Grünland übernommen) das jetzt Ackerland ist nicht als Grünland wieder zurück geben. Dazu soll es auch schon Urteile gegeben haben. Der Verpächter hat dann Anspruch es als Ackerland zurück zu bekommen.
Leider habe ich dafür keine Quelle, nur mündlich von meinem Nachbarn aus Erfahrung.
 
Grafen

Grafen

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Hallo zusammen,

ja, der Verpächter ist verpflichtet, die Pachtsache in dem Zustand zurückzugeben, "der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht" (§596 BGB). Im Zweifel muss man den Nachweis führen, dass Grünlandbewirtschaftung eben nicht ordnungsgemäß ist.... Das wird meiner Meinung nach nicht einfach werden.... Im Übrigen könnten sich beide Parteien im mündlichen Vertrag auch anders geeinigt haben. Und ich habe schon oft erlebt, dass über die getroffenen mündlichen Verträge bei beiden Parteien deutlich unterschiedliche Auffassungen bestehen....!! Worauf ich hinauswill: Pachtverträge oder sonstige Überlassungsverträge sollte man immer schriftlich abfassen. Dazu gehört die Beschreibung der Pachtsache, der Pachtzins, wann dieser zu zahlen ist, Laufzeit und Kündigungsfristen und sonstige Vereinbarungen. Vergessen darf man nicht die salvatorische Klausel. Dass ein schriftlicher Vertrag besser als ein mündlicher ist, ist auch im BGB hinterlegt. Nicht ohne Grund sind auch mündliche Verträge schriftlich zu kündigen (594f BGB).

Schöne Grüße aus dem Norden.
 
Thema: Grünlandumbruch
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