Wie viele Schlepper darf man mit Grünem Nummernschild fahren in NRW

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MaDa3051

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Hallo,
Ich spiele mit dem Gedanken einen größeren Schlepper zu kaufen.
Gibt es in NRW irgendeine Regelung die die Anzahl an Schleppern nach der Betriebsgröße richtet.
Wir haben momentan 3 Traktoren mit grünem Nummernschild bei 4ha Grünland und noch einige Anteile am örtlichen Hauberg(Wald)
Könnte es evtl Probleme mit dem Zoll geben wenn man noch einen 4. Trecker zulassen möchte, als "kleinst Betrieb"
Freue mich auf Antworten

Grüße Marvin
 
QuieseL

QuieseL

Moderator
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Hallo Marvin,
Meine Infostand ist momentan folgender:
Die Prüfung ob Steuerbefreiung oder nicht hat früher die Zulassungsstelle gemacht, mit entsprechendem schrieb vom Ortslandwirt war das ganze dann kein Thema. (Vorausgesetzt es ist eigenes Land vorhanden)
Grüne Nummer, steuerbefreit.
Nun war ich vor kurzem selbst davor meinen ehemaligen 6006 anzumelden und Siehe da...
Die Steuerbefreiung prüft jetzt das Finanzamt.
Also selbst wenn die Zulassungsstelle die grüne Nummer gibt wird danach geprüft ob du diese steuerbefreit bist oder nicht.
Dies geht wohl nicht mehr mit der Angabe wie viel Land man hat, sondern mit Belägen der selbst erwirtschafteten Einnahmen.

Hoffe ich hab’s einigermaßen verständlich geschrieben und liege richtig.
Ob das Deutschland weit so ist? Gute Frage!

Gruß
Matze
 
Werner Peterlick

Werner Peterlick

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Hallo,
bei uns in BaWü macht das der Zoll. Als ich meinen 4506 anmeldete, hatte ich erstmal eine grüne Nummer, wie oben beschrieben. Nach einigen Wochen kam ein Schreiben vom zuständigen Zollamt, ich soll meine Einkünfte aus der Landwirtschaft darlegen. Das Einzige, was ich hatte, waren Kaufverträge über selbst gezüchtete Ponys. Das reichte der Dame beim Zollamt aber nicht aus (O-Ton: Das weiss ich nicht, da muss ich erst meinen Chef fragen. Ich bin neu hier, wir waren vorher bei der Telekom...) Also gab es für den Traktor ein schwarzes Kennzeichen. Auf Nachfrage beim Bauernverband wurde mir geraten, ein Einkommen nach §13a Einkommensteuergesetz (Anlage L) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da ich eigenes Land bewirtschafte, war das kein Problem. Die Dame vom Zoll (ist noch die selbe) wollte dann ausser dem Einkommensteuerbescheid auch noch den Grundsteuerbescheid und die Mitgliedschaft in der BG vorgelegt haben. Offenbar reichte das dann aus und so habe ich wieder grüne Kennzeichen am Traktor und muss meine Anhänger nicht mehr mit dem F1L612 ziehen. Dessen grüne Nummer ist seit über dreissig Jahren unangetastet.
Zur Frage des Fadenöffners: M.W. ist die Anzahl der Schlepper auf grüner Nummer nicht von der Betriebsgröße abhängig. Meine Argumentation wäre, dass die Trecker mit verschiedenen Geräten ausgerüstet sind und daher bei einem Nebenerwerbsbetrieb die Zeitersparnis durch das wegfallende Ummontieren der Geräte eine große Rolle spielt.
 
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