Blumhardt GF 2 Ackerwagen

Diskutiere Blumhardt GF 2 Ackerwagen im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Moin moin liebe Deutzfreunde, ich habe mir neulich diesen Blumhardt GF 2 zugelegt. Er ist Baujahr 1957 und für den Pferde als auch den...
knubbelSH

knubbelSH

Beiträge
57
Likes
26
Moin moin liebe Deutzfreunde,

ich habe mir neulich diesen Blumhardt GF 2 zugelegt. Er ist Baujahr 1957 und für den Pferde als auch den Schlepperzug geeignet. Alles was dazu gehört ist dabei (Aufsatzbretter, Pferdezugdeichsel) außer die Papiere :D Da ich diesen Anhänger mit einem schwarzen Kennzeichen anmelden möchte, brauche ich diese natürlich um zum TÜV zu fahren. Hat irgendjemand von euch ein Typenblatt oder eventuell sogar eine ABE oder Papiere für diesen Typen? Wäre echt super nett wenn ihr mir da helfen könntet. Der Anhänger hat zwar eine gebremster VA, jedoch keine Auflaufbremse - gebremst wird vom Kutschbock per Hebel. Weiß irgendwer ob das heute noch so zulässig ist? Zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger sind 2600 kg, bei meim 15er im Fahrzeugschein steht bei Anhängelast ungebremst genau: garnix :D

Danke für eure Bemühungen,

Grüße Lukas
 

Anhänge

  • IMG_20190907_172154[1]1.jpg
    IMG_20190907_172154[1]1.jpg
    961,7 KB · Aufrufe: 1.766
  • IMG_20190908_172701[1]1.jpg
    IMG_20190908_172701[1]1.jpg
    811,6 KB · Aufrufe: 903
  • IMG_20190908_172708[1].jpg
    IMG_20190908_172708[1].jpg
    905,5 KB · Aufrufe: 600
  • IMG_20190908_172746[1].jpg
    IMG_20190908_172746[1].jpg
    513,8 KB · Aufrufe: 709
  • IMG_20190908_172714[1]2.jpg
    IMG_20190908_172714[1]2.jpg
    516,1 KB · Aufrufe: 549
  • IMG_20190908_172724[1]3.jpg
    IMG_20190908_172724[1]3.jpg
    740,8 KB · Aufrufe: 525
  • IMG_20190908_172802[1]4.jpg
    IMG_20190908_172802[1]4.jpg
    656,7 KB · Aufrufe: 573
  • IMG_20190908_172750[1]6.jpg
    IMG_20190908_172750[1]6.jpg
    490,1 KB · Aufrufe: 694
100 06A

100 06A

Beiträge
1.894
Likes
143
Hallo Lukas,

ich glaube nicht, dass du für dieses Hänger eine TüV-Zulassung bekommst. Die Zugdeichsel braucht eine Prüfnummer oder sowas ähnliches, die wird an deiner nicht vorhanden sein. Die Öse entspricht auch keiner Norm...

Weiterhin macht es wohl wenig Sinn, 2,6t hinter dem kleinen Deutz ungebremst zu bewegen...
 
knubbelSH

knubbelSH

Threadstarter
Beiträge
57
Likes
26
Hallo Ruben,

danke dir schonmal wegen deines Feedbacks. 2,6t werde ich sicher nicht damit umherkutschieren, der ist nur so zum Spaß da und nicht zum arbeiten. Vllt. mal nen paar Strohklappen und das wars, ich bin mir dieser ganzen Thematik aber durchaus bewusst ;) Wenn es gefordert wird gibt es ja die Möglichkeit, den auf Auflaufbremse umzubauen.

Grüße Lukas
 
D6006A

D6006A

Beiträge
972
Likes
394
Moin,
für deinen Anhänger hat es nie eine ABE gegeben, vor irgendwann Anfang 1960 oder 1961 brauchten Anhänger bis 20km/ha keine Betriebserlaubnis.
Gruß
Frank
 
Westerwälder Deutz

Westerwälder Deutz

Beiträge
157
Likes
57
wunderschöner Ackerwagen! Auch die Austellmöglichkeit der Bracken mit den ausziehbaren Schienen ist top gelöst. Ich hab auch einen ähnlichen von 1950 Teilrestauriert, die müssen wir unbedingt erhalten.

Vergiss die Zulassung mit schwarzem Kennzeichen, das gibt nix. Können dir die Experten hier alles aufzählen warum das nicht geht.

Eine Lösung wäre:
Du gibst den Anhänger (rein formal) in einen LoF Betrieb, dort bekommt er ein grünes Folgekennzeichen, dann leihst Du ihn Dir wieder aus und stellst ihn bei Dir unter. Bei LoF Fahrten kannst Du ihn dann fröhlich ziehen. Zulassung und Betriebserlaubnis braucht er nicht da er nachweislich vor 1961 in Betrieb genommen wurde.

Gruß
Westerwälder Deutz
 
knubbelSH

knubbelSH

Threadstarter
Beiträge
57
Likes
26
An ein grünes Kennzeichen komm ich ohne Probleme ran, aber eben aus den Gründen wie Harm sie genannt hat, habe ich da keinen Bock drauf. Deshalb auch schwarzes Kennzeichen. Ich will ohne schlechtes Gewissen und legal auch gewerblich zu Treckertreffen damit fahren können. Ich werd mal mit dem TÜV in Kontakt treten, machbar ist alles nur nicht bezahlbar :D
 
Westerwälder Deutz

Westerwälder Deutz

Beiträge
157
Likes
57
....kann ich sehr gut verstehen und ich würde es genau so machen/versuchen.

Was genau soll bei der von mir beschriebenen „Notlösung“ illegal sein? Bitte Fakten, keine pauschalen Vermutungen. Welche Steuer soll den bei einer steuerfreien Fahrt hinterzogen werden?

Gruß
Westerwälder Deutz
 
Steelstyler

Steelstyler

Moderator
Beiträge
1.884
Likes
3.061
Moin,

wie schon gesagt wurde , auch von mir ein : Schönes Gespann hast du da !

Was bisher geschrieben wurde ist alles richtig , dein Glück kannst du dennoch versuchen beim Tüv Onkel , doch fahre mit sehr kleinen Erwartungen dort hin!

Das grüne Folgekennzeichen ist natürlich keine legale Option für den Privaten Bereich doch ist es bei den alten Anhängern ein großes Problem diese "100% legal" auf die Straße zu bekommen.

Wie man es macht , oder machen könnte das wird im Forum niemand offen sagen .



Gruß Rene
 
100 06A

100 06A

Beiträge
1.894
Likes
143
Nun ja, unmöglich ist es nicht. Frage ist nur, wieviel man dafür ausgeben möchte.
Entweder man findet eine passende Zugdeichsel mit entsprechender Auflaufeinrichtung oder man lässt sie sich von den Herstellern bauen. Das machen die, ist jetzt auch nicht so ein Aufwand, die Bremsmechanik bleibt ja gleich, nur die Aufnahmepunkte werden angepasst...
Wenn dann noch an den Achsen Typenschilder vorhanden sind, sollte es beim Tüv keine Probleme geben.
 
N

niedersasse

Beiträge
5.389
Likes
1.956
Moin,

kann ein Anhänger nicht auch ein "H"-Kennzeichen bekommen?
Wenn ich mir anschaue, was mein Magirus von 1957 alles nicht hat oder weggerüstet wurde und trotzdem für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Auch wenn es die Einsatzmöglichkeiten wieder einschränkt, wäre das vielleicht eine Möglichkeit, den legal auf die Straße zu bringen. Müsste ggf. der Kutschbock für den Bremser wiederhergestellt werden.
Oder der bekommt noch eine Sibra. Die gab es damals schon.

Grüße

Richard
 
Steelstyler

Steelstyler

Moderator
Beiträge
1.884
Likes
3.061
Moin,
Auch wenn es die Einsatzmöglichkeiten wieder einschränkt
Ein H Kennzeichen schränkt nicht ein , damit darf man all das tun ,was man sonst auch durfte.

Das "H" steht für Historisch und signalisiert eben das es nicht einfach nur ein Fahrzeug ist, die Abnahme bei einer Prüfstelle bleibt aber und ändert nichts an der Stvzo Situation.

-Steuern sind 191 Euro , egal wie schwer und wie groß der Hubraum ist
-Versicherungen werden je höher der Wert / besser die Bewertung günstiger
-H Abnahme muss natürlich alles funktionieren und es darf KEIN Rost zu sehen sein.

Die einzige Hoffnung die man hätte wäre eine kulante Prüfung auf max. 20 Kmh oder auf 6 kmh was aber auch schwierig sein sollte aber nicht unmöglich ist . ( Begründung dafür : Der Anhänger wird überwiegend an einem Handgeführten Arbeitsgerät gefahren , z.b Holder / Hako etc )

Aber auch das sind alles wieder semi legale Tätigkeiten wo es jeder mit sich selbst vereinbaren muss.


Gruß Rene
 
100 06A

100 06A

Beiträge
1.894
Likes
143
@ Rene: stimmt nicht ganz, gewerbliche Einsätze sind damit verboten. Denke aber das trifft in diesem Fall nicht zu...
bei der Versicherung muss man aufpassen, ich hatte eine für den Traktor. Da durfte ich nichts ausser Spazierfahrten und an Treckertreffen teilnehmen. Grünlandbewirtschaftung, Transporte, etc. war nicht versichert. Ich musste damals die Versicherung wechseln...

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die Voraussetzungen, ein H-Kennzeichen zu erhalten hängen zu 90% am Prüfer...
Grundlage ist erst mal der normale TüV, den muss man bestehen

- mancher Prüfer sagt, Rost gehört zum Alter, andere dulden wie Rene schreibt keinerlei Rost
- Umbauten, werden von einigen toleriert, bei anderen muss alles orginal sein
- das gleiche gilt für Elektrotechnik, LED, Radio, etc...


beim letzten Tüv hat meinen Unimog der erste Prüfer nicht abgenommen. Zustand für das H-Kennzeichen zu schlecht, entweder H-weg oder restaurieren.
beim nächsten Prüfer bestanden ohne Mängel...
 
Zuletzt bearbeitet:
schluetersim

schluetersim

Beiträge
67
Likes
31
Auch wenn es die Einsatzmöglichkeiten wieder einschränkt
Ein H Kennzeichen schränkt nicht ein , damit darf man all das tun ,was man sonst auch durfte.
Das "H" steht für Historisch und signalisiert eben das es nicht einfach nur ein Fahrzeug ist, die Abnahme bei einer Prüfstelle bleibt aber und ändert nichts an der Stvzo Situation.



-H Abnahme muss natürlich alles funktionieren und es darf KEIN Rost zu sehen sein.

Gruß Rene
Das mit dem Rost kann ich so auch nicht bestätigen.
Mein 1250er bekam H-Kennzeichen im Originalzustand, siehe Profilbild.
 
Steelstyler

Steelstyler

Moderator
Beiträge
1.884
Likes
3.061
moin,

Dann ist es wohl das Ermessen des Prüfers.

Laut TÜV Nord ( Vorgabe Prüfbogen ) stand bei mir drauf das keine sichtbare Korrosion zu sehen darf.

Gruß Rene
 
dreilagig

dreilagig

Beiträge
887
Likes
878
Moin Lukas,
schöner Anhänger.
Solch einen habe ich umfunktioniert als Untergestell für ein Weidefass.
Der hatte auch die Aufstellmöglichkeit für die Bracken mit diesen Schienen.
Nur der Zustand war zu schlecht, um den zu überarbeiten.
Die Verriegelungen und Anderes, was angeschraubt war habe ich aufbewahrt.
Solltest Du was brauchen kannst Du das haben.

Bis auf die kultigen Rückleuchten, die kommen an den Klopfer von Passer.

Gruß Felix
 
knubbelSH

knubbelSH

Threadstarter
Beiträge
57
Likes
26
Moin Felix,

danke für dein Angebot :) Ja ich werd da im Frühjahr mit starten, wenn ich etwas brauche, melde ich mich bei dir :thumbsup:

Grüße Lukas
 
dreilagig

dreilagig

Beiträge
887
Likes
878
Moin Lukas,
die Zuggabel von meinem Ackerwagen, den ich verunstaltet habe, könnte passen. In dieser Form brauche ich diese nicht zwingend.
Es ist eine leichte Ausführung mit Auflaufbremse und würde zum Baujahr sowie Optik passen.
Du bekommst eine PN mit Foto.
Gruß Felix
 
dreilagig

dreilagig

Beiträge
887
Likes
878
Moin Fabian, mein Freund,
Du kennst Dich anscheinend bestens in meinem Fuhrpark aus.
Schön, das ich Deine Freizeit ein wenig sinnvoll gestalten konnte.
Gruß DL
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Blumhardt GF 2 Ackerwagen
Oben