Wald im Naturschutzgebiet

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Old Farmer

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Einen schönen Sonntag euch allen,

in der Suche habe ich nichts gefunden.
ich habe einen kleinen Streifen Wald, der vor ein paar Jahren zum Naturschutzgebiet erklärt wurde. Jetzt habe ich gesehen, dass da eine grosse Buche umgestürzt ist, zum Glück direkt neben dem Weg. Mit dem Schlepper kann man schon drankommen, aber einen grösseren Anhänger drehen ist wohl nicht.
Wie sieht das eigentlich aus, kann ich den zerlegen und rausholen und was darf ich da überhaupt noch schneiden? Ich wohne in NRW.

Gruß
Old Farmer
 
Pumpe

Pumpe

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Wie sieht das eigentlich aus, kann ich den zerlegen und rausholen und was darf ich da überhaupt noch schneiden?
Hallo,

das liesst sich als ob du nicht wüsstest was du mit deinem Eigentum anstellen darfst .

Schonmal den zuständigen Förster gefragt?

Gruss Andreas
 
Old Farmer

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ich weiss schon, was ich damit anstellen könnte, hab ich ja auch in der Vergangenheit gemacht, als es noch nicht Naturschutzgebiet war, ich denke aber, ich frage mal hier jemanden, der Ahnung hat, bevor ich eine Behörde wecke.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moi,

da musst du mal ein bisschen suchen.
Bei uns gibt es auf der Homepage der unteren Naturschutzbehörde extra Dokumente zu den Naturschutzgebieten. Da steht explizit drauf das die Brennholzentnahme für den Eigenverbrauch gestattet ist und das die Wege dafür auch mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen.

Kann bei euch anders sein.
 
100 06A

100 06A

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Hallo,

das gleiche ist bei uns im Angelsportverein passiert (Grundstück gekauft, paar Jahre später Naturschutzgebiet). Wir dürfen dort gar nichts machen, weder Totholz rausholen noch einen Zweig abknicken...

Deshalb am Besten mal einen fragen, der nicht gleich ein Faß aufmacht...
 
Johannes5506

Johannes5506

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Hallo,

fast drei Hektar meines Waldes liegen im Naturschutzgebiet, ich habe dort hinsichtlich der Waldbewirtschaftung ziemlich freie Hand -mal abgesehen von Pflanzungen, hier ist Nadelholz nicht erlaubt. Es gibt zu dem jeweiligen Naturschutzgebiet bei uns eine Naturschutzverordnung in der die Erhaltungsziele des Gebietes erklärt sind, genau so wie das was dort verboten ist. Ich bin sicher, dass es sowas für "dein Naturschutzgebiet" auch gibt. Dieses Papier solltest du dir besorgen. Bei uns in Hessen ist die obere Naturschutzbehörde zuständig, sie ist eingegliedert ins Regierungspräsidium. Ich habe mit der für meine Grundstücke zuständigen Dame seinerzeit Kontakt aufgenommen, was sich wirklich gelohnt hat. Sie ist sehr hilfsbereit und hat sich darüber gefreut, dass sich jemand darum kümmert. Seither versuche ich immer wieder Kontakt zu halten und über alle größeren Maßnahmen mit der Behörde zu beraten, was auch sehr unkompliziert funktioniert.

Beste Grüße, Johannes
 
P.H.

P.H.

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Moin,
aus Erfahrung kann ich dir folgenden Tipp geben:

Entweder nimmst du Kontakt mit dem hiesigen Förster auf und fragst freundlich nach oder du holst den Baum raus ohne etwas zu sagen (getreu dem Motto: Wo kein Kläger, dort kein Richter). Ich weißt nicht, wie bekannt du in deinem Dorf bist und wie gut du mit den Leuten kannst.

Ich habe einen 5006 und einen Krone 3,7 Tonner dahinter. Damit bin ich so wendig, dass ich überall hinkomme und auch wirklich locker drehen kann. Gerade leer sollte das kein Problem sein. Erst drehen und dann beladen und gerade raus fahren.


:)

Gruß
Philipp
 
Old Farmer

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Moin,
jetzt kann ichendlich meine Erfahrungen nachtragen, nachdem sich berufsbedingt einiges verzögert hat.
Erster Anruf, Forstbehörde------äääh, weiss ich nicht, mal bei der Stadt fragen------also Stadtverwaltung angerufen-----nöö, wissen wir auch nicht genau, aber mal da anrufen, Kreisverwaltung, Tel xxxxx, der Herr XY, der weiss das. Also an Vier Tagen hintereinander versucht, dann den Herrn endlich am Telefon, untere Wasserbehörde ist jetzt die untere Naturschutzbehörde---> Ja, sie dürfen eine ordnungsgemäße Forstbewirtschaftung machen, aber keine Tiere stören, und den Weg nicht kaputtfahren----hab ich natürlich versprochen.

Jetzt ist der Plan, einen kleinen Kipper zu besorgen bzw. auszuleihen und bis Ende Februar mit Kindern und Schwiegersöhnen soviel zu bergen, wie möglich.

Gruß
Heiner

PS: Danke für eure Tipps
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

hast du da was schriftliches von Herrn XY? Nicht, dass du da Probleme bekommst. Telefonische Absprachen sind schwierig im Rechtsfall....

MfG Kai
 
Old Farmer

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etwas schriftliches habe ich nicht, auch eine Homepage geht da nicht ins Detail. Es wird immer heißen, "ordnungsgemässe Forstwirtschaft". Diesen Begriff late ich für dehnbar - interpretationswürdig.
Also werde ich im Januar runterfahren und sehen, was ich von dem Baum noch retten kann. Ich glaube nicht, dass da jemand meckert, wenn ich nachweisen kann, dass dieser Streifeb Wald auch mir tatsächlich gehört.

Gruß
Heiner
 
Lausbua

Lausbua

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Servus miteinander,

also ich würde die Kirche im Dorf lassen. Du bist der eingetragene Grundstückseigentümer, die Buche ist schon umgefallen (Foto machen) und du hast dich bei der UNB erkundigt (Name merken). Hol das Brauchbare vorsichtig raus und den Rest lässt du als Biomasse zurück. Alle zufrieden. Fertig.
 
Easytronic

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Ich habe auch noch ein kleines Stück ca 2ha im Schutzgebiet,Ich hatte bis jetzt noch überhaupt keine Probleme, solange dort immer der Eigentümer ist, und nicht irgend welche Fremden Leute.
 
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