Überrollbügel pflicht ?

Diskutiere Überrollbügel pflicht ? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hy, ich muss diesen Monat zum Tüv mit meinem 6206 AS. Leider fehlt mir noch der Überrollbügel. Ich bin noch auf der Suche nach einem klappbaren...
Arai

Arai

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Hy,

ich muss diesen Monat zum Tüv mit meinem 6206 AS.
Leider fehlt mir noch der Überrollbügel.
Ich bin noch auf der Suche nach einem klappbaren Bügel.
Komme ich ohne Überrollbügel durch den TÜV ?

LG

Sascha
 
C

Christian...

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Hallo Sacha,

sofern der Bügel nicht in die Fahrzeug-Papiere eingetragen ist (was sehr unwahrscheinlich ist), interessiert der TÜV sich nicht für den Überrollbügel.
Aber: Der Bügel wird von der landw. Berufsgenossenschaft gefordert. Wenn der Schlepper also "Berührungspunkte" mit der landw. Berufsgenossenschaft hat, könnte es Probleme geben.

Viele Grüße
Christian
 
Steelstyler

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moin,

Grün versichert: Bügel muss rauf

Schwarz versichert: Bügel muss nicht drauf ( wenn er nur Privat genutzt wird ohne Gewerbliche LOF Arbeiten)

Das ist das grobe in kurz und knapp .

Gruß Rene
 
QuieseL

QuieseL

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Hallo Rene,
Aus eigener Erfahrung muss ich dir wiedersprechen. Ob das so richtig ist weiß ich nicht, kenne die gesetztes Grundlage nicht.
War schon des Öfteren mit grüner Nummern ohne Überrollbügel beim tüv, ohne Probleme.
Ich kannte den Prüfer nicht und Vitamin B gabs auch nicht ;)
Soweit ich weiß interessiert den Bügel nur die BG oder im Falle eines Unfalls :)


Gruß
Matze
 
Steelstyler

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Moin,

richtig Matze , im Fall eines Unfalls .

Dem Tüv selbst ist es egal.

Das Geheule geht dann los, wenn irgendjemand nicht zahlen will.

Gruß Rene
 
C

Christian...

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Grün versichert: Bügel muss rauf

Schwarz versichert: Bügel muss nicht drauf ( wenn er nur Privat genutzt wird ohne Gewerbliche LOF Arbeiten)

Das ist das grobe in kurz und knapp .
Ja, sehr kurz und sehr knapp, und auch sehr falsch.
Es ist egal, wie das Fahrzeug versichert ist. Eher ist es schon relevant, ob das Fahrzeug grün oder schwarz zugelassen ist. Wobei das auch nicht die ganze Wahrheit ist, denn Krankenwagen, Feuerwehrautos, THW-Fahrzeuge, Anhänger zum Bootstransport etc. haben grüne Kennzeichen und dennoch nichts mit LOF am Hut.



Soweit ich weiß interessiert den Bügel nur die BG oder im Falle eines Unfalls

Ja, das stimmt. Darf ich das noch ergänzen?
Der Bügel auch bei eventuellen Kontrollen von Interesse sein.
Und der Fahrer könnte ein Interesse am Bügel haben (es sei denn, dass (ihm) sein Leben nichts wert ist).

Gruß
Christian
 
Steelstyler

Steelstyler

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moin,


Ich habe jetzt den Glühkopf Lanz von der freiwilligen Wehr in kleinirgendwashausen und den 11er Knubbel mit Rtw Aufbau nicht mit eingezogen :D :D :D

Gruß Rene
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Moin,
ich finde Überrollbügel grundsätzlich sehr sinnvoll.
Für den Tüv scheint der irrelevant zu sein, wobei ich meine, dass es da auch etwas mit den Baujahren gab (allerdings gefährliches Halbwissen). Für landwirtschaftlich genutzte Schlepper war es ab ~Mitte der 70er Pflicht, einen Überrollschutz nachzurüsten, wenn noch nicht vorhanden (Forderung der BG).

Mein D30 hat einen und der wird definitiv drauf bleiben, auch weil ich in den vergangenen Jahren 2 alte Schlepper (3005 und 4006) habe umkippen sehen. Die hatten beide einen Bügel drauf... ohne hätte es die Fahrer sicher nicht so unversehrt überstanden.
 
Thema: Überrollbügel pflicht ?

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