Unterschiedliche Geschwindigkeitsschilder möglich?

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buddyholly

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Guten Morgen in die Runde,

unsre Ordnungshüter haben aktuell das Thema "Folgekennzeichen und Geschwindigkeitskennzeichnung an landwirtschaftlichen Anhängern" neu für sich entdeckt.

Das nur "ordentliche" gedruckte Kennzeichen gültig sind ist klar. Und das ein zulassungsfreier Anhänger nur mit 25 km/h gezogen werden darf auch. Eine Arbeitsmaschine hingegen mit 40 km/h.
Und genau da meine Frage:
Ich habe eine abnehmbare Beleuchtungsgarnitur, die ich wahlweise am Kipper oder auch am Ballenwickler verwenden will. Kipper = 25 km/h, Wickler = 40 km/h.
Darf ich beide Geschwindigkeiten an meiner Beleuchtung anbringen, und es gilt das, was grad dranhängt? Oder muss das eindeutig sein?
Bei manchen LkW sieht man ja auch diverse Geschwindigkeitsschilder von 50 - 100 km/h angebracht, wo ich mich auch immer frage wofür das gut sein soll.

Weiß jemand wie die Gesetzeslage hierzu ist?

Die greifen ganz schön durch. Wer mit ohne zulässigem Folgekennzeichen (handgeschrieben reicht nicht!!) oder 25 km/h Schild unterwegs ist, wird sofort stillgelegt, darf die Fahrt nicht fortsetzen bis er regelkonform ist. Und das ist kein Kavaliersdelikt, Gerüchte von 100€ Strafe und 3 Punkten machen die Runde ;(
Blind gewordene Kennzeichen nachmalen gilt als Urkundenfälschung.

Trotzdem schöne Grüße,
Holger
 
tom12

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Moin,
schau mal in die Stvzo § 58.
Die Angabe der Geschwindigkeit muss für das jeweilige Fahrzeug passen .
Gruß
 
M

MartinG

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Warum bringst du den Geschwindigkeitsaufkleber nicht fest an der jeweiligen Maschine mit dem richtigen Wert an?

Wenn die Rennleitung schon Scharf ist, dann mach Dir das leben so leicht es geht. Weil einmal falsch hört sich teuer an..
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

den Wickler mit 40km/H müsstest du dann doch sowieso zulassen? Oder gilt der als Arbeitsmaschine?

MfG Kai
 
buddyholly

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Ja, ist wohl besser den Aufkleber direkt anzubringen.

Den Wickler hätte ich jetzt wie eine Ballenpresse gesehen, die ist ja auch kein Anhänger. Ein Anhänger ist soweit ich weiß erst dann ein Anhänger, wenn er zum Transport von irgendwas genutzt wird.

Gruß Holger
 
tom12

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Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge
 
buddyholly

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Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge
Das stimmt so nicht. Zulassungstechnisch wird zwischen Anhängern und Arbeitsmaschinen unterschieden. Ein Arbeitsmaschine die nicht zum Gütertransport vorgesehen ist, darf zB. ohne Zulassung und TÜV nur mit Folgekennzeichen bis 40 km/h gezogen werden. Dazu zählt eben die bereits angesprochene Ballenpresse oder auch angehängter Schwader usw.
Ein Kipper oder Güllefaß hingegen ist nur bis 25 km/h zulassungsfrei, im LoF Einsatz natürlich.
 
tom12

tom12

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Dann schau mal in die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Von Sonderformen , Zulassungsfrei u.s.w. war ja auch nicht die Rede.
Gruß
 
D6006A

D6006A

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Moin,
und das verwunderliche ist, eine Anhängespritze ist mit 40km/h zulassungsfrei, ein angehängter Düngerstreuer oder eine aufgesattelte Drillmaschine hingegen muß bei 40km/h zugelassen werden. Deutschland = Verständliche Gesetzte und Bürokratie. ;(
Gruß
Frank
 
Holter

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Moin miteinander,

das mit den mehreren Geschwindigkeitsschildern an LkWs würde mich auch interessieren. Weiß jemand genaueres?

Wenn das so einfach wäre, wie es sich anhört, könnte man bei einem Wohnwagen (schwarz angemeldet) einfach die
20 (oder 25) und die 80 dran kleben und gut.
Der Wohnwagen hängt schon mal am PKW und am Trecker.

Gruß
Andreas
 
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