J
jojo90
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Hallo,
aktuell regt mich dieses Thema wieder mal auf, und je mehr ich darüber nach denke, desto weniger Sinn ergibt es für mich.
Wieso bin ich plötzlich nicht mehr in der Lage mit meinem Schlepper umzugehen, nur weil ich damit privat Baumaterial, Holz oder anderweitige Dinge für den Eigenbadarf fahre? Wenn ich aber einen Zug bestehend aus Schlepper und zwei Anhängern hoch beladen führe, dann sagt keiner was, solange es sich um landwirtschaftliche Güter handelt.
Meine Frage an euch ist die folgende, mir ist bewusst, dass es eine Petition zur Änderung des oben genannten mit genau diesem Titel schon einmal gab. Jedoch wurde da scheinbar nicht ausreichend WErbung gemacht oder ähnliches, denn bei weniger als 1000 Unterstützern kann ich mir kaum eine aussreichende Werbung vorstellen. Dieses Forum hat ca. 25.000 Mitglieder, ziehen wir mal die 60% passven ab, sind das immer noch 10.000. Von diesen 10.000 kennt bestimmt jeder mindestens 5 Leute die er zur Abstimmung überzeugen könnte. Dann kommen wir jenseits der benötigten 50.000 Unterstützer um ein Quorum zu erreichen.
Was ist der Hintergrund:
Mir geht es wie vielen, ich bin inhaber der landwirtschaftlichen Führerscheinklassen, jedoch nicht C1 oder C. Wir haben beschlossen unseren Betrieb aufzugeben, jedoch möchte ich weiterhin mit meinem Schlepper holz machen. Selbst bei meinem Oldtimer, ist dann die Fahrerlaubnisklasse B nicht meht aussreichend. Ohne mal den Anhängerbetrieb zu berücksichtigen. Um zum einen den Leuten wie mir das Leben etwas leichter zu machen (ich bin mir sicher das betrifft viele) und zum anderen das Brauchtum um den traditionsreichen deutschen Schlepperbau am leben zu erhalten, möchte ich mich dafpr einsetzen, die Klassen entsprechend für die private Nutzung frei zu geben, wie es beispielsweise in Östereich schon lange der Fall ist.
So möchte ich später auch meinem Sohn gern die Möglichkeit bieten den SChlepper zu fahren, ohne dass dieser hierfür einen Führerschein machen muss, der gedacht ist um Fahrzeuge mit 80 km/h über die Autobahn zu jagen, nur um dann nachher mit 25 km/h über die Landstraße zu tuckern.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes
aktuell regt mich dieses Thema wieder mal auf, und je mehr ich darüber nach denke, desto weniger Sinn ergibt es für mich.
Wieso bin ich plötzlich nicht mehr in der Lage mit meinem Schlepper umzugehen, nur weil ich damit privat Baumaterial, Holz oder anderweitige Dinge für den Eigenbadarf fahre? Wenn ich aber einen Zug bestehend aus Schlepper und zwei Anhängern hoch beladen führe, dann sagt keiner was, solange es sich um landwirtschaftliche Güter handelt.
Meine Frage an euch ist die folgende, mir ist bewusst, dass es eine Petition zur Änderung des oben genannten mit genau diesem Titel schon einmal gab. Jedoch wurde da scheinbar nicht ausreichend WErbung gemacht oder ähnliches, denn bei weniger als 1000 Unterstützern kann ich mir kaum eine aussreichende Werbung vorstellen. Dieses Forum hat ca. 25.000 Mitglieder, ziehen wir mal die 60% passven ab, sind das immer noch 10.000. Von diesen 10.000 kennt bestimmt jeder mindestens 5 Leute die er zur Abstimmung überzeugen könnte. Dann kommen wir jenseits der benötigten 50.000 Unterstützer um ein Quorum zu erreichen.
Was ist der Hintergrund:
Mir geht es wie vielen, ich bin inhaber der landwirtschaftlichen Führerscheinklassen, jedoch nicht C1 oder C. Wir haben beschlossen unseren Betrieb aufzugeben, jedoch möchte ich weiterhin mit meinem Schlepper holz machen. Selbst bei meinem Oldtimer, ist dann die Fahrerlaubnisklasse B nicht meht aussreichend. Ohne mal den Anhängerbetrieb zu berücksichtigen. Um zum einen den Leuten wie mir das Leben etwas leichter zu machen (ich bin mir sicher das betrifft viele) und zum anderen das Brauchtum um den traditionsreichen deutschen Schlepperbau am leben zu erhalten, möchte ich mich dafpr einsetzen, die Klassen entsprechend für die private Nutzung frei zu geben, wie es beispielsweise in Östereich schon lange der Fall ist.
So möchte ich später auch meinem Sohn gern die Möglichkeit bieten den SChlepper zu fahren, ohne dass dieser hierfür einen Führerschein machen muss, der gedacht ist um Fahrzeuge mit 80 km/h über die Autobahn zu jagen, nur um dann nachher mit 25 km/h über die Landstraße zu tuckern.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes