Österreichische Fahrzeugpapiere

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RobinD4506-S

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Hallo,
ich habe ja einen Agrostar in Österreich verkauft.
An Papieren aus Österreich habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Typenschein "Einzelgenehmigung".
Da die Kabine des Schleppers ausgebrannt ist ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zerstört worden.
Nun zum eigentlichen Problem.
Ich kann den Schlepper nicht zulassen, da die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2 braucht, damit klar ist das ich der rechtmäßige Besitzer bin.
Den Kaufvertrag den ich mit dem Landmaschinenhändler abgeschlossen habe erkennt die Zulassungstelle nicht an.
Was kann ich nun machen?
Reicht es wenn ich den Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lasse in der drin steht das die Zulassungbescheiniung Teil 2 bei einem Brand zerstört worden ist?
Oder wie kann ich weiter machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Freundliche Grüße
Robin
 
MRVNDT

MRVNDT

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Moin. Ich glaube du brauchst quasi ne Erklärung von denen, eidesstattlich, das der Schein verloren gegangen ist und Fahrzeug nicht geklaut ist und denn wird glaub ich noch über die Fahrgestellnummer geschaut ob dem so ist und es sollte klappen.
Angaben ohne Gewähr
Gruß.
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hi Robin,

Ich habe vor drei Jahren auch einen 6206 aus den Niederlanden erworben (ohne Papiere), lediglich Kaufvertrag.
Dazu muss ich sagen, dass die Jungs in den Niederlanden generell nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, Papiere gibt es dort nicht.

Da ich meinen Deutz mittlerweile fertig restauriert habe, steht mir der Behördengang auch noch bevor.
Ich hatte mich bereits vorab informiert.

Laut TÜV Mitarbeiter benötige ich folgendes:
- Kaufvertrag
- TÜV Abnahme (Fahrzeugdaten etc. pp)
- Bescheinigung des KBA darüber, dass die Kiste nicht geklaut ist

Danach sollte es keine weiteren Probleme geben - so seine Aussage.

Viel Erfolg,
Lukas
 
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RobinD4506-S

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Hallo,
also,
ich habe mir vom Erstbesitzer eine Eidestattliche Erklärung unterschreiben lassen, in die ich reingeschreiben habe, das der Orginale Fahrzeugschein beim Kabinenbrand zerstört worden ist, und bei der Abmeldung in Österreich der Vorbesitzer eine Zweitschrift für den Fahrzeugschein bekommen hat. Desweiteren entspricht die Einzelgenehmigung dem Fahrzeugbrief.
Das selbe ist nochmal im Kaufvertrag vermerkt.
Aber auch das reicht der Zulassungsstelle nicht. Die glauben mir einfach nicht das die Einzelgenehmigung dem deutschen Fahrzeugbrief entspricht.
Die Zulassungstelle hat nun Kontakt mit der Österreichischen Zulassungsbehörde aufgenommen. Ich hoffe doch das die den deutschen Kollegen hier mal die Augen öffnen und der Spuk somit ein Ende findet.

Gruß Robin
 
DeutzDX85

DeutzDX85

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Hallo Robin,
vor drei Jahren kaufte ich mir einen Agroxtra 6.17 aus Luxemburg über eine Händler in Hessen. Trotz Luxemburger Fahrzeugbrief, beglaubigten Kaufvertrag sowie eine Neuabnahme durch den hessischen TÜV mit sämtlichen Gutachten konnte ich den Schlepper bei uns in FFB nicht zulassen.
Erst mit einer Bestätigung von Deutz-Fahr in Lauingen die mir anhand der Fahrgestellnummer die Daten sowie den dazugehörigen Schleppertyp bescheinigten konnte ich den Schlepper zulassen.

Bei einem Kollegen im Landkreis der einen Intrac 6.60 hat war der Fall genauso.

Hoffentlich hilfts Dir weiter

Grüß Benno
 
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RobinD4506-S

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Hallo, nachdem die Österreichische Zulassungsbehörde auch ihr O K zu den Papieren geben hat, hat das Drama mit dem Zulassen endlich ein Ende.
Grüße Robin
 
Thema: Österreichische Fahrzeugpapiere

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