Ackerschiene als Zugvorrichtung

Diskutiere Ackerschiene als Zugvorrichtung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Morgen zusammen, in einem anderen Beitrag habe ich gelesen, das die Ackerschiene als Zugvorrichtung gilt und von daher TÜV gesegnet sein...
buddyholly

buddyholly

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Guten Morgen zusammen,

in einem anderen Beitrag habe ich gelesen, das die Ackerschiene als Zugvorrichtung gilt und von daher TÜV gesegnet sein muss. Verstehe ich von daher nicht, das die doch in der Dreipunkthydraulik hängt, welche ja wiederum nicht prüfpflichtig ist?

Andererseits, wie ist das generell mit Ackerschiene als Zugvorrichtung? Habe neulich eine Rundballenpresse mit Untenanhängung besichtigt, und der Verkäufer meinte, ich solle die einfach in die Ackerschiene hängen, da ich kein Zugpendel habe. Müsste ich die Hydraulik irgendwie in der Höhe arretieren? Wie sieht das TÜV / Polizei? Dürfte jede Art Anhänger in die Ackerschiene gehängt werden, oder gilt das nur für Arbeitsmaschinen? Soweit ich weiß gibt es da einen rechtlichen Unterschied zwischen Arbeits- und Transportgeräten.

Außer dem Wurmschwader habe ich keine Maschinen die in Ackerschiene gefahren werden, und ist auch nichts in Planung. Außer vielleicht ne PkW Kugel, aber nur für den Hoftransport. Interessiert mich einfach der Neugier halber.

Gruß und schönen Samstag,
Holger
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Holger,

die Ackerschiene an der Hydraulik ist im Gegensatz zum Zugmaul keine zulässige Verbindungseinrichtung und somit für den Transport in Verbindung mit Transportanhänger ungeeignet. Dem TÜV ist aus diesem Grund die Ackerschiene völlig egal, er kann daran nichts prüfen, weil die Ackerschiene grundsätzlich als Zugvorrichtung für Anhänger nicht genehmigungsfähig ist.

Ausnahme: An der Ackerschiene dürfen Arbeitsgeräte mitgeführt werden, die sozusagen auf die Verbindung mit der Ackerschiene angewiesen sind. Wenn eine Arbeitsgerät auf die ISO 50 Kugel angewiesen ist, darf auch die auf der Ackerschiene montiert werden, um das Gerät zu ziehen. Die BG besteht aber darauf, das diese bei Nichtverwendung sofort demontiert werden muss.

Nun ist die Ackerschiene grundsätzlich genormt (DIN 9676) was die Mindestanforderungen und den Lochdurchmesser angeht. Irgendwo im Forum schwirren davon auch Auszüge rum, ich habe sie aber nicht wiedergefunden. Der Lochdurchmesser ist mit 33 mm vorgegebenen, egal ob Kat 1, 2 oder 3. Nur es werden Ackerschienen hergestellt und verwendet, die entsprechen weder vom Lochdurchmesser noch von den Abmessungen her der Norm.

Es kann also passieren, das eine Ackerschiene entgegen der Norm viel zu schwach ist und das aufbohren auf 33 mm schwächt die Schiene dann abermals. Wie es dann mit der Tragfähigkeit der Ackerschiene aussieht, ist dem Zufall überlassen. Das Ergebnis ist dann eine verbogene Ackerschiene nach wenigen Einsätzen und das bemängelt u.U. dann auch der TÜV.

Für schwere Arbeitsgeräte ist das Zugpendel da deutlich besser geeignet, es ist auf die Lasten von schweren Arbeitsmaschinen ausgelegt und an einem Zugpendel kann auch eine ISO 50 Kugel eintragungsfähig montiert werden. Scharmüller bietet jedenfalls geprüfte Zugbalken mit Kugel dafür an.

Gruß
Jürgen
 
B

Bergsteiger

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Guten Morgen,

ich war heute morgen beim örtlichen TÜV. Die Ackerschiene ist definitiv kein zugelassenes geprüftes Teil. Die haben mich fast ausgelacht, als ich mit der Frage um die Ecke kam. Dies war bisher auch mein Kenntnisstand. Über die Aussage war ich recht froh, denn jetzt kann ich es sagen. Wir haben unsere zwei kleinen Ackerschienen selbst gebaut für IHC und Deutz. Die müssen nur einen 4er und 6er-Kreiselheuer ziehen und dabei habe ich absolut kein schlechtes Gewissen. Die großen Ackerschienen werden bei uns nur eingesetzt um eine sogenannte Brücke draufzulegen. Zwei Holzbalken mit Brettern oben drauf und die Holzbalken werden auf die Ackerschiene aufgelegt und unters Getriebegehäuse geschoben. Dann wird vom Motormäher bis zur Fuhre Holz alles geladen. Die großen sind original. Bei uns hat jeder eine kleine und eine große, wobei die kleine meist selbst gebaut ist. Auch der Verwendungszweck ist bei jedem Bauern hier in der Gegend gleich und Probleme gab es bis jetzt nie mit Polizei oder sonstigen Behörden. Die kleine ist dabei meist frei drehbar in den Unterlenkern, da sonst die Löcher bei den ganzen Unebenheiten bei den großen ausschlagen würden.
Um das aufbohren der Ackerschiene auch abzuschließen, wäre es schön wenn mir jemand Maße dieser Ackerschiene und der Bohrungen vorher und nachher per Pn schicken würde. Ich würde die Spannungen dann ungefähr nachrechnen und ins Verhältnis stellen. Oder hat das schon jemand gemacht, denn sonst bleibt es bei irgendwelchen Behauptungen, die keiner je nachgewiesen hat.
Mit freundlichem Gruß
Martin
 
anhilde

anhilde

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Hi Martin,

zu diesem Schluss bin ich auch gekommen. An meiner Ackerschiene ist weder irgendeine Schlagzahl noch ein Typenschild. In diesem Staat der Regeln konnte ich es mir nicht vorstellen, dass eine Ackerschiene irgendwie "TÜV" geprüft sein müsste dann aber keinerlei Anzeichen einer solchen Prüfung trägt. Und ich kann mich an keine einzige Ackerschiene mit Typenschild erinnern. Bei gezogenen Arbeitsmaschienen herrschen eben komplett andere Regeln als bei zugelassenen oder zulassungsfreien Anhängern. Das habe ich bei meiner Recherche zum M66TS heraus gefunden und auch an anderer Stelle schon einmal erwähnt. Und man sollte zu dem Thema m.E. nicht zu oft nachfragen, sonnst entdeckt noch jemand mit Regulierungswut diese "Lücke"...

Viele Grüsse,

André
 
C

Cindy514

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Das gilt aber nur bei Ackerschiene in der Hydraulik! Wie ist es bei einer sogenannten FESTEN Ackerschiene bei Schleppern ohne Hydraulik. Ich denke das ist doch von Werk vorgesehen um Geräte (bis über die Belastungsgrenze des Schleppers) zu ziehen. = Also eine ZUGVORRICHTUNG.?????
 
anhilde

anhilde

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Das mag sein, mir geht es ausschließlich um Ackerschienen in der Hydraulik, festangebaute gibt es bei meinem Schlepper nicht.

Viele Grüße,

André
 
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passer montanus

passer montanus

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Hallo,

betrachten wir mal die Benennung "Ackerschiene". Daran ist zu erkennen, dass diese
Schiene auf dem Acker also nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Somit
ist eine Zulassung nicht erforderlich.

Wird aber diese Ackerschiene mit einer geprüften Kupplungskugel versehen und es erfolgt
eine Abnahme durch den TÜV. Dann ist die Ackerschiene in Verbindung mit der Kupplungskugel
eine geprüfte Zugvorrichtung. Die Ackerschiene wurde in meinem Fall mit der Prüfnummer versehen.

PM
 
anhilde

anhilde

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Ähm @passer montanus und wie kommt die Presse oder der gezogene Drescher auf den Acker??? Der Unterschied ist nicht darin wo angehängt wird, sondern was angehängt wird. Gezogene Arbeitsmaschiene unter 3t zGG, kaum Regeln, Anhänger, ob zugelassen oder zulassungsfrei, jede Menge Regeln.

Viele Grüße,

André
 
B

Bergsteiger

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Guten Abend,

das Thema Kugelkopfkupplung... Nur weil die Ackerschiene geprüft ist, sind aber Fanghaken und Unterlenker doch nicht geprüft. Das wäre dann ja auch wieder eine Grauzone, oder bin ich gerade auf dem Holzweg? Weiß da jemand mehr? Ich schraube die Kugelkopfkupplung einfach auf die kleine Ackerschiene. In die Löcher daneben wird ein Halter geschraubt, der wiederum ins Zugmaul passt und mit dem Anhängebolzen arretiert wird. Somit ist die Ackerschiene komplett fest. Wurde aber auch selbst geschweißt und hat somit keine Abnahme. Ist also auch nicht ganz wasserdicht, aber der Polizei gefällts.
Mit freundlichem Gruß
Martin
 
B

Bergsteiger

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Hallo,

das sind meiner bisherigen Meinung die einzigen 100 prozentig legalen Kugelkopfkupplungen. Alles andere ist eine Grauzone. Aber ich lerne gern dazu und ändere Meinungen auch ;)
Gruß
Martin
 
G

GTfan

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Hallo,

betrachten wir mal die Benennung "Ackerschiene". Daran ist zu erkennen, dass diese
Schiene auf dem Acker also nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Somit
ist eine Zulassung nicht erforderlich.
Betrachten wir mal die Herkunft der Benennung "Ackerschiene", so erkennen wir dass sie aus dem Volksmund stammt und keineswegs die offizielle Bezeichnung ist. Aussagen über ihre Legalität oder Verwendung lassen sich daher daraus erst recht nicht ableiten.
Somit ist die Ackerschiene komplett fest. Wurde aber auch selbst geschweißt und hat somit keine Abnahme. Ist also auch nicht ganz wasserdicht, aber der Polizei gefällts.
Da hast du aber einen freundlichen und/oder ahnungslosen Polizisten gehabt. Dem TÜV gefällts nicht und bei einer Verkehrskontrolle mit entsprechend geschulten Beamten bist du auch dran. Legal ist das nämlich absolut nicht.

mfG
Fabian
 
B

Bergsteiger

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Naja, der Polizist ist selber Landwirt im Nebenerwerb und sieht das ganze daher aus praktischer Sicht. Aber ahnungslos ist der sicher nicht. Ihm wars lieber dass eine Sicherung dran war, als wenn keine dran ist. Wer mit sowas zum Tüv fährt, dem ist dann auch nicht zu helfen. Außerdem, falls jetzt noch Belehrungen kommen, ja ich weiß dass es nicht legal ist, aber mir ist das bewusst und muss ggf. auch die Verantwortung übernehmen muss. Ich fahre damit ca einmal im Jahr ca 2km auf öffentlichen Straßen mit einem Viehwagen. Dann kommt eine Privatstraße 8km lang mit maximalen Steigungen von 19%. Die würden mir bei einer unsicheren Konstruktion mehr Sorgen machen als die Polizei.
Gruß
Martin
 
Thema: Ackerschiene als Zugvorrichtung
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