Selbstfahrende Arbeitsmaschine

Diskutiere Selbstfahrende Arbeitsmaschine im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo an alle! Ich habe einige Fragen zum Thema selbstfahrende Arbeitsmaschine, die mir bis jetzt niemand wirklich beantworten konnte. Also...
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deutzgüldner

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Hallo an alle!

Ich habe einige Fragen zum Thema selbstfahrende Arbeitsmaschine, die mir bis jetzt niemand wirklich beantworten konnte.
Also: Unser Güldner ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen. Er hat eine fest angebaute Winde und läuft weniger als 20 km/h. Er soll im öffentlichen Straßenverkehr und im Wald laufen.

Frage 1: Wie kann ich das Fahrzeug als Privatperson versichern? Wenn ich einen Betrieb hätte, ginge dies über die Betriebshaftpflicht. Aber ich habe nun mal keinen Betrieb.

Frage 2: Wie sieht es mit der Hauptuntersuchung aus? Muss ich alle 2 Jahre zum TÜV, oder bin ich allein für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich?

Frage 3: Muss ich das Fahrzeug anmelden und Steuern zahlen?

Ich habe bis jetzt verschiedene Meinungen gehört. Der TÜV sagt, ich müsste nicht alle 2 Jahre zur HU, aber ich brauche eine Zulassung. Die Zulassungsstelle sagt, ich müsste das Fahrzeug ganz normal mit schwarzer Nummer anmelden wie eine Zugmaschine und alle 2 Jahre zur HU eiern. Ich habe jedoch noch nie einen Bagger oder eine ähnliche selbstfahrende Arbeitsmaschine unter 20 km/h mit Nummernschild gesehen. Da sind nur 20 km-Schilder dran.
Achja: Da der Güldner nicht mehr als 30 Std. im Jahr laufen würde, sollte der Unterhalt möglichst günstig sein.
Ich könnte ihn wieder als Zugmaschine umtragen lassen, dann sind aber locker 400 € Versicherung und Steuern pro Jahr weg.

Ich hoffe, dass mir irgend jemand aus dem weiten Universum helfen kann.

Gruß Andre
 
Holzkopf

Holzkopf

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Hallo,
es gibt bei Baggern und Radladern eine Herstellerbescheinigung für
Zulassungs und Steuerbefreiung .
Damit kann er auch mit einer normalen Haftplichtversicherung genutzt werden ( muss aber der mit Versicherung schriftlich gemacht werden).
Vorteil keine Zulassung, kein Tüv und keine Steuern.

Ohne diese Bescheinigung wurde mir gesagt:
Zulassung, Versicherung,Steuern, kein Tüv ( leider nix Schriftlich)

Gruß
EW
 
güldner

güldner

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Wäre dies ein Güldnertypischer Beitrag würde ich natürlich auf ein anderes Forum verweisen und hier nicht Antworten.

Es scheint mir doch wohl von allgemeiner Bedeutung zu sein und mir
schiessen da gerade ein bis zwei Fragen durch den Kopf!

Hat eine selbstfahrende Arbeitsmaschine(z.B.Mähdrescher) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20km/h nicht grundsätzlich keinen Brief und keine Zulassung sondern nur eine ABE ???

Wenn du also eine ABE hast, musst du doch nur mit deinem Versicherer sprechen wie der dir die Maschine versichern kann.

Ist es nicht aber auch so, das bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger bzw. Geräte mitgeführt werden dürfen, die nicht zum Betrieb dieser Maschine notwendig sind, bzw. die nicht mit dieser ABE eingetragen sind?
Führt eine Zuwiderhandlung nicht grundsätzlich zur Aufhebung der Ursprünglich genehmigten Sache ?


GRUß
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

gem. § 18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 20 kmh vom Zulassungsverfahren ausgenommen, daher fallen diese Fahrzeuge auch nicht unter den § 29 StVZO (TÜV).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen nur dann angemeldet werden, wenn für diese Fahrzeuge ein Fahrzeugbrief beantragt und dieser ausgestellt wurde, dann müssen diese Fahrzeuge in das übliche Verfahren gem StVZO.

Gem. § 29 StVZO i. V. mit § 18 (4) Satz 1 StVZO müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen, wenn sie mehr als 20 kmh schnell sind. Dies Fahrzeuge müssen dann ebenfalls in das übliche Zulassungsverfahren.

Zur Versicherung: Da zulassungsfreie Fahrzeuge nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen, da sie ja kein amtl. Kennzeichen besitzen, haftet hier der Halter, Fahrer mit seinem Privatvermögen oder seiner Haftpflicht. es ist daher ratsam dies mir seiner Haftpflicht oder Kfz.versicherung abzuklären.


Gruß

Rüdiger
 
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Joschie

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Hallo,

es freut mich sehr endlcih mal was verständliches zu diesem Thema zu lesen.

Nur hätte ich eine kleine Frage:

Ich bin stolzer Besitzer eines O&K Dumpers (1,2m³mulde-motor-lenkrad-und dann ein Sitz) mit der sagenhaften Höchstgeschwindigkeit von ca. 6km/h. Im kommenden Frühjahr werde ich eine Beleuchtung nachrüsten. Für dieses Fahrzeug existiert bis jetzt keine ABE.

So, nun die Frage:

Muss ich für dies Fahrzeug eine ABE vom TÜV Ausstellen lassen damit ich offiziell auf der Straße fahren darf?

Und wie sieht das mit inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung im März diesen Jahres aus, da konnt mir bisher keiner von der Zulassungsstelle eine Auskunft geben. Der eine sagt mit solchen Fahrzeugen darf gar nicht mehr gefahren werden und der andre sagt das gegenteil.

Über eine verständliche Antwort würd ich mich ganz doll freuen

Gruß

Josef
 
D

deutzgüldner

Threadstarter
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Hallo!

Danke für die Antworten!

Ich habe noch den Originalbrief, der allerdings nicht mehr gültig ist. Darauf steht ein Eintrag von 1967: "ab jetzt selbstf. Arbeitsmachine / alle 2 Jahre TÜV". Der Güldner (EZ 1965) hatte beim Kauf noch das alte Nummernschild mit TÜV-Stempel von 1967.
Seit 2001 habe ich einen grünen Schein in der Form eines Fahrzeugscheines, auf den vorne handschriftlich der Halter des Fahrzeugs eingetragen wird.

@ Rüdiger:

Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich diesen Schein nehme, und damit eventuell den Güldner bei meiner Privathaftpflicht versichere, bzw. separat eine Kfz-Versicherung abschließe. Wenn dies ohne weiteres möglich ist, werde ich es demnächst in Angriff nehmen. Also versichern, 20km/h-Schilder anbringen und das wars. :D


Gruß Andre
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Josef,

in § 18 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) wird klar defieniert, das Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeitkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger nur auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, wenn sie in Besitz einer Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung sind und ein amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge besitzen.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind eine Reihe von Fahrzeugen, hier ist auch die selbstfahrende Arbeitsmaschine (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind) aufgeführt.

Somit unterliegt Dei O&K Dumper nicht diesem Zulassungsverfahren.

Jedoch hat der Gesetzgeber auch die Fahrzeuge, welche max. 6 km/h fahren in der StVZO berücksichtigt.

In Absatz 3 des §18 steht eben drin, das Fahrzeuge welche nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, eine Betreibserlaubnis oder EG-Typengenehmigung besitzen müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.

Das heißt für Dich und Dein O&K, Ihr benötigt eine BE oder EG-TYP., ansonsten machst Du Dich strafbar, im falle einer Kontrolle.

So steht es in der StVZO.


So nun ein paar Infos zur "neuen Zulassungsverordnung", diese ist nicht mit der StVZO zu verwechseln!!

Dies Verordnung beschäfigt sich in der Hauptsache mit dem Zulassung eines Fahrzeuges, also dem behördlichen Teil, für den technischen teil ist weiterhin der TÜV/DEKRA zustaändig.

Im großen und ganzem ändert sich jedoch nicht schwerwiegendes. Es wird beschrieben welche Fz einem Zulassungsverfahren unterliegen und welche nicht.

So, ich hoffe es hat wieder etwas Licht in das Dunkel gebracht.


Gruß

Rüdiger
 
M

miggi

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Hallo Rüdiger
gibt es für ältere Fahrzeuge eine Übergangsfrist?
zB. Mähdrescher Bautz Bj.59 Damals gab es keine Betriebserlaubnis
oder EG Typgenehmigung für diese Fahrzeuge, und die Firma gibt es
nicht mehr. Also Schrottplatz? Auch kein Oldtimerfahrzeug, man kann sich nicht im Straßenverkehr bewegen. Was Nu?


Mfg Willi Schuth

Ps. Mit diesem Problem schlagen wir uns schon etliche Zeit herum.Keine
Behörde bis in den Landtag kann uns eine Antwort darauf geben.
Zulassungsangelegenheiten ist Ländersache.
 
Berndt

Berndt

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wir haben für unseren Claas SF keine ABE. Wir sind mit dem Kaufvertrag und ein paar Bildern zu der Versicherung gegangen und haben uns eine Haftfplichtversicherung für die Monate April bis September abgeschlossen. Ging ohne Probleme.
In der Bedienungsanleitung des Dreschers steht :"Als Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h unterliegt der Mähdrescher nicht der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht"
Da steht klip und klar, dass es eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist. Und somit ist er selbst nach heutiger Gesetzeslage Zulassungsbefreit.
Gruß Berndt
 
T

Trakehnerstar

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also ich kenne es auch nicht anders, als das Arbeitsmaschinen (Definition stand ja schon weiter oben, es gibt übrigens eine Liste von Maschinetypen die da reinfallen, siehe Verkehrsministerium) bis 20 km/h eigentlich nichts braiuchen ausser eine ABE (in der die Höchstgeschwiindigkeit bescheinigt wird).
auch ganz richtig der Hinweis: versicherungstechnisch ist auch nichts vorgeschrieben, aber eine Absicherung absolut ratsam, wenn ein Unfall passiert. Das geht entweder über eine großzügige Betriebshaftpflicht oder einfach über eine separate Fahrzeugversicherung. Da wird nur die Art und Fabriknummer angegeben und fertig. Unser "Japaner" mit 25 ps
KOSTET so 33,42 Euro im Jahr, damit wäre ich selbst bei Fasching versichert....
 
güldner

güldner

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Hallo zusammen,
ein wahrlich komplexes Tehma und sicher nict so mal eben zu erledigen.

Da hier zuvor einmal der Fahrzeuftyp Dumper genannt wurde, kommen mir sofort eine Frage weil ich solch ein (ähnliches) Gerät auch habe.

Vielleicht habe ich das jetzt irgendwo überlesen, aber wie bekommt man denn nun dann eine ABE wenn man keine mehr hat ??

Gruß
 
kohlemann

kohlemann

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Bei welcher Versicherung seid ihr denn.Ich habe letztes Jahr versucht meinen Mähdrescher zu versichern,aber bei selbstfahrender Arbeitsmaschine sind die Versicherer äußerst zurückhaltend und wollten ca.170Euro von mir haben.Für ein paar Tage Sommerspaß ist mir das aber definitiv zu viel.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

das ganze geht nur mit TÜV oder DEKRA.

Es wird eine Kopie der ABE eines baugleichen Typs benötigt, weiterhin kann der Hersteller angeschrieben werden, der die nötigen Unterlagen besitzen sollte. Wenn das alles nichts gebracht hat, zum TÜV/DEKRA fahren, dort besteht die Möglichkeit das die dort Unterlagen in ihrem Intranet haben.

Wenn alles nix gebracht hat ist nur noch eine Einzelberiebserlaubnis möglich mit TÜV/DEKRA abklären.

Gruß

Rüdiger
 
M

miggi

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Hallo Rüdiger
also es hat geklappt mit dem Bautz Mähdrescher. Alle Daten ermittelt
1 Fahrzeug und Aufbauart
2 Fahrzeughersteller
3 Typ und Ausführung
4 Fahrzeug Ident. Nr.

bis lfd. Nr.33
der TÜV war so freundlich und hat ihn sogar zu Hause bei mir abgenom-
men. Am nächsten Tag brauchte ich nur die Betriebserlaubnis beim TÜV
abzuholen. Vielen Dank an Dich für deinen Hinweis.

MfG Miggi
 
T

Trakehnerstar

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Halloo wegen der Absicherung für den Mähdrescher wollte ich einen Tipp geben, entweder über eine Betriebshaftpflicht (kostet z.B. bis 5ha Land ca. 86 Euro/Jahr, wobei da eine ganze menge mitversichert wird z.b. auch die Familienprivathaftpflicht) oder schliesse einen saisonale Versicherung ab (z.B. für Juli/August im Jahr)..das kostet etwa 25 Euro
Wir sind bei einem Spezialversicherer für so was,, GHV Darmstadt (z.B.: www.pferdesportversicherung.de )
Hoffe es hat Dir weitergeholfen
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

freut mich das es geklappt hat. Viel Spaß mit dem Fahrzeug.

Gruß

Rüdiger
 
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4506TOT

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Hi, man ist das kompliziert. Also mein neustes Projekt wäre ein Belarusbagger, mit fest montiertem Heckbagger und einem vorderen Planierschild. Am Fahrzeug gibt es keine Möglichkeit eine Abschleppstange einzuhängen, um per Schlepper eine Überführung vorzunehmen. Nun meine Frage: Kann ich das Fahrzeug als selbstfahrende Arbeitsmaschine überführen( also reinsetzen und losfahren), oder sind auch hier rote Nummern Vorschrift? Momentan gibt es nur einen Eigentumsnachweiß vom Vorbesitzer. Ansonsten liegt keinerlei ABE oder ähnliches vor. Also womit sollte ich ein Nummernschild beantragen?
Bitte beratet mich, wie ich zu verbleiben habe. Leider muss ich den Bagger unbedingt haben, sonst leidet meine Gesundheit :D :D :D :D MfG
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, soweit ich weiß, müssen gewisse Umbauten an Staplern, Baggern gemacht werden. Die im Straßenverkehr eingesetzt werden.

1. Schild mit der Halteradresse
2. Beleuchtung
3.......
4....
Bis bald
Marcus
 
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4506TOT

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Hi, danke für die erste Antwort. Heute habe ich noch 2 Daten zusammengetragen. Bagger EO 2621A, zul. Gesamtgewicht 5700 KG. Das mit der roten Nummer klappt so schnell nicht ;( Bleibt also nur die Möglichkeit, den Traktor als selbstfahrendes Arbeitsgerät zu überführen. Ein 20 Kmh Schild ist auch dran. Was nun ?( kann ich das machen, oder sollte ich es lieber lassen ?( Wie hoch ist die Strafe bei einer Verkehrskontrolle? Ich brauche bitte heute Nacht noch, 1-200 Antworten, um das Risiko für mich zu kalkulieren. Danke an alle :D MfG
 
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4506TOT

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Hi
Danke für die eine Antwort. Auf ein bis zwei mehr, hatte ich wenigstens gehofft. Nun ist es zu spät, weg ist er;( Danke Mfg
 
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