Legaler Anbau von Kugelbolzen für Wohnanhänger an Acherschiene

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Fahrsepp53

Fahrsepp53

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Hallo zusammen,

möchte mir meinem D25 und einem Wohnwagen nächstes jahr auf die Reise gehen.
Dazu brauche ich einen Typengeprüften Kugelbolzen.
Darf dieser an der Ackerschiene angebracht werden und wie muß die Schiene und das Hebewerk blockiert werden.
Es werden Systeme zur Blockierung des Hebewerks angeboten aber nirgens habe ich einen Hinweis auf Zulassung nach der Straßenverkehrszulassung gesehen.
Vieleicht hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht oder Kennt eindeutige Vorschriften, damit ich beim TÜV und bei der Polizei keine Probleme bekomme.

Danke im Voraus sagt der Fahrsepp
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Hallo Fahrsepp,
da gibt es ganz eindeutige Regelungen und die besagen, dass ein Kugelkopf auf der Ackerschiene (hydraulisch) auf öffentlichen Staßen unzulässig ist. Über die Suche wärst du über kurz oder lang auf ein älteres Thema gekommen, wo dies zum Ende diskutiert wurde und auch alternativen vorgestellt wurden. ;)
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Fahrsepp,

es ist richtig, dass dieses Thema schon häufig behandelt wurde, aber dieses ist kein
Grund gleich darauf hinzuweisen die Suche zu benutzen. Zumal Du noch nicht sehr lange
im Forum tätig bist.

Es gibt Kupplungskugeln mit und ohne Prüfzeichen im Handel. Beim Kauf einfach darauf
achten. Wohnwagen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einer starren Ackerschiene
gezogen werden. Der Trecker und auch der Wohnwagen müssen ein schwarzes Nummernschild
haben. Eine Steuerbefreiung mit grünem Nummernschild ist hier nicht möglich.

Die Kupplungskugel mit Ackerschiene sollte vom TÜV abgenommen sein. Mache ein Foto von der Ackerschiene, und bespreche mit einem Fachmann vom TÜV wie er es haben möchte.

Wünsche Dir allzeit gute Fahrt
Gruß Passer Montanus

P.S. Meine erste Reise 2001
 

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GTfan

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Es werden Systeme zur Blockierung des Hebewerks angeboten aber nirgens habe ich einen Hinweis auf Zulassung nach der Straßenverkehrszulassung gesehen.
Und genau da liegt das Problem.

Eine andere Möglichkeit, als es mit dem nächsten TÜV-Sachverständigen abzustimmen (vor einem eventuellen Umbau), gibt es nicht.

Ich kenne einzelne Lösungen, die nach persönlicher Rücksprache mit TÜV-Ingenieuren eingetragen wurden und somit zulässig sind. Selbstverständlich bei blockierten Hubarmen, verdrehgesicherter Ackerschiene, seitlich blockierten Unterlenkern und Kugelkopf mit eingeschlagener Prüfnummer.
Andere Sachverständige haben sehr ähnliche Lösungen auch schon blockiert. Eine allgemeine Regelung über die fett getippten Dinge hinaus gibt es nicht, die Zulässigkeit liegt im Ermessen des Prüfers.

mfG
GTfan
 
Thema: Legaler Anbau von Kugelbolzen für Wohnanhänger an Acherschiene
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