Fahrerkarte bei Kleintransporter

Diskutiere Fahrerkarte bei Kleintransporter im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Leute Ist bei einem Kastenwagen mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht immer eine Fahrerkarte notwendig? Habe zwar schon das Internet bemüht aber da...
DX80

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Hallo Leute

Ist bei einem Kastenwagen mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht immer eine Fahrerkarte notwendig?
Habe zwar schon das Internet bemüht aber da unterschiedliche Antworten bekommen.
Einmal heißt es dass bei gewerblichem Einsatz immer eine Fahrerkarte notwendig ist das andere Mal nur mit Anhänger.

m.f.G.Harald
 
D_4006

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Moin Harald,

soweit ich weiß ist sie bei dem Einsatz eines, nach dem 31.04.2006 zugelassenen, Fahrzeugs (zGG Fahrzeug 2,8t<3,5t) nötig, wenn ein Anhänger bewegt wird und dadurch gilt: zGG Gespann >3,5t.
Weiterhin für alle Fahrzeuge oberhalb der 3,5t zGG.. Analoge Fahrtenschreiber (Zulassung Fahrzeug vor 1.Mai 06) haben Bestandsschutz und müssen nicht durch digitale Fahrtenschreiber ersetzt werden.

Es heißt:
Zum 1. Mai 2006 wurde der digitale Tachograph verbindlich eingeführt.
Seitdem müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8
Fahrgastplätzen (9 Sitzplätze mit Fahrer) mit dem digitalen Tachographen ausgestattet werden.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 i. V. mit der Fahrpersonalverordnung geregelt.
Im Internet wird man dazu recht schnell fündig, ansonsten mal bei TÜV oder Dekra nachfragen, die kennen sich aus.

Gruß
Maximilian
 
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Ach, der Harald wieder ....
so ist das im Internet, man bekommt unterschiedliche Antworten.
Übrigens sind wir hier auch im Internet, Du kannst auch hier unterschiedliche Antworten bekommen.

Weines Wissens gilt das: "Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber.............Kraftfahrzeuge oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Personen oder Güter im öffentlichen Straßenverkehr befördern, müssen nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 mit einem digitalen Kontrollgerät (Weg-Zeit-Schreiber oder Tachograph) ausgestattet sein. Davon sind bestimmte Fahrzeuge ausgenommen. Fahrzeuge oder Gespanne, deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 3,5 t aber mehr als 2,8 t beträgt, können ebenfalls mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Das Kontrollgerät enthält zwei Karten-Steckplätze, in welche der Fahrer und ggf. ein Beifahrer seine Fahrerkarte einschieben muss." (Zitat von Wikipedia)

Mal nur so aus Interesse: Für welchen Nachbarn fragst Du denn diesmal .....

Norbert
 
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Hallo Norbert


Davon sind bestimmte Fahrzeuge ausgenommen. Fahrzeuge oder Gespanne, deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 3,5 t aber mehr als 2,8 t beträgt, können ebenfalls mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Das Kontrollgerät enthält zwei Karten-Steckplätze, in welche der Fahrer und ggf. ein Beifahrer seine Fahrerkarte einschieben muss." (Zitat von Wikipedia)



Mal nur so aus Interesse: Für welchen Nachbarn fragst Du denn diesmal ....
In eigenem Interesse denn hin und wieder sitze selber hinter dem Steuer von dem Kastenwagen.
Und da ist so ein Gerät eingebaut welches aber nicht benützt wird sonst würde ja fast jeder der Kollegen so eine Karte benötigen und ob sich da der Aufwand lohnt.
Sind zwar nur Fahrten im näheren Umkreis aber auch kann man in eine Kontrolle geraten.
Ein Fahrtenbuch muss geführt werden sonst gibt Mecker von der Geschäftsleitung, aber auch mit Recht denn das kann auch zu Problemen mit der Rennleitung führen wenn man es vergisst.



m.f.G.Harald
 
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Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,
Bei uns im Gewerblichen Bereich sind alle Fahrzeuge, außer Schlepper, mit Fahrtenbuch zu führen.
Die 7.5 Tonner auch. Auch hier könnte eine Fahrerkarte genutzt werden, muss aber nicht.
Fahrtenbuch wird immer bei der Steuerprüfung verlangt. Fahrerkarte ist soweit ich weiß nur für berufskraftfahrer. Wenn du den LKW im normalfall nur auf die Baustelle fährst, bruachst du also keine.

Gruß
Jerome
 
DX80

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Hallo


Hallo,
Bei uns im Gewerblichen Bereich sind alle Fahrzeuge, außer Schlepper, mit Fahrtenbuch zu führen.
Die 7.5 Tonner auch. Auch hier könnte eine Fahrerkarte genutzt werden, muss aber nicht.
Fahrtenbuch wird immer bei der Steuerprüfung verlangt. Fahrerkarte ist soweit ich weiß nur für berufskraftfahrer. Wenn du den LKW im normalfall nur auf die Baustelle fährst, bruachst du also keine.

Gruß
Jerome
Nun Jerome so denke ich auch, denn meist geht es in die Nachbarorte um Material oder Teile abzuholen oder Teile an Zulieferer bringen.
Habe nur Info über die Fahrerkarte gesucht weil das die erste Meldung ist wenn man den Kilometerstand abruft.
Da der Kastenwagen hinten keine Fenster dürfte er als Lkw zugelassen sein. Naja unter 3,5t GG ist das im Grund ein großes Auto für mich und noch kein Lkw, steuerlich sieht das ja etwas anders aus.

m.f.G,Harald

m.f.G.Harald
 
Homer Jay

Homer Jay

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Nöööö,
eine Fahrerkarte ist nicht immer notwendig.
Frage 1. Als PKW oder LKW zugelassen?
Frage 2. Einsatz im Nahbereich bis 50 km?
Frage 3. Gewerblich oder als Handwerker?

PKW ist immer ohne Fahrerkarte, LKW und Fahrerkarte nur dann, wenn ein gewerblicher Güterverkehr vorliegt und der Einsatzbereich über 50 km (Handwerkerregelung) hinausgeht.

Die "Handwerker-Regelung" der FPersV, besagt:
- BIS 3,5 t zGG keine Sozial-Vorschriften,
- ÜBER 3,5 t Sozialvorschriften außerhalb des 50km-Umkreises.

Zugfahrzeug ohne Anhänger: kein Fahrtenschreiber (Kontrollerät) erforderlich, etwa vorhandenes Kontrollgerät auf ""AUS"
Zugfahrzeug mit Anhänger: bei Fahrten im 50 km-Umkreis: Fahrtenschreiber "AUS", bei längeren Fahrten ist ein Fahrtenschreiber erforderlich.

Falls das Zugfahrzeug als Lkw zugelassen ist, gilt bei Fahrten mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot.

Fahrtenbuch und Fahrtenschreiber sind zwei völlig unterschiedlich Dinge und haben nichts miteinander zu tun.
Gruß
Jürgen
 
K

Kurt

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Es ist unabhängig ob PKW oder LKW Zulassung. Entscheidend ist, ob gewerblich oder nicht. Dann wäre die "Handwerkerregelung" noch zu prüfen.
Falls die nicht passt, dann kann zwischen 2,8t und 3,5t in Deutschland statt der Karte auch ein sg. Tageskontrollblatt geführt werden. Und natürlich muß die Zeit zwischen den Fahrten auch nachgewiesen werden.
 
Thema: Fahrerkarte bei Kleintransporter

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