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Diskutiere Mitfahren im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, ob es für mitfahrten bei meinem d25 Vorschriften gibt? Darf ich mein kind von 7 jahren mitfahren lassen? Gruß
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kikthechik

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Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen, ob es für mitfahrten bei meinem d25 Vorschriften gibt? Darf ich mein kind von 7 jahren mitfahren lassen?
Gruß
 
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williebor

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Hallo,

dagegen könnte die Anzahl der in den Papieren eingetragenen Sitzplätze sprechen.

Gruß
Willi
 
Jost

Jost

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Guten Abend,

dafür ist § 21 Personenbeförderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig, zu finden z.B. unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

Hier finden sich, natürlich im Juristendeutsch geschrieben, die Vorschriften.

Für Deine Frage ist u.a. wichtig:
"(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden."

Mit 7 Jahren ist also die Beförderung nicht verboten, auch wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, was ich beim D25 vermute ;)

Wichig ist auch:
"(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
...
Es ist verboten, Personen mitzunehmen [..]
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit [..]"

Also, es dürfen so viele Leute mitgenommen werden, wie Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Bei zwei etwas breiteren Beifahrersitzbänken auf den Kotflügeln können also je Seite 2 Kinder = insgesamt 4 Kinder mitgenommen werden.

Es kommt auf die tatsächlich vorhandenen Sitzgelegenheiten an und nicht auf die eingetragenen. Dies wurde z.B. vom OLG München (Beschluss vom 09.03.2010 - 4St RR 187/09) entschieden: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5210.php

Ich habe nur 2 Sitzplätze (incl. Fahrer) eingetragen, aber 2 Sitzbänke, daher interessierte mich diese Frage auch.

Schöne Grüße
Jost
 
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Homer Jay

Homer Jay

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Hallo,
ich hätte fast gesagt; "Kommt drauf an." Im Alter von 7 Jahren bin ich mit dem D 25 alleine zum Acker zum "Pfalgen" gefahren, waren halt andere Zeiten. Nun gut, beim D25 ist in der Regel ein zusätzlicher Sitzplatz eingetragen.
Du darfst von daher ohne Sorgen Dein Kind (über 3 Jahre) mitnehmen. Jost seine Angaben stimmen schon.

@Jost
Zitat vom TÜV Prüfer "Die können da mit 100 Mann drauf sitzen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, und 48 cm braucht jeder...."

Die Mindestbreite pro Sitzplatz ist 48 cm für eine geeignete Sitzgelegenheit, lt.TÜV Nord. Damit sind die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze gemäß $ 21 StVZO definiert. Eine nutzbare Sitzbankbreite unter 96 cm ist wie ein Einzelsitzplatz zu betrachten. Deine Schlussfolgerung von 2 Kindern je Seite musst Du daher in Bezug auf die nutzbare Sitzbankbreite prüfen.



Gruß
Jürgen
 
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Jost

Jost

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Guten Morgen Jürgen,

findet sich diese Angabe zur Mindestsitzbreite von 48 cm in irgendeiner schriftlichen Vorschrift? Oder war das eine mündliche Aussage eines TÜV-Mitarbeiters? Oder gilt diese Aussage nur für die Eintragung der Anzahl der Sitzplätze in die Fahrzeugpapiere?

In §35a der StVZO werden "Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder" abgehandelt.

Dort findet sich:
"(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann."

und
"(10) Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. [..]"

Entscheidend sind also nach StVZO sicherer Halt für die Mitfahrer und feste Konstruktion und Befestigung. Oder habe ich etwas übersehen?

Schöne Grüße
Jost
 
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K

kikthechik

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Vielen dank für die super Antworten!
Da wird sich mein Sohn freuen! !!
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Ja, er wird sich freuen, das ist sicher.. ;)
...nicht so freuen wirst du dich, besonders wenn er nicht sonderlich auf deine Anweisungen hört.

Fakt ist, ein Beifahrerhocker auf einem alten Schlepper kann schnell besetzt, aber auch genauso schnell wieder leer sein.

Besonders Kiddis die etwas ängstlich sind, können sich "mal eben" ganz fix vom Hocker entfernen, so schnell kannst du nicht reagieren, bzw eingreifen.

Hatte selbst sone Situation mit dem Sohn vom Spezl.
Er bekam Angst vor irgendwas, und sprang vom Schlepper.
Sowas kann durchaus derbe in die Hose gehen :evil:

Darum werden besonders kleinere Kiddis immer "angeschnallt", zumindest so, dass ein "mal eben abspringen" nicht geht.

Man braucht ihn nicht komplett verzurren, aber eben so anschnallen dasser nicht abspringen kann.

Dafür, oder auch dagegen gibt es wohl keine Gesetze, Regelungen oder noch so viele §§§, man sollte aber trotzdem daran denken....

Gruß Jörg.
 
Barny

Barny

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Hallo Dirk,
was soll die ganze Diskussion.
Kaufe (wie ich für meinen Enkel) einen gefederten Kindersitz mit Hosenträgergurt oder bei älteren Kindern mit einem Beckengurt und montiere in auf den Beifahrersitz.
Hier gibt es einige Anbieter
Dann hat das Kind ein sicheren Halt.
Die Kinder schlafen nach kurzer Zeit auf dem Schlepper ein.
Das sind meine Erfahrungen.
Die Gesetze und Vorschriften legt jeder nach Ansicht verschieden aus.
Gruß Bernd
 
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Lausbua

Lausbua

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was soll die ganze Diskussion....Die Gesetze und Vorschriften legt jeder nach Ansicht verschieden aus.

Ja schon, nur ist es zuallererst wichtig zu wissen, was die rechtlichen Voraussetzungen sind. Die haben mich auch interessiert, weil ich den gleichen Fall zuhause habe. Es nützt ja nichts sich Gedanken zu machen, wie und ob man Kinder sichert, wenn man sie per Gesetz gar nicht mitnehmen darf.

Und wie es Jörg auch schon erwähnt hat, muss es jeder mit sich (und seiner Gattin ;)) selbst vereinbaren, ob die Kinder überhaupt geeignet sind mitgenommen zu werden.

LG
Emanuel
 
Homer Jay

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Hallo Jost,
habe mich gestern vom TÜV nochmal aufklären lassen. Zwei Sitzbänke, aber nur eine ist als Sitzplatz eingetragen? Wo ist denn da das Problem, die andere Sitzbank als Sitzplatz in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen? Wenn Du die uneingetragen im Straßenverkehr nutzen möchtest, könnte es im Falle einer hypothetischen Kontrolle damit enden, dass eine oder mehrere Personen am Straßenrand zurückbleiben müssen. Handelt es sich bei Deinem Traktor um eine Landwirtschaftliche Zugmaschine, werden bis zu zwei zusätzliche Sitzplätze (also nur 2 Personen) eingetragen, dies ist dem Kraftfahrzeugsteuerrecht geschuldet.

"...eine Zugmaschine im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart und Ausstattung ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist ..... Die Einstufung als Zugmaschine kommt deshalb nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug auch zur Personenbeförderung und/oder Güterbeförderung geeignet...."
Gruß
Jürgen
 
Jost

Jost

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Hallo Jürgen!

Danke für diese Information. Aus der Sicht hatte ich es bisher noch nicht betrachtet.

Schönes Wochenende!
Jost
 
K

Kurt

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Ich würde eine neuere Version der FZV nehmen. Im §2 16. steht:
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;
Ich lese da nichts von einer Sitzplatzbegrenzung. Oder warum z.B. gibts LKW mit Doppelkabine? Braucht man für 8 Personen dafür einen Busführerschein? Oder wird der 7,5t als PKW besteuert?
Mal ein konkretes Beispiel. Auf Anhängern dürfen keine Personen befördert werden. Ausser es müssen Arbeiten erledigt werden. Kartoffelvollernter. Müssen da während der Straßenfahrt Arbeiten durchgeführt werden? Ich würde nein sagen. Nehmen wir an, auf den Traktor wären genügend Sitzplätze vorhanden. Was spricht dagegen, die erforderlichen Arbeitskräfte auf dem Traktor mit zu nehmen? Natürlich muß aus steuerlichen jeder mit seinem Privat PKW aufs Feld fahren. :rolleyes:
 
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Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Servus,

@Kurt,
bei einer DoKa, egal obs ein LT ist, ein Mog, ein Lkw oder sonstwas der Art, sind die Sitzplätze im Brief angegeben, und die zählen. So hat ein Bekannter eine Unimog DoKa, und da sind 5 Plätze notiert, den Feuerwehr-Magirus den ich mir ansah, hatte 9 Plätze eingetragen.

Ich hatte mal ein Ami-Auto mit 6 eingetragenen Plätzen, so waren für vorn 3 vorgesehen, und 3 hinten ( durchgehende Sitzbank vorn ).

Der Fahrer wurde in diesen Fällen mitgezählt.


Gruß Jörg.
 
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Thema: Mitfahren

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